
Allgemeine Produktsicherheitsregulierung (GPSR): Was Unternehmen im Jahr 2025 wissen müssen
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist offiziell Verordnung (EU) 2023/988, ist nun in Kraft ab 13. Dezember 2024Diese Regelung ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG Die GPSR führt strengere Sicherheitsanforderungen ein, insbesondere für Online-Händler und Wirtschaftsbeteiligte. Unternehmen in der EU müssen nun die vollständige Einhaltung sicherstellen, um Strafen und mögliche Marktbeschränkungen zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Änderungen der GPSR:
1. Erweiterter Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte innerhalb der EU verkauft werden, egal ob online oder offline. Es verstärkt die Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze. Insbesondere:
- Es gilt für alle neu in Verkehr gebrachte Produkte ab 13. Dezember 2024.
- Produkte, die bereits vor diesem Datum auf dem EU-Markt erhältlich waren und der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen, können weiterhin unter Artikel 51 (Übergangsbestimmungen).
2. Stärkere Pflichten für Importeure
Unter Artikel 19Online-Marktplätze und E-Commerce-Verkäufer müssen den Verbrauchern klare und leicht zugängliche Sicherheitsinformationen zur Verfügung stellen. Produktlisten müssen nun Folgendes enthalten:
- Name des Herstellers/Importeurs, Handelsname oder eingetragenes Warenzeichen mit ihrer Post- und E-Mail-Adresse.
- Wenn der Hersteller/Importeur außerhalb der EU sitzt: Name und Kontaktdaten des Bevollmächtigter Vertreter (gemäß Artikel 16 der GPSR bzw. Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020).
- Produktidentifikationsdetails, einschließlich einer Bild, Typ und relevante Kennungen.
- Sicherheitswarnungen und Konformitätsinformationen in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.
Diese Anforderung gilt für jedes Verbraucherprodukt, das unter die GPSR fällt im Fernabsatz verkauft. GPSR erfordert eine dokumentierte Risikobewertung für jedes Produkt, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Laden Sie unsere GPSR-Risikoanalysevorlage für einen strukturierten Ansatz zur Bewertung von Produktsicherheitsrisiken.
3. Erhöhte Verantwortung der Wirtschaftsbeteiligten
Wirtschaftsakteure, darunter Importeure und Händler, unterliegen nun einer größeren Verantwortung. Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Sicherstellen, dass Produkte Sicherheitsstandards erfüllen vor dem Inverkehrbringen.
- Überprüfung, ob Hersteller außerhalb der EU ernennen Sie einen Bevollmächtigter Vertreter.
- Implementierung Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen, einschließlich ordnungsgemäßer Aufzeichnung und Risikobewertung.
4. Neue Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen
Behörden verfügen nun über stärkere Durchsetzungsbefugnisse, darunter:
- Unternehmen müssen Unsichere Produkte schnell entfernen.
- Dirigieren stichprobenartige Compliance-Prüfungen und Audits.
- Ausgabe hohe Geldstrafen wegen Nichteinhaltung.
5. Artikel 51: Übergangsbestimmungen
GPSR enthält eine Übergangsklausel gemäß Artikel 51und erklärte:
- Produkte, die den Richtlinie 2001/95/EG und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht vor dem 13. Dezember 2024, können weiterhin verkauft werden.
- Diese Produkte müssen die neuen GPSR-Anforderungen nicht erfüllen, sofern sie zuvor rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
- Gebrauchte, Vintage- und Antiquitätenartikel Wie eBay und andere Plattformen bestätigen, können sie davon ausgenommen sein, sofern sie die vorherigen Sicherheitsbestimmungen erfüllen.
6. Schritte, die Unternehmen jetzt unternehmen müssen
Um die GPSR-Konformität aufrechtzuerhalten, sollten Unternehmen:
- Produktlisten überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Online-Angebote alle erforderlichen Informationen enthalten unter Artikel 19.
- Bevollmächtigten Vertreter ernennen: Hersteller außerhalb der EU müssen einen Vertreter zur Einhaltung der Vorschriften benennen.
- Produktdokumentation aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass technische Dateien, Sicherheitswarnungen und Testberichte auf dem neuesten Stand sind.
- Implementieren Sie Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen: Führen Sie Aufzeichnungen über Lieferkettentransaktionen und Konformitätsprüfungen.
- Überwachung der Marktüberwachungsmaßnahmen: Bleiben Sie über Durchsetzungstrends auf dem Laufenden und passen Sie sich schnell an regulatorische Aktualisierungen an.
7. Fazit
Der Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist jetzt in Kraft, was strengere Compliance-Verpflichtungen für Unternehmen mit sich bringt, die in der EU verkaufen. Unternehmen müssen sofort handeln, um diese neuen Anforderungen zu erfüllen, insbesondere diejenigen, die über E-Commerce verkaufen. Laden Sie unsere GPSR-Checkliste Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte die Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen der EU erfüllen. So bleiben Sie konform und können sich erfolgreich auf dem EU-Markt bewegen.