Stay Compliant: Appoint an EU Responsible Person

Ernennen Sie eine EU-Verantwortliche Person

Wenn Sie Produkte an Verbraucher in der Europäischen Union verkaufen, müssen Sie gemäß neuen Vorschriften eine in der EU ansässige verantwortliche Person benennen. Ohne eine solche Person dürfen Ihre Produkte möglicherweise nicht rechtmäßig auf dem EU-Markt angeboten werden, und es drohen die Entfernung aus Ihrem Angebot, Zollsperren oder andere Beeinträchtigungen.

Warum jetzt eine verantwortliche Person benötigt wird

Unter dem EU-Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit, Für Produkte, die an EU-Verbraucher verkauft werden, muss ein in der EU ansässiger verantwortlicher Wirtschaftsakteur (Responsible Economic Operator, RP) vorhanden sein.

Der RP muss eindeutig identifiziert werden und für die Bereitstellung von Leistungen zur Verfügung stehen. Marktüberwachungsbehörden Mit Dokumentation, die die Sicherheit und Konformität des Produkts belegt. Das RP stellt sicher, dass Ihre Produkte die EU-Sicherheitsstandards erfüllen, auch wenn Ihr Firmensitz außerhalb der EU liegt.

Ohne eine EU-Verantwortliche Person gelten Produkte als nicht konform und können vom Zoll zurückgewiesen, von Plattformen entfernt oder vom Markt zurückgerufen werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bevollmächtigten und einer verantwortlichen Person?

Ein Bevollmächtigter Vertreter (AR) und ein Verantwortliche Person (RP) sind verwandte Rollen, aber sie sind nicht automatisch gleich.

Ein Bevollmächtigter Vertreter (AR) ist eine in der EU ansässige Person oder ein Unternehmen, das von einem Hersteller außerhalb der EU durch ein schriftliches Mandat formell ernannt wird, vorwiegend für Produkte, die der CE-Kennzeichnungsgesetzgebung unterliegen. Der Zulassungsbeauftragte übernimmt im Auftrag des Herstellers spezifische regulatorische Aufgaben, wie beispielsweise die Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für die Behörden, die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden und die Unterstützung bei erforderlichen Korrekturmaßnahmen. Die Aufgaben des Zulassungsbeauftragten richten sich nach den geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften (wie der Maschinenverordnung, der Funkanlagenrichtlinie, der EMV-Richtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie) und dem Umfang des schriftlichen Mandats.

Eine verantwortliche Person ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur, der für ein Produkt gemäß GPSR benannt wurde. Der Referenzpartner fungiert als offizielle Kontaktstelle für die Marktüberwachungsbehörden der EU, überprüft, ob die erforderlichen Konformitätsdokumente und Rückverfolgbarkeitsinformationen vorliegen, und arbeitet mit den Behörden zusammen, wenn ein Problem der Produktsicherheit auftritt.

Die verantwortliche Person kann der EU-Hersteller, der Importeur, ein Bevollmächtigter oder in bestimmten Fällen ein Fulfillment-Dienstleister sein. Ein Bevollmächtigter kann die Rolle der verantwortlichen Person übernehmen, wenn er ordnungsgemäß bestellt wurde und das schriftliche Mandat die entsprechenden Verantwortlichkeiten umfasst.

Kann ein Bevollmächtigter als EU-Verantwortlicher fungieren?

Ja. Ein Bevollmächtigter kann auch als Verantwortlicher fungieren, wenn die Ernennung und das schriftliche Mandat die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten abdecken.

Wenn Sie unsere bestellen GPSR-Zertifizierungsdienst, Die deutsche Niederlassung von EaseCert fungiert als Ihre EU-Verantwortliche Person für Produkte, die unter die GPSR fallen. Für CE-gekennzeichnete Produkte, bei denen gemäß der geltenden Produktgesetzgebung ein Bevollmächtigter bestellt werden kann, kann EaseCert diese Funktion ebenfalls im Rahmen eines separaten schriftlichen Mandats übernehmen.

Die Nutzung eines einzigen Anbieters für beide Funktionen, sofern dies rechtlich zulässig ist, reduziert die Anzahl der Compliance-Kontakte und trägt dazu bei, dass Dokumentation, Kennzeichnung, Kommunikation mit den Behörden und Korrekturmaßnahmen einheitlich verwaltet werden.

Wie EaseCert die Anforderung der verantwortlichen Person erfüllt

EaseCert bietet eine einmalige Gebühr an. GPSR-Zertifizierungsdienst, wozu auch eine benannte EU-Verantwortliche Person gehört.Für CE-gekennzeichnete Produkte kann bei Bedarf und sofern rechtlich zulässig, auch ein EU-Bevollmächtigter bereitgestellt werden. Die Zertifizierung ist speziell für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert, die in die EU exportieren. So unterstützen wir Sie:

1. Wir fungieren als Ihre verantwortliche Person in der EU.

Wenn Sie sich für den GPSR-Zertifizierungsservice von EaseCert anmelden, werden wir Ihr benannter Zertifizierungspartner. EU-Verantwortliche Person, Wir sind in Deutschland ansässig. Für CE-gekennzeichnete Produkte können wir auch als Ihr Händler fungieren. EU-Bevollmächtigter auf Grundlage eines separaten schriftlichen Mandats stellen wir sicher, dass Ihre Produkte die geltenden Sicherheitsanforderungen gemäß EU-Recht erfüllen.

Dies umfasst:

  • Aufrechterhaltung und Bereitstellung technische Dokumentation und den EU-Behörden auf Anfrage Informationen zur Einhaltung der Vorschriften.
  • Überprüfung dein Produktkennzeichnung und Anweisungen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden.
  • Überwachung Produktsicherheitsrisiken und gegebenenfalls mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um Maßnahmen zu ergreifen.
  • Wir fungieren als Ihr offizieller EU-Kontakt für Marktüberwachungsbehörden und, sofern gesondert bestellt, als Ihre EU-Bevollmächtigter.

2. Wir helfen Ihnen, die Kennzeichnungsvorschriften zu erfüllen.

Als Ihre verantwortliche Person helfen wir Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Ihre Produktetiketten die EU-Anforderungen erfüllen, einschließlich:

  • Eindeutige Benennung der verantwortlichen Person (Unsere EU-Adresse wird auf Ihrem Etikett erscheinen).
  • Richtig Name des Herstellers/Importeurs und Kontaktinformationen.
  • Chargen- oder Seriennummer für Produktrückverfolgbarkeit.
  • Sprachliche Anforderungen für Anweisungen und Warnhinweise.

Wir prüfen Ihre Etiketten und geben Ihnen Hinweise, wie Sie diese anpassen können, bevor es zu Problemen mit der Einhaltung der Vorschriften kommt.

3. Keine Abonnements, keine versteckten Gebühren

EaseCert arbeitet mit einem einfachen und transparenten Preismodell:

  • Einmalige Gebühr für jedes zertifizierte Produkt oder jede Produktgruppe, einschließlich der Dienstleistung der verantwortlichen Person.
  • Keine jährliche Verlängerung. Keine versteckten Kosten. Keine Abonnements.

Sie zahlen einmal, und Sie sind für die gesamte Lebensdauer des Produkts auf dem EU-Markt abgesichert. (sofern sich das Produkt nicht wesentlich verändert).

4. Vollständige Unterstützung bei der Konformitätsdokumentation

Zusätzlich zur Funktion als Ihre verantwortliche Person unterstützen wir Sie bei der Erstellung der nach EU-Recht erforderlichen Konformitätsdokumente:

  • Konformitätserklärung (DoC)
  • Risikoanalyse Gefahren erkennen und mindern
  • Rückverfolgbarkeitsdokumentation (Chargennummer, Herkunft usw.)
  • Sicherheitswarnungen, Anweisungen Überprüfung und Übersetzungsunterstützung

Dadurch wird sichergestellt, dass Sie im Falle einer Informationsanfrage durch eine EU-Behörde ohne Verzögerungen oder Strafen vorbereitet sind.

Warum EaseCert wählen?

  • EU-Präsenz: Ihre verantwortliche Person hat ihren Sitz in Deutschland, wodurch die vollständige Einhaltung der EU-Vorschriften gewährleistet ist.
  • Fachliche Expertise: Wir sind spezialisiert auf Produktsicherheit für Konsumgüter gemäß der GPSR und anderen relevanten EU-Gesetzen.
  • Einfach und preiswert: Einmalige Zahlung, keine komplizierten Verträge, keine Abonnementverlängerungen.
  • Verkäuferorientiert: Wir haben diesen Service speziell für internationale Verkäufer entwickelt, die einen einfachen Zugang zum EU-Markt wünschen.
  • Schnell und zuverlässig: Sie erhalten schnellen Support, eine vollständige Dokumentation und klare, umsetzbare Ratschläge, damit Sie sicher sein können, zu 100 % EU-konform zu sein.

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