GPSR Requirements

GPSR -Anforderungen

Die Verordnung (EU) 2023/988, bekannt als Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), legt strengere Sicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte Verbraucherprodukte fest. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG und führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Gewährleistung der Produktsicherheit ein.

Geltungsbereich der GPSR

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die GPSR gilt für alle Produkte auf dem EU-Markt platziert werden, unabhängig vom Vertriebskanal, also sowohl in physischen Geschäften als auch auf Online-Plattformen. Die GPSR gilt für die meisten Verbraucherprodukte in der EU, mit Ausnahme bestimmter Kategorien wie Arzneimittel. Sie verpflichtet auch Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Sicherheit und stellt sicher, dass jeder Akteur in der Lieferkette Verantwortung übernimmt. Produkte, die bereits unter andere EU-Sicherheitsvorschriften fallen, können von bestimmten GPSR-Anforderungen teilweise oder vollständig ausgenommen sein.

Wirtschaftsbeteiligte

Die GPSR legt in § 3 Absatz 13 folgende Wirtschaftsakteure fest:

  • Hersteller
  • Importeur
  • Verteiler
  • Bevollmächtigter Vertreter
  • Fulfillment-Dienstleister
  • Betreiber eines Online-Marktplatzes

Wirtschaftsbeteiligte außerhalb der EU (z. B. aus den USA, Großbritannien, Kanada, der Schweiz, Australien oder China) kann einen Bevollmächtigten benennen / Verantwortlicher in der Europäischen Union als Anlaufstelle für MarktüberwachungsbehördenDie GPSR legt für verschiedene Wirtschaftsakteure klare Verpflichtungen zur Einhaltung von Produktsicherheitsstandards fest.

Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure

Die GPSR definiert Rollen und Verantwortlichkeiten für die folgenden Wirtschaftsakteure:

  • HerstellerUnternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen oder entwickeln und herstellen lassen, sind dafür verantwortlich, dass diese Produkte vor der Markteinführung den GPSR-Anforderungen entsprechen. Dazu gehört die Durchführung umfassender Risikobewertungen und Aufrechterhaltung technische Dokumentation. Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Formen des Fernabsatzes) verkauft werden, kann es auch einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder an einen Händler liefert, der es dann online zum Verkauf anbietet.

  • ImporteureProdukte, die außerhalb der EU hergestellt und im Einzelhandel innerhalb der EU verkauft werden, werden von einem Importeur innerhalb der EU in Verkehr gebracht. Der Importeur übernimmt die Rolle eines Wirtschaftsakteurs gemäß Artikel 4, sofern der Hersteller nicht einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt hat. Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen nachweisen, dass diese Produkte den EU-Sicherheitsnormen entsprechen. Importeure müssen sicherstellen, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, und Kopien der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.

  • Distributoren: Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Formen des Fernabsatzes) verkauft werden, kann es auch einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder an einen Händler liefert, der es dann online zum Verkauf anbietet. Händler sollten überprüfen, ob die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen und die erforderlichen Unterlagen und Anleitungen beiliegen.

  • Vertretungsberechtigte Personen: Von Herstellern oder Importeuren ernannt, Bevollmächtigte mit Sitz in der EU handeln im Auftrag des Herstellers oder Importeurs in Bezug auf bestimmte Aufgaben, wie z. B. die Pflege der technischen Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden. Hat der Hersteller oder Importeur (egal ob innerhalb oder außerhalb der EU ansässig) einen Bevollmächtigten benannt, übernimmt dieser die Rolle eines Wirtschaftsakteurs gemäß Artikel 4 der GPSR. Wenn Sie unseren Zertifizierungsservice bestellen, fungiert das deutsche Büro von EaseCert sowohl als Ihr Bevollmächtigter als auch Verantwortliche Person in der EU.

  • Fulfillment-Dienstleister: Unternehmen, die Dienstleistungen wie Lagerung, Verpackung und Versand anbieten, ohne Eigentümer der Produkte zu sein, gelten als Fulfillment-Dienstleister. Sofern kein anderer Wirtschaftsteilnehmer in der EU ansässig ist, müssen diese Anbieter die Produktkonformität mit der GPSR sicherstellen.

  • Online-Marktplatzbetreiber: Digitale Plattformen, die den Verkauf von Produkten erleichtern, müssen Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate-Portal, eine zentrale Anlaufstelle für die EU-Behörden benennen und die Einhaltung der Meldepflichten für Produktsicherheit sicherstellen. Sie sind außerdem verpflichtet, unsichere Produkte nach einer Meldung rasch vom Markt zu nehmen.

Online-Marktplatz-Registrierung

Artikel 22 der GPSR führt neue Anforderungen für Online-Marktplätze ein. Anbieter von Online-Shops und anderen digitalen Marktplätzen müssen:

Marktplätze müssen außerdem mit Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um unsichere Produkte schnell zu entfernen und wiederholte Verstöße zu verhindern.

Fernabsatz, Wirtschaftsbeteiligte und Bevollmächtigte

Die GPSR enthält Bestimmungen für den Fernabsatz, die für Online-Anbieter gelten. Diese Anbieter müssen sich auf der Safety Gate-Portal. Online-Anbieter von Produkten, die unter die GPSR fallen, sind ebenfalls verpflichtet, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen. Gemäß Artikel 19 der Verordnung müssen Angaben zum Hersteller (Name oder Handelsname) oder dem EU-Bevollmächtigter des Herstellers/Importeurs sowie Produktidentifikationsinformationen (einschließlich eines Produktbildes) und etwaige Warn- oder Sicherheitsinformationen zum Produkt müssen auf der Angebotswebsite (Online-Schnittstelle) bereitgestellt werden.

Nicht-EU-Importeure, wie beispielsweise aus den USA, Großbritannien, der Schweiz, Kanada, Australien oder China, müssen ebenfalls die GPSR einhalten und einen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten benennen. Dies kann ein in der EU ansässiger Importeur, Händler oder ein Bevollmächtigter / Verantwortliche Person in der EU.

Der in der EU ansässige Wirtschaftsteilnehmer ist verantwortlich für:

Wenn ein Nicht-EU-Hersteller keinen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten benennt, übernimmt der Fulfillment-Dienstleister automatisch die rechtliche Verantwortung für die Produktkonformität.

Risikobewertung und Sicherheitsbewertung

Um die GPSR-Anforderungen zu erfüllen, sind Hersteller verpflichtet, gründliche Risikobewertungen ihrer ProdukteDabei werden verschiedene Faktoren bewertet, darunter Design, Zusammensetzung, Verpackung und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten. Die Anwendung einschlägiger europäischer Normen kann diese Bewertung unterstützen. Die Ergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Vernachlässigung einer ordnungsgemäßen Risikobewertung kann schwerwiegende Folgen wie Geldbußen, Produktrückrufe oder Marktzugangsbeschränkungen haben.

Um die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß Abschnitt 5 der GPSR („Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.“) zu bestätigen, sind Hersteller verpflichtet, die Sicherheit des Produkts im Rahmen einer internen Risikoanalyse zu bewerten. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Produkteigenschaften, Zusammensetzung, Verpackung und Wechselwirkungen mit anderen Produkten bewertet. Für diese Bewertung können einschlägige europäische Normen herangezogen werden.

Die interne Risikoanalyse und eine Liste aller relevanten europäischen Normen sind Teil der technischen Produktdokumentation. Diese Risikobewertung muss dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine unzureichende Bewertung kann zu Strafen, Rückrufen oder Marktzugangsbeschränkungen führen.

Kennzeichnungsanforderungen

Um die Transparenz und die Sicherheit der Verbraucher zu verbessern, schreibt die GPSR spezifische Kennzeichnungsvorschriften. Auf den Produkten muss Folgendes zu sehen sein:

  • Name, eingetragener Handelsname und Kontaktdaten des Herstellers/Importeurs.
  • Eine Referenz zur Produktrückverfolgbarkeit, beispielsweise eine Chargen- oder Seriennummer.
  • Sicherheitswarnungen in einer für die Verbraucher im Zielmarkt leicht verständlichen Sprache.

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Marktüberwachung und Sanktionen

Um den Verbraucherschutz zu stärken, verbessert die GPSR Marktüberwachung Mechanismen in den EU-Mitgliedsstaaten durch:

  • Verpflichtung der Wirtschaftsakteure, schwerwiegende Produktsicherheitsvorfälle innerhalb von zwei Arbeitstagen den zuständigen Behörden zu melden.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden durch Plattformen wie das EU Safety Gate.
  • Standardisierung der Strafen bei Nichteinhaltung, die erhebliche Geldbußen oder ein Verbot des Produktverkaufs umfassen können.

Die Rolle von EaseCert bei der Förderung der Compliance

Bevollmächtigter Vertreter

Offizielle Vertretung Ihres Unternehmens, um die GPSR-Konformität Ihrer Produkte sicherzustellen Verantwortliche Person in der EU.

GPSR-Zertifizierung

Konformitätsnachweis für Amazon, Etsy, eBay und andere Marktplätze sowie die EU-Marktüberwachungsbehörden. Dazu gehören:

Registrierte EU-Adresse

Erforderlich für regulatorische und Marktüberwachungszwecke. EaseCert hat seinen Hauptsitz in New York City, mit unserem EU-Bevollmächtigten / Verantwortliche Person in der EU Service mit Sitz in Deutschland.

Unterstützung bei Anfragen der EU-Marktüberwachung

Unterstützung bei Konformitätsprüfungen im Rahmen der EU-Marktüberwachung sowie Anleitung zur Konformität von Marktplatzrichtlinien für Amazon, eBay, Shopify und mehr.

Produktrisikobewertung und regulatorische Beratung

Unterstützung bei der Produktsicherheitsbewertung. Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu GPSR-Anforderungen und relevanten EU-Gesetzen. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern erhebt EaseCert eine einmalige Gebühr für alle GPSR-Zertifizierungen und EU-Bevollmächtigtendienste. Nach der Zertifizierung bleiben wir Ihr EU-Vertreter, solange Ihr Produkt auf dem Markt ist – keine jährlichen Verlängerungen, keine versteckten Gebühren.

Durch die Partnerschaft mit EaseCert können Unternehmen die regulatorische Landschaft sicher meistern und sicherstellen, dass ihre Produkte sicher, konform und bereit für den EU-Markt sind. Laden Sie unsere GPSR-Checkliste Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte die Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen der EU erfüllen. So bleiben Sie konform und können sich erfolgreich auf dem EU-Markt bewegen.

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