EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR): Ein neuer Standard für den Verbraucherschutz
Ab dem 13. Dezember 2024 Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) (EU) 2023/988 Diese Verordnung ersetzt die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie und stärkt den Verbraucherschutz in der gesamten EU. Sie gilt für alle Konsumgüter, auch für solche, die ursprünglich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt waren, sobald sie auf den Verbrauchermarkt gelangen.
Die GPSR ergänzt andere EU-Produktsicherheitsgesetze und befasst sich mit Risiken, die nicht durch branchenspezifische Vorschriften abgedeckt sind. Sie führt bedeutende Änderungen ein für Wirtschaftsakteure (EOs) Und Behörden zur Erhöhung der Produktsicherheit.
Wichtigste Änderungen im Rahmen des GPSR
• Erweiterte Produktabdeckung: Nun umfasst dies auch Online-Verkäufe sowie neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Produkte. Es gelten einige Ausnahmen, beispielsweise für Arzneimittel, Lebensmittel, Transportmittel und Antiquitäten.
• Stärkere Risikobewertungen: Unternehmen müssen während des gesamten Produktlebenszyklus detailliertere Sicherheitsbewertungen durchführen.
• Mehr Verantwortlichkeit: Eine verantwortungsvolle EU-basierte Wirtschaftsakteur (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister) müssen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
• Verbesserte Marktüberwachung: Die Behörden haben erweiterte Befugnisse zur Produktprüfung und zur Entfernung unsicherer Artikel vom Markt erhalten. RAPEX heißt nun Sicherheitstor, Verbesserung des Informationsaustauschs über gefährliche Non-Food-Produkte.
• Verbraucherschutz & Cybersicherheit: Verbraucher haben besseren Zugang zu Sicherheitsinformationen und Meldeinstrumenten. Neue Cybersicherheits- und KI-basierte Schutzmaßnahmen tragen dazu bei, Produktrisiken zu vermeiden.
Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie gilt die GPSR. direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten gesetzliche Verpflichtung.
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