EU führt wichtige Aktualisierungen der Verordnung (EU) 2025/351 über Lebensmittelkontaktmaterialien ein
Am 21. Februar 2025 erließ die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/351, mit der wesentliche Änderungen der bestehenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) umgesetzt wurden. Diese Änderungen traten am 16. März 2025 in Kraft und betreffen verschiedene Aspekte der Einhaltung der FCM-Vorschriften innerhalb der Europäischen Union.
Wichtigste Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffmaterialien:
- Erweiterter Geltungsbereich: Die Verordnung schließt nun ausdrücklich Kunststoffmaterialien in Mehrschichtprodukten aus mehreren Materialien ein.
- Artikel für den wiederholten Gebrauch: Die Hersteller sind verpflichtet sicherzustellen, dass bei Artikeln mit wiederholtem Gebrauch die Migration von Inhaltsstoffen in Lebensmittel während ihrer Lebensdauer nicht zunimmt.
- Kennzeichnungsvorschriften: Es besteht eine Kennzeichnungspflicht, um den Verschleiß zu minimieren. Dazu gehören visuelle Indikatoren für Abnutzung und Nutzungsbeschränkungen, die auf bestimmten Substanzen basieren.
- Wiederaufbereitungsmaterialien: Für die Verwendung von wiederaufbereiteten Materialien wurden detaillierte Richtlinien eingeführt.
- Anpassungen der Lebensmittelsimulanzien: Die Testparameter für bestimmte Käsesorten wurden aktualisiert.
- Angleichung an die Verordnung über recycelte Kunststoffe: Die Verweise wurden aktualisiert, um der Verordnung (EU) 2022/1616 zu entsprechen.
Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe:
- Es wurden Klarstellungen hinsichtlich der Verunreinigungen im Input und Output von Dekontaminationsprozessen vorgenommen.
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über die Gute Herstellungspraxis:
- Für Recyclingunternehmen wurden erhöhte Anforderungen an die Qualitätssicherung eingeführt.
- Für Materialien, die zur Wiederaufbereitung bestimmt sind, wurden neue Bestimmungen eingeführt.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Verbrauchersicherheit und den Umweltschutz zu stärken, indem sichergestellt wird, dass FCMs, insbesondere solche, die Kunststoffe und recycelte Materialien enthalten, strenge Sicherheits- und Qualitätsstandards einhalten.
Für Unternehmen mit Sitz in der EU ist es unerlässlich, ihre Compliance-Strategien gemäß den aktualisierten Vorschriften zu überprüfen und anzupassen. Dies umfasst die Überprüfung von Fertigungsprozessen, die Aktualisierung von Kennzeichnungspraktiken und die Sicherstellung, dass alle Materialien die überarbeiteten Sicherheitskriterien erfüllen. Die Beratung durch Compliance-Experten oder Rechtsanwälte ist ratsam, um diese Änderungen effektiv umzusetzen.
Einen umfassenden Überblick über diese Änderungen finden Sie in den offiziellen Dokumenten der Europäischen Kommission. Die offizielle Dokumentation der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) 2025/351 der Kommission finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung (EU) 2025/351 der Kommission
Dieses Dokument enthält detaillierte Informationen zu den Änderungen der bestehenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien, die am 21. Februar 2025 in Kraft getreten sind.
Durch die Partnerschaft mit EaseCert können Unternehmen die regulatorischen Rahmenbedingungen souverän meistern und sicherstellen, dass ihre Produkte sicher, konform und für den EU-Markt geeignet sind. Laden Sie unsere [Website/Plattform einfügen] herunter. GPSR-Checkliste Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen sicherzustellen, dass Ihre Produkte die EU-Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen erfüllen und unterstützt Sie dabei, die Vorschriften einzuhalten und sich erfolgreich auf dem EU-Markt zu bewegen.