EMC, WEEE, and EU Battery Labelling (2023/1542): What You Must Do Before Selling in the EU

EMV, WEEE und EU-Batteriekennzeichnung (2023/1542): Was Sie vor dem Verkauf in der EU beachten müssen

Elektrische und elektronische Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen häufig gleichzeitig mehreren Konformitätsrahmen. In der Praxis müssen oft folgende Aspekte aufeinander abgestimmt werden: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Entsorgungsvorschriften (WEEE) und Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften für Batterien (EU-Batterieverordnung 2023/1542). Dieser Artikel erläutert den Umfang der einzelnen Rahmenwerke, die erforderlichen Kennzeichnungen und die notwendigen Angaben in Ihrer technischen Dokumentation.

1) EMV-Richtlinie 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit)

1.1 Was „EMV“ in einfachen Worten bedeutet

EMV bezeichnet die Fähigkeit von Geräten, in ihrer elektromagnetischen Umgebung ordnungsgemäß zu funktionieren, ohne unzulässige elektromagnetische Störungen anderer Geräte in dieser Umgebung zu verursachen. Im Rahmen der Konformitätsprüfung wird dies typischerweise wie folgt strukturiert:

Elektromagnetische Interferenz (EMI)

Der Aspekt der Emissionen. Die Frage ist, ob Ihr Produkt elektromagnetische Störungen erzeugt, die andere Geräte beeinträchtigen können.

EMS (Elektromagnetische Suszeptibilität/Immunität)

Die Frage der Immunität. Es geht darum, ob Ihr Produkt auch bei Einwirkung elektromagnetischer Störungen aus der Umgebung weiterhin einwandfrei funktioniert.

1.2 Wann ist die Einhaltung der EMV-Vorschriften im Allgemeinen erforderlich?

Wenn ein Produkt mit Strom versorgt wird (oder anderweitig elektronische Schaltungen enthält) und Störaussendungen oder Störfestigkeitsbetrachtungen zu berücksichtigen sind, unterliegt es in der Regel den EMV-Vorschriften. Die beigefügte Übersicht listet explizit mehrere Beispiele für Produkte auf, die in den Geltungsbereich fallen, wie z. B. Haushaltsgeräte, Industrieanlagen, medizinische/wissenschaftliche Geräte, elektronische Lehrmittel und Informationstechnologiegeräte.

Offizielle Hintergrundinformationen zu harmonisierten Normen gemäß der EMV-Richtlinie finden Sie in den Leitlinien der Europäischen Kommission zu diesem Thema. harmonisierte Normen für EMVDie

1.3 Gängige EMV-Normenfamilien, auf die sich typische Produktgruppen beziehen

Die beigefügte Übersicht listet die folgenden harmonisierten Normenfamilien nach Produktkategorie auf (Beispiele):

Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge

EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3.

Leuchten (Beleuchtung)

EN 55015, EN 61547, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3.

IT- und AV-Geräte

EN 55032, EN 55035, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3 (in der Übersicht wird darauf hingewiesen, dass EN 55035 zu einem bestimmten Zeitpunkt ältere Normen ersetzt).

1.4 Praktische Erwartungen an die Dokumentation

Ihre technische Dokumentation sollte die verwendeten Normen, die vorgesehene Betriebskonfiguration und den Nachweis, dass sowohl Emissionen als auch Störfestigkeit berücksichtigt wurden, aufzeigen. Bei Produktlinien mit mehreren Varianten gleichen Sie die Dokumentation mit Ihrer Stückliste und Variantenmatrix ab, um die Gleichwertigkeit und Nichtgleichwertigkeit der Komponenten zu begründen.

Wenn Sie eine vollständige Compliance-Struktur vorbereiten, lesen Sie bitte unseren Leitfaden zu diesem Thema. GPSR-Dokumentation Und Anforderungen an die EU-KonformitätserklärungDie

2) WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (und Änderung 2024/884/EU): Entsorgungspflichten für Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer

2.1 Was WEEE regelt

WEEE konzentriert sich auf die Sammlung, das Recycling, die Wiederverwendung und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE). Es weist dem Hersteller (bzw. der in jedem Land rechtlich als Hersteller geltenden Partei) die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung der Produkte am Ende ihrer Lebensdauer zu.

Offizielle Hintergrundinformationen der EU finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission zu diesem Thema. Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)Die

2.2 Typische Kategorien im Geltungsbereich

Die Übersicht listet breite Kategorien auf, darunter große und kleine Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Konsumgüter (einschließlich Photovoltaikanlagen), Beleuchtungsgeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahmen), Spielzeug/Freizeit-/Sportgeräte, medizinische Geräte (mit Ausnahmen), Überwachungs-/Steuerungsinstrumente und automatische Spender.

2.3 Kernverpflichtungen im Zusammenhang mit Elektroaltgeräten, die Sie einplanen müssen

Registrierung und Meldung

Die Hersteller müssen sich in dem oder den Zielländern, in denen die Produkte verkauft werden, registrieren und die erforderlichen Erklärungen/Berichte einreichen (in der Übersicht wird darauf hingewiesen, dass die nationale Registrierung in der Regel über nationale Behörden oder Systeme abgewickelt wird).

Praktische Hinweise finden Sie in unserem Leitfaden zur WEEE-Registrierung und Einhaltung der WEEE-RegistrierungsbestimmungenDie

Finanzierung von Rücknahme und Recycling

Die Hersteller müssen eine vorschriftsmäßige Entsorgung der Altgeräte gewährleisten und die damit verbundenen Kosten tragen (die sich häufig nach Art und Gewicht der Geräte richten).

Produktkennzeichnung

Die Produkte müssen das WEEE-Symbol (durchgestrichene Mülltonne auf Rädern) tragen, und dieses muss deutlich lesbar sein. Die Übersicht weist auf eine Mindesthöhe von 7 mm für das WEEE-Symbol hin.

2.4 Durchgestrichene Mülltonne (WEEE): mit oder ohne Haltebügel?

Für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) gemäß WEEE wird üblicherweise das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit einem zusätzlichen Strich darunter verwendet. Diese Variante mit Strich ist für moderne Produkte weit verbreitet (sie ist Teil des von Herstellern für die aktuelle EU-Marktzulassung verwendeten WEEE-Symbolsets).

Wichtig: Diese „Balken“-Konvention gilt speziell für die WEEE-Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten. Für Batterien gelten andere Symbolregeln (siehe Abschnitt 3.4).

3) EU-Batterieverordnung 2023/1542: Artikel 13 Kennzeichnungs-, Markierungs- und Informationsanforderungen

3.1 Warum das jetzt wichtig ist

Die Batterieverordnung stellt eine grundlegende Abkehr vom älteren Batterierichtlinienmodell dar und führt explizitere und stufenweise Kennzeichnungs- und Informationspflichten ein. Die Übersicht zeigt einen Umsetzungszeitplan mit wichtigen Meilensteinen und verweist auf die Anforderungen des Artikels 13, die mit den Durchführungsrechtsakten und -terminen verknüpft sind.

Den offiziellen Verordnungstext finden Sie hier: EU-Verordnung 2023/1542 (amtliche Fassung) und die PDF-Version der Verordnung 2023/1542Die

3.2 Überblick über Artikel 13 (Was die Verordnung erwartet)

Das beigefügte Material zeigt die Anforderungen von Artikel 13, die sich auf die Kennzeichnung und Markierung von Batterien konzentrieren, einschließlich allgemeiner Informationen, Kapazitätskennzeichnung für bestimmte Batterietypen und zusätzlicher Informationen für nicht wiederaufladbare tragbare Batterien.

Allgemeines Informationsetikett

Ab dem 18. August 2026 (oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) müssen Batterien mit einem Etikett versehen sein, das die in Anhang VI (Teil A) aufgeführten allgemeinen Informationen enthält.

Kapazitätskennzeichnung (wiederaufladbare tragbare Geräte, LMT, SLI)

Ab dem 18. August 2026 (oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) müssen wiederaufladbare tragbare Batterien, LMT-Batterien und SLI-Batterien mit einem Etikett versehen sein, das Informationen über ihre Kapazität enthält.

Nicht wiederaufladbare tragbare Batterien (Dauer + „nicht wiederaufladbar“)

Ab dem 18. August 2026 (oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) müssen nicht wiederaufladbare tragbare Batterien mit einem Etikett versehen sein, das ihre durchschnittliche Mindestlaufzeit bei Verwendung in bestimmten Anwendungen angibt, sowie mit einem Etikett, das „nicht wiederaufladbar“ kennzeichnet.

3.3 Wo und wie Markierungen angebracht werden müssen

Die Markierung direkt am Akku ist standardmäßig aktiviert.

Die Etiketten und der QR-Code müssen gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf die Batterie gedruckt oder eingraviert sein.

Wenn eine Markierung auf der Batterie nicht möglich ist

Ist eine Kennzeichnung direkt auf der Batterie aufgrund der Art und Größe der Batterie nicht möglich oder nicht gerechtfertigt, müssen die Etiketten und der QR-Code auf der Verpackung und den der Batterie beiliegenden Dokumenten angebracht werden.

Minimale Symbolgröße (Batterien)

In der Übersicht wird eine Mindestsymbolhöhe von mindestens 5 mm für Batteriesymbole angegeben.

3.4 Durchgestrichene Mülltonne für Batterien: mit oder ohne Bügel?

Für Batterien gemäß der EU-Batterieverordnung 2023/1542 ist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ohne zusätzlichen Strich zu verwenden. Die Strichkonvention wird zwar in der WEEE-Kennzeichnung für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) verwendet, jedoch nicht für die Batteriekennzeichnung gemäß der Batterieverordnung.

Anders ausgedrückt: Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) gemäß WEEE verwenden in der Regel die WEEE-Symbole (üblicherweise mit einem Strich dargestellt), während Batterien das durchgestrichene Mülltonnensymbol ohne Strich verwenden. Diese Unterscheidung ist beim Verkauf wichtig:

(1) ein Gerät mit eingebautem Akku (Sie können sowohl WEEE- als auch Akku-Pflichten haben),
(2) Ersatzbatterien werden separat verkauft (die Batteriekennzeichnung bezieht sich direkt auf die Batterie und gegebenenfalls auf die Verpackung und die beiliegenden Dokumente).

3.5 Grenzwerte für die Schwermetallkennzeichnung (Cd, Pb)

In der Übersicht heißt es, dass alle Batterien, die mehr als 0,002 Prozent Cadmium oder mehr als 0,004 Prozent Blei enthalten, mit dem chemischen Symbol für das betreffende Metall (Cd oder Pb) unterhalb des Symbols für die getrennte Sammlung gekennzeichnet werden müssen.

3.6 Erwartungen an QR-Codes

In der Übersicht wird ausdrücklich auf die Einbeziehung von QR-Codes als Teil der Kennzeichnungs-/Markierungsanforderungen hingewiesen und darauf hingewiesen, dass der QR-Code einen hohen Kontrast aufweisen und von gängigen QR-Code-Lesegeräten (einschließlich solcher, die in tragbare Kommunikationsgeräte integriert sind) lesbar sein sollte.

3.7 Was Sie jetzt vorbereiten sollten (praktische Umsetzungsschritte)

Fertigstellung von Grafikdesign und Verpackungslayout

Die Kennzeichnung von Batterien ist kein nachträglicher Gedanke. Ist Ihre Batterie zu klein für eine Kennzeichnung direkt am Produkt, müssen die Verpackung und die Begleitdokumente die erforderlichen Informationen enthalten. Dies wirkt sich auf Verpackungsstanzen, Beilagen, mehrsprachige Layouts und die Artikelnummernverwaltung aus.

Stücklistenausrichtung

Ihre Kennzeichnung und Dokumentation müssen mit der Batteriechemie, der Nennkapazität, der Spannung und dem Betriebsmodus des Produkts übereinstimmen. Inkonsistente Stücklistenangaben sind ein häufiger Grund für Konformitätsanfragen, Nacharbeiten und Etikettenänderungen.

SKU- und Variantenkontrolle

Wenn Sie für verschiedene Artikelnummern (SKUs) unterschiedliche Akkukapazitäten oder -chemien anbieten, müssen die Kapazität und die zugehörigen Kennzeichnungselemente mit der jeweiligen Akkuvariante übereinstimmen. Behandeln Sie diese Daten wie einen kontrollierten Datensatz, nicht wie einen Marketingtext.

Für eine umfassendere Markteinführungsplanung siehe unsere Checkliste für EU-Produktlaunches Und Leitfaden zur Einhaltung der EU-Vorschriften für den Verkauf von KonsumgüternDie

4) Kombinierte Compliance-Szenarien (was Herstellern typischerweise Schwierigkeiten bereitet)

4.1 Batteriebetriebene Elektronik: „Ein Produkt, drei Rahmenbedingungen“

Ein batteriebetriebenes elektronisches Gerät kann gleichzeitig Folgendes auslösen:

(1) EMV-Anforderungen an Emissionen und Störfestigkeit,
(2) WEEE-Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für das Ende der Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten,
(3) Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften für Batterien.

4.2 Kennzeichnung von Gerät und Batterie (Verwechslung von Symbolen vermeiden)

Gehen Sie nicht davon aus, dass ein einziges durchgestrichenes Mülltonnen-Symbol alles abdeckt. Die Kennzeichnung von Batterien und Elektroaltgeräten (WEEE) ist zwar verwandt, aber in Anwendung und Symbolkonventionen nicht identisch. Verwenden Sie für Batterien das durchgestrichene Mülltonnen-Symbol ohne Balken und beachten Sie die Vorgaben der Batterieverordnung hinsichtlich Größe, Platzierung und Kennzeichnung von Schwermetallen. Für Elektroaltgeräte gelten die WEEE-Kennzeichnungsvorschriften und die Richtlinien zur WEEE-Symbolgröße.

4.3. Wann Sie Informationen auf Verpackungen oder Dokumente übertragen dürfen.

Die Batterieverordnung erlaubt ausdrücklich die Anbringung von Verpackung und Begleitdokumentation, wenn eine Kennzeichnung direkt auf der Batterie aufgrund ihrer Beschaffenheit und Größe nicht möglich ist. Dies ist keine freie Entscheidung. Sie sollten dokumentieren, warum eine Kennzeichnung auf der Batterie nicht möglich ist, und sicherstellen, dass die Verpackungs-/Dokumentationslösung für alle Vertriebskanäle gleichermaßen geeignet ist.

5) Checkliste zur internen Einhaltung der Vorschriften (diese vor der endgültigen Freigabe des Artworks verwenden)

5.1 EMV

Bestätigen Sie, dass der für die Produktkategorie festgelegte Standard eingehalten wird, dass die Testkonfiguration den ungünstigsten Fall darstellt und dass Nachweise sowohl für Emissionen (EMI) als auch für Störfestigkeit (EMS) vorliegen.

5.2 WEEE

Bitte bestätigen Sie die korrekte Produktkategorisierung, die länderspezifische Registrierungsplanung, die Einrichtung der Berichts- und Finanzierungsstruktur sowie die korrekte Anwendung der WEEE-Kennzeichnung (einschließlich der Richtlinien zur Symbolgröße).

5.3 Batterien (EU 2023/1542)

Prüfen Sie, welche Batterietypen zutreffen (wiederaufladbare tragbare Batterie, LMT, SLI, nicht wiederaufladbare tragbare Batterie), prüfen Sie, ob Angaben zur Kapazität oder Laufzeit erforderlich sind, und setzen Sie Folgendes um:

(1) durchgestrichenes Mülltonnensymbol ohne Strich,
(2) Cd/Pb-Kennzeichnung bei Überschreitung der Grenzwerte,
(3) Anforderungen an QR-Codes und Kontrast/Lesbarkeit,
(4) Kennzeichnung auf der Batterie, es sei denn, dies ist aus legitimen Gründen nicht möglich; in diesem Fall müssen die Verpackung und die Begleitdokumente die Etiketten und den QR-Code tragen.

6) Schlussfolgerung

Die EU-Konformität von Elektronikgeräten ist nicht mehr nur eine einfache CE-Kennzeichnung. Es handelt sich um ein koordiniertes System aus technischen Leistungsregeln (EMV), Rücknahmevorschriften für Elektroaltgeräte (WEEE) und immer strengeren Anforderungen an Transparenz und Kennzeichnung von Batterien (EU 2023/1542). Durch eine frühzeitige Abstimmung dieser Punkte (insbesondere der Symbolkonventionen und der Kennzeichnungspflichten) lassen sich teure Nacharbeiten an Verpackungen, Beilagen und Produktgestaltung vermeiden.

7) Literaturverzeichnis

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