EU Digital Product Passport: Registry, QR Codes and Timelines

EU Digitaler Produktpass: Register, QR-Codes und Zeitpläne

Das EU-Register für digitale Produktpässe ist jetzt in Betrieb: Was Hersteller wissen müssen

Die Europäische Kommission hat das EU-Register für digitale Produktpässe in Betrieb genommen, was einen bedeutenden Schritt bei der Umsetzung des Rahmens für digitale Produktpässe darstellt.

Das Register wurde am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen. Es stellt die zentrale EU-Infrastruktur bereit, über die Wirtschaftsakteure digitale Produktpässe für Produkte registrieren werden, die unter die anwendbaren EU-Rechtsvorschriften fallen.

Diese Entwicklung bedeutet nicht, dass jedes auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Produkt sofort einen digitalen Produktpass haben muss. Es bedeutet auch nicht, dass Unternehmen jeden freiwilligen QR-Code, jede Nachhaltigkeitsseite oder jede Produktdatenbank, die sie derzeit verwenden, registrieren müssen.

Die rechtliche Verpflichtung wird schrittweise gelten. Ein Produkt muss einen digitalen Produktpass haben und registriert sein, wenn der einschlägige produktspezifische delegierte Rechtsakt oder andere anwendbare EU-Rechtsvorschriften dies vorschreiben.

Unternehmen sollten das System jedoch jetzt verstehen. Das Register ist in Betrieb, technische Standards werden eingeführt, und die ersten obligatorischen digitalen Produktpässe werden ab dem 18. Februar 2027 für bestimmte Batterien gelten.

Dieser Artikel erläutert:

  • was ein digitaler Produktpass ist;
  • was das DPP-Register leistet;
  • wie sich die Registrierung von der Erstellung eines QR-Codes unterscheidet;
  • welche Unternehmen verantwortlich sein können;
  • welche Informationen registriert werden;
  • wie Zoll- und Marktüberwachungsbehörden das System nutzen werden;
  • welche Produktgruppen voraussichtlich erfasst werden;
  • wann die Anforderungen voraussichtlich gelten werden;
  • was Hersteller, Importeure und andere Wirtschaftsakteure jetzt tun sollten.

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  • Überprüfung von Stücklisten, Lieferantenerklärungen, technischen Spezifikationen, Prüfberichten, Sicherheitsdatenblättern und Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen.
  • Unterstützung bei der Organisation von Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclinganteil, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recycling und Transparenz der Lieferkette.
  • Identifizierung fehlender oder unvollständiger Dokumentation, die die zukünftige ESPR- oder DPP-Bereitschaft beeinträchtigen könnte.
  • Anleitung zur Koordination von Compliance-, Nachhaltigkeits-, Beschaffungs-, Produktentwicklungs- und IT-Teams.
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Was ist ein Digitaler Produktpass?

Ein Digitaler Produktpass, allgemein als DPP bezeichnet, ist eine digitale Aufzeichnung, die mit einem Produkt, einer Komponente oder einem Material verknüpft ist.

Die Europäische Kommission beschreibt den DPP als einen digitalen Personalausweis, der den Zugang zu relevanten Produktinformationen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg ermöglicht.

Je nach den anwendbaren Produktvorschriften kann der Pass Informationen enthalten über:

  • Produktidentifikation;
  • den Hersteller und andere verantwortliche Wirtschaftsakteure;
  • Materialien und Komponenten;
  • besonders besorgniserregende Stoffe;
  • Umweltleistung;
  • Haltbarkeit;
  • Reparierbarkeit;
  • Wartung;
  • Ersatzteile;
  • Wiederverwendung;
  • Wiederaufbereitung;
  • Recycling;
  • sichere Handhabung;
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften;
  • Konformitätsdokumentation;
  • Produktsicherheit;
  • Produktursprung.

Die genauen Informationen werden nicht für jedes Produkt identisch sein. Produktspezifische Anforderungen werden durch delegierte Rechtsakte festgelegt, die im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte oder durch andere EU-Rechtsvorschriften, die einen DPP erfordern, erlassen werden.

Der DPP soll zuverlässige Produktinformationen in einem standardisierten digitalen Format verschiedenen Nutzern zugänglich machen, darunter:

  • Verbraucher;
  • Hersteller;
  • Importeure;
  • Händler;
  • Bevollmächtigte;
  • Reparateure;
  • Wiederaufbereiter;
  • Wiederhersteller;
  • Recycler;
  • Zollbehörden;
  • Marktüberwachungsbehörden;
  • andere öffentliche Behörden.

Die Rechtsgrundlage für den allgemeinen DPP-Rahmen ist die Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte, gemeinhin bekannt als Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte oder ESPR.

Der DPP ist mehr als ein QR-Code

Ein häufiges Missverständnis ist, dass das Anbringen eines QR-Codes an einem Produkt automatisch einen konformen Digitalen Produktpass erstellt.

Ein QR-Code kann als Datenträger dienen, der ein physisches Produkt mit seinem DPP verbindet. Der QR-Code ist jedoch nur ein Teil des Systems.

Ein konformer DPP-Rahmen enthält mehrere verschiedene Elemente:

1. Das physische Produkt

Das Produkt, seine Verpackung oder Begleitdokumentation trägt einen Datenträger, wie z. B. einen QR-Code.

2. Der Datenträger

Der Datenträger ermöglicht den digitalen Zugang zum relevanten Pass.

3. Die eindeutige Produktkennzeichnung

Das Produkt, Modell, die Charge oder der einzelne Artikel wird mit der von der geltenden Gesetzgebung geforderten Identifikationsstufe identifiziert.

4. Der Digitale Produktpass

Der DPP enthält oder ermöglicht den kontrollierten Zugang zu den erforderlichen Produktinformationen.

5. Das Datenspeichersystem

Die detaillierten DPP-Informationen werden vom Wirtschaftsakteur oder von einem DPP-Dienstleister gespeichert.

6. Das EU-DPP-Register

Das Register speichert die relevanten Identifikatoren, Registrierungsdaten und erforderlichen Metadaten auf hoher Ebene.

7. Die eindeutige Registrierungskennung

Sobald der DPP registriert ist, generiert das Register eine eindeutige Registrierungskennung, die mit dem registrierten Pass verknüpft ist.

Ein Unternehmen kann daher eine über einen QR-Code zugängliche Produktwebseite haben, ohne einen rechtlich konformen DPP zu besitzen. Die Konformität hängt davon ab, ob das komplette System die geltenden rechtlichen Anforderungen an Dateninhalte, Identifikatoren, Zugriffsrechte, Interoperabilität, Speicherung, Verfügbarkeit und Registrierung erfüllt.

Die Europäische Kommission erklärt, dass der Wirtschaftsakteur zunächst die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen sammelt. Der DPP wird dann erstellt und registriert, während die vollständigen Produktinformationen beim Wirtschaftsakteur oder dessen DPP-Dienstleister gespeichert bleiben. Ein digitaler Datenträger, wie ein QR-Code, verbindet das physische Produkt mit dem Pass.

Was ist das EU-Register für digitale Produktpässe?

Das DPP-Register ist die zentrale EU-Datenbank, die das System des Digitalen Produktpasses unterstützt.

Es fungiert als Indexierungsdienst für DPPs, die sich auf Produkte beziehen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Das Register ersetzt den Pass selbst in der Regel nicht und speichert üblicherweise nicht den vollständigen Satz detaillierter Produktinformationen. Stattdessen speichert es Informationen, die zur Identifizierung, Registrierung, Lokalisierung und Überprüfung des DPP erforderlich sind.

Nach Angaben der Europäischen Kommission wird das Register speichern:

  • eindeutige Produktkennungen;
  • DPP-Registrierungsinformationen;
  • erforderliche Metadaten auf hoher Ebene;
  • andere Informationen, die nach dem anwendbaren delegierten Rechtsakt oder den EU-Rechtsvorschriften erforderlich sind.

Der DPP selbst folgt einer dezentralen Architektur. Die detaillierten Produktdaten verbleiben in der Verantwortung des jeweiligen Wirtschaftsakteurs. Der Akteur kann die Informationen direkt hosten oder einen DPP-Dienstleister nutzen.

Das Register bietet daher einen gemeinsamen Index auf EU-Ebene, während die Produktinformationen in dezentralen Systemen gespeichert werden können.

Warum wurde das Register geschaffen?

Ein dezentrales DPP-System benötigt eine zuverlässige Möglichkeit, Pässe EU-weit zu identifizieren und zu überprüfen.

Ohne ein zentrales Register könnten Behörden Schwierigkeiten haben, festzustellen:

  • ob ein Pass gültig erstellt wurde;
  • welcher Wirtschaftsakteur ihn registriert hat;
  • ob die relevante Produktkennung authentisch ist;
  • wo die Passinformationen gespeichert sind;
  • ob ein importiertes Produkt vor der Zollabfertigung registriert wurde;
  • ob eine Kennung bereits verwendet wurde;
  • ob der DPP weiterhin zugänglich ist;
  • ob Registrierungsinformationen aktualisiert wurden.

Das Register bietet einen zentralen Referenzpunkt für diese Funktionen.

Es soll unterstützen:

  • konsistente DPP-Registrierung;
  • Überprüfung von Wirtschaftsakteuren;
  • zuverlässige Produktidentifikation;
  • Interoperabilität zwischen Systemen;
  • Zollkontrollen;
  • Marktüberwachung;
  • Zugangsverwaltung;
  • sichere Protokollierung;
  • strukturierter Datenaustausch;
  • Registrierungsnachweis.

Die praktischen Vorkehrungen des Registers werden durch die Durchführungsverordnung der Kommission zum Register für Digitale Produktpässe geregelt.

Muss jeder DPP registriert werden?

Sofern ein anwendbarer EU-Rechtsakt einen Digitalen Produktpass vorschreibt, muss der Pass gemäß dieser Gesetzgebung im DPP-Register registriert werden.

Die Registrierung ist daher ein separater Konformitätsschritt. Das Erstellen der Produktinformationen und das Anbringen eines QR-Codes allein genügen nicht.

Die Inbetriebnahme des Registers begründet jedoch keine sofortige DPP-Verpflichtung für alle Produkte.

Eine obligatorische DPP-Anforderung muss entstehen aus:

  • einem produktspezifischen delegierten Rechtsakt, der im Rahmen der ESPR erlassen wurde; oder
  • einer anderen EU-Verordnung oder einem Rechtsakt, der direkt einen DPP vorschreibt.

Bis die relevanten Produktvorschriften gelten, kann ein Unternehmen ein freiwilliges digitales Produktinformationssystem erstellen. Dieses freiwillige System muss nicht automatisch registriert werden, nur weil das Register verfügbar ist.

Der Unterschied ist wichtig:

Verfügbarkeit des Registers bedeutet, dass die EU-Infrastruktur in Betrieb ist.

Rechtliche Anwendbarkeit bedeutet, dass ein bestimmtes Produkt von einer verbindlichen DPP-Anforderung abgedeckt ist.

Der anwendbare delegierte Rechtsakt oder die sektorspezifische Gesetzgebung wird bestimmen:

  • welche Produkte abgedeckt sind;
  • wann die Anforderung beginnt;
  • wer den Pass registrieren muss;
  • die erforderliche Identifizierungsstufe;
  • die erforderlichen Datenfelder;
  • wo der Datenträger erscheinen muss;
  • welche Informationen öffentlich sein müssen;
  • welche Informationen eingeschränkt werden können;
  • wie lange die Daten verfügbar bleiben müssen;
  • ob Ausnahmen gelten.

Wann muss die Registrierung abgeschlossen sein?

Wo ein obligatorischer DPP gilt, muss die Registrierung in der Regel abgeschlossen sein, bevor das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.

Die Europäische Kommission erklärt, dass die zuständigen Wirtschaftsakteure den DPP gemäß der geltenden Gesetzgebung registrieren müssen, bevor das Produkt auf dem Markt in Verkehr gebracht wird.

Dies gilt für:

  • in der EU hergestellte Produkte; und
  • importierte Produkte, die auf den EU-Markt gelangen.

Für importierte Produkte können die Zollbehörden die Registrierung überprüfen, bevor die Produkte für den freien Verkehr freigegeben werden.

Dies bedeutet, dass die DPP-Registrierung als eine Konformitätsanforderung vor dem Inverkehrbringen und nicht als eine administrative Formalität nach dem Verkauf behandelt werden sollte.

Wie der Registrierungsprozess funktioniert

Der detaillierte Prozess hängt von der Produktgesetzgebung und der endgültigen Funktionalität des Registers ab, aber die Europäische Kommission beschreibt den allgemeinen DPP-Prozess wie folgt.

Schritt 1: Feststellen, ob das Produkt abgedeckt ist

Der Wirtschaftsakteur muss feststellen, ob das Produkt einer obligatorischen DPP-Anforderung unterliegt.

Diese Bewertung erfordert die Identifizierung von:

  • der Produktkategorie;
  • der anwendbaren EU-Gesetzgebung;
  • dem relevanten delegierten Rechtsakt;
  • dem Konformitätsdatum;
  • etwaigen Übergangsbestimmungen;
  • etwaigen Ausschlüssen oder Ausnahmen.

Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass eine DPP-Anforderung gilt, nur weil ihr Produkt in einen breiten Sektor fällt, der im ESPR-Arbeitsprogramm genannt ist.

Zum Beispiel begründet die Identifizierung von Textilien als Prioritätsproduktgruppe allein nicht die endgültigen Datenanforderungen, das Konformitätsdatum oder den Geltungsbereich. Diese Details werden durch den relevanten delegierten Rechtsakt festgelegt.

Schritt 2: Bestimmung des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs

Die anwendbare Gesetzgebung bestimmt, wer den Pass erstellen und registrieren muss.

Je nach Lieferkette und Rechtsrahmen kann die verantwortliche Partei sein:

  • der EU-Hersteller;
  • der Nicht-EU-Hersteller;
  • ein Importeur;
  • ein Bevollmächtigter;
  • ein anderer Wirtschaftsakteur, der nach der geltenden Gesetzgebung benannt ist.

Unternehmen sollten die Verantwortung vertraglich und operativ festlegen. Die Partei, die den QR-Code erstellt, die Website betreibt oder Produktdaten liefert, ist nicht unbedingt die Partei, die die rechtliche Registrierungspflicht trägt.

Schritt 3: Erfassen der erforderlichen Produktinformationen

Der Wirtschaftsakteur muss die von der geltenden EU-Gesetzgebung geforderten Informationen sammeln.

Dies kann eine Koordinierung erfordern über:

  • Produktentwicklung;
  • Beschaffung;
  • Einkauf;
  • Qualitätssicherung;
  • Nachhaltigkeit;
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften;
  • Produktsicherheit;
  • Informationstechnologie;
  • Logistik;
  • Zoll;
  • Recht;
  • Kundendienst;
  • Recycling- und End-of-Life-Operationen.

Produktdaten müssen möglicherweise von mehreren Ebenen der Lieferkette bezogen werden. Ein Hersteller von Fertigprodukten kann von Materiallieferanten, Komponentenherstellern, Prüflaboren und Fabriken für die zugrunde liegenden Informationen abhängig sein.

Schritt 4: Festlegen des erforderlichen Identifikators

Die relevante Gesetzgebung wird die Ebene bestimmen, auf der ein Pass erstellt werden muss.

Mögliche Identifikationsstufen können umfassen:

  • Produktmodell;
  • Produkttyp;
  • Charge;
  • Produktionslos;
  • Einzelartikel;
  • Komponente;
  • Material.

Diese Unterscheidung hat große betriebliche Konsequenzen.

Ein Pass auf Modellebene kann es ermöglichen, dass mehrere Einheiten denselben DPP teilen. Ein Pass auf Chargen- oder Artikelebene kann wesentlich mehr Identifikatoren, Datenmanagementkapazität und Registrierungsaktivitäten erfordern.

Unternehmen sollten es daher vermeiden, Systeme um eine einzige Identifikationsannahme herum zu gestalten, bevor der relevante delegierte Rechtsakt erlassen wird.

Schritt 5: Erstellen des DPP

Der Pass muss in der erforderlichen Struktur und im erforderlichen Format erstellt werden.

Die Informationen müssen gemäß den anwendbaren technischen Regeln zugänglich, austauschbar und interpretierbar sein.

Eine kundenorientierte Webseite kann Teil der Benutzererfahrung sein, aber das zugrunde liegende System muss möglicherweise auch unterstützen:

  • maschinenlesbare Daten;
  • standardisiertes Vokabular;
  • strukturierte Felder;
  • Anwendungsprogrammierschnittstellen;
  • rollenbasierter Zugriff;
  • Datenaustausch zwischen Systemen;
  • persistente Identifikatoren;
  • langfristige Verfügbarkeit;
  • technische Interoperabilität.

Schritt 6: Registrieren des DPP

Der Wirtschaftsakteur registriert den DPP im EU-Register.

Die Kommission bietet zwei Hauptwege an:

  • eine sichere Benutzeroberfläche; und
  • eine Anwendungsprogrammierschnittstelle oder API.

Die Benutzeroberfläche kann für die manuelle Registrierung und geringere Registrierungsvolumina geeignet sein.

Eine API könnte für Unternehmen, die eine große Anzahl von Produkten, Modellen, Chargen oder individuell gekennzeichneten Artikeln auf dem EU-Markt platzieren, besser geeignet sein.

Das Register umfasst derzeit sowohl eine Live-Umgebung als auch eine separate Testumgebung. Die Testumgebung ermöglicht es Unternehmen, die Registrierungs- und Anmeldeprozesse zu erkunden, ohne Live-Daten oder reale Prozesse zu beeinträchtigen.

Schritt 7: Erhalt des eindeutigen Registrierungsbezeichners

Nach erfolgreicher Registrierung generiert das Register einen eindeutigen Registrierungsbezeichner.

Die Kommission bezeichnet diesen Bezeichner als URI. In diesem Zusammenhang wird der URI vom Register nach der Registrierung generiert und kann im Überprüfungsprozess verwendet werden.

Bei importierten Waren können Zollbehörden den Bezeichner und die zugehörigen Registrierungsdaten überprüfen.

Schritt 8: Anbringen oder Verbinden des Datenträgers

Ein Datenträger, wie z. B. ein QR-Code, muss den Zugang zum DPP ermöglichen.

Die endgültigen Anforderungen an die Platzierung hängen von der geltenden Gesetzgebung ab. Der Datenträger muss möglicherweise erscheinen:

  • auf dem Produkt;
  • auf einem Etikett;
  • auf der Verpackung;
  • in Begleitdokumenten;
  • an mehr als einem Ort.

Die anwendbaren Regeln können auch Anforderungen festlegen bezüglich:

  • Sichtbarkeit;
  • Lesbarkeit;
  • Zugänglichkeit;
  • Haltbarkeit;
  • Mindestgröße;
  • Link-Persistenz;
  • Nähe zu anderen Kennzeichnungen;
  • digitaler Zugänglichkeit.

Schritt 9: Pflege des Passes

Die Einhaltung der DPP-Vorschriften endet nicht mit der Registrierung.

Der verantwortliche Betreiber muss möglicherweise sicherstellen, dass:

  • die Daten korrekt bleiben;
  • erforderliche Aktualisierungen vorgenommen werden;
  • der Pass zugänglich bleibt;
  • Links weiterhin funktionieren;
  • Bezeichner mit dem richtigen Produkt verbunden bleiben;
  • Zugangsberechtigungen angemessen bleiben;
  • veraltete Datensätze korrekt behandelt werden;
  • Informationen für den erforderlichen Aufbewahrungszeitraum verfügbar bleiben;
  • Änderungen im Produktdesign oder den Materialien bei Bedarf widergespiegelt werden.

Welche Informationen speichert das Register?

Das Register ist nicht dazu gedacht, als einzige Datenbank zu fungieren, die alle Produktinformationen enthält.

Die Europäische Kommission beschreibt es als eine sichere Datenbank, die Folgendes speichert:

  • eindeutige Identifikatoren;
  • Registrierungsdaten;
  • Metadaten auf hoher Ebene;
  • andere Informationen, die von der jeweiligen Gesetzgebung vorgeschrieben sind.

Die vollständigen DPP-Informationen werden weiterhin vom Wirtschaftsbeteiligten oder einem DPP-Dienstleister gespeichert.

Diese Unterscheidung ermöglicht es der EU, ein zentrales Verifizierungs- und Indexierungssystem aufrechtzuerhalten, ohne dass jeder detaillierte Passdatensatz in einer zentralen Datenbank gehostet werden muss.

Die anwendbaren delegierten Rechtsakte oder andere EU-Rechtsvorschriften können dennoch die Registrierung zusätzlicher Informationen für bestimmte Produktgruppen verlangen.

Was sind Registrierungsmetadaten?

Registrierungsmetadaten sind strukturierte Informationen, die den DPP und seine Beziehung zum Produkt und zum verantwortlichen Betreiber beschreiben.

Die genauen Felder hängen vom anwendbaren Rechtsakt ab. Sie können Informationen enthalten, die zur Identifizierung erforderlich sind von:

  • dem Produkt;
  • dem Produktbezeichner;
  • dem Pass;
  • dem verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten;
  • dem relevanten Warencode;
  • dem Speicherort der detaillierten Passinformationen;
  • der anwendbaren Produktkategorie;
  • dem Registrierungsstatus;
  • dem Datum der Registrierung;
  • Änderungen an der Registrierung.

Unternehmen sollten unterscheiden zwischen:

Passinhalten, die aus den über das DPP verfügbaren wesentlichen Produktinformationen bestehen.

Registrierungsmetadaten, die dem Register und den Behörden die Identifizierung, Lokalisierung, Validierung und Verwaltung des Passes ermöglichen.

Organisationseinschreibung und Benutzerverifizierung

Vor der Registrierung von DPPs muss ein Wirtschaftsbeteiligter seine Organisation möglicherweise im Register anmelden.

Die Ressourcen des Kommissionsregisters umfassen Funktionen und Anleitungen für:

  • die Einschreibung einer Organisation;
  • die Registrierung von DPPs;
  • die Verwaltung registrierter DPPs.

Der Durchführungsrahmen befasst sich auch mit der Benutzerverifizierung und dem Zugriffsmanagement.

Dies ist wichtig, da das Register feststellen können muss, dass ein Benutzer die Befugnis hat, für die betreffende Organisation zu handeln.

Unternehmen sollten im Voraus Folgendes berücksichtigen:

  • welche juristische Person sich anmelden wird;
  • welches Personal das Konto verwalten wird;
  • wer DPPs registrieren oder ändern darf;
  • wie der Zugriff kontrolliert wird;
  • wie Personalwechsel verwaltet werden;
  • ob externe Anbieter Zugriff erhalten;
  • wie Verantwortlichkeiten dokumentiert werden;
  • wer die Nachweise der Registrierung aufbewahrt.

Die Europäische Kommission hat eine spezielle DPP-Registerseite veröffentlicht, die Zugang zum Live-Register, zur Testumgebung, zum Benutzerhandbuch und zum Helpdesk bietet.

Manuelle Registrierung und API-Integration

Das Register erlaubt die Registrierung über eine Benutzeroberfläche oder eine API.

Benutzeroberfläche

Die manuelle Registrierung kann geeignet sein für:

  • kleine Produktportfolios;
  • Pilotprojekte;
  • Hersteller mit geringem Volumen;
  • erste Tests;
  • gelegentliche Registrierungen;
  • Organisationen ohne integrierte Produktinformationssysteme.

Die manuelle Registrierung kann jedoch schwierig werden, wenn ein Unternehmen Folgendes hat:

  • Tausende von SKUs;
  • häufige saisonale Produktwechsel;
  • Pässe für einzelne Artikel;
  • mehrere Fertigungsstandorte;
  • Großimporte;
  • umfangreiche chargenbezogene Daten;
  • mehrere juristische Personen.

API-Registrierung

Die API-Integration kann es Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen, das Register mit bestehenden Systemen zu verbinden, wie z.B.:

  • Produktlebenszyklus-Managementsysteme;
  • Enterprise-Resource-Planning-Systeme;
  • Produktinformations-Managementsysteme;
  • Compliance-Datenbanken;
  • Stammdatenplattformen;
  • Lieferantenportale;
  • Rückverfolgbarkeitssysteme;
  • DPP-Dienstleisterplattformen.

Die API-Integration kann sich wiederholende manuelle Arbeit reduzieren, erfordert jedoch zuverlässige Stammdaten, Governance, Validierung und Fehlerbehandlung.

Die Automatisierung der Übermittlung ungenauer Daten löst keine Compliance-Probleme. Unternehmen müssen zunächst zuverlässige Dateninhaberschaft und Verifizierungsprozesse etablieren.

Registrierungsnachweis

Der Registerrahmen ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten, einen Registrierungsnachweis in Form eines sicheren elektronischen Dokuments anzufordern.

Ein Registrierungsnachweis kann nützlich sein bei:

  • Business-to-Business-Transaktionen;
  • Lieferantenqualifizierung;
  • Händler-Onboarding;
  • Compliance-Prüfungen auf Marktplätzen;
  • Zolldokumentation;
  • internen Audits;
  • behördlichen Inspektionen;
  • vertraglicher Compliance;
  • Kunden-Due-Diligence.

Ein Registrierungsnachweis beweist nicht unbedingt, dass jede Information im DPP korrekt ist oder dass das Produkt allen geltenden EU-Rechtsvorschriften entspricht.

Er zeigt, dass das DPP gemäß dem Registrierungsprozess registriert wurde. Die Produktkonformität hängt weiterhin vom zugrunde liegenden Produkt, der Dokumentation, den Daten und der Konformitätsbewertung ab.

Zollkontrollen

Das DPP-Register ist darauf ausgelegt, die Zollkontrollen für importierte Produkte zu unterstützen.

Zollbehörden können das Register nutzen, um elektronisch zu überprüfen, ob:

  • ein importiertes Produkt ein registriertes DPP hat;
  • die Registrierung gültig ist;
  • der relevante eindeutige Bezeichner vorhanden ist;
  • der erforderliche Warencode angegeben wurde;
  • der Pass gefunden werden kann.

Die Kommission erklärt, dass der eindeutige Registrierungsbezeichner nach der Registrierung beim Zoll überprüft werden kann.

Dies macht die Produktklassifizierung und Zolldaten zu einem wichtigen Bestandteil der DPP-Vorbereitung.

Hersteller und Importeure sollten die Konsistenz zwischen Folgendem sicherstellen:

  • Zollerklärungen;
  • Warencodes;
  • Produktbezeichnern;
  • Handelsrechnungen;
  • Versanddokumenten;
  • DPP-Aufzeichnungen;
  • Einreichungen im Register.

Widersprüchliche Bezeichner oder Klassifizierungen können zu Verzögerungen, Verifizierungsfehlern oder Durchsetzungsfragen führen.

Marktüberwachung

Das Register wird auch die Marktüberwachungsbehörden unterstützen.

Die Behörden können registrierte Informationen verwenden, um:

  • den verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten zu identifizieren;
  • das DPP zu lokalisieren;
  • die Produktregistrierung zu überprüfen;
  • gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationen zu prüfen;
  • nicht konforme Produkte zu untersuchen;
  • Marktinformationen mit Registrierungsdaten zu vergleichen;
  • koordinierte Durchsetzung zu unterstützen.

Das DPP ersetzt keine bestehenden Produktkonformitätspflichten.

Produkte können weiterhin Anforderungen unterliegen bezüglich:

  • Sicherheitsbewertungen;
  • Risikoanalysen;
  • technischer Dokumentation;
  • Konformitätserklärungen;
  • Tests;
  • CE-Kennzeichnung;
  • Rückverfolgbarkeit;
  • Warnhinweisen;
  • Anweisungen;
  • verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten;
  • Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung.

Das DPP kann eine strukturierte Methode zum Zugriff auf einige dieser Informationen bieten, aber Unternehmen müssen weiterhin die zugrunde liegende Produktgesetzgebung einhalten.

Öffentliche und eingeschränkte Informationen

Nicht jeder DPP-Benutzer hat notwendigerweise Zugang zu denselben Informationen.

Unterschiedliche Zugriffsstufen können gelten für:

  • Verbraucher;
  • Handelspartner;
  • Reparaturdienste;
  • Recycler;
  • Zollbehörden;
  • Marktüberwachungsbehörden;
  • andere öffentliche Stellen.

Zum Beispiel können verbraucherorientierte Informationen die Produktzusammensetzung, Reparatur- oder Recyclinganweisungen umfassen, während Behörden Zugang zu regulativen Informationen haben können, die nicht für die allgemeine Veröffentlichung bestimmt sind.

Die geltende Gesetzgebung wird festlegen:

  • welche Informationen öffentlich zugänglich sein müssen;
  • welche Informationen eingeschränkt sind;
  • welche Rollen auf eingeschränkte Daten zugreifen dürfen;
  • ob eine Authentifizierung erforderlich ist;
  • wie Zugriffsrechte verwaltet werden müssen.

Unternehmen sollten daher den Aufbau von DPP-Systemen vermeiden, die davon ausgehen, dass jeder Datenpunkt auf einer öffentlichen Webseite angezeigt wird.

Die Rolle der DPP-Dienstleister

Wirtschaftsbeteiligte können DPP-Daten selbst speichern und verwalten oder einen externen DPP-Dienstleister nutzen.

Ein Anbieter kann unterstützen bei:

  • Passeingabe;
  • Datenhosting;
  • QR-Code-Generierung;
  • Bezeichnerverwaltung;
  • API-Integration;
  • Registrierung im Register;
  • Benutzerzugriffsmanagement;
  • Datenvalidierung;
  • Systemwartung;
  • langfristiger Verfügbarkeit.

Die Auslagerung der technischen Plattform überträgt jedoch nicht automatisch die rechtliche Verantwortung.

Unternehmen sollten festlegen:

  • wer rechtlich für das DPP verantwortlich ist;
  • wer es registriert;
  • wer die Daten validiert;
  • wo die Daten gespeichert werden;
  • wie lange sie zugänglich bleiben;
  • wie Informationen bei Vertragsende übertragen werden;
  • wie Systemausfälle gehandhabt werden;
  • wer Produktaufzeichnungen aktualisiert;
  • wer Korrekturen verwaltet;
  • wer Auditnachweise pflegt;
  • wie Datenportabilität gewährleistet wird.

Der indikativen Zeitplan der Kommission verweist auf zusätzliche delegierte Rechtsakte bezüglich DPP-Dienstleistern. Unternehmen sollten diese Entwicklungen beobachten, bevor sie langfristige Anbietervereinbarungen abschließen.

Harmonisierte Standards für den DPP

Die technische Interoperabilität ist für das DPP-System unerlässlich.

Ein Pass muss funktionsfähig sein über:

  • verschiedene Produktgruppen hinweg;
  • verschiedene Softwareplattformen hinweg;
  • verschiedene Mitgliedstaaten hinweg;
  • verschiedene Lieferkettenbeteiligte hinweg;
  • Zollsysteme hinweg;
  • Regulierungssysteme hinweg;
  • Verbrauchergeräte hinweg;
  • Reparatur- und Recyclingumgebungen hinweg.

Die Europäische Kommission hat eine offizielle Seite zu harmonisierten Standards für den Digitalen Produktpass veröffentlicht.

Die Seite verweist auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission vom 14. Juli 2026 bezüglich harmonisierter Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2024/1781 erstellt wurden.

Der DPP-Normenrahmen deckt technische Bereiche ab, einschließlich:

  • eindeutige Bezeichner;
  • Datenträger;
  • Interoperabilität;
  • Anwendungsprogrammierschnittstellen;
  • Datenaustauschprotokolle;
  • Datenspeicherung.

Der indikative Zeitplan der Kommission besagt, dass ein Durchführungsbeschluss, der sechs DPP-Standards abdeckt, im Juli 2026 angenommen wurde, wobei ein weiterer Durchführungsbeschluss bezüglich der verbleibenden zwei Standards für September 2026 vorgesehen ist.

Warum Interoperabilität wichtig ist

Ein DPP muss mehr sein als eine statische Webseite, die von einem Anbieter erstellt wurde.

Das System soll den Informationsaustausch und das Verständnis über verschiedene Plattformen und Benutzer hinweg ermöglichen.

Interoperabilität hilft sicherzustellen, dass:

  • Bezeichner konsistent strukturiert sind;
  • QR-Codes und andere Träger zuverlässig interpretiert werden können;
  • Daten zwischen Systemen verschoben werden können;
  • Behörden die erforderlichen Informationen abrufen können;
  • Reparaturdienste und Recycler auf relevante Daten zugreifen können;
  • Unternehmen nicht in inkompatiblen proprietären Systemen gefangen sind;
  • Produktdaten während des gesamten Produktlebenszyklus nützlich bleiben.

Eine proprietäre DPP-Plattform bietet möglicherweise eine ausgefeilte Benutzeroberfläche für Verbraucher, erfordert aber dennoch erhebliche Änderungen, wenn sie die geltenden EU-Standards und die technische Architektur nicht unterstützt.

Welche Produkte benötigen einen DPP?

Der DPP wird schrittweise eingeführt.

Die Europäische Kommission nennt zwei Hauptrechtswege.

Produktspezifische delegierte Rechtsakte gemäß ESPR

Der aktuelle indikative Zeitplan der Kommission umfasst:

  • Eisen und Stahl;
  • energieverbrauchsrelevante Produkte;
  • Textilien;
  • Reifen;
  • Aluminium;
  • Möbel;
  • Matratzen;
  • IKT-Produkte.

Die Kommission gibt derzeit an:

  • Anforderungen für Eisen und Stahl im Jahr 2026;
  • delegierte Rechtsakte für Textilien, Reifen und Aluminium im Jahr 2027;
  • Möbel im Jahr 2028;
  • Matratzen und bestimmte weitere Anforderungen im Jahr 2029.

Diese Daten beziehen sich auf die voraussichtliche Annahme produktspezifischer Regeln, nicht unbedingt auf das sofortige Datum, an dem jeder Betreiber die Vorschriften einhalten muss.

Die Kommission erklärt, dass den Wirtschaftsbeteiligten nach der Annahme der delegierten ESPR-Rechtsakte im Allgemeinen eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten gewährt wird.

DPP-Anforderungen gemäß anderen EU-Rechtsvorschriften

Digitale Produktpässe können auch durch separate Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden.

Die Kommission nennt Beispiele, darunter:

  • die Batterieverordnung;
  • die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung;
  • das Gesetz über kritische Rohstoffe;
  • die EU-Gesetzgebung zur Spielzeugsicherheit;
  • die Bauproduktenverordnung;
  • Rechtsvorschriften für Wasch- und Reinigungsmittel.

Der Zeitpunkt, der Umfang und die Inhaltsanforderungen müssen aus der geltenden sektorspezifischen Gesetzgebung abgeleitet werden.

Batterien sind die erste verpflichtende Produktgruppe

Bestimmte Batterien werden die erste Produktgruppe sein, für die der DPP obligatorisch wird.

Die Europäische Kommission nennt den 18. Februar 2027 als erste Umsetzungsfrist für bestimmte Batteriekategorien, darunter:

  • Batterien für Elektrofahrzeuge;
  • Batterien für leichte Transportmittel;
  • bestimmte Industriebatterien.

Diese Frist begründet keine universelle DPP-Pflicht für jedes Verbraucherprodukt.

Unternehmen sollten die Batterienfrist nicht automatisch auf Textilien, Möbel, Spielzeug oder andere Produktkategorien anwenden.

Jede Kategorie muss gemäß ihrem eigenen geltenden Rechtsrahmen bewertet werden.

Textilien und Bekleidung

Textilbekleidung wird als prioritäre Produktgruppe im Rahmen der ESPR identifiziert.

Der indikative Zeitplan der Kommission sieht die Annahme sektorspezifischer DPP-Anforderungen für Textilien im dritten oder vierten Quartal 2027 vor.

Der endgültige delegierte Rechtsakt muss unter anderem Folgendes festlegen:

  • die unter den Geltungsbereich fallenden Produkte;
  • relevante Tarif- oder Produktklassifikationen;
  • anwendbare Ausnahmen;
  • Anforderungen an Passdaten;
  • das erforderliche Identifikationsniveau;
  • Platzierung des Datenträgers;
  • Zugangsrechte;
  • Anforderungen an die Datenaufbewahrung;
  • Einführungstermine;
  • Übergangszeiten.

Die Kommission erklärt, dass Wirtschaftsakteure nach Verabschiedung der delegierten Rechtsakte zur ESPR eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten haben werden.

Unternehmen in den Sektoren Textilien, Bekleidung, Leder und Schuhe können sich jetzt vorbereiten, sollten aber die erwarteten Anforderungen nicht als endgültig darstellen, bis der delegierte Rechtsakt verabschiedet ist.

Muss ein freiwilliger DDP registriert werden?

Ein Unternehmen kann ein freiwilliges digitales Produktinformationssystem einführen, bevor eine obligatorische DPP-Anforderung gilt.

Zum Beispiel kann ein Unternehmen freiwillig QR-Codes verwenden, um Folgendes bereitzustellen:

  • Pflegehinweise;
  • Materialinformationen;
  • Nachhaltigkeitsinformationen;
  • Reparaturanleitungen;
  • Recyclinganweisungen;
  • Details zur Lieferkette;
  • Authentifizierungsinformationen.

Ob ein solches freiwilliges System registriert werden kann oder sollte, hängt von den Regeln des Registers ab und davon, ob das relevante Produkt unter eine anwendbare rechtliche Anforderung fällt.

Die Tatsache, dass ein Unternehmen sein System als „digitalen Produktpass“ bezeichnet, macht es nicht notwendigerweise zu einem DPP, das durch eine verbindliche EU-Anforderung geregelt wird.

Unternehmen sollten klar unterscheiden zwischen:

  • einer freiwilligen Produktinformationsinitiative;
  • einem Pilotprojekt, das zur Vorbereitung auf zukünftige DPP-Anforderungen konzipiert wurde;
  • einem gesetzlich vorgeschriebenen DPP, das gemäß der anwendbaren Unionsgesetzgebung etabliert wurde.

Eine freiwillige Vorbereitung kann wertvoll sein, aber Unternehmen sollten es vermeiden, unbegründete Konformitätsansprüche zu erheben.

Das Register unterwirft nicht jedes Produkt sofort der ESPR

Die ESPR ist eine Rahmenverordnung.

Sie schafft die rechtliche Struktur, durch die detaillierte Ökodesign- und DPP-Anforderungen für spezifische Produktgruppen festgelegt werden können.

Viele der praktischen Verpflichtungen entstehen erst nach der Verabschiedung produktspezifischer delegierter Rechtsakte.

Die Funktionsweise des Registers sollte daher nicht so interpretiert werden, dass:

  • alle Produkte jetzt einen DPP benötigen;
  • alle Produkte einen QR-Code benötigen;
  • jede bestehende SKU registriert werden muss;
  • alle freiwilligen Produktseiten in das Register eingetragen werden müssen;
  • dieselbe Datenanforderungen für jeden Sektor gelten;
  • dasselbe Konformitätsdatum für jedes Produkt gilt.

Die korrekte Analyse muss immer mit der anwendbaren Produktgesetzgebung beginnen.

Vorbereitung auf den DPP: Praktische Schritte für Unternehmen

Obwohl viele produktspezifische Anforderungen noch entwickelt werden, können Unternehmen praktische vorbereitende Maßnahmen ergreifen.

1. Produktportfolio abbilden

Erstellen Sie eine strukturierte Liste der auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte.

Fügen Sie hinzu:

  • Produktname;
  • SKU;
  • Modellnummer;
  • Produktkategorie;
  • Materialzusammensetzung;
  • Herstellungsort;
  • Lieferant;
  • relevante EU-Gesetzgebung;
  • Zolltarifklassifikation;
  • bestehende Identifikatoren;
  • bestehende Konformitätsdokumentation.

2. Wahrscheinliche Prioritätskategorien identifizieren

Vergleichen Sie das Portfolio mit den Produktgruppen, die im DPP-Zeitplan der Kommission genannt werden.

Produkte in frühen Prioritätsbereichen erfordern möglicherweise eine frühere Vorbereitung.

3. Aktuelle Produktidentifikatoren überprüfen

Bestimmen Sie, welche Identifikatoren derzeit verwendet werden auf:

  • Modellebene;
  • SKU-Ebene;
  • Batch-Ebene;
  • Los-Ebene;
  • Einzelartikel-Ebene.

Beurteilen Sie, ob die Identifikatoren eindeutig, dauerhaft und systemübergreifend konsistent sind.

4. QR-Code-Architektur überprüfen

Wo QR-Codes bereits verwendet werden, ist Folgendes festzulegen:

  • wer das Ziel kontrolliert;
  • ob die URL permanent ist;
  • ob Links aktualisiert werden können;
  • ob Weiterleitungen kontrolliert werden;
  • ob jeder Code eindeutig mit dem richtigen Produkt verknüpft ist;
  • ob die Daten nach Beendigung eines Lieferantenvertrags zugänglich bleiben können;
  • ob das System strukturierte und maschinenlesbare Informationen unterstützt.

5. Durchführung einer Produktdaten-Lückenanalyse

Überprüfen Sie, ob das Unternehmen zuverlässige Informationen zu folgenden Bereichen erhalten kann:

  • Materialien;
  • Komponenten;
  • Stoffe;
  • Recyclinganteil;
  • Ursprung der Herstellung;
  • Haltbarkeit;
  • Reparierbarkeit;
  • Umweltmerkmale;
  • Wartung;
  • Behandlung am Ende des Lebenszyklus;
  • Konformitätsdokumentation.

6. Lieferanten einbinden

Aktualisieren Sie Lieferantenfragebögen und technische Dokumentationsanforderungen.

Lieferanten müssen möglicherweise strukturierte Daten statt unbestätigter Nachhaltigkeitsaussagen bereitstellen.

Vertragliche Bestimmungen sollten folgende Punkte umfassen:

  • Datengenauigkeit;
  • Aktualisierungspflichten;
  • Beweismittel;
  • Aufbewahrung von Dokumenten;
  • Änderungsmitteilung;
  • Prüfungsrechte;
  • Verantwortung für falsche Informationen.

7. Daten-Governance einrichten

Weisen Sie jedem Datenfeld die Zuständigkeit zu.

Zum Beispiel:

  • Regulierungscompliance kann die anwendbare Gesetzgebung besitzen;
  • Qualitätssicherung kann Prüf- und Inspektionsdaten besitzen;
  • Beschaffung kann Lieferanteninformationen besitzen;
  • Nachhaltigkeit kann Umweltdaten besitzen;
  • Produktentwicklung kann Materialien und Designspezifikationen besitzen;
  • IT kann Integration und Verfügbarkeit besitzen;
  • Recht kann Vertragsführung besitzen.

8. Die Registry-Umgebung testen

Die Kommission stellt eine separate Testumgebung für das DPP-Register bereit.

Unternehmen können sie nutzen, um Folgendes zu verstehen:

  • Registrierung der Organisation;
  • Kontoverwaltung;
  • Registrierungsabläufe;
  • DPP-Verwaltung;
  • erwartete technische Prozesse.

Tests sollten nicht mit einer obligatorischen Live-Registrierung verwechselt werden.

9. Manuelle und automatisierte Registrierungsanforderungen beurteilen

Schätzen Sie die voraussichtliche Anzahl der Pässe und Registrierungen ab.

Dies hilft bei der Entscheidung, ob eine manuelle Registrierung realistisch ist oder ob eine API-Integration erforderlich sein wird.

10. Dienstleister sorgfältig überprüfen

Beurteilen Sie Dienstleister nicht nur nach ihrer Fähigkeit, attraktive QR-Code-Seiten zu erstellen.

Prüfen Sie, ob sie Folgendes unterstützen können:

  • EU-Identifikatoren;
  • Registerintegration;
  • anwendbare Standards;
  • maschinenlesbare Daten;
  • rollenbasierter Zugriff;
  • Datenportabilität;
  • langfristige Verfügbarkeit;
  • Nachweise und Prüfpfade;
  • Übertragung an einen anderen Anbieter.

11. Offizielle EU-Entwicklungen verfolgen

Der DPP-Zeitplan der Kommission wird ausdrücklich als indikativ beschrieben.

Unternehmen sollten Folgendes überwachen:

  • neue delegierte Rechtsakte;
  • Durchführungsrechtsakte;
  • Standards;
  • Branchenleitlinien;
  • Registeraktualisierungen;
  • Übergangsfristen;
  • endgültige Compliance-Termine.

Häufige Fehler bei der DPP-Compliance

Den QR-Code als den vollständigen Pass behandeln

Ein QR-Code ist ein Datenträger, nicht das vollständige Compliance-System.

Registrierung ohne Bestätigung des rechtlichen Geltungsbereichs

Die Registrierung sollte auf der anwendbaren Produktgesetzgebung basieren, nicht auf der allgemeinen Annahme, dass jedes Produkt abgedeckt ist.

Verwendung von Marketingaussagen anstelle von überprüften Daten

DPP-Informationen müssen zuverlässig sein und durch Beweise gestützt werden.

Annahme, dass eine Passstruktur für alle Produkte funktioniert

Verschiedene delegierte Rechtsakte können unterschiedliche Daten- und Identifikationsniveaus erfordern.

Produktänderungen ignorieren

Änderungen an Materialien, Lieferanten, Konstruktion oder Regulierungsstatus können Aktualisierungen des DPP erfordern.

Sich vollständig auf einen proprietären Anbieter verlassen

Unternehmen sollten den Zugriff auf ihre Daten behalten und für Anbieterfehler, Kündigung oder Migration planen.

Fehler beim Verbinden von Zoll- und Regulierungsdaten

Produktidentifikatoren, Warencodes und Registerinformationen sollten konsistent sein.

Vertrauliche Informationen an alle veröffentlichen

DPP-Systeme erfordern möglicherweise differenzierte Zugriffsrechte anstelle eines uneingeschränkten öffentlichen Zugangs.

Warten bis zum Compliance-Datum

Das Sammeln zuverlässiger Lieferkettendaten und die Integration von Systemen kann erhebliche Vorbereitungen erfordern.

Was der Start des Registers in der Praxis bedeutet

Der Start des DPP-Registers ist ein wichtiger operativer Meilenstein, sollte aber sorgfältig interpretiert werden.

Es bedeutet:

  • die EU-weite Registrierungsinfrastruktur ist betriebsbereit;
  • Organisationen können auf das Live-Register zugreifen;
  • eine Testumgebung ist verfügbar;
  • Wirtschaftsakteure können den Registrierungsprozess kennenlernen;
  • technische und organisatorische Vorbereitungen können voranschreiten;
  • die EU bewegt sich von der Politikgestaltung zur praktischen Umsetzung.

Es bedeutet nicht:

  • jedes Produkt benötigt bereits einen DPP;
  • jeder QR-Code muss registriert werden;
  • alle freiwilligen DPP-Projekte unterliegen einer sofortigen Registrierung;
  • für jede Produktgruppe existieren endgültige Regeln;
  • Unternehmen sollten Produkte registrieren, ohne die anwendbaren Rechtsvorschriften zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Digitaler Produktpass?

Ein Digitaler Produktpass (DPP) ist eine digitale Aufzeichnung, die mit einem Produkt, einer Komponente oder einem Material verknüpft ist. Er bietet Zugriff auf Informationen wie Produktidentifikation, Materialien, besorgniserregende Stoffe, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclinganweisungen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und verantwortliche Wirtschaftsakteure. Der genaue Inhalt hängt von den anwendbaren EU-Rechtsvorschriften für die Produktkategorie ab.

Ist ein Digitaler Produktpass dasselbe wie ein QR-Code?

Nein. Ein QR-Code ist lediglich ein Datenträger, der den Zugriff auf den Digitalen Produktpass ermöglicht. Ein konformer DPP kann auch einen eindeutigen Produktidentifikator, strukturierte Produktdaten, definierte Zugriffsrechte, langfristige Datenverfügbarkeit, Interoperabilität mit anderen Systemen und die Registrierung im EU-DPP-Register erfordern.

Was ist das EU-Register für Digitale Produktpässe?

Das DPP-Register ist die zentrale EU-Datenbank zur Registrierung und Überprüfung von Digitalen Produktpässen. Es speichert eindeutige Identifikatoren, Registrierungsinformationen und erforderliche Metadaten. Die vollständigen Produktinformationen bleiben in der Regel beim Wirtschaftsakteur oder seinem DPP-Dienstleister gespeichert.

Benötigt jedes auf dem EU-Markt bereitgestellte Produkt bereits einen DPP?

Nein. Der Digitale Produktpass wird schrittweise eingeführt. Ein obligatorischer DPP gilt nur, wenn ein produktspezifischer delegierter Rechtsakt im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte oder ein anderer EU-Rechtsakt dies vorschreibt.

Macht der Start des DPP-Registers die Registrierung für alle Produkte obligatorisch?

Nein. Die Inbetriebnahme des Registers bedeutet, dass die technische Infrastruktur der EU verfügbar ist. Es bedeutet nicht, dass jedes Produkt sofort einem DPP oder einer Registrierungspflicht unterliegt. Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob die anwendbare Produktgesetzgebung einen DPP vorschreibt.

Muss ein DPP separat vom QR-Code registriert werden?

Ja, sofern die anwendbare EU-Gesetzgebung einen Digitalen Produktpass vorschreibt. Die Erstellung der Produktinformationen und das Anbringen eines QR-Codes am Produkt allein erfüllen die Registrierungsanforderung nicht. Der relevante Wirtschaftsakteur muss den DPP auch im EU-Register registrieren.

Wann muss ein obligatorischer DPP registriert werden?

Wenn ein DPP gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Registrierung in der Regel abgeschlossen sein, bevor das Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird. Für importierte Produkte können die Zollbehörden die Registrierung überprüfen, bevor sie die Waren für den freien Verkehr freigeben.

Wer ist für die Erstellung und Registrierung des DPP verantwortlich?

Die verantwortliche Partei wird durch die anwendbare EU-Gesetzgebung bestimmt. Je nach Produkt und Lieferkette kann die Verantwortung beim Hersteller, Importeur, Bevollmächtigten oder einem anderen benannten Wirtschaftsakteur liegen.

Kann ein DPP-Dienstleister den Pass registrieren?

Ein Dienstleister kann die Erstellung des DPP, das Hosting, das Identifikator-Management, die Registerintegration und die Registrierung unterstützen. Die Nutzung eines Dienstleisters überträgt jedoch nicht automatisch die rechtliche Verantwortung des Wirtschaftakteurs. Verantwortlichkeiten sollten im Dienstleistungsvertrag klar definiert werden.

Welche Informationen werden im DPP-Register gespeichert?

Das Register speichert eindeutige Identifikatoren, Registrierungsdaten, erforderliche Metadaten auf hoher Ebene und alle zusätzlichen Informationen, die durch die relevanten Produktgesetze vorgeschrieben sind. Der vollständige DPP-Inhalt verbleibt in der Regel in einem dezentralen System, das vom Wirtschaftsakteur oder einem Dienstleister verwaltet wird.

Was sind Registrierungsmetadaten?

Registrierungsmetadaten sind strukturierte Informationen, die zur Identifizierung und Überprüfung des Passes verwendet werden. Sie können den Produktidentifikator, den verantwortlichen Wirtschaftsakteur, die Produktkategorie, den Warencode, den Speicherort der detaillierten DPP-Daten, das Registrierungsdatum und den Registrierungsstatus umfassen.

Was ist ein eindeutiger Registrierungsidentifikator?

Nach erfolgreicher Registrierung eines DPP generiert das Register einen eindeutigen Registrierungsidentifikator. Dieser Identifikator verbindet den registrierten Pass mit dem entsprechenden Registereintrag und kann von Zoll- und anderen Behörden zur Überprüfung verwendet werden.

Können Unternehmen DPPs manuell registrieren?

Ja. Das Register unterstützt die Registrierung über eine sichere Benutzeroberfläche. Dies kann für kleinere Produktportfolios, Pilotprojekte und Unternehmen mit einer begrenzten Anzahl von Registrierungen geeignet sein.

Kann die DPP-Registrierung automatisiert werden?

Ja. Das Register unterstützt auch die Registrierung über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API). Die API-Integration kann für Unternehmen mit großen Produktportfolios, häufigen Produktänderungen, Batch-Level-Pässen oder individuell identifizierten Produkten besser geeignet sein.

Gibt es eine Testumgebung für das DPP-Register?

Ja. Die Europäische Kommission stellt eine separate Testumgebung bereit. Unternehmen können diese nutzen, um die Organisationsanmeldung zu üben, die Registrierungsabläufe zu verstehen und die technische Integration zu bewerten, ohne Live-Registrierungsdatensätze zu erstellen.

Kann ein Unternehmen einen Nachweis über die DPP-Registrierung erhalten?

Ja. Der Registerrahmen ermöglicht es einem Wirtschaftsakteur, einen Registrierungsnachweis in Form eines sicheren elektronischen Dokuments anzufordern. Dies kann für Business-to-Business-Transaktionen, die Aufnahme von Einzelhändlern, Zollkontrollen, Audits und behördliche Inspektionen nützlich sein.

Beweist der Registrierungsnachweis, dass das Produkt vollständig konform ist?

Nein. Der Registrierungsnachweis bestätigt, dass der DPP registriert wurde. Er beweist an sich nicht, dass jede Produktinformation korrekt ist oder dass das Produkt alle anwendbaren Sicherheits-, Umwelt-, Prüf-, Dokumentations- und Konformitätsbewertungsanforderungen erfüllt.

Wie werden die Zollbehörden das DPP-Register nutzen?

Zollbehörden können das Register nutzen, um zu überprüfen, ob ein importiertes Produkt über einen registrierten DPP verfügt, ob die Registrierung gültig ist und ob die relevanten Produktidentifikatoren und Warencodes mit der Zollanmeldung übereinstimmen.

Ersetzt der DPP technische Unterlagen oder eine Konformitätserklärung?

Nein. Der DPP ersetzt nicht bestehende EU-Konformitätspflichten. Produkte können weiterhin technische Unterlagen, Risikobewertungen, Tests, Konformitätserklärungen, CE-Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeitsinformationen, Warnungen und Anweisungen gemäß den geltenden Produktvorschriften erfordern.

Werden alle DPP-Informationen öffentlich zugänglich sein?

Nicht unbedingt. Verschiedene Zugriffsebenen können für Verbraucher, Handelspartner, Reparateure, Recycler, Zollbehörden und Marktüberwachungsbehörden gelten. Die anwendbare Produktgesetzgebung wird bestimmen, welche Informationen öffentlich sein müssen und welche Informationen eingeschränkt werden dürfen.

Welche Produkte benötigen einen Digitalen Produktpass?

Der DPP wird schrittweise durch produktspezifische delegierte Rechtsakte im Rahmen der ESPR und durch andere EU-Rechtsvorschriften eingeführt. Prioritäre Produktgruppen umfassen Eisen und Stahl, Textilien, Reifen, Aluminium, Möbel, Matratzen, IKT-Produkte und bestimmte energieverbrauchsrelevante Produkte.

Wann benötigen Textilien einen DPP?

Der indikative Zeitplan der Europäischen Kommission sieht die Annahme produktspezifischer Anforderungen für Textilien im Jahr 2027 vor. Der endgültige delegierte Rechtsakt wird den genauen Geltungsbereich, die Datenanforderungen, das Identifikationsniveau, die Übergangsfrist und das Compliance-Datum festlegen.

Benötigen alle Batterien ab Februar 2027 einen DPP?

Nein. Die erste Umsetzungsfrist vom 18. Februar 2027 gilt für spezifische Batteriekategorien, die unter der EU-Batterieverordnung identifiziert wurden, einschließlich bestimmter Elektrofahrzeug-, Leichttransportmittel- und Industriebatterien. Sie gilt nicht automatisch für jede Batterie oder jedes Verbraucherprodukt.

Muss eine freiwillige Produktinformationsseite registriert werden?

Nicht automatisch. Ein Unternehmen kann freiwillig einen QR-Code verwenden, um Pflegehinweise, Materialinformationen, Nachhaltigkeitsinformationen oder Recyclinganleitungen bereitzustellen. Eine Registrierung wird rechtlich erforderlich, wenn das Produkt unter eine anwendbare EU-Vorschrift fällt, die einen DPP vorschreibt.

Kann ein freiwilliges QR-Code-System als Digitaler Produktpass bezeichnet werden?

Ein Unternehmen kann den Begriff für eine freiwillige Initiative verwenden, sollte jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass das System rechtskonform ist, es sei denn, es erfüllt die anwendbaren EU-Anforderungen. Eine alleinige kundenorientierte Webseite erfüllt möglicherweise zukünftige DPP-Vorschriften zu Kennungen, Datenstruktur, Interoperabilität, Zugangsrechten und Registrierung im Register nicht.

Was sollten Hersteller jetzt tun?

Hersteller sollten ihr EU-Produktportfolio kartieren, Produktkennungen überprüfen, bestehende QR-Code-Systeme bewerten, Datenlücken bei Produkten identifizieren, Lieferanten einbeziehen, die Datenhoheit festlegen und die Annahme produktspezifischer EU-Vorschriften überwachen.

Sollten Unternehmen das EU-Register bereits testen?

Tests können nützlich sein, insbesondere für Unternehmen in prioritären Produktsektoren oder solche, die große DPP-Systeme planen. Die Nutzung der Testumgebung sollte jedoch nicht mit einer obligatorischen Live-Registrierung verwechselt werden.

Was sollten Unternehmen bei der Auswahl eines DPP-Dienstanbieters prüfen?

Unternehmen sollten bewerten, ob der Anbieter EU-Kennungen, Registerintegration, anwendbare Standards, maschinenlesbare Daten, rollenbasierte Zugriffe, Datenportabilität, Prüfprotokolle, langfristige Verfügbarkeit und die Datenübertragung bei Beendigung des Dienstleistungsvertrags unterstützt.

Wo können Unternehmen die offiziellen EU-DPP-Informationen finden?

Offizielle Informationen sind über die Übersicht der Europäischen Kommission zum Digitalen Produktpass, das DPP-Registerportal, die Seite der harmonisierten DPP-Normen und den offiziellen Text der Verordnung (EU) 2024/1781 verfügbar.

Fazit

Der Digitale Produktpass wird ein zentraler Bestandteil der EU-Produktregulierung, der Nachhaltigkeitspolitik, der Zollkontrolle und der Marktüberwachung werden.

Das DPP-Register schafft die gemeinsame EU-Infrastruktur, die zur Identifizierung und Verifizierung von Pässen erforderlich ist, während die detaillierten Produktinformationen in dezentralen Systemen verbleiben, die von Wirtschaftsakteuren oder Dienstleistern verwaltet werden.

Für Produkte, die einer obligatorischen DPP-Anforderung unterliegen, ist die Registrierung im Register ein separater Schritt von der Erstellung des Passes und der Anbringung eines QR-Codes. Der DPP muss gemäß der geltenden Gesetzgebung registriert werden, bevor das Produkt auf den EU-Markt gebracht wird.

Der Start des Registers schafft jedoch keine sofortige Verpflichtung für jedes Produkt.

Die rechtliche Anforderung wird schrittweise durch produktspezifische delegierte Rechtsakte im Rahmen der ESPR und durch andere EU-Rechtsvorschriften eingeführt. Unternehmen müssen daher jede Produktkategorie separat bewerten und den geltenden Anwendungsbereich, die Datenanforderungen und das Einführungsdatum beachten.

Hersteller, Importeure und andere Wirtschaftsakteure sollten die aktuelle Zeit nutzen, um Produktdaten zu verbessern, Kennungen zu überprüfen, technische Systeme zu bewerten, Lieferanten einzubinden und die EU-Registerumgebung zu testen. Eine frühzeitige Vorbereitung kann spätere Implementierungsschwierigkeiten verringern, aber endgültige Konformitätsentscheidungen müssen auf den anwendbaren offiziellen EU-Regeln basieren.

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Offizielle EU-Referenzen

  1. Verordnung (EU) 2024/1781 zur Festlegung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesignanforderungen an nachhaltige Produkte
  2. Durchführungsverordnung der Kommission betreffend das Register des Digitalen Produktpasses
  3. Europäische Kommission: Harmonisierte Normen für den Digitalen Produktpass
  4. Europäische Kommission: Übersicht zum Digitalen Produktpass
  5. Europäische Kommission: Register des Digitalen Produktpasses
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