
EU führt wichtige Aktualisierungen der Verordnung (EU) 2025/351 über Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ein
Am 21. Februar 2025 erließ die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/351, die wesentliche Änderungen an den bestehenden Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) vornimmt. Diese Änderungen, die am 16. März 2025 in Kraft treten, wirken sich auf verschiedene Aspekte der FCM-Konformität innerhalb der Europäischen Union aus.
Wichtige Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffe:
- Erweiterter Geltungsbereich: Die Verordnung schließt nun ausdrücklich Kunststoffmaterialien in Mehrschichtprodukten aus mehreren Materialien ein.
- Artikel zur wiederholten Verwendung: Hersteller müssen sicherstellen, dass Artikel zur wiederholten Verwendung während ihrer Lebensdauer nicht zu einer erhöhten Migration von Bestandteilen in Lebensmittel führen.
- Kennzeichnungsvorschriften: Um den Verschleiß zu minimieren, besteht eine Kennzeichnungspflicht, die optische Verschleißindikatoren und Nutzungsbeschränkungen aufgrund bestimmter Substanzen umfasst.
- Wiederaufbereitungsmaterialien: Für die Verwendung wiederaufbereiteter Materialien wurden detaillierte Richtlinien eingeführt.
- Anpassungen bei Lebensmittelsimulanzien: Die Testparameter für bestimmte Käsesorten wurden aktualisiert.
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Anpassung an die Verordnung über recycelte Kunststoffe: Die Verweise wurden aktualisiert, um der Verordnung (EU) 2022/1616 zu entsprechen.
Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe:
- Es wurden Klarstellungen zu Verunreinigungen im Input und Output von Dekontaminationsprozessen vorgenommen.
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis:
- Für Recycler wurden erhöhte Anforderungen an die Qualitätssicherung festgelegt.
- Für Materialien, die zur Wiederaufbereitung bestimmt sind, wurden neue Bestimmungen eingeführt.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Verbrauchersicherheit und den Umweltschutz zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM), insbesondere solche aus Kunststoffen und recycelten Materialien, strenge Sicherheits- und Qualitätsstandards einhalten.
Für Unternehmen in der EU ist es unerlässlich, ihre Compliance-Strategien entsprechend den aktualisierten Vorschriften zu überprüfen und anzupassen. Dazu gehört die Überprüfung der Herstellungsprozesse, die Aktualisierung der Kennzeichnungspraktiken und die Sicherstellung, dass alle Materialien die überarbeiteten Sicherheitskriterien erfüllen. Um diese Änderungen effektiv zu meistern, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Compliance-Experten oder Rechtsberatern.
Einen umfassenden Überblick über diese Änderungen finden Sie in der offiziellen Dokumentation der Europäischen Kommission. Sie können die offizielle Dokumentation der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) 2025/351 unter folgendem Link abrufen:
Verordnung (EU) 2025/351 der Kommission
Dieses Dokument enthält umfassende Einzelheiten zu den Änderungen der bestehenden Verordnungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien, die am 21. Februar 2025 in Kraft treten.
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