EU Authorised Representative

Bevollmächtigter EU-Vertreter

Was ist ein Bevollmächtigter Vertreter?

Gemäß der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) (EU) 2023/988 müssen Unternehmen, die Konsumgüter in der EU verkaufen, einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Bevollmächtigter Vertreter Diese Anforderung gilt für Personen mit Sitz in der EU. Hersteller, Importeure und Online-Händler außerhalb der EU auf Plattformen wie Amazon, eBay und Shopify.

Ein Bevollmächtigter Vertreter (AR) ist eine juristische Person mit Sitz in der EU der im Namen von Unternehmen außerhalb der EU handelt, um die Einhaltung der GPSR sicherzustellen. Ohne einen bestellten Vertreter riskieren Unternehmen Folgendes:

  • Zollabfertigungsprobleme—Produkte könnten von der Einfuhr in die EU ausgeschlossen werden.
  • Marktplatz-Entfernungen—Amazon, eBay und andere Plattformen behalten sich das Recht vor, nicht konforme Produkte aus dem Angebot zu nehmen.
  • Regulierungsstrafen—Bußgelder und rechtliche Schritte bei Nichteinhaltung.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bevollmächtigten und einer verantwortlichen Person?

Während eines Bevollmächtigter Vertreter (AR) und ein Verantwortliche Person (RP) spielen beide eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften; sie erfüllen je nach Produkttyp und den jeweils geltenden EU-Vorschriften unterschiedliche Funktionen.

Der Bevollmächtigte Vertreter handelt primär im Namen eines Herstellers außerhalb der EU und erfüllt Pflichten wie die Pflege der technischen Dokumentation, die Unterstützung bei Korrekturmaßnahmen und die Kommunikation mit EU-Behörden. Eine verantwortliche Person hingegen wird gemäß GPSR benannt und ist direkt dafür verantwortlich, dass Produkte die Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllen, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Kurz gesagt: Der AR fungiert als Rechtsvertreter des Herstellers in Fragen der Einhaltung von Vorschriften, während der RP sicherstellt, dass spezifische regulatorische Verpflichtungen im Zusammenhang mit Produktsicherheit und Information ordnungsgemäß erfüllt werden.

Kann ein Bevollmächtigter als EU-Verantwortlicher fungieren?

Ja, der Bevollmächtigte kann als solcher fungieren. Verantwortliche Person. Wenn Sie unseren Zertifizierungsservice in Anspruch nehmen, fungiert das deutsche Büro von EaseCert sowohl als Ihr Bevollmächtigter (AR) als auch als Ihre verantwortliche Person (RP).

Die Wahl eines AR, der auch als RP fungieren kann, gewährleistet einen optimierten Compliance-Prozess mit weniger Ansprechpartnern und besserer regulatorischer Aufsicht, wodurch Ihre Produkte die Anforderungen des EU-Marktes effizient und zuverlässig erfüllen.

Wann ist ein Bevollmächtigter/eine verantwortliche Person erforderlich?

GPSR schreibt vor, dass ein in der EU ansässiges Unternehmen für die Produktkonformität verantwortlich sein muss. Wenn ein Importeur seinen Sitz außerhalb der EU hat, beispielsweise in einem anderen Land, … die USA, Großbritannien, Kanada, Australien, die Schweiz oder China, ein EU-Bevollmächtigter & Verantwortliche Person muss für diese Aufgabe ernannt werden.

Wer benötigt einen Bevollmächtigten? Verantwortliche Person?

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Konsumgüter direkt an EU-Verbraucher verkauft, müssen Sie einen Bevollmächtigten/Verantwortlichen benennen. Dies gilt für:

  • Verkäufer bei Amazon, eBay, Etsy oder Shopify Produkte in die EU versenden.
  • ManufakturUrers und Importeure Verkauf von Produkten nach Europa.
  • Online-Shops mit Direktvertrieb an Endkunden Versand in die EU.
  • Dropshipping- und Fulfillment-Unternehmen Verkauf an EU-Verbraucher.

Verantwortlichkeiten eines Bevollmächtigten/Verantwortlichen

Ein Bevollmächtigter/Verantwortlicher fungiert als Ihr offizieller Ansprechpartner für die Einhaltung der Vorschriften in der EU und stellt sicher, dass alle notwendigen Sicherheits- und regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen & Dokumentation – Führen von Sicherheitsaufzeichnungen und technischen Akten.
  • Marktüberwachungsunterstützung – Bearbeitung von Anfragen, Rückrufen und Untersuchungen.
  • Rechtsvertretung in der EU – Fungiert als Ansprechpartner für Compliance-Fragen.
  • GPSR-Beschriftung & Rückverfolgbarkeit – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Produktkennzeichnung und Dokumentation.
  • Zoll & Marktkonformität – Verhinderung von Importbeschränkungen und Plattformstreichungen.

Warum EaseCert wählen?

Mit unseren Zertifizierungsdienstleistungen bieten wir Ihnen eine einfache Komplettlösung - Ohne Abonnements, versteckte Gebühren oder sonstige Kosten. Unser Hauptsitz befindet sich in Trier, Deutschland, wo die EaseCert GmbH als EU-Bevollmächtigter und Verantwortlicher die vollständige Einhaltung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gewährleistet.

Was ist im Preis enthalten?

  • Offizielle Vertretung durch die EU-Vollmacht – Gewährleistet die vollständige Einhaltung der GPSR-Vorschriften, indem er/sie als Ihre EU-Verantwortliche Person fungiert.
  • Vereinfachter Registrierungsprozess – Wir übernehmen den gesamten Prozess, von der Dokumentenprüfung bis zur Verknüpfung Ihres Produkts mit dem EU Safety Gate Portal.
  • Registrierte EU-Adresse – Obligatorisch für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften.
  • Marktüberwachung & Zollunterstützung – Unterstützung bei Sicherheitsanfragen und Dokumentation.
  • Leitfaden zur Einhaltung der GPSR-Richtlinien – Fachliche Unterstützung zur Erfüllung der EU-Sicherheitsanforderungen.

Erfahren Sie mehr über GPSR

Zeigen Sie mehr Einblicke

Nehmen Sie Kontakt mit EaseCert auf