EU Product Liability Directive 2024/2853 Explained

EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 Erläutert

Die Europäische Union hat eine neue Produkthaftungsrichtlinie, die Richtlinie (EU) 2024/2853, verabschiedet. Sie ersetzt die alte Produkthaftungsrichtlinie von 1985 und schafft einen umfassenderen, moderneren Haftungsrahmen für mangelhafte Produkte, die in der EU verkauft werden.

Für EU-Verkäufer von Verbraucherprodukten ist dies eine wichtige Änderung. Die Einhaltung der Produktsicherheit betrifft nicht mehr nur den Marktzugang, die Amazon-Zulassung, die Zollabfertigung oder die Vermeidung von behördlichen Maßnahmen. Sie ist auch ein Kernbestandteil des Haftungsrisikomanagements.

Die neue Richtlinie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zu diesem Datum in nationales Recht umsetzen.

1. Warum die EU die Produkthaftungsvorschriften überarbeitet hat

Die alte Produkthaftungsrichtlinie wurde 1985 verabschiedet. Damals waren die meisten Verbraucherprodukte traditionelle physische Güter. Heute können Produkte Software, Firmware, digitale Anleitungen, vernetzte Funktionen, KI-gestützte Funktionen, Remote-Updates, Online-Dienste und komplexe internationale Lieferketten umfassen.

Die überarbeitete Richtlinie aktualisiert das EU-Produkthaftungsrecht für diese neue Realität. Sie befasst sich mit digitalen Produkten, Online-Verkäufen, Nicht-EU-Herstellern, Software, wiederaufbereiteten Produkten, modifizierten Produkten und Produkten mit vernetzten oder automatisierten Funktionen.

2. Was Produkthaftung bedeutet

Produkthaftung bedeutet, dass eine geschädigte Person einen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden verursacht. Die Richtlinie basiert auf der verschuldensunabhängigen Haftung. Das bedeutet, dass der Kläger nicht nachweisen muss, dass der Hersteller oder eine andere haftbare Partei fahrlässig gehandelt hat.

Der Kläger muss im Allgemeinen drei Dinge nachweisen

  • das Produkt war mangelhaft,
  • ein Schaden ist entstanden,
  • der Mangel hat den Schaden verursacht.

Die überarbeitete Richtlinie erleichtert dies jedoch dem Kläger in bestimmten Fällen. Deshalb sollten Verkäufer technische Dokumentationen, Risikobewertungen, Warnhinweise, Rückverfolgbarkeit und die Bearbeitung von Beschwerden als rechtliche Risikokontrollen behandeln.

3. Welche Produkte sind abgedeckt?

Die Definition von „Produkt“ ist weit gefasst. Sie umfasst bewegliche Sachen, auch wenn sie in ein anderes Produkt oder in ein Gebäude integriert sind. Sie umfasst auch Elektrizität, digitale Fertigungsdateien, Rohstoffe und Software.

Beispiele für Produkte, die abgedeckt sein können

  • traditionelle Konsumgüter,
  • Kinderprodukte, Spielzeug und Babyartikel,
  • Haushaltswaren und Möbel,
  • Bekleidung, Schuhe und Accessoires,
  • Schmuck und Modeaccessoires,
  • Sport- und Outdoor-Produkte,
  • elektrische und elektronische Produkte,
  • Smart- oder Connected-Geräte,
  • Produkte mit eingebetteter Software,
  • Ersatzteile und Komponenten,
  • wiederaufbereitete, reparierte oder wesentlich veränderte Produkte.

4. Wann ist ein Produkt fehlerhaft?

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die eine Person erwarten darf, oder die nach EU- oder nationalem Recht vorgeschrieben ist.

Faktoren, die berücksichtigt werden können

  • das Produktdesign,
  • die Zusammensetzung und Materialien des Produkts,
  • die technischen Merkmale des Produkts,
  • Verpackung und Präsentation,
  • Anweisungen und Warnungen,
  • vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung,
  • vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung,
  • die Bedürfnisse von Kindern oder gefährdeten Nutzern,
  • die Auswirkungen von Software oder digitalen Elementen,
  • Rückrufe, Korrekturmaßnahmen oder Sicherheitsmitteilungen.

Wichtiger praktischer Punkt

Ein Warnhinweis kann in der Regel ein unsicheres Produktdesign nicht ausgleichen. Verkäufer sollten zuerst beurteilen, ob das Produkt selbst sicher ist. Warnungen und Anweisungen sind Teil der Risikominderung, aber kein Ersatz für sicheres Design, geeignete Materialien und eine ordnungsgemäße Qualitätskontrolle.

5. Wer kann haftbar gemacht werden?

Der Hersteller bleibt die Hauptverantwortliche Partei. Die überarbeitete Richtlinie erweitert jedoch die Liste der Parteien, die haftbar gemacht werden können, insbesondere wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist.

Potenziell haftbare Parteien sind

  • Hersteller,
  • Komponentenhersteller,
  • Importeure,
  • Bevollmächtigte,
  • Fulfillment-Dienstleister,
  • Vertreiber,
  • Online-Plattformen in bestimmten Fällen,
  • Unternehmen, die ein Produkt wesentlich verändern.

Dies ist besonders relevant für Nicht-EU-Marken, die direkt an EU-Verbraucher verkaufen. Befindet sich der Hersteller außerhalb der EU, können Kläger einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur in der Lieferkette heranziehen.

6. Online-Marktplätze und -Plattformen

Die überarbeitete Richtlinie spiegelt auch das Wachstum des Online-Handels wider. Online-Plattformen können relevant werden, wenn sie ein Produkt präsentieren oder eine Transaktion auf eine Weise ermöglichen, die den Durchschnittsverbraucher glauben lässt, dass das Produkt von der Plattform selbst oder von einem Händler unter deren Autorität oder Kontrolle bereitgestellt wird.

Dies bedeutet nicht, dass jeder Marktplatz automatisch für jedes Produkt Dritter haftet. Es zeigt jedoch, dass die EU Lücken in den Online-Lieferketten schließt.

Was Verkäufer von Marktplätzen erwarten sollten

  • Anfragen nach Angaben zur verantwortlichen EU-Person,
  • Anfragen nach Produktsicherheitsdokumenten,
  • Anfragen nach Risikobewertungen,
  • Anfragen nach Prüfberichten,
  • Anfragen nach konformen Etiketten und Warnhinweisen,
  • Anfragen nach Rückverfolgbarkeitsinformationen,
  • strengere Kontrollen nach Beschwerden oder Vorfällen.

7. Offenlegung von Beweismitteln und Beweislast

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Offenlegung von Beweismitteln. Gerichte können einen Beklagten zur Offenlegung relevanter Beweismittel verpflichten, wenn der Kläger genügend Fakten und Beweise vorlegt, um die Plausibilität des Anspruchs zu untermauern.

Die Richtlinie führt auch in bestimmten Situationen Vermutungen der Mangelhaftigkeit oder Kausalität ein. Dies kann es Klägern erleichtern, Produkthaftungsansprüche geltend zu machen.

Mangelhaftigkeit kann vermutet werden, wenn

  • der Beklagte relevante Beweismittel nicht offenlegt,
  • das Produkt nicht den zwingenden Sicherheitsanforderungen entspricht, die zum Schutz vor dem jeweiligen Risiko bestimmt sind,
  • der Schaden durch eine offensichtliche Fehlfunktion während einer vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung verursacht wurde.

Warum dies für Verkäufer wichtig ist

Wenn ein Verkäufer nicht nachweisen kann, wie die Produktsicherheit bewertet, wie Risiken kontrolliert und welche Dokumentation verfügbar war, kann es schwieriger sein, einen Anspruch abzuwehren. Eine gute Dokumentation beseitigt nicht alle Haftungsrisiken, aber eine schlechte Dokumentation kann das Risiko erheblich verschlimmern.

8. Zusammenhang mit der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und die Produkthaftungsrichtlinie sind getrennte Gesetze. Die GPSR konzentriert sich auf Produktsicherheitsverpflichtungen vor und nach dem Inverkehrbringen eines Produkts auf dem EU-Markt. Die Produkthaftungsrichtlinie konzentriert sich auf die Entschädigung nach einem Schaden.

In der Praxis sind sie eng miteinander verbunden. Wenn ein Produkt den zwingenden Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, kann dies eine Vermutung der Mangelhaftigkeit des Produkts untermauern.

GPSR-Dokumentation kann die Haftungsabwehr unterstützen

  • Produktrisikobewertungen,
  • technische Dokumentation,
  • Lieferantenerklärungen,
  • Materialinformationen,
  • Prüfberichte,
  • Produktetiketten,
  • Gebrauchsanweisungen,
  • mehrsprachige Warnhinweise,
  • Chargen-, Los- oder Serienrückverfolgbarkeit,
  • Beschwerde- und Vorfallsaufzeichnungen,
  • Verfahren für Korrekturmaßnahmen und Rückrufe.

9. Praktische Auswirkungen für EU-Verkäufer von Verbraucherprodukten

EU-Verkäufer sollten sich vorbereiten, bevor das neue Haftungsregime in Kraft tritt. Der wichtigste Schritt ist der Aufbau einer strukturierten Compliance-Akte für jedes Produkt oder jede Produktfamilie.

Produktgruppierung

Produkte sollten sorgfältig gruppiert werden. Die Gruppierung sollte die Produktart, den Verwendungszweck, das Material, den Hersteller, das Design, die Altersgruppe und das Risikoprofil widerspiegeln. Eine zu weitreichende Gruppierung kann zu Dokumentationslücken führen.

Technische Dokumentation

Jedes Produkt oder jede Produktfamilie sollte eine technische Datei haben. Diese sollte Produktfotos, Produktspezifikationen, Materialien, Lieferanteninformationen, Risikobewertung, Prüfberichte, Etiketten, Warnhinweise und Anweisungen enthalten.

Risikobewertung

Die Risikobewertung sollte den beabsichtigten Gebrauch und den vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauch abdecken. Sie sollte mechanische Risiken, chemische Risiken, Entflammbarkeit, Erstickungsrisiken, Strangulationsrisiken, elektrische Risiken, Hygiene-Risiken und alle anderen produktspezifischen Gefahren bewerten.

Etiketten und Warnhinweise

Etiketten und Warnhinweise sollten klar, produktspezifisch und in der Sprache des Mitgliedstaats verfügbar sein, in dem das Produkt verkauft wird. Wo erforderlich, müssen Informationen direkt auf dem Produkt angebracht werden. In anderen Fällen können Verpackungen oder Begleitdokumente akzeptabel sein.

Rückverfolgbarkeit

Verkäufer sollten in der Lage sein, Produkte nach Modell, Charge, Los, SKU, Produktionsdatum oder Seriennummer nachzuverfolgen, wo dies angemessen ist. Die Rückverfolgbarkeit ist wichtig für Rückrufe, Behördenkommunikation und die Haftungsabwehr.

Beschwerdebearbeitung

Beschwerden sollten überprüft und dokumentiert werden. Sicherheitsrelevante Beschwerden sollten eskaliert werden. Wenn ein Produkt ein Risiko birgt, müssen Verkäufer bereit sein, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

10. Was Nicht-EU-Verkäufer wissen sollten

Nicht-EU-Verkäufer sind einem besonderen Risiko ausgesetzt. Befindet sich der Hersteller außerhalb der EU, kann die Haftung je nach Verkaufsstruktur einen EU-Importeur, Bevollmächtigten oder Fulfillment-Dienstleister treffen.

Nicht-EU-Verkäufer sollten klären

  • wer der rechtliche Hersteller ist,
  • wer das Produkt in die EU importiert,
  • ob eine verantwortliche EU-Person gemäß GPSR erforderlich ist,
  • ob ein Bevollmächtigter gemäß CE-Gesetzgebung erforderlich ist,
  • wer das Produkt in der EU lagert oder abwickelt,
  • wer Behördenmitteilungen erhält,
  • wer Beschwerden, Vorfälle und Rückrufe verwaltet.

11. Checkliste vor dem 9. Dezember 2026

Empfohlene Maßnahmen für Verkäufer

  • alle in der EU verkauften Verbraucherprodukte identifizieren,
  • Produkte nach technischer und risikobezogener Ähnlichkeit gruppieren,
  • GPSR-Risikobewertungen erstellen oder aktualisieren,
  • Lieferantendokumente und Materialinformationen sammeln,
  • Prüfberichte und Produktnormen überprüfen,
  • Etiketten, Warnhinweise und Anweisungen überprüfen,
  • überprüfen, ob Online-Angebote mit der Produktdokumentation übereinstimmen,
  • Rollen der verantwortlichen EU-Person, des Importeurs oder Bevollmächtigten bestätigen,
  • Chargen-, Los-, SKU- oder Serienrückverfolgbarkeit pflegen,
  • Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und Vorfällen erstellen,
  • Verfahren für Korrekturmaßnahmen und Rückrufe vorbereiten,
  • Aufzeichnungen für jede Produktversion aufbewahren.

12. Wie EaseCert Verkäufer unterstützt

EaseCert unterstützt Verkäufer von Verbraucherprodukten bei der GPSR-Konformität, bei EU-Verantwortlichen-Services, Produktrisikobewertungen, technischer Dokumentation und Etikettenprüfungen.

Eine starke Compliance-Dokumentation kann nicht garantieren, dass niemals ein Produkthaftungsanspruch auftritt. Sie hilft Verkäufern jedoch zu zeigen, dass die Produktsicherheit bewertet, vorhersehbare Risiken berücksichtigt und erforderliche Sicherheitsinformationen bereitgestellt wurden.

Fazit

Die überarbeitete EU-Produkthaftungsrichtlinie verändert die Risikolandschaft für Verkäufer von Verbraucherprodukten. Sie erweitert die Definition von Produkten, den Kreis der potenziell haftbaren Parteien, stärkt die Offenlegung von Beweismitteln und führt klägerfreundliche Vermutungen ein.

Für Verkäufer ist die praktische Antwort klar: Kennen Sie Ihre Produkte, bewerten Sie deren Risiken, führen Sie technische Dateien, verwenden Sie korrekte Etiketten und Warnhinweise, pflegen Sie die Rückverfolgbarkeit und reagieren Sie angemessen auf Sicherheitsprobleme.

Die Einhaltung der Produktsicherheit ist nicht mehr nur eine regulatorische Anforderung. Sie ist auch ein zentraler Bestandteil des Haftungsrisikomanagements in der EU.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die EU-Produkthaftungsrichtlinie?

Die EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) legt die Regeln für die Entschädigung fest, wenn ein fehlerhaftes Produkt Verletzungen oder Sachschäden verursacht. Sie ersetzt die Produkthaftungsrichtlinie von 1985 und modernisiert den Rahmen, um digitale Produkte, Software, vernetzte Geräte und zunehmend komplexe globale Lieferketten abzudecken.

Wann gilt die neue Produkthaftungsrichtlinie?

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regeln gelten für Produkte, die nach diesem Datum auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden.

Wer kann nach der neuen Richtlinie haftbar gemacht werden?

Die Haftung kann über Hersteller hinaus auch Komponentenhersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Fulfillment-Dienstleister, Distributoren und unter bestimmten Umständen Online-Marktplätze oder Unternehmen umfassen, die ein Produkt wesentlich verändern.

Gilt die Richtlinie für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja. Nicht-EU-Hersteller, die Produkte in die Europäische Union verkaufen, sind betroffen. Befindet sich der Hersteller außerhalb der EU, kann die Haftung je nach Lieferkette auf den EU-Importeur, Bevollmächtigten oder Fulfillment-Dienstleister übergehen.

Welche Produkte sind abgedeckt?

Die Richtlinie gilt für die meisten Verbraucherprodukte, einschließlich Produkte mit eingebetteter Software, Smart Devices, digitalen Fertigungsdateien, Komponenten, Ersatzteilen, wiederaufbereiteten Produkten und Produkten, die nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändert wurden.

Was macht ein Produkt fehlerhaft?

Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht das Sicherheitsniveau bietet, das Verbraucher erwarten dürfen. Gerichte können Produktdesign, Materialien, Verpackung, Anweisungen, Warnhinweise, beabsichtigten Gebrauch, vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauch und die Einhaltung zwingender Sicherheitsanforderungen berücksichtigen.

Wie hängt die Produkthaftungsrichtlinie mit der GPSR zusammen?

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) legt die Produktsicherheitsverpflichtungen vor und nach dem Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt fest. Die Produkthaftungsrichtlinie regelt die Entschädigung, wenn ein fehlerhaftes Produkt Schaden verursacht. Eine starke GPSR-Konformität kann dazu beitragen, nachzuweisen, dass die Produktsicherheit ordnungsgemäß bewertet und dokumentiert wurde.

Kann eine schlechte GPSR-Konformität das Haftungsrisiko erhöhen?

Ja. Die Nichteinhaltung zwingender Produktsicherheitsanforderungen kann eine Vermutung stützen, dass ein Produkt nach der überarbeiteten Richtlinie fehlerhaft ist. Die Pflege vollständiger technischer Dokumentationen, Risikobewertungen und konformer Kennzeichnungen kann daher das rechtliche Risiko mindern.

Benötige ich eine technische Datei?

Für die meisten in der EU verkauften Verbraucherprodukte wird das Führen einer umfassenden technischen Datei als Best Practice angesehen und ist gemäß GPSR zur Nachweisführung der Konformität erforderlich. Technische Dokumentationen umfassen typischerweise Produktspezifikationen, Lieferanteninformationen, Risikobewertungen, Prüfberichte, Etiketten, Warnhinweise und Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen.

Welche Dokumentation sollte ich aufbewahren?

Verkäufer sollten Produktspezifikationen, Stücklisten (falls vorhanden), Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, Risikobewertungen, technische Dateien, Etiketten, Anweisungen, Aufzeichnungen über Chargen- oder Seriennummern, Beschwerdeprotokolle und Dokumentationen zu Rückrufen oder Korrekturmaßnahmen aufbewahren.

Gilt die Richtlinie für Online-Verkäufer?

Ja. Unternehmen, die Produkte über eigene Websites, Amazon, Etsy, eBay, Shopify oder andere Online-Marktplätze verkaufen, sind betroffen. Je nach den Umständen können Online-Marktplätze auch Pflichten nach EU-Recht haben.

Wie können sich Unternehmen auf die neuen Regeln vorbereiten?

Unternehmen sollten ihre Produktdokumentation überprüfen, GPSR-Risikobewertungen aktualisieren, Etiketten und Anweisungen überprüfen, die Rückverfolgbarkeit verbessern, Lieferanten-Konformitätsdokumente sammeln, Verfahren zur Beschwerdebearbeitung einführen und sicherstellen, dass jedes Produkt über eine vollständige technische Dokumentation verfügt, bevor es auf dem EU-Markt bereitgestellt wird.

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