
GPSR -Konformitätserklärung
Der GPSR schafft einen robusten Rahmen zur Gewährleistung der Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union. Ein zentraler Aspekt dieses Rahmens ist die Konformitätserklärung (DoC), ein Dokument, in dem Hersteller erklären, dass ihre Produkte den geltenden EU-Sicherheitsanforderungen. Dieser Leitfaden untersucht die GPSR-Konformitätserklärung, ihre Bedeutung und den weiteren regulatorischen Rahmen, in dem eine Konformitätserklärung erforderlich ist.
Was ist eine Konformitätserklärung (DoC)?
Eine Konformitätserklärung (DoC) ist eine Selbsterklärung des Herstellers, in der er erklärt, dass sein Produkt den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Sie dient als offizielle Dokumentation dafür, dass das Produkt die erforderlichen Prüfungen durchlaufen hat, die Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt und legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden kann.
Wesentliche Bestandteile einer Konformitätserklärung
Eine DoC umfasst normalerweise Folgendes:
- Herstellerangaben: Name, Adresse und Kontaktinformationen.
- Produktidentifikation: Eindeutige Identifizierung des Produkts, einschließlich Modell- oder Seriennummer.
- Compliance-Standards: Liste der EU-Richtlinien und harmonisierten Normen, denen das Produkt entspricht.
- Prokurist: Name und Position der verantwortlichen Person.
- Ausstellungsdatum und -ort: Wann und wo die Erklärung unterzeichnet wurde.
Vorschriften, die eine Konformitätserklärung erfordern
In der EU müssen Hersteller gemäß mehreren wichtigen Vorschriften für verschiedene Verbraucherprodukte eine Konformitätserklärung erstellen. Nachfolgend sind die wichtigsten Vorschriften aufgeführt, für die ein Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen kann:
1. Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) – Verordnung (EU) 2023/988
- Umfang: Gilt für alle Verbraucherprodukte, die nicht durch spezifische sektorale Rechtsvorschriften abgedeckt sind.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja, um die Einhaltung allgemeiner Sicherheitsanforderungen nachzuweisen.
- Schlüsselelemente: Risikobewertung, technische Dokumentation und Rückverfolgbarkeitsdetails.
2. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- Umfang: Umfasst Chemikalien, Substanzen, Gemische und Artikel, die Substanzen freisetzen können.
- Konformitätserklärung erforderlich: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Lieferanten stellen häufig eine REACH-Konformitätserklärung aus.
3. RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe)
- Umfang: Gilt für elektrische und elektronische Geräte.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja, um die Einhaltung der Grenzwerte für verbotene Substanzen zu bestätigen.
4. EMV-Richtlinie 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit)
- Umfang: Gilt für elektrische und elektronische Geräte, die elektromagnetische Störungen erzeugen können.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
5. Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU
- Umfang: Umfasst elektrische Geräte, die mit 50–1000 V Wechselstrom oder 75–1500 V Gleichstrom betrieben werden.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
6. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Umfang: Gilt für Maschinen, einschließlich Sicherheitskomponenten.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
7. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
- Umfang: Umfasst Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
8. Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Umfang: Deckt alle Formen persönlicher Schutzausrüstung ab.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
9. Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426
- Umfang: Umfasst Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
10. Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU
- Umfang: Umfasst Geräte wie Kessel, Schnellkochtöpfe und Lagertanks.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
11. Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011
- Umfang: Umfasst im Bauwesen verwendete Materialien.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
12. Richtlinie 2009/125/EG über energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP)
- Umfang: Umfasst Produkte, die Energie verbrauchen.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
13. Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011
- Umfang: Umfasst die Kennzeichnung des Textilfasergehalts.
- Konformitätserklärung erforderlich: Obwohl dies nicht vorgeschrieben ist, geben Hersteller häufig eine Konformitätserklärung ab.
14. Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
- Umfang: Legt Anforderungen an energiebetriebene Produkte fest, um die Umweltleistung zu verbessern.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
15. Medizinprodukteverordnung (MDR) (EU) 2017/745
- Umfang: Umfasst medizinische Geräte zur Diagnose, Prävention oder Behandlung.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja, für Geräte der Klasse I (nicht steril, nicht messend).
16. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
- Umfang: Umfasst kosmetische Mittel zur Anwendung beim Menschen.
- Konformitätserklärung erforderlich: Keine offizielle DoC, aber eine Produktinformationsdatei (PIF) dient als Konformitätsnachweis.
17. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
- Umfang: Umfasst Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja, für bestimmte Materialien wie Kunststoffe und Keramik.
18.Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- Umfang: Umfasst Design, Produktion und Entsorgung von Batterien.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja, unter bestimmten Bedingungen.
19. Umweltzeichenverordnung (EG) Nr. 66/2010
- Umfang: Produkte, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen, können mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet werden.
- Konformitätserklärung erforderlich: Ja.
Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze für die Erstellung einer Konformitätserklärung
Um die Einhaltung sicherzustellen, sollte eine DoC:
- Geben Sie Produktdetails an (Modell, Typ, Seriennummer).
- Verweisen Sie auf relevante EU-Gesetze und harmonisierte Normen.
- Identifizieren Sie den Hersteller oder seinen autorisierten Vertreter.
- Geben Sie den Namen und die Unterschrift der verantwortlichen Person an.
- In einer offiziellen EU-Sprache verfügbar sein.
Abschluss
Die GPSR-Konformitätserklärung spielt eine entscheidende Rolle für die Gewährleistung der Produktsicherheit und der Rechtskonformität auf dem EU-Markt. Obwohl die GPSR selbst keine explizite Konformitätserklärung vorschreibt, ist diese in vielen anderen EU-Richtlinien und -Verordnungen vorgeschrieben. Durch die sorgfältige technische Dokumentation und die Einhaltung des Konformitätserklärungsrahmens können Hersteller ihre Produkte sicher auf den Markt bringen und gleichzeitig die Verbrauchersicherheit gewährleisten.
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