GPSR-Verantwortlicher: Was EU-Importeure wissen müssen
Unter dem neuen Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, A GPSR-Verantwortliche Person ist für fast alle Konsumgüter erforderlich, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, insbesondere wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat. Diese Person oder Organisation muss innerhalb der EU gegründet und dient als offizielle Anlaufstelle für:
- Marktüberwachungsbehörden
- Verbraucheranfragen
- Sicherheits- und Konformitätsdokumentation
Diese Anforderung ist verpflichtend seit dem 13. Dezember 2024, und gilt für alle Konsumgüterkategorien, die nicht bereits durch spezifische CE- oder sektorspezifische Rechtsvorschriften abgedeckt sind.
Warum benötigen Sie eine GPSR-verantwortliche Person?
Wenn Sie ein Hersteller oder Marke außerhalb der EU Wenn Sie auf dem europäischen Markt verkaufen möchten – sei es über Amazon FBA, E-Commerce-Plattformen oder in der EU ansässige Vertriebspartner – müssen Sie einen Vertriebsmitarbeiter ernennen. GPSR-Verantwortliche Person. Ohne eine solche können Ihre Produkte folgende Risiken bergen:
- An der Grenze blockiert
- Von Online-Plattformen entfernt
- Vorbehaltlich Strafen oder Rückruf
Die verantwortliche Person stellt sicher, dass Ihr Produkt rückverfolgbar bleibt, den Vorschriften entspricht und gegebenenfalls für Inspektionen oder Rückrufaktionen bereit ist.
Wer kann als GPSR-Verantwortliche Person fungieren?
Es gibt vier Arten von Organisationen, die rechtlich als Ihre Organisation fungieren können. GPSR-Verantwortliche Person, abhängig von Ihrer Unternehmensstruktur:
- EU-Hersteller: Wenn der Hersteller seinen Sitz in der EU hat, fungiert er automatisch als Verantwortliche Person.
- EU-Importeur: Befindet sich der Hersteller außerhalb der EU, wird der Importeur des Produkts standardmäßig zur verantwortlichen Person.
- EU-Bevollmächtigter Vertreter (AR): Der Hersteller, der nicht aus der EU stammt, kann formell einen externen AR – wie beispielsweise EaseCert – mit der Funktion der verantwortlichen Person beauftragen.
- EU-Fulfillment-Dienstleister: In Fällen, in denen Produkte in Lagern innerhalb der EU gelagert und von dort versandt werden (e.g. Amazon), der Fulfillment-Anbieter, kann die verantwortliche Person werden. wenn keine andere Partei benannt wird.
Ernennung eines Bevollmächtigter Vertreter ist oft die sauberste und flexibelste Lösung, insbesondere für Marken, die direkt online an Verbraucher verkaufen.
Was macht eine GPSR-verantwortliche Person?
Die Verantwortlichkeiten einer GPSR-verantwortlichen Person sind in den Artikeln 16 und 17 der GPSR klar definiert. Dazu gehören:
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Überprüfung, ob Die Produkte erfüllen die EU-Sicherheitsanforderungen und dass angemessene Standards angewendet wurden.
- Dokumentenmanagement: Besitz der Konformitätserklärung (falls zutreffend), technische Dokumentation, und Produktrisikobewertungen für mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts.
- Überprüfung der Kennzeichnung: Sicherstellen, dass alle obligatorischen Rückverfolgbarkeitsdetails (Name des Herstellers, Adresse, Chargen-/Losnummer) vorhanden sind sind auf dem Produkt, der Verpackung oder der beiliegenden Dokumentation enthalten..
- Mitteilung an die Aufsichtsbehörden: Beantwortung von Anfragen von EU-Marktüberwachungsbehörden innerhalb von 10 Tagen.
- Risikohinweis: Die Behörden über etwaige Produktrisiken informieren und mit dem Verkäufer oder Hersteller bei Rückrufen oder Warnungen zusammenarbeiten.
- Korrekturmaßnahmen: Unterstützung des Rückrufs unsicherer Produkte und Ergreifung weiterer Maßnahmen, soweit dies zum Schutz der Verbrauchersicherheit erforderlich ist.
Bei EaseCert bieten wir GPSR Responsible Person-Services an, die über eine reine Postanschrift hinausgehen. Wir unterstützen aktiv Ihren Compliance-Prozess und handeln in Ihrem Namen in der gesamten Kommunikation mit den EU-Behörden.
Wie man eine GPSR-verantwortliche Person ernennt
Um die Anforderungen der GPSR zu erfüllen, müssen Sie:
- Wählen Sie ein in der EU ansässiges Unternehmen oder einen Dienstleister aus: Wählen Sie einen Partner mit nachgewiesener Erfahrung im Bereich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
- Produktkennzeichnung aktualisieren: Name und Anschrift der für GPSR verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt, dessen Verpackung oder in den beiliegenden Unterlagen aufgeführt sein.
- Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation vollständig ist: Risikobewertungen, Kennzeichnungsvorschriften und Sicherheitsdokumente müssen erstellt und gepflegt werden.
- Bereiten Sie sich auf Marktprüfungen vor: Online-Plattformen wie Etsy, Amazon oder eBay verlangen mittlerweile Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, bevor Angebote online gehen dürfen.
Warum mit EaseCert zusammenarbeiten?
EaseCert bietet vollständig verwaltete Lösungen. GPSR-Verantwortliche Person Dienstleistungen von unserem EU-Standort in Deutschland aus. Service beinhaltet:
- Dokumentenprüfung und -speicherung
- Produktrisikobewertungen
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeitsprüfung
- Schnelle Reaktion auf die EU-Behörden
- Digitaler Zugriff auf alle Dateien über eine gemeinsam genutzte technische Datei
EaseCert bietet ein einfache Komplettlösung &- Ohne Abonnements, versteckte Gebühren oder sonstige Kosten. Unser Hauptsitz befindet sich in Trier, Deutschland, wo die EaseCert GmbH als EU-Bevollmächtigter und Verantwortlicher die vollständige Einhaltung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gewährleistet.
Was ist im Preis enthalten?
- Offizielle Vertretung durch die EU-Vollmacht – Gewährleistet die vollständige Einhaltung der GPSR-Vorschriften.
- Vereinfachter Registrierungsprozess – Wir übernehmen den gesamten Prozess, von der Dokumentenprüfung bis zur Verknüpfung Ihres Produkts mit dem EU Safety Gate Portal.
- Registrierte EU-Adresse – Obligatorisch für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften.
- Marktüberwachung & Zollunterstützung – Unterstützung bei Sicherheitsanfragen und Dokumentation.
- Leitfaden zur Einhaltung der GPSR-Richtlinien – Fachliche Unterstützung zur Erfüllung der EU-Sicherheitsanforderungen.