
GPSR Technisches Datenblatt
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist ein zentraler Rahmen der Europäischen Union und stellt sicher, dass alle Verbraucherprodukte strenge Sicherheitsstandards erfüllen. Kern dieser Verordnung ist die Anforderung an Hersteller, eine umfassende technische Dokumentation, allgemein als technische Akte oder auch als digitaler Produktpass bezeichnet, zu erstellen. Diese Dokumentation dient als konkreter Nachweis dafür, dass ein Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der GPSR erfüllt.
Inhaltsübersicht der technischen Dokumentation von General Products
Um die Einhaltung der GPSR sicherzustellen, müssen Hersteller/Importeure technische Unterlagen für Produkte erstellen, die auf dem EU-Markt eingeführt werden. Die technischen Unterlagen sollten ausreichende Informationen enthalten, um festzustellen, ob das Produkt gemäß der GPSR als „sicher“ gilt.
Eine vollständige technische Datei sollte Folgendes enthalten:
- Etiketten und ggf. Gebrauchsanweisungen
- Eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner wesentlichen Merkmale
- Eine Analyse möglicher Risiken, denen Benutzer bei der Verwendung des Produkts ausgesetzt sein könnten, und Lösungen zu deren Beseitigung oder Minderung, unterstützt durch relevante Berichte
- Gegebenenfalls eine Liste der relevanten europäischen Normen , die bei der Produktherstellung befolgt werden
-
Einzelheiten zu den durchgeführten Tests und gegebenenfalls zur toxikologischen Bewertung
Schlüsselkomponenten der technischen Datei
1. Produktidentifikation und -beschreibung
- Detaillierte Informationen zum Produkt, einschließlich Design, Funktion und Verwendungszweck.
- Eindeutige Identifizierung durch Typ-, Chargen- oder Seriennummern.
2. Risikobewertung und -minimierung
- Eine gründliche Analyse der potenziellen Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind.
- Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung identifizierter Risiken.
3. Compliance-Nachweis
- Eine Liste relevanter europäischer Normen oder anderer Kriterien, die bei der Entwicklung und Herstellung des Produkts angewendet wurden.
- Prüfberichte und toxikologische Bewertungen belegen die Einhaltung der Sicherheitsstandards.
4. Benutzerinformationen
-
Etiketten und gegebenenfalls Gebrauchsanweisungen (IFUs), die klare Hinweise zur Bedienung und zu den Sicherheitsvorkehrungen des Produkts geben.
Pflichten für Hersteller
- Dokumentationspflege: Hersteller sind verpflichtet, die technische Dokumentation für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufzubewahren.
- Zugänglichkeit: Die technischen Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, um Transparenz zu gewährleisten und die Konformitätsprüfung zu erleichtern.
-
Kontinuierliche Konformität: Bei in Serie hergestellten Produkten müssen die Hersteller sicherstellen, dass jede Einheit die allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllt und die Konsistenz aller Artikel gewährleistet ist.
Rolle der verantwortlichen Person
Die GPSR schreibt vor, dass Produkte nur dann auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, wenn es einen in der Union ansässigen Wirtschaftsakteur gibt, der für bestimmte Konformitätsaufgaben verantwortlich ist. Diese verantwortliche Person kann sein:
- Der Hersteller (sofern in der EU ansässig).
- Ein Importeur.
- Ein vom Hersteller oder Importeur ernannter autorisierter Vertreter .
- Ein Fulfillment-Dienstleister, insbesondere in Fällen, in denen kein Importeur vorhanden ist, wie beispielsweise beim Online-Verkauf.
Die Angaben zur verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt, seiner Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein, um die Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.
Was ist mit der Konformitätserklärung?
Ein wichtiger Bestandteil der GPSR-Konformität ist die EU-Konformitätserklärung (DoC) . Dieses Dokument wird oft missverstanden oder übersehen, ist aber unerlässlich.
Die Konformitätserklärung (DoC) ist eine formelle Erklärung des Herstellers oder Importeurs , dass das Produkt allen geltenden EU-Vorschriften entspricht. Gemäß der GPSR ist sie nicht nur eine bewährte Vorgehensweise, sondern gesetzlich vorgeschrieben , wenn Ihr Produkt unter eine harmonisierte Gesetzgebung fällt (z. B. Spielzeugrichtlinie, EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtlinie). Auch wenn Ihr Produkt nicht unter branchenspezifische Gesetzgebung fällt, stärkt die Konformitätserklärung Ihre Compliance-Position und beweist Ihre Sorgfaltspflicht.
Die Konformitätserklärung muss Folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs
- Eine Beschreibung des Produkts
- Ein Verweis auf die einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Verordnung (EU) 2023/988)
- Eine Liste der geltenden Normen oder Spezifikationen
- Name und Unterschrift der verantwortlichen Person
-
Das Ausstellungsdatum der DoC
Die Konformitätserklärung muss der technischen Dokumentation beigefügt sein und den EU-Behörden auf Anfrage vorgelegt werden. Wenn Sie eine verantwortliche Person in der EU einsetzen (wie gemäß der GPSR für Unternehmen außerhalb der EU erforderlich), muss diese ebenfalls Zugriff auf die Konformitätserklärung haben und diese auf Anfrage der Behörden vorlegen können.
Wer überprüft die Dokumentation?
Technische Unterlagen werden grundsätzlich nicht zur Genehmigung vorgelegt, müssen aber auf Anfrage der nationalen Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Diese Anfragen können folgende Gründe haben:
- Routinemäßige Importkontrollen
- Gezielte Branchenprüfungen
- Verbraucherbeschwerden oder Sicherheitsbedenken
Marktüberwachungsbehörden prüfen die technische Dokumentation, um die Einhaltung der geltenden europäischen Normen sicherzustellen. Darüber hinaus können Online-Marktplätze wie Amazon diese Dokumente anfordern, ähnlich wie sie Konformitätserklärungen für bestimmte Produkte verlangen.
Abschluss
Die Einhaltung der technischen Dokumentationsanforderungen der GPSR ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Bekenntnis zur Verbrauchersicherheit und Produktqualität. Durch die sorgfältige Erstellung und Pflege umfassender technischer Unterlagen erleichtern Hersteller nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern demonstrieren auch ihr Engagement für die Bereitstellung sicherer und zuverlässiger Produkte.