
GPSR -Vorschriften
Die EU-GPSR-Verordnung zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, indem sie auf neue Herausforderungen im Bereich der Produktsicherheit eingeht, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Verkäufen und technologischen Fortschritten. Es führt neue Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze ein, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Hauptziele des GPSR
Der GPSR Ziel ist es sicherzustellen, dass alle für EU-Verbraucher erhältlichen Produkte – ob online oder offline – strenge Sicherheitsstandards erfüllen. Es betont die Notwendigkeit für Wirtschaftsakteure – Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze –, proaktive Maßnahmen zur Identifizierung und Minderung potenzieller Risiken ihrer Produkte zu ergreifen.
Umfang und Anwendbarkeit
Die Verordnung gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen verwendet werden können, einschließlich derer, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung geliefert werden. Ausgenommen sind jedoch Produkte, die unter spezifische sektorale EU-Rechtsvorschriften fallen, wie etwa Medizinprodukte oder Lebensmittel, für die eigene Sicherheitsanforderungen gelten.
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure
Im Rahmen der GPSR haben die Wirtschaftsakteure klar definierte Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung der Produktsicherheit:
- Hersteller: Muss sicherstellen, dass Produkte unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen entworfen und hergestellt werden, Risikobewertungen, und geben Sie klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen.
- Importeure: Müssen überprüfen, ob Produkte aus Nicht-EU-Ländern den EU-Sicherheitsnormen entsprechen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.
- Distributoren: Muss mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um sicherzustellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte konform sind, und darf keine Produkte vertreiben, von denen sie wissen oder hätten wissen müssen, dass sie nicht konform sind.
- Online-Marktplätze: Unterliegen besonderen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden und müssen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen verkauften Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Einführung der „Verantwortlichen Person“
Eine wesentliche Änderung der GPSR ist die Anforderung einer in der EU ansässigen „verantwortlichen Person“ für aus Drittländern importierte Produkte. Diese Person stellt die Verfügbarkeit technischer Unterlagen sicher, arbeitet mit Behörden zusammen und informiert diese über Produktrisiken. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verantwortlichkeit insbesondere für online aus Nicht-EU-Ländern verkaufte Produkte zu stärken. Der Bevollmächtigter Vertreter kann als verantwortliche Person fungieren, wenn dies in einem Mandat vereinbart wurde, beispielsweise wenn Sie unseren Zertifizierungsdienst bestellen.
Verstärkte Marktüberwachung
Die GPSR stärkt die Rolle der Marktüberwachungsbehörden, indem sie ihnen erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Inspektionen, zur Anordnung von Rückrufen und zur Verhängung von Sanktionen einräumt. Sie ermöglicht zudem eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, um grenzüberschreitende Produktsicherheitsprobleme wirksam anzugehen.
Digitaler Produktpass
Um sich an das digitale Zeitalter anzupassen, führt die GPSR das Konzept eines digitalen Produktpasses ein. Dieser digitale Datensatz enthält Informationen über die Konformität, Sicherheit und andere relevante Daten des Produkts und ist für Verbraucher und Behörden zugänglich. Er verbessert die Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette. Eine zentrale Anforderung ist die Erstellung eines technische Unterlagen.
Auswirkungen für Unternehmen
Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder Produkte auf den EU-Markt exportieren, müssen:
- Führen Sie umfassende Risikobewertungen durch: Identifizieren Sie potenzielle Gefahren, die mit Ihren Produkten verbunden sind, und ergreifen Sie Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken.
- Pflegen Sie eine detaillierte technische Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Compliance-Dokumente auf dem neuesten Stand und für die Behörden leicht verfügbar sind.
- Einrichtung einer verantwortlichen Person mit Sitz in der EU: Für Hersteller außerhalb der EU ist die Ernennung einer verantwortlichen Person innerhalb der EU obligatorisch, um die Einhaltung der Vorschriften und die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern.
- Überwachen und Melden der Produktsicherheit: Implementieren Sie Systeme zur Überwachung der Produktsicherheit nach der Markteinführung und melden Sie etwaige Sicherheitsprobleme umgehend den zuständigen Behörden.
Abschluss
Die GPSR stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Produktsicherheit innerhalb der EU dar und begegnet den modernen Herausforderungen des elektronischen Handels und der technologischen Entwicklungen. Unternehmen müssen sich proaktiv an diese Vorschriften anpassen, um die Einhaltung sicherzustellen, Strafen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher in den europäischen Markt zu erhalten.
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