GPSR Regulations

GPSR-Vorschriften

Die EU-GPSR-Verordnung zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, indem sie auf neue Herausforderungen im Bereich der Produktsicherheit eingeht, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Verkäufen und technologischem Fortschritt. Sie führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze ein, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.

Hauptziele des GPSR

Die GPSR soll sicherstellen, dass alle für EU-Verbraucher erhältlichen Produkte – ob online oder offline – strenge Sicherheitsstandards erfüllen. Sie betont, wie wichtig es ist, dass Wirtschaftsakteure – Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze – proaktive Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Risiken ihrer Produkte zu identifizieren und zu minimieren.

Umfang und Anwendbarkeit

Die Verordnung gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen verwendet werden können, einschließlich derer, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung geliefert werden. Ausgenommen sind jedoch Produkte, die unter spezifische sektorale EU-Rechtsvorschriften fallen, wie etwa Medizinprodukte oder Lebensmittel, für die eigene Sicherheitsanforderungen gelten.

Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure

Im Rahmen der GPSR haben die Wirtschaftsakteure klar definierte Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung der Produktsicherheit:

  • Hersteller : Müssen sicherstellen, dass Produkte unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen entwickelt und hergestellt werden, Risikobewertungen durchführen und klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen bereitstellen.
  • Importeure : Müssen überprüfen, ob Produkte aus Nicht-EU-Ländern den EU-Sicherheitsnormen entsprechen, bevor sie diese auf den Markt bringen.
  • Händler : Müssen mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um sicherzustellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte konform sind, und dürfen keine Produkte vertreiben, von denen sie wissen oder hätten wissen müssen, dass sie nicht konform sind.
  • Online-Marktplätze : Sie unterliegen besonderen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden und müssen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen verkauften Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Einführung der „Verantwortlichen Person“

Eine wesentliche Änderung der GPSR ist die Anforderung einer in der EU ansässigen „verantwortlichen Person“ für aus Drittländern importierte Produkte. Diese Person stellt die Verfügbarkeit der technischen Dokumentation sicher, arbeitet mit Behörden zusammen und informiert sie über Produktrisiken. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verantwortlichkeit insbesondere für online aus Nicht-EU-Ländern verkaufte Produkte zu stärken. Der Bevollmächtigte kann als verantwortliche Person fungieren, wenn dies in einem Mandat vereinbart wurde, beispielsweise bei der Bestellung unseres Zertifizierungsdienstes.

Verstärkte Marktüberwachung

Die GPSR stärkt die Rolle der Marktüberwachungsbehörden, indem sie ihnen erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Inspektionen, zur Anordnung von Rückrufen und zur Verhängung von Sanktionen einräumt. Sie ermöglicht zudem eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, um grenzüberschreitende Produktsicherheitsprobleme wirksam anzugehen.

Digitaler Produktpass

Zur Anpassung an das digitale Zeitalter führt die GPSR das Konzept eines digitalen Produktpasses ein. Dieser digitale Datensatz enthält Informationen über die Konformität, Sicherheit und andere relevante Daten des Produkts und ist für Verbraucher und Behörden zugänglich. Er verbessert die Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette. Eine zentrale Anforderung ist die Erstellung einer technischen Dokumentation .

Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder Produkte auf den EU-Markt exportieren, müssen:

  • Führen Sie umfassende Risikobewertungen durch : Identifizieren Sie potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit Ihren Produkten und ergreifen Sie Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken.
  • Führen Sie eine ausführliche technische Dokumentation : Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Compliance-Dokumente auf dem neuesten Stand sind und den Behörden jederzeit zur Verfügung stehen.
  • Benennen Sie eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU : Für Hersteller außerhalb der EU ist die Benennung einer verantwortlichen Person innerhalb der EU obligatorisch, um die Einhaltung der Vorschriften und die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern.
  • Produktsicherheit überwachen und melden : Implementieren Sie Systeme zur Überwachung der Produktsicherheit nach der Markteinführung und melden Sie etwaige Sicherheitsprobleme umgehend den zuständigen Behörden.

Abschluss

Die GPSR stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Produktsicherheit innerhalb der EU dar und begegnet den modernen Herausforderungen des elektronischen Handels und der technologischen Entwicklungen. Unternehmen müssen sich proaktiv an diese Vorschriften anpassen, um die Einhaltung sicherzustellen, Strafen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher in den europäischen Markt zu erhalten.

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