GPSR Warning Examples: How to Comply with EU Labelling Rules

Beispiele für GPSR-Warnungen: Einhaltung der EU-Kennzeichnungsvorschriften

Gemäß der EU-Verordnung 2023/988 (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung) müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Konsumgüter sicher sein. Lässt sich ein Risiko durch Konstruktions- oder Herstellungsmaßnahmen nicht vollständig ausschließen, schreibt das Gesetz vor, dass die verbleibende Gefahr durch klare und angemessene Warnhinweise auf dem Produkt, der Verpackung oder in der beiliegenden Gebrauchsanweisung gekennzeichnet werden muss. Dieser Leitfaden erläutert, wie solche Warnhinweise aus Ihrer Produktrisikobewertung abgeleitet werden und liefert konkrete, praxisnahe Beispiele für EU-konforme Warnhinweise.

Wie GPSR-Warnungen erstellt werden

Jedes konforme Produkt muss über eine strukturierte Risikobewertung Die Risikobewertung ist in Abschnitt 5 der technischen Dokumentation festgehalten. Sie kategorisiert Gefahren nach Schweregrad und legt die erforderlichen Minderungsmaßnahmen fest. Für jedes nicht behobene oder nur teilweise geminderte Risiko muss eine Warnung hinzugefügt werden. Diese Warnungen beginnen mit ⚠ WARNUNG: und sind an dokumentierte Nachweise wie Prüfberichte oder Sicherheitsdatenblätter gebunden. Risikostufen werden typischerweise wie folgt unterteilt:

  • Kritisches Risiko: Lebensbedrohlich (e.g. (Erstickung, Stromschlag)
  • Hauptrisiko: Schwere Verletzung (e.g. allergische Reaktion, scharfe Kanten)
  • Geringes Risiko: Kosmetische oder eingeschränkt nutzbare Probleme (e.g. (Verfärbungen, leichte Reizungen)
  • Fertigungsrisiken: Im Zusammenhang mit Prozessproblemen (e.g. lose Bauteile, Behebung von Mängeln)

Um mehr über den rechtlichen Kontext zu erfahren, siehe Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Zusammenfassung der Europäischen Kommission zu allgemeine Produktsicherheit Bietet außerdem wichtige Grundsätze und Links zu harmonisierten Normen.


Warnhinweise: Sprache, Symbole und Anforderungen

Es müssen notwendige Warnhinweise gegeben werden, um die Verbraucher über potenzielle Risiken und sichere Anwendungspraktiken zu informieren. Gemäß Artikel 22 der GPSR müssen alle Warn- und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden. Dies bedeutet in der Regel, Informationen in der/den Amtssprache(n) jedes Landes, in dem das Produkt verkauft wird, anzubieten. Englisch allein ist nicht ausreichend, es sei denn, das Produkt wird ausschließlich in Irland oder Malta verkauft.

Der EU-Bericht „Safety Gate 2024“ zeigt eine Rekordzahl an Maßnahmen zur Produktsicherheitskontrolle in ganz Europa. Unser Beitrag dazu Europas aktivste Produktsicherheitsbehörden im Jahr 2024 erläutert, welche nationalen Behörden die meisten Warnmeldungen herausgegeben haben, wie sich dies auf die GPSR-Kennzeichnung und -Dokumentation auswirkt und welche praktische und verhältnismäßige Strategie für die Sprachabdeckung besteht.

Zusätzlich zu schriftlichen Warnhinweisen müssen bestimmte Produktkategorien Sicherheitssymbole und grafische Warnzeichen tragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden. EU-GPSR-Kennzeichnungssymbole verstehen Einzelheiten zu ihrer rechtlichen Verwendung und Bedeutung finden Sie hier. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der [Name der Organisation/des Instituts/der Institution]. Portal der Europäischen Kommission zu EU-Labels und -Symbolen.


Was ist in jeder Zertifizierung enthalten?

Unser GPSR-Compliance-Service stellt sicher, dass Ihre Produktkennzeichnung vollständig mit den Ergebnissen der Risikobewertung und den regulatorischen Erwartungen gemäß Artikel 9, 22 und 23 der GPSR übereinstimmt.Wir bieten:

  • Bewertung aller relevanten Produktgefahren und Klassifizierung nach Risikostufe
  • Entwicklung von Abschnitt 5 – Risikoanalysetabellen mit Minderungsmaßnahmen und exakter Beschriftung
  • Leitfaden zu erforderlichen Kennzeichnungselementen, einschließlich:
    • CE-Kennzeichnung und andere vorgeschriebene Sicherheitskennzeichnungen (falls zutreffend)
    • Kontaktdaten des Herstellers/Importeurs/EU-Verantwortlichen
    • Sicherheitshinweise, Gefahrensymbole und Gebrauchsanweisungen
    • Altersbeschränkungen, Materialzusammensetzung und Symbole für Umweltverträglichkeit (e.g. (Recyclingkennzeichnungen)
  • Unterstützung bei der Implementierung eines Rückverfolgbarkeitssystems zur Verfolgung von Produktchargen und zur Verwaltung von Maßnahmen nach der Markteinführung

Weitere Informationen zu unserem Compliance-Umfang finden Sie unter Unser Angebot.


Häufige GPSR-konforme Warnbeispiele

⚠ WARNUNG: Plastiktüte kann Erstickungsgefahr bergen. Von Kindern fernhalten.

⚠ WARNUNG: Erstickungsgefahr – Kleinteile. Von Kindern unter 3 Jahren fernhalten.

⚠ WARNUNG: Vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch prüfen, ob die Befestigungselemente fest sitzen.

⚠ WARNUNG: Beachten Sie die Pflegehinweise, um die Belastung durch chemische Rückstände zu reduzieren.

⚠ WARNUNG: Vorsichtig handhaben. An den Ecken können scharfe Kanten auftreten.

⚠ WARNUNG: Allergierisiko – enthält Nickel.

⚠ WARNUNG: Von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten.

⚠ WARNUNG: Bei Auftreten von Hautreizungen die Anwendung abbrechen.


Kennzeichnungsvorschriften für die GPSR-Konformität

Warnhinweise auf den Etiketten müssen Folgendes enthalten:

  • In der/den Amtssprache(n) jedes EU-Landes, in dem das Produkt verkauft wird
  • Klar, verbraucherfreundlich und präzise
  • Je nach Platz aufgedruckt auf dem Produkt, der Verpackung oder dem beiliegenden Beipackzettel.
  • Unterstützt durch Testberichte, Sicherheitsdatenblätter oder Risikodokumentation

Eine vollständige Aufschlüsselung der Kennzeichnungs- und Sprachregeln gemäß GPSR finden Sie in unserem Artikel zu Kennzeichnungsvorschriften für die GPSR-Konformität. Sie finden hier praktische Hinweise zu mehrsprachigen Etiketten, Rückverfolgbarkeitskennzeichnungen und zur Platzierung von Importeur- und RP-Details.

Zu den offiziellen EU-Referenzen gehören:


Übersetzte Warnbeispiele

Englisch (EN):

⚠ WARNUNG: Plastiktüte kann Erstickungsgefahr bergen. Von Kindern fernhalten.

Französisch (FR):

⚠ VORSICHT: Der Plastikbeutel kann zu Erstickungsgefahr führen. Tenir éloigné des enfants.

Deutsch (DE):

⚠ WARNUNG: Plastiktüte kann Erstickungsgefahr verursachen. Von Kindern fernhalten.

Spanisch (ES):

⚠ HINWEIS: Die Plastiktüte kann zu Erstickung führen. Mantener fuera del alcance de los niños.

Italienisch (IT):

⚠ VORSICHT: Der Plastikbeutel kann zur Unterkühlung führen. Tenere lontano dai bambini.

Polnisch (PL):

⚠ OSTRZEŻENIE: Plastikowa torba może spowodować uduszenie. Trzymać z dala od dzieci.

Ungarisch (HU):

⚠ FIGYELMEZTETÉS: A műanyag zacskó fulladást okozhat. Tartsa távol a gyermekektől.

Tschechisch (CS):

⚠ VAROVÁNÍ: Plastový sáček může způsobit udušení. Uchovávejte mimo dosah dětí.

Schwedisch (SV):

⚠ WARNUNG: Plastpåse kan orsaka kvävning. Stellen Sie sicher, dass Sie keine Scheune mehr haben.

Niederländisch (NL):

⚠ WARNUNG: Plastiktüten können beschädigt werden. Es ist wichtig, dass Kinder nicht in der Nähe sind.

Häufig gestellte Fragen

Sind Warnungen gemäß GPSR obligatorisch?

Ja. Falls ein Produkt ein Restrisiko birgt, das durch Konstruktion oder Produktion nicht vollständig beseitigt werden kann, muss gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2023/988 ein Warnhinweis angebracht werden. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift für alle allgemeinen Konsumgüter, die auf dem EU-Markt verkauft werden.

Wie werden Warnungen festgelegt?

Warnhinweise müssen mit spezifischen Gefahren verknüpft sein, die in der technischen Dokumentation des Produkts aufgeführt und in Abschnitt 5 der Risikobewertung dokumentiert sind. Es handelt sich dabei nicht um allgemeine Haftungsausschlüsse, sondern um formale regulatorische Elemente, die durch Konformitätsnachweise wie Laborberichte oder Sicherheitsdatenblätter belegt werden.

Müssen Warnhinweise übersetzt werden?

Ja. Gemäß Artikel 22 der GPSR müssen alle Warnhinweise in der/den Amtssprache(n) des Landes, in dem das Produkt vermarktet wird, erfolgen. Produkte, die in Frankreich verkauft werden, müssen französische Warnhinweise enthalten, in Deutschland deutsche usw.

Kann ich denselben Warnhinweis für verschiedene Produkte wiederverwenden?

Nur wenn die Produkte die gleichen Risiken bergen und identische Materialeigenschaften aufweisen. Jede Produktgruppe sollte einzeln bewertet werden, um Verstöße gegen die Vorschriften bei der Marktüberwachung oder Zollkontrollen zu vermeiden.

Wo finde ich den offiziellen GPSR-Text und die zugehörigen Richtlinien?

Siehe die offizieller Text der Verordnung (EU) 2023/988 und die Kommission harmonisierte Produktsicherheitsleitlinien.


Weiterführende Literatur und offizielle Quellen

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