GPSR Warning Examples: How to Comply with EU Labelling Rules

GPSR -Warnbeispiele: Wie man EU -Kennzeichnungsregeln einhält

Gemäß der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verbraucherprodukte sicher sein. Kann ein Risiko durch Design- oder Herstellungskontrollen nicht vollständig ausgeschlossen werden, schreibt das Gesetz vor, dass die verbleibende Gefahr durch klare und angemessene Warnhinweise auf dem Produkt, der Verpackung oder den beiliegenden Anweisungen beseitigt werden muss. Dieser Leitfaden erläutert, wie solche Warnhinweise aus Ihrer Produktrisikobewertung hervorgehen, und liefert konkrete, praxisnahe Beispiele für konforme Warnhinweise gemäß EU-Recht.

So werden GPSR-Warnungen erstellt

Jedes konforme Produkt muss eine strukturierte Risikobewertung in Abschnitt 5 der technischen Unterlagen dokumentiert. Die Risikobewertung kategorisiert die Gefahren nach Schweregrad und legt fest, welche Minderungsmaßnahmen erforderlich sind. Für jedes ungelöste oder teilweise geminderte Risiko muss eine Warnung hinzugefügt werden. Diese Warnungen beginnen mit ⚠ WARNUNG: und sind an dokumentierte Nachweise wie Testberichte oder Sicherheitsdatenblätter gebunden. Die Risikostufen werden typischerweise unterteilt in:

  • Kritisches Risiko: Lebensbedrohlich (e.g. Ersticken, Stromschlag)
  • Hauptrisiko: Schwere Verletzung (e.g. allergische Reaktion, scharfe Kanten)
  • Geringes Risiko: Kosmetische Probleme oder Probleme mit eingeschränkter Nutzung (e.g. Verfärbungen, leichte Reizungen)
  • Herstellungsrisiken: Im Zusammenhang mit Prozessproblemen (e.g. lose Bauteile, Aushärtungsfehler)

Weitere Informationen zum rechtlichen Kontext finden Sie im Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988Die Zusammenfassung der Europäischen Kommission über allgemeine Produktsicherheit bietet außerdem wichtige Grundsätze und Links zu harmonisierten Normen.


Warnungen: Sprache, Symbole und Anforderungen

Es müssen die notwendigen Warnhinweise bereitgestellt werden, um die Verbraucher über mögliche Risiken und sichere Verwendungspraktiken zu informieren. Gemäß Artikel 22 der GPSR müssen alle Warn- und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden. Dies bedeutet in der Regel, dass Informationen in der/den Amtssprache(n) des jeweiligen Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird. Englisch allein reicht nicht aus, es sei denn, das Produkt wird nur in Irland oder Malta verkauft.

Zusätzlich zu schriftlichen Warnhinweisen müssen bestimmte Produktkategorien Sicherheitssymbole und grafische Warnschilder aufweisen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu Verständnis der EU-GPSR-Labelsymbole für Details zu ihrer rechtlichen Verwendung und Bedeutung. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der Portal der Europäischen Kommission zu EU-Labels und -Symbolen.


Was in jeder Zertifizierung enthalten ist

Unser GPSR-Compliance-Service stellt sicher, dass Ihre Produktkennzeichnung vollständig mit den Ergebnissen der Risikobewertung und den regulatorischen Erwartungen gemäß den Artikeln 9, 22 und 23 der GPSR übereinstimmt. Wir bieten:

  • Bewertung aller relevanten Produktgefahren und Einstufung nach Risikostufe
  • Entwicklung von Abschnitt 5 – Risikoanalysetabellen mit Minderungsmaßnahmen und genauem Beschriftungstext
  • Hinweise zu den erforderlichen Kennzeichnungselementen, darunter:
    • CE-Kennzeichnung und andere vorgeschriebene Sicherheitskennzeichnungen (falls zutreffend)
    • Kontaktdaten des Herstellers/Importeurs/der verantwortlichen Person in der EU
    • Sicherheitshinweise, Gefahrensymbole und Gebrauchsanweisungen
    • Altersbeschränkungen, Materialzusammensetzung und Symbole zur Einhaltung der Umweltvorschriften (e.g., Recyclingkennzeichnungen)
  • Unterstützung bei der Implementierung eines Rückverfolgbarkeitssystems zur Verfolgung von Produktchargen und zur Verwaltung von Maßnahmen nach der Markteinführung

Weitere Informationen zu unserem Compliance-Umfang finden Sie unter Unser Angebot.


Häufige Beispiele für GPSR-konforme Warnungen

⚠ WARNUNG: Plastiktüten können Erstickungsgefahr verursachen. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

⚠ WARNUNG: Erstickungsgefahr – Kleinteile. Außerhalb der Reichweite von Kindern unter 3 Jahren aufbewahren.

⚠ WARNUNG: Vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch prüfen, ob die Verschlüsse fest sitzen.

⚠ WARNUNG: Befolgen Sie die Pflegeanweisungen, um die chemische Belastung durch Rückstände zu reduzieren.

⚠ WARNUNG: Vorsichtig handhaben. An den Ecken können scharfe Kanten auftreten.

⚠ WARNUNG: Allergierisiko – enthält Nickel.

⚠ WARNUNG: Von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten.

⚠ WARNUNG: Stellen Sie vor der Verwendung eine sichere Wandmontage sicher. Verwenden Sie für Ihren Wandtyp geeignete Befestigungselemente.


Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSR

Warnhinweise auf dem Etikett müssen lauten:

  • In der/den Amtssprache(n) jedes EU-Landes, in dem das Produkt verkauft wird
  • Klar, verbraucherfreundlich und präzise
  • Je nach Platz auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Beipackzettel aufgedruckt
  • Unterstützt durch Testberichte, Sicherheitsdatenblätter oder Risikodokumentation

Eine vollständige Übersicht über die Kennzeichnungs- und Sprachvorschriften der GPSR finden Sie in unserem Artikel über Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSRSie finden praktische Anleitungen für mehrsprachige Etiketten, Rückverfolgbarkeitskennzeichnungen und die Platzierung von Importeur- und RP-Details.

Zu den offiziellen EU-Referenzen gehören:


Übersetzte Warnbeispiele (mehrsprachig)

Englisch (EN):
⚠ WARNUNG: Plastiktüten können Erstickungsgefahr verursachen. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Französisch (FR):
⚠ VORSICHT: Der Plastikbeutel kann zu Erstickungsgefahr führen. Tenir éloigné des enfants.

Deutsch (DE):
⚠ WARNUNG: Plastiktüte kann Erstickungsgefahr verursachen. Von Kindern fernhalten.

Spanisch (ES):
⚠ HINWEIS: Die Plastiktüte kann zu Erstickung führen. Mantener fuera del alcance de los niños.

Italienisch (IT):
⚠ VORSICHT: Der Plastikbeutel kann zur Unterkühlung führen. Tenere lontano dai bambini.

Häufig gestellte Fragen

Sind Warnungen gemäß GPSR obligatorisch?

Ja. Wenn ein Produkt ein Restrisiko birgt, das durch Design oder Produktion nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, muss gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2023/988 ein Warnhinweis angebracht werden. Dies ist eine gesetzliche Anforderung für alle allgemeinen Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt verkauft werden.

Wie werden Warnungen ermittelt?

Warnhinweise müssen auf spezifische Gefahren verweisen, die in der technischen Produktakte identifiziert und in Abschnitt 5 der Risikobewertung dokumentiert sind. Es handelt sich dabei nicht um allgemeine Haftungsausschlüsse, sondern um formale regulatorische Elemente, die durch Konformitätsnachweise wie Laborberichte oder Sicherheitsdatenblätter gestützt werden.

Müssen Warnungen übersetzt werden?

Ja. Gemäß Artikel 22 der GPSR müssen alle Warnhinweise in der/den Amtssprache(n) des Landes verfasst sein, in dem das Produkt vermarktet wird. Produkte, die in Frankreich verkauft werden, müssen französische Warnhinweise enthalten, in Deutschland deutsche usw.

Kann ich denselben Warnhinweis für verschiedene Produkte verwenden?

Nur wenn die Produkte dieselben Risiken bergen und identische Materialeigenschaften aufweisen. Jede Produktgruppe sollte einzeln bewertet werden, um Compliance-Verstöße bei Marktüberwachungs- oder Zollprüfungen zu vermeiden.

Wo finde ich den offiziellen GPSR-Text und die Anleitung?

Weitere Informationen finden Sie im offizieller Text der Verordnung (EU) 2023/988 und der Kommission harmonisierte Leitlinien zur Produktsicherheit.


Weiterführende Literatur und offizielle Ressourcen

Zeigen Sie mehr Einblicke

Kontaktieren Sie EaseCert