Labelling Requirements for GPSR Compliance

Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSR

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für nahezu alle Konsumgüter, die in der Europäischen Union verkauft werden, darunter Kinderartikel, Möbel, Fitnessgeräte, Textilien und vieles mehr. Viele dieser Produkte unterliegen bereits spezifischen Vorschriften mit ähnlichen Kennzeichnungsvorschriften. Die GPSR legt jedoch übergreifende Standards fest, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Zur Orientierung können Sie unsere EaseCert-Produktetikettenvorlage herunterladen.

Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

Gemäß Artikel 9 der GPSR sind Hersteller/Importeure verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen:

  1. Produktkennzeichnung : Jedes Produkt muss eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes identifizierbares Merkmal aufweisen. Diese Informationen müssen für Verbraucher gut sichtbar und lesbar sein. Ist dies aufgrund der Größe oder Beschaffenheit des Produkts nicht praktikabel, können die Informationen auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  2. Herstellerangaben : Hersteller müssen ihren Namen, ihre eingetragene Handelsbezeichnung oder Marke sowie ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben. Falls eine andere Kontaktstelle angegeben ist, muss deren Post- oder E-Mail-Adresse ebenfalls angegeben werden. Diese Informationen sollten auf dem Produkt angebracht sein; falls dies nicht möglich ist, können sie auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument erscheinen.

Warnhinweise, Anweisungen und Altersempfehlung

Artikel 6 der GPSR betont die Wichtigkeit einer eindeutigen Kennzeichnung in Bezug auf:

  • Altersempfehlung : Auf den Etiketten sollte die geeignete Altersgruppe für das Produkt angegeben werden, um sicherzustellen, dass es den Sicherheitsstandards entspricht.
  • Warnhinweise : Es müssen die notwendigen Warnhinweise gegeben werden, um die Verbraucher über potenzielle Risiken und sichere Anwendungspraktiken zu informieren.
  • Hinweise zur sicheren Verwendung und Entsorgung : Dem Produkt sollten umfassende Richtlinien beiliegen, um eine sichere Verwendung und ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.

Sprachanforderungen

Gemäß Artikel 22 müssen alle Warn- und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden. Dies bedeutet in der Regel, dass Informationen in der/den Amtssprache(n) jedes Landes, in dem das Produkt verkauft wird, zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Bericht „Safety Gate 2024“ der EU belegt eine Rekordzahl an Produktsicherheitsmaßnahmen in ganz Europa. Unser Beitrag über Europas aktivste Produktsicherheitsbehörden im Jahr 2024 erläutert, welche nationalen Behörden die meisten Warnungen herausgegeben haben, wie sich dies auf die Kennzeichnung und Dokumentation gemäß GPSR auswirkt und welche praktische und angemessene Strategie für die sprachliche Abdeckung besteht.

Platzierung von Kennzeichnungsinformationen

Die GPSR legt eine Hierarchie für die Platzierung von Kennzeichnungsinformationen fest:

  1. Auf dem Produkt : Vorzugsweise sollten alle erforderlichen Informationen direkt auf dem Produkt angebracht werden.
  2. Auf der Verpackung : Falls eine Anbringung am Produkt aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht möglich ist, sollten die Informationen auf der Verpackung erscheinen.
  3. Begleitdokument : Wenn weder das Produkt noch die Verpackung die Informationen aufnehmen können, sollten diese in einem dem Produkt beiliegenden Dokument, wie z. B. einer Bedienungsanleitung, enthalten sein.

Verantwortung für die Einhaltung

  • Hersteller : Sie sind primär dafür verantwortlich, dass Produkte gemäß GPSR korrekt gekennzeichnet sind. Dies umfasst Unternehmen, die Produkte entwickeln oder diese unter ihrer Marke von Dritten herstellen lassen.
  • Importeure : Verpflichtet, ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke sowie ihre Kontaktdaten auf dem Produkt anzugeben.

Auch wenn die Kennzeichnungspflicht in Artikel 12 nicht ausdrücklich erwähnt wird, müssen die Händler sicherstellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte den Sicherheitsanforderungen der GPSR entsprechen.

Sicherstellung der korrekten Etikettierung

Es ist ratsam, sich bei der Einhaltung der Vorschriften nicht ausschließlich auf die Lieferanten zu verlassen. Stattdessen sollten Unternehmen Folgendes beachten:

  • Entwicklung und Bereitstellung präziser Etikettendateien, die alle erforderlichen Informationen enthalten.
  • Führen Sie gründliche Risikobewertungen durch, um die notwendigen Warnungen und Anweisungen zu ermitteln.
  • Beachten Sie die einschlägigen Produktnormen, die gegebenenfalls spezifische Hinweise zu Warntexten und -symbolen enthalten.


Anzeige der Kontaktdaten von EaseCert

Gemäß Artikel 16(3) der GPSR müssen die Kontaktdaten von EaseCert auf mindestens einem der folgenden Kanäle angezeigt werden:

  • Produkt (gedrucktes Etikett, eingenähtes Etikett oder direkte Kennzeichnung)
  • Verpackung (Karton, Polybeutel oder Folie)
  • Paket (Versandkarton oder Außenverpackung)
  • Begleitdokument (Handbuch, Konformitätskarte, Rechnung oder Anhänger)

Die richtige Etikettierungsmethode auswählen

Wählen Sie die am besten geeignete Methode basierend auf Ihrem Geschäftsmodell:

  • Importeur von Markenbekleidung → Eingenähte Etiketten oder Anhänger
  • Eigenmarkenkleidung → Etiketten oder Aufkleber an der Verpackung anbringen
  • Online-Marktplatzverkäufer → Produktangebot + Begleitdokument
  • Dropshipping-Modell → Online-Angebot + digitales Konformitätsdokument

Implementierung der Etikettierung auf Produktions- oder Lagerebene

A. Direkte Herstellerkennzeichnung

  • Verpflichten Sie Ihre Lieferanten, die Angaben zu EaseCert auf Etiketten, Anhängern oder Verpackungen abzudrucken.
  • Nehmen Sie Kennzeichnungsvorschriften in die Lieferantenverträge auf.
  • Lieferantenmuster prüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
  • Führen Sie Stichprobenkontrollen durch, um die korrekte Etikettierung zu überprüfen.

B. Anbringen von Konformitätsaufklebern auf Lagerebene

  • Verwenden Sie vorgedruckte Konformitätsaufkleber mit den Angaben von EaseCert.
  • Schulen Sie das Lagerpersonal darin, vor dem Versand Aufkleber anzubringen.
  • Führen Sie Stichproben zur Sicherstellung der Konsistenz durch.

C. Compliance für Online-Marktplätze

  • Aktualisieren Sie die Produktlisten um folgende Angaben:
    • Herstellerangaben
    • Angaben zu EaseCert (falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist)
    • Produktidentifikator (SKU, EAN oder Modellnummer)
    • Erforderliche Sicherheitshinweise
  • Bitte senden Sie die Konformitätsdetails nach dem Kauf per E-Mail oder auf der Rechnung.

Erläuterung der EU-GPSR-Kennzeichnungssymbole für Verbraucherprodukte

Unser Leitfaden zu Kennzeichnungssymbolen erläutert die wichtigsten Kennzeichnungssymbole, die gemäß der EU-Produktsicherheitsverordnung für Konsumgüter vorgeschrieben sind. Dazu gehören die CE-Kennzeichnung, WEEE-Kennzeichnung, EU-Verantwortlicher, Chargencodes, Recyclingsymbole und vieles mehr. Er behandelt außerdem Harzkennzeichnungscodes für Verpackungen, sprachliche Anforderungen und gibt Tipps zur Vermeidung von Zollproblemen, damit Ihre Produktkennzeichnung den Anforderungen des EU-Marktes vollständig entspricht.

Recycling-Symbole: Ihre Bedeutung und wie man sie verwendet

Das Verständnis von Recyclingsymbolen auf Verpackungen kann verwirrend sein, ist aber für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung und den Umweltschutz unerlässlich. Unser Leitfaden erklärt gängige Recyclingsymbole , darunter das On-Pack Recycling Label (OPRL), Kunststoffkennzeichnungen und europäische Produktkennzeichnungen wie das CE- und das UKCA-Zeichen. EaseCert stellt sicher, dass Ihre Produktkennzeichnung den EU-Anforderungen entspricht, einschließlich Sicherheitshinweisen, Gebrauchsanweisungen und Konformitätskennzeichnungen. So vermeiden Sie Bußgelder und sorgen für mehr Transparenz bei den Verbrauchern.

Erfahren Sie mehr über die EU-Textilkennzeichnungsvorschriften

Textilprodukte, die in der Europäischen Union verkauft werden, müssen den strengen Vorschriften zur Faserzusammensetzung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 entsprechen. Diese Anforderungen gewährleisten Transparenz, Verbrauchersicherheit und korrekte Produktinformationen auf allen EU-Märkten. Um zu erfahren, wie Sie Ihre Textilprodukte korrekt kennzeichnen – einschließlich der Verwendung zugelassener Faserbezeichnungen, sprachlicher Anforderungen und Standards für die Haltbarkeit der Kennzeichnung –, besuchen Sie unsere Seite zu den EU-Kennzeichnungsvorschriften für Textilien . Der Leitfaden erklärt außerdem, wie EaseCert Importeure und kleine Marken bei der Erstellung konformer Textiletiketten und -dokumente für den Marktzugang in der EU unterstützt.

Digitales Compliance-Dokument

Artikel 19 der GPSR schreibt vor, dass Wirtschaftsakteure, die Produkte online oder im Fernabsatz verkaufen, bestimmte Informationen klar und deutlich anzeigen müssen. Dazu gehören Herstellerangaben, Angaben zum Verantwortlichen (falls zutreffend), Produktidentifikation sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Die Bereitstellung eines QR-Codes genügt nicht, um die Kennzeichnungspflichten für GPSR-Produkte zu erfüllen. Ein digitales Konformitätsdokument kann jedoch freiwillig bereitgestellt werden und folgende Informationen enthalten:

  • Produktinformationen (Name, Modell, Artikelnummer, Chargennummer, Bilder)
  • Angaben zum Hersteller und Importeur (Firmenname und Kontaktdaten)
  • Angaben zu EaseCert (als EU-Bevollmächtigter)
  • Konformitätserklärung (Bestätigung der Einhaltung der GPSR- und EU-Vorschriften)
  • Überblick über die technische Dokumentation (Risikobewertungen, Sicherheitsstandards, Prüfberichte)
  • Sicherheitshinweise und Benutzerhinweise (Mehrsprachige Hinweise, wo erforderlich)
  • Verfahren zur Meldung von Vorfällen (gemäß Artikel 20 der GPSR)
  • Digitaler Zugriff auf die Compliance-Richtlinien (QR-Code, der zum Compliance-Dokument verlinkt)

Laufende Einhaltung der Vorschriften und Überwachung

Regelmäßige Prüfungen:

  • Prüfen Sie die Kennzeichnungs- und Konformitätsdokumentation alle sechs Monate.
  • Verfolgen Sie Aktualisierungen der EU-Sicherheitsvorschriften.

Bearbeitung von Compliance-Anfragen:

  • EaseCert stellt auf Anfrage der Behörden die entsprechenden Konformitätsdokumente zur Verfügung.
  • Importeure müssen EaseCert über alle regulatorischen Bedenken informieren.

Meldung von Vorfällen (GPSR Artikel 20):

  • Melden Sie Sicherheitsprobleme an EaseCert, wir werden diese dann an das EU Safety Business Gateway weiterleiten.
  • Online-Marktplätze müssen Verbraucherbeschwerden zur Sicherheit dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zu Produktrückrufen. Solche Maßnahmen können kostspielig sein, und es besteht möglicherweise nicht immer die Möglichkeit, Kennzeichnungsmängel nach dem Vertrieb zu beheben.

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