Kennzeichnungsanforderungen für die GPSR-Konformität
Der Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Gilt für nahezu alle Non-Food-Konsumgüter, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder angeboten werden, unabhängig davon, ob sie online oder offline verkauft werden und ob sie neu, gebraucht, repariert oder wiederaufbereitet sind. Dies umfasst Produkte wie Spielzeug, Schmuck, Textilien, Möbel, Elektrogeräte, Dekorationsartikel, Accessoires usw. Bestimmte Produktkategorien sind ausgenommen (e.g. (Lebensmittel, Arzneimittel und Antiquitäten).
Die korrekte Produktkennzeichnung ist eine der Kernanforderungen der GPSR. Die Etiketten müssen Verbrauchern und Marktüberwachungsbehörden eine eindeutige Produktidentifizierung, Informationen zur Rückverfolgbarkeit, Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten und relevante Sicherheitsinformationen liefern. Je nach Produktkategorie können darüber hinaus branchenspezifische EU-Anforderungen gelten.
Um die praktische Umsetzung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften zu unterstützen, EaseCert Produktetikettenvorlage Dieses Beispiel veranschaulicht, wie die erforderlichen Konformitätsinformationen auf Produktetiketten oder Verpackungen strukturiert sein können. Dazu gehören Produktidentifikation, Herstellerangaben, Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, Rückverfolgbarkeitsinformationen, Sicherheitshinweise und weitere üblicherweise geforderte Konformitätsinformationen. Der genaue Inhalt und die Platzierung der Etiketten hängen von der Produktart, den geltenden EU-Vorschriften, dem Risikoprofil, der Zielgruppe, dem Verpackungsformat und den Ländern ab, in denen das Produkt verkauft wird.
Kernanforderungen an die GPSR-Kennzeichnung
Gemäß GPSR muss die Produktkennzeichnung es Verbrauchern, Marktüberwachungsbehörden, Händlern, Importeuren und Online-Marktplätzen ermöglichen, das Produkt, das verantwortliche Unternehmen und die relevanten Sicherheitsinformationen zu identifizieren. Der genaue Inhalt der Kennzeichnung hängt von der Produktart, dem Verwendungszweck, vorhersehbaren Risiken, den Vertriebskanälen und den Ländern ab, in denen das Produkt erhältlich ist.
Grundsätzlich sollte die GPSR-Kennzeichnung folgende Elemente umfassen:
- Produktidentifizierung: Jedes Produkt muss eine Typangabe, Chargennummer, Seriennummer, Modellnummer, Artikelnummer (SKU), Losnummer oder ein anderes Merkmal aufweisen, das die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit des Produkts ermöglicht. Diese Informationen müssen sichtbar und lesbar sein. Ist eine direkte Kennzeichnung aufgrund der Produktgröße oder -beschaffenheit nicht praktikabel, können die Informationen auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
- Herstellerangaben: Der Hersteller muss seinen Namen, seine eingetragene Handelsbezeichnung oder Marke, seine Postanschrift und seine E-Mail-Adresse angeben. Falls eine separate Kontaktstelle genutzt wird, ist auch deren Post- oder E-Mail-Adresse anzugeben.
- Angaben zum Importeur, sofern zutreffend: Wird das Produkt von einem Importeur in die EU eingeführt, muss der Importeur auch seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine Marke, seine Postanschrift und seine elektronische Adresse angeben.
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, sofern zutreffend: Ist der Hersteller nicht in der EU ansässig und erfordert das Produkt einen in der EU ansässigen verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten gemäß dem GPSR-Rahmen, müssen die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU ebenfalls gemäß den geltenden Platzierungsregeln verfügbar sein.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Die Produkte müssen die für eine sichere Verwendung durch den Verbraucher erforderlichen Warnhinweise, Altersangaben, Gebrauchsanweisungen, Nutzungsbeschränkungen oder Entsorgungsinformationen enthalten.
Produktidentifizierung und Rückverfolgbarkeit
Die Produktidentifizierung ist eine der wichtigsten Anforderungen der GPSR-Richtlinien. Ein konformes Etikett muss die Rückverfolgung des Produkts zur jeweiligen Produktgruppe, Produktionscharge, zum Lieferanten, zur Materialspezifikation, zur technischen Dokumentation und zur Konformitätserklärung ermöglichen.
Geeignete Kennungen können beispielsweise sein:
- Chargennummer oder Losnummer
- Seriennummer
- Modellnummer
- SKU oder Artikelnummer
- EAN, GTIN oder Barcode
- Produktionsdatum oder Produktionslaufcode, sofern zutreffend
Die Kennzeichnung muss mit der zugehörigen technischen Dokumentation übereinstimmen. Ein Etikett mit einer Chargennummer ist nur dann sinnvoll, wenn das Unternehmen diese Chargennummer mit der relevanten Produktdokumentation, den Lieferantenunterlagen, den Prüfberichten und der Risikobewertung verknüpfen kann.
Hersteller- und Importeurinformationen
Der Hersteller trägt die Hauptverantwortung für das Inverkehrbringen eines sicheren Produkts auf dem EU-Markt und für die Verfügbarkeit der erforderlichen Produktinformationen. Dies gilt sowohl für Unternehmen, die Produkte selbst herstellen, als auch für Unternehmen, die Produkte unter ihrem eigenen Namen, ihrer Marke oder ihrem Warenzeichen entwickeln oder herstellen.
Die Herstellerangaben sollten normalerweise Folgendes umfassen:
- Rechtsname des Unternehmens
- Eingetragener Handelsname oder Warenzeichen, sofern zutreffend
- Vollständige Postanschrift
- Elektronische Adresse, wie z. B. eine E-Mail-Adresse oder eine Website-Kontaktadresse
Wenn ein Importeur ein Produkt eines Herstellers außerhalb der EU auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, müssen auch die Daten des Importeurs angegeben werden. Die Rolle des Importeurs ist von der Rolle der EU-Verantwortlichen Person zu unterscheiden. In vielen Lieferketten ist der Importeur das EU-Unternehmen, das die Waren auf den Markt bringt, während die EU-Verantwortliche Person die Einhaltung der GPSR-Verpflichtungen für Produkte von Herstellern außerhalb der EU unterstützt.
Warnhinweise, Anweisungen und Altersempfehlung
Die GPSR-Kennzeichnung muss das tatsächliche Risikoprofil des Produkts widerspiegeln. Warnhinweise dürfen nicht willkürlich hinzugefügt oder von anderen Produkten kopiert werden. Sie müssen auf dem Produktdesign, den vorgesehenen Nutzern, vorhersehbarem Missbrauch, den verwendeten Materialien, der Verpackung, den geltenden Normen und der Risikobewertung basieren.
- Alterseignung: Die Etiketten sollten Folgendes angeben: geeignete Altersgruppe Alterskennzeichnungen sind überall dort wichtig, wo sie für die Produktsicherheit relevant sind. Dies gilt insbesondere für Kinderprodukte, Spielzeug, Bastelartikel, Accessoires und Produkte, bei denen Erstickungs-, Strangulations-, scharfkantige, Kleinteil- oder Missbrauchsgefahren bestehen können.
- Warnhinweise: Notwendig Warnungen Die Verbraucher müssen über relevante Risiken und sichere Anwendungspraktiken informiert werden. Die Formulierung sollte klar, präzise und verhältnismäßig sein.
- Hinweise zur sicheren Verwendung und Entsorgung: Den Produkten sollte eine klare Kennzeichnung beiliegen. Anweisungen wo dies für eine sichere Montage, Verwendung, Wartung, Lagerung, Reinigung oder Entsorgung erforderlich ist. Verpackungsvorschriften können auch separat gelten. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
Sprachanforderungen
Warn- und Sicherheitshinweise müssen in einer für Verbraucher in dem EU-Mitgliedstaat, in dem das Produkt angeboten wird, leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden. In der Praxis bedeutet dies in der Regel die Amtssprache(n) des jeweiligen Landes, in dem das Produkt verkauft wird.
Für den Online-Verkauf in mehreren EU-Ländern sollte die Sprachabdeckung geplant werden, bevor das Produkt gelistet wird. Ein Produkt, das in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und den Niederlanden verkauft wird, benötigt möglicherweise eine andere Sprachabdeckung als ein Produkt, das nur in Irland oder Malta verkauft wird. Unternehmen sollten vermeiden, für alle EU-Länder ein einheitliches englisches Label zu verwenden, es sei denn, dies ist für den jeweiligen Absatzmarkt und Produkttyp eindeutig angemessen.
Der Bericht „Safety Gate 2025“ der EU belegt eine starke Durchsetzung der Produktsicherheitsstandards in ganz Europa.Unser Beitrag über Europas aktivste Produktsicherheitsbehörden im Jahr 2025 erläutert, welche nationalen Behörden die meisten Warnmeldungen herausgegeben haben, wie sich dies auf die GPSR-Kennzeichnung und -Dokumentation auswirkt und wie Unternehmen eine praktische und verhältnismäßige Sprachstrategie anwenden können.
Platzierung von Kennzeichnungsinformationen
Die GPSR folgt einer praktischen Platzierungshierarchie. Erforderliche Informationen sollten dort platziert werden, wo Verbraucher und Behörden leicht darauf zugreifen können. Die bevorzugte Platzierung ist direkt auf dem Produkt, dies ist jedoch aufgrund von Produktgröße, Material, Form, Oberfläche, Hygieneanforderungen, ästhetischen oder technischen Beschränkungen nicht immer möglich.
- Zum Produkt: Die erforderlichen Informationen sollten, sofern technisch möglich und sinnvoll, direkt auf dem Produkt angebracht werden. Beispiele hierfür sind bedruckte Etiketten, eingenähte Etiketten, Gravuren, Direktdruck, Klebeetiketten oder haltbare Anhänger.
- Auf der Verpackung: Ist eine direkte Produktkennzeichnung nicht möglich oder nicht praktikabel, sollten die Informationen auf der Verpackung erscheinen, z. B. auf einem Karton, einer Schachtel, einer Hülle, einem Beutel, einem Polybeutel, einer Folie, einer Einlegekarte oder einem Verkaufsetikett.
- In einem beigefügten Dokument: Falls weder das Produkt noch die Verpackung alle erforderlichen Informationen aufnehmen können, können diese Informationen in einem Begleitdokument wie einem Handbuch, einem Sicherheitsdatenblatt, einer Konformitätskarte, einem Anhänger oder einer Bedienungsanleitung enthalten sein.
Diese Hierarchie gilt für allgemeine Produktkennzeichnungsinformationen. Sie ist nicht mit der separaten Pflicht zur Angabe der EU-Verantwortlichen zu verwechseln. In der Praxis sollten beide Informationsarten aufeinander abgestimmt werden, damit das endgültige Etikett klar, vollständig und nicht überladen ist.
Angaben zum EU-Verantwortlichen und EaseCert-Kontaktinformationen
Bei Produkten, für die EaseCert als verantwortliche Person in der EU benannt ist, muss EaseCert auf dem Etikett oder in den beigefügten Konformitätsinformationen eindeutig als in der EU ansässiger verantwortlicher Wirtschaftsakteur ausgewiesen werden. Erscheinen Name und Anschrift von EaseCert auf der Verpackung oder in den Dokumenten, müssen auch die zugrunde liegende technische Dokumentation, die Risikobewertung, die Konformitätserklärung, der Etiketteninhalt und die Rückverfolgbarkeitsnachweise entsprechend angepasst werden. Die Angabe der Daten der verantwortlichen Person in der EU ist nicht nur eine Formatierungsmaßnahme. Sie stellt eine Verbindung zwischen dem Produkt, der benannten verantwortlichen Person und der zugehörigen technischen Dokumentation her.
Implementierung der Etikettierung auf Produktions-, Lager- und Marktplatzebene
Die GPSR-Kennzeichnung sollte in den normalen Produkthandhabungsprozess integriert werden. Am zuverlässigsten ist es, vor Beginn der Produktion, Verpackung, Lagerung oder Listung auf Marktplätzen festzulegen, wo die erforderlichen Informationen erscheinen sollen. Dadurch lassen sich Nachetikettierungsarbeiten, Verzögerungen beim Zoll, Produktentfernungen und inkonsistente Produktinformationen über verschiedene Vertriebskanäle hinweg vermeiden.
Direkte Herstellerkennzeichnung
Soweit möglich, sollte der Hersteller oder Lieferant die erforderlichen GPSR-Informationen während der Produktion oder Verpackung anbringen. Dies ist in der Regel die sauberste Lösung, da das Etikett so Teil der Standardproduktpräsentation wird.
- Die Lieferanten sind verpflichtet, die erforderlichen Angaben zum Hersteller, Importeur, zur verantwortlichen Person in der EU, zur Produktidentifikation und zu Sicherheitsinformationen auf dem Produktetikett, der Verpackung, dem Anhänger, dem Beipackzettel oder der Bedienungsanleitung abzudrucken.
- Die vereinbarten Kennzeichnungsvorschriften sind in Lieferantenanweisungen, Bestellungen, Produktspezifikationen oder Lieferantenverträgen aufzunehmen.
- Vor der Massenproduktion sollten Vorproduktionsmuster, Verpackungsentwürfe und Etikettenvorlagen geprüft werden.
- Prüfen Sie, ob die gedruckte Produktkennzeichnung mit der technischen Dokumentation, der Risikobewertung und den Chargenprotokollen übereinstimmt.
- Führen Sie nach der Produktion Stichproben durch, um sicherzustellen, dass die genehmigte Etikettenversion durchgehend verwendet wird.
Anbringen von Konformitätsaufklebern auf Lagerebene
Ist eine Etikettierung auf Herstellerebene nicht möglich, kann ein Etikettierungsverfahren auf Lagerebene eingesetzt werden. Dies kann praktikabel sein für bereits hergestellte Produkte, Produkte in neutraler Verpackung oder Produkte, deren Sprachabdeckung im Zielland vom jeweiligen Land abhängt.
- Verwenden Sie vorgedruckte Konformitätsaufkleber mit den erforderlichen Angaben zur Produktidentifizierung, zum Hersteller, zum Importeur, zur verantwortlichen Person in der EU und zu den Sicherheitsinformationen.
- Schulen Sie das Lagerpersonal darin, Aufkleber anzubringen, bevor die Produkte an EU-Kunden versandt werden oder bevor sie an die Fulfillment-Center weitergeleitet werden.
- Achten Sie darauf, dass die Aufkleber lesbar, haltbar und fest angebracht sind und so platziert werden, dass die Verbraucher sie problemlos finden können.
- Halten Sie Aufzeichnungen über die für jede Produktgruppe, Charge oder SKU verwendete Aufkleberversion bereit.
- Führen Sie Stichproben durch, um sicherzustellen, dass die Etiketten einheitlich angebracht werden und keine veralteten Etikettenversionen mehr verwendet werden.
Vorschriften für Online-Marktplätze und Fernabsatz
Im Online-Handel endet die Einhaltung der GPSR-Vorschriften nicht mit dem physischen Etikett. Produktbeschreibungen müssen die erforderlichen Informationen ebenfalls klar und deutlich anzeigen, bevor der Kunde den Kauf abschließt. Dies ist besonders wichtig für Amazon, Etsy, Shopify, eBay, TikTok Shop und andere Online-Vertriebskanäle.
Online-Produktlisten sollten gegebenenfalls Folgendes enthalten:
- Name des Herstellers, Postanschrift und E-Mail-Adresse
- Name, Postanschrift und gegebenenfalls elektronische Adresse des Importeurs
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist und ein in der EU ansässiger verantwortlicher Wirtschaftsbeteiligter erforderlich ist.
- Produktidentifikator, wie z. B. SKU, EAN, GTIN, Modellnummer, Chargencode oder Artikelnummer
- Produktbilder, die dem tatsächlich verkauften Artikel entsprechen
- Erforderliche Sicherheitshinweise, Altersempfehlungen und Benutzerhinweise
- Relevante Sprachversionen für die Länder, in denen das Produkt verkauft wird
Die Bereitstellung von Konformitätsinformationen lediglich per E-Mail oder Rechnung nach dem Kauf ist für Online-Verkäufe nicht ausreichend, da die Informationen gemäß Artikel 19 vor dem Kauf sichtbar sein müssen. Rechnungen, Handbücher, Beilagen und digitale Konformitätsseiten können jedoch in Verbindung mit korrekter Produktkennzeichnung und den entsprechenden Informationen im Online-Shop die vollständige Konformitätsdokumentation unterstützen.
Erläuterung der EU-GPSR-Kennzeichnungssymbole für Verbraucherprodukte
Unser Leitfaden zu Etikettensymbolen Dieses Dokument erläutert gängige Kennzeichnungssymbole für EU-Verbraucherprodukte, darunter CE-Kennzeichnung, WEEE-Kennzeichnung, Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, Chargencodes, Recyclingsymbole und weitere Produkt- oder Verpackungskennzeichnungen. Es behandelt außerdem Harzkennzeichnungscodes für Verpackungen, sprachliche Anforderungen und praktische Maßnahmen zur Reduzierung von Problemen im Zusammenhang mit Zoll, Markt und Marktüberwachung.
Symbole sollten nur dann verwendet werden, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben, technisch korrekt und durch die zugrunde liegende Konformitätsdokumentation belegt sind. Beispielsweise darf die CE-Kennzeichnung nicht für Produkte verwendet werden, die nicht unter die CE-Kennzeichnungsvorschriften fallen. Recycling- und Umweltkennzeichnungen sollten ebenfalls getrennt von Produktsicherheitswarnungen geprüft werden, da sie sich in der Regel auf Verpackung, Abfalltrennung oder die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und nicht auf die Produktsicherheit beziehen.
Recycling-Symbole, Verpackungskennzeichnungen und Umweltkennzeichnung
Verpackungskennzeichnungen können leicht mit Produktsicherheitskennzeichnungen verwechselt werden, dienen aber einem anderen Zweck. Produktsicherheitskennzeichnungen helfen Verbrauchern, das Produkt sicher zu verwenden.Verpackungs- und Recyclingsymbole helfen Verbrauchern, Verpackungen richtig zu sortieren und unterstützen die nationale Abfallwirtschaft. EPR Systeme.
Das Verständnis der Recyclingsymbole auf Verpackungen kann schwierig sein, sie sind jedoch wichtig für die Einhaltung der Vorschriften, die Verständlichkeit für die Verbraucher, die Abfalltrennung und die Erfüllung der Umweltverpflichtungen. Unser Leitfaden erklärt gängige Recycling-Symbole, einschließlich Kunststoffharzcodes, dem Grünen Punkt und länderspezifischen Systemen wie dem französischen Triman-Label.
In Frankreich müssen Verpackungen, die der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen, das Triman-Logo zusammen mit den Info-Tri-Sortierhinweisen tragen. Erfahren Sie mehr über Triman & Info-Tri-Kennzeichnungsvorschriften und wie man die Vorschriften einhält. Es ist wichtig, Umweltkennzeichnungen von Produktsicherheitskennzeichnungen zu unterscheiden. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf die Produktsicherheitsgesetzgebung, während die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen die Verpflichtungen in den Bereichen Umweltfinanzierung, Registrierung, Berichterstattung und Abfallmanagement betrifft.
EaseCert unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltauflagen für Verpackungen und der umfassenderen EU-Regulierung, einschließlich Beratung zu den EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Wenn Sie verpackte Waren auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, müssen Sie sich vor dem Verkauf beim nationalen EPR-System für Verpackungen registrieren. EaseCert kann Sie dabei unterstützen. Frankreich EPR-Verpackungskonformitätsdienst, einschließlich Registrierung, Berichterstattung und Kennzeichnungsabstimmung.
In Deutschland müssen sich Unternehmen vor dem Inverkehrbringen ihrer Verpackungen im LUCID-Verpackungsregister eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie in unserem [Link zu unseren Richtlinien]. LUCID-Registrierungsleitfaden oder nutzen Sie unseren LUCID-Registrierungsdienst Für praktische Unterstützung. Eine korrekte Verpackungskennzeichnung und die Einrichtung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) tragen dazu bei, das Risiko von Bußgeldern, Sperrungen auf Marktplätzen, blockierten Angeboten und Reklamationen wegen nicht konformer Verpackungen zu reduzieren.
GPSR und andere produktspezifische EU-Vorschriften
Viele Produkte unterliegen zudem zusätzlichen branchenspezifischen EU-Rechtsvorschriften mit gesonderten Anforderungen an Kennzeichnung, Prüfung, Dokumentation, Chemikalien oder Konformität. Zum Beispiel: Textilprodukte In der EU verkaufte Textilien müssen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 entsprechen. Diese schreibt die Verwendung zugelassener Faserbezeichnungen und spezifische sprachliche Regeln für die Textilkennzeichnung vor. Textilprodukte müssen daher gleichzeitig sowohl der Globalen Richtlinien für die Herstellung von Textilien (GPSR) als auch der EU-Textilverordnung genügen. Die GPSR ersetzt keine produktspezifischen Rechtsvorschriften. Sie gilt vielmehr parallel zu diesen und ergänzt sie um weitergehende Verpflichtungen in Bezug auf Produktsicherheit, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit, verantwortliche Wirtschaftsakteure, Sicherheitshinweise, Verbraucherinformationen und Korrekturmaßnahmen.
Digitale Konformitätsdokumente und QR-Codes
Artikel 19 der GPSR verpflichtet Wirtschaftsakteure, die Produkte online oder im Fernabsatz verkaufen, bestimmte Informationen vor dem Kauf klar und deutlich anzuzeigen. Dazu gehören Herstellerangaben, gegebenenfalls Angaben zur verantwortlichen Person, Produktkennzeichnung sowie Warn- und Sicherheitshinweise.
Ein QR-Code kann die Einhaltung der Vorschriften unterstützen, ersetzt aber nicht die vorgeschriebenen physischen Kennzeichnungsinformationen, wenn diese gemäß GPSR auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder dem Begleitdokument erscheinen müssen. Ein digitales Konformitätsdokument sollte daher als zusätzliches Hilfsmittel zur Einhaltung der Vorschriften und nicht als Ersatz für die vorgeschriebene Kennzeichnung betrachtet werden.
Ein freiwilliges Dokument zur digitalen Compliance kann Folgendes enthalten:
- Produktinformationen, einschließlich Produktname, Modell, Artikelnummer (SKU), Chargennummer, Bilder und Produktkategorie
- Angaben zum Hersteller und Importeur, einschließlich Firmenname, Postanschrift und elektronischer Kontaktdaten
- EaseCert-Details, sofern EaseCert als EU-Verantwortliche Person oder EU-Bevollmächtigter für das jeweilige Produkt fungiert.
- Konformitätserklärung oder Bezugnahme auf die Konformitätserklärung, sofern zutreffend
- Überblick über die technische Dokumentation, einschließlich Risikobewertung, anwendbarer Normen, Prüfberichte und Lieferantenerklärungen
- Sicherheitswarnungen und Benutzer Anweisungen, einschließlich mehrsprachiger Versionen, wo erforderlich
- Verfahren zur Meldung von Vorfällen gemäß Artikel 20 der GPSR
- QR-Code oder Weblink, der digitalen Zugriff auf unterstützende Compliance-Informationen ermöglicht
Laufende Einhaltung und Überwachung
Die Kennzeichnung nach GPSR-Richtlinien ist keine einmalige Angelegenheit. Etiketten, Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen und Online-Einträge müssen stets mit dem tatsächlichen Produkt, Lieferanten, Materialien, Produktionsstandort, der Verpackung, den Vertriebsländern und der technischen Dokumentation übereinstimmen. Ändert sich eines dieser Elemente, müssen Etikett und Risikobewertung gegebenenfalls überarbeitet werden.
Regelmäßige Überprüfungen von Etiketten und Dokumentation
- Überprüfen Sie die Kennzeichnungs- und Konformitätsdokumentation regelmäßig, insbesondere wenn sich Lieferanten, Materialien, Designs, Angaben, Verpackungen oder Absatzmärkte ändern.
- Prüfen Sie, ob die Online-Angebote mit dem Etikett des physischen Produkts und den technischen Daten übereinstimmen.
- Verfolgen Sie Aktualisierungen der EU-Vorschriften in den Bereichen Produktsicherheit, Verpackung, Textilien, Chemikalien und branchenspezifische Bestimmungen.
- Alte und neue Etikettenversionen sollten unter Versionskontrolle stehen, damit das Unternehmen nachvollziehen kann, welches Etikett welcher Produktcharge zugeordnet ist.
Bearbeitung von Anfragen der Behörden und der Marktkonformität
- Die Konformitätsdokumente sollten auf Anfrage von EU-Marktüberwachungsbehörden, dem Zoll, Online-Marktplätzen, Fulfillment-Partnern oder Vertriebspartnern verfügbar sein.
- Importeure, Hersteller und Händler sollten EaseCert umgehend über regulatorische Bedenken, Produktreklamationen, behördliche Anfragen, Marktmitteilungen oder Sicherheitsfragen informieren.
- Die unterstützenden Dokumente sollten in einer strukturierten technischen Akte aufbewahrt werden, einschließlich Risikobewertung, Produktbeschreibung, Etikettengestaltung, Warnhinweise, Anweisungen, Testberichte, Lieferantenerklärungen und Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen.
Meldung von Vorfällen gemäß Artikel 20 der GPSR
- Sicherheitsprobleme, schwerwiegende Produktvorfälle oder Hinweise auf unsichere Produkte sollten unverzüglich zur Überprüfung gemeldet werden.
- Sofern eine Meldung erforderlich ist, kann EaseCert den Kommunikationsprozess mit den entsprechenden EU Safety Business Gateway-Verfahren für Produkte, die unter seinen Leistungsumfang fallen, unterstützen.
- Online-Marktplätze müssen Verbraucherbeschwerden über die Sicherheit dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterleiten und sicherstellen, dass Produktlisten, Warnhinweise und Rückverfolgbarkeitsdaten weiterhin verfügbar bleiben.
Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, darunter Produktrückrufe, Verzögerungen beim Zoll, Entfernung von Marktangeboten, Ablehnungen durch Händler, behördliche Untersuchungen, Verbraucherbeschwerden und Reputationsschäden. Eine nachträgliche Neukennzeichnung ist oft schwierig, kostspielig und wird mitunter nicht als vollständige Korrekturmaßnahme akzeptiert, wenn das Produkt bereits die Verbraucher erreicht hat.
Eine korrekte Kennzeichnung sollte daher erfolgen, bevor die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.Ein rechtssicheres GPSR-Label sollte mit der Risikobewertung, der technischen Dokumentation, den Produktidentifikatoren, den Sprachanforderungen, dem Online-Eintrag und den Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten übereinstimmen.
