Product Age Grading in the EU

Produktalters -Einstufung in der EU

Gemäß der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 muss jedes Produkt für die vorgesehene Altersgruppe geeignet sein. Die Alterseinstufung ist ein zentraler Bestandteil der erforderlichen internen Risikobewertung, insbesondere wenn das Produkt für Kinder attraktiv ist oder an Jugendliche vermarktet wird. Dieser Artikel erläutert die gesetzlichen Anforderungen, Leitfäden und Praxisbeispiele der EU zur Alterseinstufung gemäß der GPSR und der Spielzeugrichtlinie.

Rechtsgrundlagen für die Alterseinstufung

Der Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 schreibt vor, dass alle Verbraucherprodukte einer Risikobewertung unterzogen werden müssen, einschließlich einer Bewertung der Eignung für bestimmte Altersgruppen. Artikel 9 und Anhang I besagen, dass Hersteller die Eigenschaften und das Verhalten der vorgesehenen Benutzer, einschließlich Kindern und gefährdeten Gruppen, berücksichtigen müssen.

Wenn ein Produkt für Kinder geeignet erscheint, muss es strengere Anforderungen erfüllen. Das Vorhandensein von Cartoon-Designs, Kleinteilen oder kindgerechter Verpackung kann zu einer Einstufung des Spielzeugs nach Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie).

Anleitung zur Klassifizierung von Produkten nach Alter

Die EU Leitfaden Nr. 11 hilft bei der Klassifizierung von Spielzeugen, die für Kinder unter oder über 36 Monaten geeignet sind. Es enthält Kriterien basierend auf Funktion, Komplexität, Größe und vorhersehbarem Missbrauch. Diese Anleitung ist wichtig für Puzzles, Puppen, Plüschtiere, Modellbausätze und Sammlerstücke.

EN 71 Normen für Spielzeugsicherheit

Wenn ein Produkt als Spielzeug gilt, muss es den harmonisierten Normen EN 71 entsprechen:

  • EN 71-1: Mechanische und physikalische Eigenschaften
  • EN 71-2: Entflammbarkeit
  • EN 71-3: Chemische Sicherheit (aktualisierte Version 2024, gültig ab Juni 2025)
  • EN 71-6: Alterskennzeichnungssymbole und Warnhinweise

Diese Normen sind unter der offiziellen EU-Liste aufgeführt. Portal für harmonisierte Normen.

Beispiele für die Alterseinstufung in der Praxis

  • Unter 3 Jahren: Ein weiches Plüschspielzeug mit aufgenähten Augen und ohne Kleinteile ist für Kleinkinder sicher. Ein ähnliches Spielzeug mit Plastikpailletten muss auf Erstickungsgefahr getestet werden und muss möglicherweise mit dem Hinweis „Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten“ gekennzeichnet werden.
  • 3 bis 6 Jahre: Ein Puzzle mit 24 großen Teilen ist für Kinder ab 4 Jahren geeignet. Bei kleinen oder komplexen Teilen muss das Mindestalter erhöht und durch Tests untermauert werden.
  • 7 bis 14 Jahre: Ein Bastelset mit Schere und Klebestiften ist in der Regel ab 8 Jahren geeignet. Scharfe Werkzeuge oder Chemikalien erhöhen das Mindestalter auf 12 Jahre oder höher.
  • 14+: Eine Emaille-Anstecknadel mit einem scharfen Metallverschluss und einer Sammlerverpackung kann gemäß GPSR mit 14+ bewertet werden, mit Begründung in der technischen Datei.
  • 16+: Ein selbstgebauter Elektronikbausatz, der Lötarbeiten oder Lithiumbatterien erfordert, sollte mit der Kennzeichnung „16+“ gekennzeichnet und mit einer entsprechenden Risikominderung dokumentiert sein.
  • 18+: Eine CNC-Steuerung muss aufgrund elektrischer Risiken, beweglicher Teile und komplexer Software mit der Altersfreigabe „ab 18 Jahren“ gekennzeichnet sein. Die technische Dokumentation sollte diese Altersfreigabe mit einer Risikobewertung begründen und Sicherheitshinweise, mehrsprachige Warnhinweise sowie eine Dokumentation zur ordnungsgemäßen Verwendung durch geschulte Erwachsene enthalten.

Kennzeichnung und Dokumentation

Jedes von der GPSR erfasste Produkt muss Folgendes enthalten:

  • Alterseignungskennzeichnung (e.g., „14+“, „Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten“)
  • Warnungen aufgrund ungelöster Risiken, die in der Risikobewertung in Abschnitt 5 identifiziert wurden
  • Technische Dokumentation zur Begründung der zugewiesenen Alterskategorie, einschließlich Verweisen auf geltende Normen und Tests

Altershinweise und -symbole müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung enthalten sein und in die Amtssprache(n) jedes Landes übersetzt werden, in dem das Produkt vermarktet wird.Lesen Sie unseren Artikel über Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSR für weitere Details.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Alterseinstufung in der EU gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/988 ist die Alterseinstufung Teil der erforderlichen Produktrisikobewertung und muss in die technische Dokumentation aufgenommen werden. Für Spielzeug ist die Alterseignung zudem in der Richtlinie 2009/48/EG geregelt.

Was passiert, wenn ich die falsche Altersklasse zuordne?

Eine falsche Klassifizierung kann zu Zwangsmaßnahmen, Produktrückrufen oder Geldstrafen führen. Scheint ein Produkt für jüngere Benutzer geeignet zu sein, können die Marktüberwachungsbehörden es neu klassifizieren und eine umfassende Sicherheitsprüfung des Spielzeugs verlangen.

Kann ich alles als 14+ kennzeichnen, um die Spielzeugregeln zu umgehen?

Nein. Die Behörden beurteilen das Aussehen, die Vermarktung und den wahrscheinlichen Verwendungszweck des Produkts. Die Kennzeichnung allein befreit ein Produkt nicht von den Sicherheitsvorschriften, auch wenn es wie ein Spielzeug aussieht und funktioniert.

Welche Nachweise werden für die Alterseinstufung benötigt?

In der Regel werden Risikobewertungsberichte, EN 71-Testergebnisse (falls zutreffend), Konstruktionsbegründungen, Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungsmodelle benötigt. Diese sollten Teil der technischen GPSR-Datei sein.

Muss ich Altershinweise übersetzen?

Ja. Artikel 22 der GPSR schreibt vor, dass alle Sicherheitsinformationen, einschließlich Alterswarnungen, in der/den Amtssprache(n) des Landes vorliegen müssen, in dem das Produkt verkauft wird.

Weiterführende Literatur und offizielle Ressourcen

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