Toy Safety in the EU: Regulation Replaces Directive

Spielzeugsicherheit in der EU: Die Verordnung ersetzt die Richtlinie

Am 10. April 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über eine neue Spielzeugsicherheitsverordnung. Diese hebt die geltende Richtlinie 2009/48/EG auf und ersetzt sie. Zudem führt sie wesentliche Änderungen in der Bewertung, Dokumentation, Kennzeichnung und Überwachung von Spielzeug in der EU ein. Die neue Verordnung spiegelt die Ziele des europäischen Green Deals und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit wider und steht gleichzeitig im Einklang mit der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988.

Nachfolgend finden Sie eine technische Aufschlüsselung der Änderungen, die aus offiziellen Gesetzgebungs- und Politikquellen der EU stammt.

Rechtsform und Geltungsbereich

Die Richtlinie wird durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer nationalen Umsetzung und ein einheitlicher Rechtsrahmen in allen Mitgliedstaaten wird gewährleistet. Alle Verpflichtungen gelten unmittelbar für Wirtschaftsakteure, einschließlich Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze.

Nach Inkrafttreten der Verordnung gilt für die meisten Bestimmungen eine Übergangsfrist von 30 Monaten. Für die vollständige Umsetzung der Marktüberwachungsmechanismen bleibt etwas mehr Zeit (bis zu 54 Monate).

Digitaler Produktpass (DPP)

Jedes Spielzeug, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss über einen digitalen Produktpass (DPP) verfügen. Diese Anforderung steht im Einklang mit den umfassenden Bemühungen der EU um digitale Compliance-Tools im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR).

Der DPP muss Folgendes enthalten:

  • Konformitätserklärung
  • Technische Dokumentation, einschließlich Konstruktionsbeschreibung, Prüfberichte und Verweise auf harmonisierte Normen
  • Nachweis der Chemikalienkonformität, einschließlich SVHC-Erklärungen und Materialsicherheitsdaten
  • Identifizierung des Herstellers und der verantwortlichen Person in der EU
  • Rückverfolgbarkeitsdaten wie Chargen- oder Seriennummern

Das DPP muss über einen Datenträger (typischerweise einen QR-Code) auf der Spielzeugverpackung zugänglich sein. Behörden nutzen das DPP für Zollabfertigung, Überwachung und Durchsetzungsmaßnahmen. Auch Online-Marktplätze müssen das DPP für über ihre Plattformen verkauftes Spielzeug hosten und verifizieren.

Aktualisierte Chemikalienanforderungen

Die Verordnung erweitert die Vorschriften zur Chemikaliensicherheit über die derzeit geltenden Anforderungen der REACH-Verordnung und der bestehenden Spielzeugrichtlinie hinaus.

Zu den wichtigsten Updates gehören:

  • Spezifische Beschränkungen für endokrin wirksame Chemikalien (EDCs), basierend auf den sich entwickelnden wissenschaftlichen Klassifizierungen der ECHA
  • Zusätzliche Migrationsgrenzwerte für gefährliche Stoffe wie Formaldehyd und Anilin
  • Gezielte Beschränkungen für Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist oder dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden
  • Aufhebung oder Einschränkung bisheriger Ausnahmeregelungen für REACH- oder CLP-konforme Materialien
  • Einführung eines Mechanismus für delegierte Rechtsakte zur Festlegung oder Aktualisierung chemischer Ausnahmen und Grenzwerte

Zur Einhaltung und Durchsetzung werden wissenschaftliche Gutachten des SCHEER-Ausschusses und der ECHA-Datenbanken herangezogen.

Harmonisierte Normen und technische Dokumentation

Während die Normenreihe EN 71 weiterhin von zentraler Bedeutung für den Konformitätsnachweis bleibt, führt die Verordnung erweiterte Dokumentationspflichten ein:

  • Prüfberichte müssen eindeutig auf die angewandten harmonisierten Normen verweisen
  • Bei der Risikobewertung müssen das Design, die Materialien, die vorhersehbare Verwendung und der mögliche Missbrauch des Spielzeugs berücksichtigt werden.
  • Die Dokumentation muss mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt und zugänglich sein
  • Für bestimmte Spielzeugkategorien ist die Beteiligung einer benannten Stelle erforderlich

Die DPP-Daten müssen mit den Angaben in der technischen Dokumentation übereinstimmen.

Marktüberwachung, Zoll und Online-Plattformen

Die neue Verordnung führt ein zentralisiertes Durchsetzungssystem ein:

  • Die EU-Zollbehörden erhalten direkten Zugriff auf DPPs und unterstützende Compliance-Daten
  • Marktüberwachungsbehörden koordinieren Inspektionen und Reaktionsmaßnahmen
  • Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze können für nicht konforme Spielzeuge rechtlich verantwortlich sein
  • Die Nichtbereitstellung des DPP oder der Dokumentation auf Anfrage kann zum Widerruf, Rückruf oder zu Geldstrafen führen

Die Verordnung steht außerdem im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, die allgemeine Anforderungen an die Meldung von Unfällen, die Rückverfolgbarkeit und die Entschädigung der Verbraucher festlegt.

Kennzeichnung und Verbraucherinformationen

Zusätzlich zu den bestehenden Kennzeichnungsanforderungen schreibt die Verordnung Folgendes vor:

  • Platzierung eines QR-Codes oder eines gleichwertigen Datenträgers auf der Produktverpackung für den Zugriff auf das DPP
  • Eindeutige Identifizierung des Spielzeugs, Chargen- oder Seriennummer sowie Herstellungsinformationen
  • Name und Anschrift des Herstellers und der EU-Verantwortlichen Person
  • Harmonisierte Warnsymbole und mehrsprachige Sicherheitshinweise
  • Alterseinstufung und spezifische Risikowarnungen

Was Wirtschaftsakteure jetzt tun sollten

Zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten der Verordnung sollten die Wirtschaftsakteure:

  • Überprüfen Sie die Dokumentation zur chemischen Sicherheit
  • Beginnen Sie mit der Vorbereitung digitaler Produktpässe
  • Passen Sie die Beschriftungsformate an, um QR-Codes und eine überarbeitete Sicherheitssprache einzuschließen
  • Bestätigung der Benennung einer verantwortlichen Person in der EU
  • Aktualisieren Sie technische Dateien und Testreferenzen

Primäre EU-Quelldokumente und weiterführende Literatur

Für technische Unterstützung bei der Dokumentation, Etikettierung oder Erstellung des digitalen Produktpasses kontaktieren Sie uns unter info@easecert.com.

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