Spielzeugsicherheit in der EU: Verordnung ersetzt Richtlinie
Am 10. April 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über eine neue Spielzeugsicherheitsverordnung. Diese wird die derzeitige Richtlinie 2009/48/EG aufheben und ersetzen und wesentliche Änderungen hinsichtlich der Bewertung, Dokumentation, Kennzeichnung und Überwachung von Spielzeug in der EU einführen. Die neue Verordnung trägt den Zielen des Europäischen Green Deals und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit Rechnung und ist mit der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 abgestimmt.
Nachfolgend finden Sie eine technische Aufschlüsselung der Änderungen, die auf offiziellen EU-Gesetzgebungs- und Politikquellen basiert.
Rechtsform und Antrag
Die Richtlinie wird durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer nationalen Umsetzung und es wird ein einheitlicher Rechtsrahmen in allen Mitgliedstaaten gewährleistet. Alle Verpflichtungen gelten unmittelbar für Wirtschaftsteilnehmer, darunter Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze.
Für die meisten Bestimmungen gilt nach Inkrafttreten der Verordnung eine Übergangsfrist von 30 Monaten, zuzüglich einer zusätzlichen Frist für die vollständige Umsetzung der Marktüberwachungsmechanismen (bis zu 54 Monate).
Digitaler Produktpass (DPP)
Jedes in der EU in Verkehr gebrachte Spielzeug muss mit einem digitalen Produktpass (DPP) versehen sein. Diese Anforderung steht im Einklang mit den umfassenderen Bemühungen der EU um digitale Konformitätsinstrumente im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR).
Die DPP muss Folgendes beinhalten:
- Konformitätserklärung
- Technische Dokumentation, einschließlich Konstruktionsbeschreibung, Testberichten und Verweisen auf harmonisierte Normen
- Nachweise zur Einhaltung chemischer Vorschriften, einschließlich SVHC-Deklarationen und Materialsicherheitsdaten
- Angabe des Herstellers und der verantwortlichen Person in der EU
- Rückverfolgbarkeitsdaten wie Chargen- oder Seriennummern
Die digitale Produktinformation (DPP) muss über einen Datenträger (in der Regel einen QR-Code) auf der Spielzeugverpackung zugänglich sein. Die Behörden nutzen die DPP für die Zollabfertigung, Überwachung und Durchsetzungsmaßnahmen. Online-Marktplätze sind ebenfalls verpflichtet, die DPP für über ihre Plattformen verkaufte Spielzeuge bereitzustellen und zu verifizieren.
Aktualisierte Chemikalienanforderungen
Die Verordnung erweitert die Chemikaliensicherheitsvorschriften über das hinaus, was derzeit unter REACH und der bestehenden Spielzeugrichtlinie vorgeschrieben ist.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Spezifische Beschränkungen für endokrine Disruptoren (EDCs) basierend auf sich entwickelnden wissenschaftlichen Klassifizierungen der ECHA
- Zusätzliche Migrationsgrenzwerte für gefährliche Stoffe wie Formaldehyd und Anilin
- Gezielte Beschränkungen für Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist oder zum In-den-Mund-Nehmen gedacht ist.
- Aufhebung oder Einschränkung von Ausnahmen, die zuvor für REACH- oder CLP-konforme Materialien galten
- Einführung eines delegierten Rechtsakts zur Festlegung oder Aktualisierung von Ausnahmeregelungen und Grenzwerten für Chemikalien.
Für die Einhaltung und Durchsetzung werden wissenschaftliche Gutachten des SCHEER-Ausschusses und ECHA-Datenbanken herangezogen.
Harmonisierte Normen und technische Dokumentation
Die Normenreihe EN 71 bleibt zwar weiterhin zentral für den Konformitätsnachweis, die Verordnung führt jedoch erweiterte Dokumentationspflichten ein:
- In den Prüfberichten müssen die angewandten harmonisierten Normen klar genannt werden.
- Bei Risikobewertungen müssen das Design, die Materialien, der vorhersehbare Verwendungszweck und der potenzielle Missbrauch des Spielzeugs berücksichtigt werden.
- Die Dokumentation muss mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt und zugänglich sein.
- Die Einbeziehung einer benannten Stelle ist für bestimmte Spielzeugkategorien erforderlich.
Die DPP-Daten müssen mit den Angaben in der technischen Dokumentation übereinstimmen.
Marktüberwachung, Zoll und Online-Plattformen
Die neue Verordnung führt ein zentralisiertes Durchsetzungssystem ein:
- Die EU-Zollbehörden werden direkten Zugriff auf DPPs und die zugehörigen Konformitätsdaten haben.
- Die Marktüberwachungsbehörden werden Inspektionen und Reaktionsmaßnahmen koordinieren.
- Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze können für nicht konformes Spielzeug rechtlich verantwortlich gemacht werden.
- Die Nichtvorlage der DPP oder der angeforderten Unterlagen kann zum Entzug der Zulassung, zum Widerruf oder zur Verhängung von Geldstrafen führen.
Die Verordnung steht außerdem in Wechselwirkung mit der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, welche allgemeine Anforderungen an die Unfallmeldung, die Rückverfolgbarkeit und die Entschädigung der Verbraucher festlegt.
Kennzeichnung und Verbraucherinformationen
Zusätzlich zu den bestehenden Kennzeichnungsvorschriften wird die Verordnung Folgendes vorschreiben:
- Anbringung eines QR-Codes oder eines gleichwertigen Datenträgers auf der Produktverpackung zum Zugriff auf das DPP
- Eindeutige Kennzeichnung des Spielzeugs, der Chargen- oder Seriennummer und der Herstellungsinformationen
- Name und Anschrift des Herstellers und der EU-Verantwortlichen
- Harmonisierte Warnsymbole und mehrsprachige Sicherheitshinweise
- Altersfreigabe und spezifische Risikowarnungen
Was Wirtschaftsakteure jetzt tun sollten
Zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten der Verordnung sollten Wirtschaftsteilnehmer Folgendes beachten:
- Überprüfung der Dokumentation zur Chemikaliensicherheit
- Beginnen Sie mit der Erstellung der digitalen Produktpässe.
- Die Kennzeichnungsformate sollten so angepasst werden, dass sie QR-Codes und überarbeitete Sicherheitshinweise enthalten.
- Bestätigung der Benennung einer verantwortlichen Person in der EU
- Technische Dateien und Testreferenzen aktualisieren
Primäre EU-Quelldokumente und weiterführende Literatur
- Vorschlag der Europäischen Kommission COM(2023)
- Pressemitteilung des Europäischen Parlaments – April 2025
- EN 71-Reihe – Harmonisierte Normen
- Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988
Für technische Unterstützung bei der Dokumentation, Etikettierung oder Erstellung Ihres digitalen Produktpasses für Ihr Spielzeug kontaktieren Sie uns bitte unter info@easecert.com.