
Warum Sie eine verantwortliche EU benötigen, um in Europa zu verkaufen
Wenn Sie in der Europäischen Union Non-Food-Konsumgüter verkaufen, ist die Ernennung eines Verantwortliche Person in der EU ist nicht optional. Unter dem Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (Verordnung EU 2023/988)müssen Marken aus Nicht-EU-Ländern gesetzlich einen in der EU ansässigen Vertreter benennen, der in ihrem Namen handelt.
In diesem Artikel wird erläutert, was eine verantwortliche Person in der EU ist, warum Ihr Unternehmen eine solche Person benötigt und wie Sie den richtigen Partner ernennen.
Was ist eine verantwortliche Person in der EU?
Ein Verantwortliche Person in der EU (EU-RP) ist eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in der Europäischen Union, die für einen Hersteller oder eine Marke außerhalb der EU bestimmte rechtliche Verpflichtungen übernimmt. Dazu gehören die Überprüfung der Konformität, die Aufbewahrung technischer Unterlagen und die Funktion als Kontaktstelle für Behörden.
Die EU-Verpackungsnummer muss auf Ihrem Produkt, Ihrer Verpackung oder den Begleitdokumenten deutlich gekennzeichnet sein. Andernfalls können Zollbehörden oder Marktplätze Ihre Waren daran hindern, auf den EU-Markt zu gelangen oder dort zu verbleiben.
Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Pflege Ihrer technische Dokumentation zur Inspektion
- Überprüfung, ob Ihr Produkt die geltenden EU-Sicherheitsvorschriften erfüllt
- Abwicklung der Kommunikation mit den EU-Marktüberwachungsbehörden
- Unterstützung bei der Meldung von Vorfällen, Rückrufen oder Korrekturmaßnahmen
Warum brauchen Sie eine verantwortliche Person in der EU?
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Produkte an EU-Verbraucher verkauft, müssen Sie eine verantwortliche Person in der EU benennen. Ohne diese Person dürfen Ihre Produkte in der Europäischen Union nicht rechtmäßig verkauft werden.
Die Nichternennung eines konformen EU-RP kann zu Folgendem führen:
- Blockierte Sendungen und Zollablehnungen
- Produktlisten werden von Plattformen wie Amazon entfernt
- Bußgelder und Zwangsmaßnahmen
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Wer gilt als verantwortliche Person in der EU?
Um rechtmäßig als Ihr EU-RP zu fungieren, muss die Person oder das Unternehmen:
- Sei mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
- Sei förmlich schriftlich ernannt von Ihrem Unternehmen
- Zugriff auf Ihre komplette technische GPSR-Datei haben und in der Lage sein, mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten
Spediteure und Zollagenten erfüllen diese Kriterien nicht. Ein konformer RP muss die Produktsicherheitsvorschriften verstehen und in der Lage sein, im Interesse des EU-Verbraucherschutzes zu handeln.
Für welche Produkte ist eine verantwortliche Person in der EU erforderlich?
Die Anforderung einer verantwortlichen Person in der EU gemäß der GPSR gilt für alle Non-Food-Konsumgüter, einschließlich:
- Haushaltswaren und kleine Elektronik
- Textilien, Bekleidung und Accessoires
- Kunsthandwerk und Lifestyleartikel
- Schmuck und persönliche Accessoires
- Kinderartikel, die kein Spielzeug sind
Hinweis: Einige Produkte unterliegen möglicherweise auch spezifischen EU-Regelungen wie der Spielzeugrichtlinie, der Medizinprodukteverordnung oder der CE-Kennzeichnung. Ihr EU-Vertreter muss wissen, welche Regelungen gelten. Ausführliche rechtliche Informationen finden Sie in der offizieller Text der Verordnung (EU) 2023/988.
Wie eine verantwortliche Person in der EU Ihnen hilft, die Vorschriften einzuhalten
Folgendes macht ein qualifizierter EU-RP in der Praxis:
- Überprüft Ihr Produktdesign und Ihre Kennzeichnung
- Bewertet die Materialsicherheit und die Risikodokumentation
- Bewahrt die erforderlichen Aufzeichnungen 10 Jahre lang auf
- Behandelt dringende Benachrichtigungen, Korrekturmaßnahmen und koordiniert bei Bedarf Rückrufe
- Beantwortet Anfragen nationaler Behörden zur Verbrauchersicherheit
Weitere Informationen zur technischen Dokumentation und Risikobewertung finden Sie in unserem Leitfaden: Was Sie zur GPSR-Konformität benötigen.
Ernennung von EaseCert als Ihre verantwortliche Person in der EU
Bei GPSR-KonformitätWir bieten Ihnen eine umfassende Vertretung als EU-Verantwortliche Person. Wir vertreten Marken außerhalb der EU, um sicherzustellen, dass sie ihre GPSR-Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig einen reibungslosen Markteintritt gewährleisten.
Unsere Leistungen umfassen:
- EU-RP-Adresse und Registrierung in Deutschland
- Überprüfung technischer Dateien und Validierung der Sicherheitskennzeichnung
- Laufende Dokumentationsaktualisierungen und Risikoanalysen
- Unterstützung für Startups, KMU und wachsende Marken
Erste Schritte
Die Einhaltung der Vorschriften ist ganz einfach. Wählen Sie das passende Paket für Ihre Produktpalette aus unserem EU-Compliance-Servicepläne. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Überprüfung Ihres Risikoprofils bis hin zur Ausstellung einer GPSR-Erklärung und Ihrer Tätigkeit als Ihr offizieller EU-RP.
Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl des richtigen Dienstes?
Kontaktieren Sie unser Team für eine kostenlose Erstberatung. Wir erläutern Ihnen die Anforderungen basierend auf Ihrem Produkttyp und Geschäftsmodell.
Abschluss
Wenn Sie ernsthaft in Europa verkaufen möchten, ist die Ernennung einer EU-Verantwortlichen Person gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem richtigen Partner ist dies zudem ein einfacher Schritt zu zuverlässigem Marktzugang und Sicherheit.
Beauftragen Sie EaseCert als Ihre verantwortliche Person in der EU und erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 – effizient, professionell und mit fachkundiger Unterstützung.
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Häufig gestellte Fragen
Ist für alle Nicht-EU-Marken eine verantwortliche Person in der EU erforderlich?
Ja. Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 müssen alle Nicht-EU-Marken, die Verbraucherprodukte in der EU verkaufen, eine verantwortliche Person mit Sitz in der Europäischen Union benennen. Ohne diese Person dürfen Ihre Produkte nicht legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Was macht eine verantwortliche Person in der EU?
Die verantwortliche Person in der EU überprüft die Einhaltung der GPSR, stellt sicher, dass die Produktsicherheitsdokumentation vorhanden ist, fungiert als Ihre Kontaktstelle für die EU-Behörden und hilft bei der Meldung von Vorfällen, Rückrufen und behördlichen Anfragen.
Wo soll die Adresse der verantwortlichen Person erscheinen?
Name und Anschrift des RP müssen deutlich auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Begleitdokument vermerkt sein. Dies ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Zollabfertigung und Marktüberwachung.
Kann ein Spediteur oder Zollagent mein EU-RP sein?
Nein. Als Ihre verantwortliche Person kann nur eine qualifizierte Einrichtung mit Sitz in der EU fungieren, die die rechtliche Verantwortung gemäß der GPSR übernimmt. Spediteure und Agenten erfüllen diese Anforderung nicht.
Was passiert, wenn ich keine verantwortliche Person in der EU ernenne?
Ihre Produkte können vom Zoll blockiert, von Online-Marktplätzen entfernt oder von EU-Behörden mit Zwangsmaßnahmen belegt werden. Das Fehlen einer RP stellt eine schwerwiegende Compliance-Lücke nach EU-Recht dar.