
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) der EU: Ein neuer Standard für den Verbraucherschutz
Ab dem 13. Dezember 2024 ersetzt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) (EU) 2023/988 die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und stärkt den Verbraucherschutz in der gesamten EU. Diese Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte und auch für solche, die ursprünglich für den professionellen Gebrauch bestimmt waren, wenn sie später den Verbrauchermarkt erreichen.
Die GPSR ergänzt andere Produktsicherheitsgesetze der EU und befasst sich mit Risiken, die nicht durch sektorspezifische Vorschriften abgedeckt sind. Sie führt wesentliche Änderungen für Wirtschaftsbeteiligte und Behörden ein, um die Produktsicherheit zu verbessern.
Wichtige Änderungen im Rahmen der GPSR
• Erweiterte Produktabdeckung : Umfasst jetzt Online-Verkäufe sowie neue, gebrauchte, reparierte und überholte Produkte. Einige Ausnahmen gelten, wie z. B. Arzneimittel, Lebensmittel, Transportgeräte und Antiquitäten.
• Strengere Risikobewertungen : Unternehmen müssen während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts detailliertere Sicherheitsbewertungen durchführen.
• Größere Rechenschaftspflicht : Ein verantwortlicher Wirtschaftsbeteiligter mit Sitz in der EU (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister) muss die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
• Verstärkte Marktüberwachung : Die Behörden haben mehr Befugnisse, Produkte zu prüfen und unsichere Artikel vom Markt zu nehmen. RAPEX heißt jetzt Safety Gate und verbessert den Informationsaustausch über gefährliche Non-Food-Produkte.
• Verbraucherschutz und Cybersicherheit : Verbraucher haben besseren Zugang zu Sicherheitsinformationen und Meldetools. Neue Cybersicherheits- und KI-bezogene Schutzmaßnahmen helfen, Produktrisiken vorzubeugen.
Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie gilt die GPSR unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, sodass die Einhaltung eine gesetzliche Anforderung ist.
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