
EU genehmigte Vertreter
Was ist ein Bevollmächtigter?
Gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) (EU) 2023/988 müssen Unternehmen, die Verbraucherprodukte in der EU verkaufen, einen Bevollmächtigter Vertreter mit Sitz in der EU. Diese Anforderung gilt für Hersteller, Importeure und Online-Verkäufer außerhalb der EU auf Plattformen wie Amazon, eBay und Shopify.
Ein Bevollmächtigter Vertreter (AR) ist eine juristische Person mit Sitz in der EU der im Auftrag von Unternehmen außerhalb der EU handelt, um die Einhaltung der GPSR sicherzustellen. Ohne einen benannten AR riskieren Unternehmen:
- Probleme bei der Zollabfertigung– Die Einfuhr von Produkten in die EU kann untersagt werden.
- Marktplatz-Entfernungen– Amazon, eBay und andere Plattformen können nicht konforme Produkte aus dem Sortiment nehmen.
- Regulierungsstrafen– Geldbußen und rechtliche Schritte wegen Nichteinhaltung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bevollmächtigten und einer verantwortlichen Person?
Während ein Bevollmächtigter Vertreter (AR) und ein Verantwortlicher (RP) spielen beide eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie erfüllen je nach Produktart und geltender EU-Gesetzgebung unterschiedliche Funktionen.
Der Bevollmächtigte handelt in erster Linie im Auftrag eines Nicht-EU-Herstellers und erfüllt Verpflichtungen wie die Pflege der technischen Dokumentation, die Unterstützung bei Korrekturmaßnahmen und die Kommunikation mit EU-Behörden. Eine verantwortliche Person hingegen wird gemäß der GPSR benannt und ist direkt dafür verantwortlich, dass Produkte die Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllen, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Kurz gesagt: Der AR fungiert als Rechtsvertreter des Herstellers in Compliance-Angelegenheiten, während der RP sicherstellt, dass bestimmte gesetzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit und -information ordnungsgemäß erfüllt werden.
Kann ein Bevollmächtigter als verantwortliche Person in der EU fungieren?
Ja, der Bevollmächtigte kann als VerantwortlicherWenn Sie unseren Zertifizierungsdienst bestellen, fungiert das deutsche Büro von EaseCert sowohl als Ihr autorisierter Vertreter (AR) als auch als verantwortliche Person (RP).
Durch die Wahl eines AR, der auch als RP fungieren kann, wird ein optimierter Compliance-Prozess mit weniger Kontaktpunkten und größerer behördlicher Aufsicht gewährleistet, sodass Ihre Produkte die EU-Marktanforderungen effizient und zuverlässig erfüllen.
Wann ist ein Bevollmächtigter/eine verantwortliche Person erforderlich?
Die GPSR schreibt vor, dass ein in der EU ansässiges Unternehmen für die Produktkonformität verantwortlich sein muss. Wenn ein Importeur außerhalb der EU ansässig ist, beispielsweise in den USA, Großbritannien, Kanada, Australien, der Schweiz oder China, ein Bevollmächtigter Vertreter in der EU & Verantwortlicher Für die Erfüllung dieser Rolle muss ein Mitarbeiter ernannt werden.
Wer benötigt einen Bevollmächtigten / Verantwortlicher?
Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und Verbraucherprodukte direkt an EU-Verbraucher verkauft, müssen Sie einen Bevollmächtigten/eine verantwortliche Person benennen. Dies gilt für:
- Amazon-, eBay-, Etsy- oder Shopify-Verkäufer Versand von Produkten in die EU.
- HerstellerVersicherer und Importeure Verkauf von Produkten nach Europa.
- Direktvertrieb im Internet Versand in die EU.
- Dropshipping- und Fulfillment-Unternehmen Verkauf an EU-Verbraucher.
Pflichten eines Bevollmächtigten/einer Verantwortlichen
Ein Bevollmächtigter/eine verantwortliche Person fungiert als Ihr offizieller Compliance-Ansprechpartner in der EU und stellt sicher, dass alle notwendigen Sicherheits- und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Zu den Aufgaben gehören:
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Dokumentation – Pflege von Sicherheitsaufzeichnungen und technischen Akten.
- Unterstützung der Marktüberwachung – Bearbeitung von Anfragen, Rückrufen und Untersuchungen.
- Rechtsvertretung in der EU – Als Compliance-Ansprechpartner fungieren.
- GPSR-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Produktkennzeichnung und -dokumentation.
- Zoll- und Marktplatz-Compliance – Verhinderung von Importbeschränkungen und Plattform-Delistings.
Warum EaseCert wählen?
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Was ist inbegriffen?
- Offizielle Vertretung durch einen EU-Bevollmächtigten – Gewährleistet die vollständige Einhaltung der GPSR, indem er als Ihre verantwortliche Person in der EU fungiert.
- Optimierter Registrierungsprozess – Wir übernehmen den gesamten Prozess, von der Dokumentenprüfung bis zur Verknüpfung Ihres Produkts mit dem EU Safety Gate Portal.
- Registrierte EU-Adresse – Obligatorisch zur Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften.
- Marktüberwachung & Zollunterstützung – Unterstützung bei Sicherheitsanfragen und Dokumentation.
- GPSR-Konformitätsrichtlinien – Fachkundige Unterstützung zur Erfüllung der EU-Sicherheitsanforderungen.