
GPSR-Handbuch zur technischen Dokumentation
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist die neue Verordnung zur Sicherheit von Verbraucherprodukten, die in der Europäischen Union verkauft werden. Eine zentrale Anforderung ist die Erstellung einer technischen Dokumentation.
Inhaltsübersicht der technischen Dokumentation von General Products
Um die GPSR-Konformität sicherzustellen, müssen Hersteller/Importeure technische Unterlagen für Produkte erstellen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die technischen Unterlagen sollten ausreichende Informationen enthalten, um zu erklären und festzustellen, ob das Produkt gemäß der GPSR als „sicher“ gilt.
Eine vollständige technische Datei sollte Folgendes enthalten:
- Etiketten und ggf. Gebrauchsanweisungen
- Eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner wesentlichen Merkmale
- Eine Analyse möglicher Risiken, denen Benutzer bei der Verwendung des Produkts ausgesetzt sein könnten, sowie Lösungen, die zu deren Beseitigung oder Minderung eingesetzt werden, unterstützt durch relevante Berichte
- Gegebenenfalls eine Liste der relevanten europäischen Normen , die bei der Produktherstellung befolgt werden
-
Einzelheiten zu durchgeführten Tests und ggf. toxikologischer Bewertung
Interne Risikobewertung und zu berücksichtigende Produktaspekte
Die technische Dokumentation sollte auf einer internen Risikobewertung basieren, die vom Hersteller durchgeführt wird. Bei der Durchführung einer Risikoanalyse sollten Hersteller verschiedene Produktaspekte berücksichtigen, darunter:
- Allgemeine Eigenschaften
- Aussehen und Präsentation
- Zielgruppe (z. B. Kinder, ältere Menschen, breite Öffentlichkeit)
- Auswirkungen auf andere Produkte bei gemeinsamer Anwendung
- Cybersicherheitsfunktionen, falls zutreffend
- Neue Funktionen, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben können
Der Zweck der technischen Dokumentation besteht darin, den Nachweis zu erbringen, dass das Produkt sicher ist und den geltenden Anforderungen entspricht.
Technische Dokumentation – Mustervorlage
Die Europäische Kommission hat einen Musterentwurf als Leitfaden für Hersteller zur Zusammenstellung der technischen GPSR-Dokumentation bereitgestellt. Der Musterentwurf enthält die folgenden Abschnitte:
-
Produktidentifikation
- Marke
- Produktname
- Modelltyp/Charge/Seriennummer oder anderes Identifikationselement
- Produktbeschreibung
- Bild vom Produkt
- Verpackungsbeschreibung
- Abbildung der Verpackung
-
Eigenschaften und Zusammensetzung des Produkts
- Eigenschaften
- Material
- Zusammensetzung
-
Risikoanalyse und Maßnahmen zur Risikominderung
- Beschreibung möglicher Risiken
- Maßnahmen zur Bewältigung dieser potenziellen Risiken
- Einhaltung geltender europäischer Normen
- Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen
Sind Labortests erforderlich?
Die GPSR schreibt die Einhaltung der geltenden europäischen Normen vor. Beispiele hierfür sind:
- EN 71 – Die EU-Spielzeugrichtlinie ist ein Rechtsrahmen, der von der Europäischen Union (EU) geschaffen wurde, um die Sicherheit von Spielzeug zu gewährleisten, das in ihren Mitgliedsstaaten verkauft wird.
- EN 12520 – Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Haltbarkeit aller Arten von Sitzgelegenheiten für Erwachsene im Wohnbereich fest.
- EN 60335 – Diese europäische Norm befasst sich mit der Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und gewerbliche Zwecke, deren Nennspannung 250 V nicht übersteigt.
Fällt ein Produkt in eine solche Kategorie, müssen der technischen Dokumentation entsprechende Prüfberichte beiliegen und diese Berichte müssen durch akkreditierte Laborprüfungen eingeholt worden sein.
Verantwortliche Person für die Einhaltung der GPSR
Die Benennung einer verantwortlichen Person variiert je nach Szenario:
- Hersteller mit Sitz in der EU fungieren automatisch als verantwortliche Person.
- Importeure fungieren als verantwortliche Person, wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat.
- Wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist und kein Importeur vorhanden ist (z. B. beim Online-Verkauf), übernimmt der in der EU ansässige Fulfillment-Dienstleister diese Rolle.
- Hersteller können auch einen Bevollmächtigten benennen, der als verantwortliche Person fungiert.
Die verantwortliche Person muss die Konformität vor dem Inverkehrbringen des Produkts sicherstellen, die Verfügbarkeit aller erforderlichen Dokumente überprüfen und die technische Dokumentation auf dem neuesten Stand halten. Ihre Angaben müssen auf dem Produkt, seiner Verpackung oder einem Begleitdokument angegeben sein.
Wer überprüft die Dokumentation?
Technische Unterlagen werden grundsätzlich nicht zur Genehmigung vorgelegt, müssen aber auf Anfrage der nationalen Marktüberwachungsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Diese Anfragen können aus folgenden Gründen gestellt werden:
- Routinemäßige Importkontrollen
- Gezielte Branchen-Audits
- Verbraucherbeschwerden oder Sicherheitsbedenken
Marktüberwachungsbehörden prüfen die technische Dokumentation, um die Einhaltung der geltenden europäischen Normen sicherzustellen. Darüber hinaus können Online-Marktplätze wie Amazon diese Dokumente anfordern, ähnlich wie sie Konformitätserklärungen für bestimmte Produkte verlangen.
Folgen der Nichteinhaltung
Das Fehlen einer technischen Dokumentation zum Nachweis der Produktsicherheit kann zu Folgendem führen:
- Produktrückrufe
- Marktzugangsbeschränkungen
- Geldbußen oder andere behördliche Sanktionen
Ziel der GPSR ist es, sicherzustellen, dass alle in der EU verkauften Produkte die Sicherheitsnormen erfüllen. Die technische Dokumentation ist ein entscheidender Bestandteil des Konformitätsnachweises .