
Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSR
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden. Dazu gehören unter anderem Kinderprodukte, Möbel, Fitnessgeräte, Textilien und mehr. Während für viele dieser Produkte bereits spezifische Vorschriften mit ähnlichen Kennzeichnungsanforderungen gelten, legt die GPSR übergreifende Standards zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit fest. Laden Sie als Referenz unsere EaseCert-Produktetikettenvorlage herunter.
Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen
Gemäß Artikel 9 der GPSR sind Hersteller verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen:
- Produktidentifikation : Jedes Produkt muss eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element zur Identifizierung aufweisen. Diese Informationen sollten für Verbraucher gut sichtbar und lesbar sein. Ist dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich, können die Informationen auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
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Herstellerangaben : Hersteller müssen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke sowie ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben. Falls eine andere Kontaktstelle benannt ist, ist auch deren Post- oder E-Mail-Adresse anzugeben. Diese Angaben sind auf dem Produkt anzubringen; falls dies nicht möglich ist, können sie auf der Verpackung oder einem Begleitdokument erscheinen.
Warnhinweise, Hinweise und Alterseignung
Artikel 6 der GPSR betont die Bedeutung einer klaren Kennzeichnung hinsichtlich:
- Alterseignung : Auf den Etiketten sollte die entsprechende Altersgruppe für das Produkt angegeben sein, um sicherzustellen, dass es den Sicherheitsstandards entspricht.
- Warnhinweise : Es müssen die notwendigen Warnhinweise bereitgestellt werden, um die Verbraucher über mögliche Risiken und sichere Verwendungspraktiken zu informieren.
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Anweisungen zur sicheren Verwendung und Entsorgung : Dem Produkt sollten umfassende Richtlinien beiliegen, um seine sichere Verwendung und ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.
Sprachanforderungen
Gemäß Artikel 22 müssen alle Warn- und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden. Dies bedeutet in der Regel, dass die Informationen in der/den Amtssprache(n) des jeweiligen Landes bereitgestellt werden müssen, in dem das Produkt verkauft wird.
Platzierung der Kennzeichnungsinformationen
Die GPSR schreibt eine Hierarchie für die Platzierung von Kennzeichnungsinformationen vor:
- Auf dem Produkt : Alle erforderlichen Informationen sollten vorzugsweise direkt auf dem Produkt angebracht sein.
- Auf der Verpackung : Wenn aufgrund der Größe oder Beschaffenheit des Produkts eine Anbringung nicht möglich ist, sollten die Informationen auf der Verpackung erscheinen.
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Begleitdokument : Wenn weder das Produkt noch die Verpackung Platz für die Informationen bieten, sollten diese in einem Begleitdokument zum Produkt enthalten sein, beispielsweise in einer Benutzeranleitung.
Verantwortung für Compliance
- Hersteller : Hauptverantwortlich für die korrekte Kennzeichnung der Produkte gemäß der GPSR. Dazu gehören Unternehmen, die Produkte entwickeln oder von Dritten unter ihrer Marke herstellen lassen.
- Importeure : Sie müssen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihr Warenzeichen sowie ihre Kontaktinformationen auf dem Produkt angeben.
Obwohl die Kennzeichnungspflicht in Artikel 12 nicht ausdrücklich erwähnt wird, müssen Händler sicherstellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte den Sicherheitsanforderungen der GPSR entsprechen.
Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung
Es ist ratsam, sich bei der Einhaltung der Vorschriften nicht ausschließlich auf die Lieferanten zu verlassen. Stattdessen sollten Unternehmen:
- Entwickeln und liefern Sie präzise Etikettendateien mit allen erforderlichen Informationen.
- Führen Sie gründliche Risikobewertungen durch, um die erforderlichen Warnungen und Anweisungen zu ermitteln.
- Konsultieren Sie die entsprechenden Produktnormen, die möglicherweise spezifische Hinweise zu Warntexten und -symbolen enthalten.
Anzeige der Kontaktdaten von EaseCert
Gemäß GPSR Artikel 16(3) müssen die Kontaktdaten von EaseCert auf mindestens einem der folgenden Elemente angezeigt werden:
- Produkt (gedrucktes Etikett, eingenähtes Schild oder Direktmarkierung)
- Verpackung (Karton, Polybeutel oder Umhüllung)
- Paket (Versandkarton oder Umverpackung)
- Begleitdokument (Handbuch, Compliance Card, Rechnung oder Hängeetikett)
- Online-Produktliste (erforderlich gemäß GPSR Artikel 19)
Die Wahl der richtigen Etikettiermethode
Wählen Sie basierend auf Ihrem Geschäftsmodell die am besten geeignete Methode aus:
- Importeur von Markenbekleidung → Eingenähte Etiketten oder Hängeetiketten
- Private Label-Kleidung → Hängeetiketten oder Aufkleber auf der Verpackung
- Online-Marktplatz-Verkäufer → Produktlistung + Begleitdokument
- Drop-Shipping-Modell → Online-Listing + digitales Compliance-Dokument
Implementierung der Kennzeichnung auf Produktions- oder Lagerebene
A. Direkte Herstellerkennzeichnung
- Fordern Sie von den Lieferanten, die Details von EaseCert auf Etiketten, Anhängern oder Verpackungen zu drucken.
- Nehmen Sie Kennzeichnungsanforderungen in die Lieferantenverträge auf.
- Überprüfen Sie die Lieferantenmuster, um die Konformität sicherzustellen.
- Führen Sie Stichprobenkontrollen durch, um die korrekte Kennzeichnung sicherzustellen.
B. Anbringen von Konformitätsaufklebern auf Lagerebene
- Verwenden Sie vorgedruckte Konformitätsaufkleber mit den Details von EaseCert.
- Schulen Sie das Lagerpersonal darin, vor dem Versand Aufkleber anzubringen.
- Führen Sie Stichprobenprüfungen durch, um die Konsistenz zu überprüfen.
C. Compliance für Online-Marktplätze
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Aktualisieren Sie die Produktlisten, um Folgendes einzuschließen:
- Herstellerangaben
- Angaben zu EaseCert (wenn der Hersteller außerhalb der EU liegt)
- Produktkennung (SKU, EAN oder Modellnummer)
- Erforderliche Sicherheitswarnungen
- Geben Sie beim Kauf die Konformitätsdetails per E-Mail oder Rechnung an.
Recyclingsymbole: Was sie bedeuten und wie man sie verwendet
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Digitales Compliance-Dokument
Die Bereitstellung eines QR-Codes reicht nicht aus, um die Kennzeichnungspflicht für GPSR-Produkte zu erfüllen. Ein digitales Konformitätsdokument kann jedoch auf freiwilliger Basis zugänglich gemacht werden und Folgendes enthalten:
- Produktinformationen (Name, Modell, SKU, Chargennummer, Bilder)
- Angaben zum Hersteller und Importeur (Firmenname und Kontaktinformationen)
- Details zu EaseCert (als autorisierter Vertreter der EU)
- Konformitätserklärung (Bestätigung der Einhaltung der GPSR- und EU-Vorschriften)
- Übersicht über die technische Dokumentation (Risikobewertungen, Sicherheitsnormen, Prüfberichte)
- Sicherheitswarnungen und Benutzeranweisungen (mehrsprachige Warnungen, falls erforderlich)
- Verfahren zur Meldung von Vorfällen (gemäß GPSR Artikel 20)
- Digitaler Compliance-Zugriff (QR-Code mit Link zum Compliance-Dokument)
Laufende Compliance und Überwachung
Regelmäßige Audits:
- Überprüfen Sie alle sechs Monate die Kennzeichnung und Konformitätsdokumentation.
- Überwachen Sie Aktualisierungen der EU-Sicherheitsvorschriften.
Umgang mit Compliance-Anfragen:
- EaseCert stellt den Behörden auf Anfrage Konformitätsdokumente zur Verfügung.
- Importeure müssen EaseCert über alle regulatorischen Bedenken informieren.
Meldung von Vorfällen (GPSR Artikel 20):
- Melden Sie Sicherheitsprobleme an EaseCert, wir melden sie dann an das EU Safety Business Gateway.
- Online-Marktplätze müssen Beschwerden von Verbrauchern bezüglich der Sicherheit dokumentieren und weiterleiten.
Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, darunter auch Produktrückrufe. Solche Maßnahmen können kostspielig sein, und es besteht nicht immer die Möglichkeit, Kennzeichnungsprobleme nach der Auslieferung zu beheben.
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