Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Ein wesentlicher Leitfaden
Einführung in GPSR
Die Verordnung (EU) 2023/988, die sogenannte Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), legt strengere Sicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte Konsumgüter fest. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG und führt neue Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze ein, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Umfang des GPSR
Mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 wird das GPSR gilt für alle Produkte Die GPSR gilt für Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, unabhängig vom Vertriebskanal, also sowohl für stationäre Geschäfte als auch für Online-Plattformen. Sie gilt für die meisten Konsumgüter in der EU, mit Ausnahme bestimmter Kategorien wie beispielsweise Arzneimittel. Die GPSR verpflichtet auch Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Einhaltung der Produktsicherheit und stellt sicher, dass jeder Akteur in der Lieferkette Verantwortung übernimmt. Produkte, die bereits anderen EU-Sicherheitsvorschriften unterliegen, können von bestimmten GPSR-Anforderungen teilweise oder vollständig ausgenommen sein.
Was ist GPSR?
Der GPSR ist nun vollständig in Kraft getretenDie Verordnung soll sicherstellen, dass alle in der EU verkauften Produkte strenge Sicherheitsstandards erfüllen und dabei technologische Fortschritte und den E-Commerce berücksichtigen. Sie verbessert die Prozesse für Sicherheitsrückrufe und führt strengere Anforderungen an Kennzeichnung und Risikobewertung ein. (Ursprünglich veröffentlicht in der [Zeitung/Zeitung einfügen]) Amtsblatt der EU vom 23. Mai 2023, in Kraft getreten am 12. Juni 2023, GPSR hat offiziell den GenRichtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) vom 13. Dezember 2024Unternehmen müssen nun die Anforderungen erfüllen, um weiterhin in der EU verkaufen zu können.
Hauptunterschiede zwischen GPSR und GPSD
| Erfordernis | GPSR | GPSD |
|---|---|---|
| Verantwortliche Person | Hersteller, Importeur, autorisierter Vertreter, Fulfillment-Dienstleister | Nicht klar definiert |
| Beschriftung | Produktart, Chargennummer, Herstellerangaben, Warnhinweise, Altersempfehlung | Herstellerangaben, Chargennummer, Warnhinweise |
| Dokumentation | Technische Dokumentation, Anleitungen, Testberichte | Anleitungen, Testberichte |
| Kommunikation | Telefon, E-Mail, Website-Bereich | Nicht angegeben |
| Labortests | Im Allgemeinen erforderlich | Im Allgemeinen erforderlich |
Von GPSR abgedeckte Produkte
Die GPSR gilt für alle Konsumgüter, sofern keine spezifischen branchenspezifischen Vorschriften bestehen.Dies umfasst:
- Autozubehör
- Kleidung, Schuhe und Accessoires
- Heimwerken, Werkzeuge, Eisenwaren und Gartenarbeit
- Elektrische und elektronische Produkte
- Haushalts- und Bürobedarf
- Haushaltswaren, Küchengeräte und Möbel
- Schmuck und Accessoires
- Körperpflege- und Schönheitsprodukte
- Heimtierprodukte
- Sport- und Outdoor-Ausrüstung
- Spielzeug und Kinderprodukte
Wirtschaftsakteure
Die GPSR legt in § 3(13) folgende Wirtschaftsakteure fest:
- Hersteller
- Bevollmächtigter Vertreter
- Importeur
- Verteiler
- Fulfillment-Dienstleister
Hersteller können einen Namen nennen Bevollmächtigter Vertreter In der Europäischen Union dient die GPSR als Kontaktstelle für die Marktüberwachungsbehörden. Sie legt klare Verpflichtungen für verschiedene Wirtschaftsakteure zur Einhaltung der Produktsicherheitsstandards fest.
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure
Die GPSR definiert Rollen und Verantwortlichkeiten für die folgenden Wirtschaftsakteure:
- HerstellerUnternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen oder entwickeln und fertigen lassen, sind dafür verantwortlich, dass diese Produkte vor dem Inverkehrbringen den Anforderungen der EU-Richtlinien für Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz (GPSR) entsprechen. Dies umfasst die Durchführung umfassender Risikobewertungen und die Pflege der technischen Dokumentation. Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Formen des Fernabsatzes) vertrieben werden, kann es zudem einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder an einen Händler liefert, der es dann online anbietet.
- ImporteureProdukte, die außerhalb der EU hergestellt und im stationären Einzelhandel innerhalb der EU verkauft werden, werden von einem Importeur innerhalb der EU in Verkehr gebracht. Der Importeur übernimmt die Rolle eines Wirtschaftsbeteiligten gemäß Artikel 4, es sei denn, der Hersteller hat einen Bevollmächtigten zur Erfüllung dieser Pflichten benannt. Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen sicherstellen, dass diese Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Importeure sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, und sie müssen Kopien der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
- VertriebspartnerBei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Fernabsatzwege) vertrieben werden, kann es auch einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder an einen Händler liefert, der es dann online anbietet. Händler sollten sicherstellen, dass die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen und von den notwendigen Dokumenten und Anweisungen begleitet werden.
- Bevollmächtigte Vertreter: Von den Herstellern ernannt, Bevollmächtigte Vertreter innerhalb der EU ansässige Unternehmen handeln im Namen des Herstellers hinsichtlich spezifischer Aufgaben, wie z. B. der Pflege der technischen Dokumentation und der Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden.Hat der Hersteller (unabhängig davon, ob er seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat) einen Bevollmächtigten schriftlich mit der Durchführung bestimmter Aufgaben gemäß Artikel 4 beauftragt, so übernimmt dieser Bevollmächtigte die Rolle eines Wirtschaftsteilnehmers gemäß Artikel 4.
- Fulfillment-DienstleisterUnternehmen, die Dienstleistungen wie Lagerhaltung, Verpackung und Versand anbieten, ohne die Produkte selbst zu besitzen, werden als Fulfillment-Dienstleister bezeichnet.In Fällen, in denen kein anderer Wirtschaftsakteur innerhalb der EU ansässig ist, müssen diese Anbieter die Produktkonformität mit der GPSR sicherstellen.
- Betreiber von Online-MarktplätzenDigitale Plattformen, die den Verkauf von Produkten erleichtern, müssen Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate PortalSie müssen eine zentrale Anlaufstelle für die EU-Behörden benennen und die Einhaltung der Meldepflichten für Produktsicherheitsvorfälle sicherstellen. Außerdem sind sie verpflichtet, nach Meldung unsicherer Produkte unverzüglich vom Markt zu nehmen.
Online-Marktplatz-Registrierung
Artikel 22 der GPSR führt neue Anforderungen für Online-Marktplätze ein. Anbieter von Online-Shops und anderen digitalen Marktplätzen müssen:
- Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate Portal.
- Benennen Sie einen zentralen Ansprechpartner für EU-BehördenDie
- Sicherstellen der Einhaltung der Meldepflichten im Zusammenhang mit Produktsicherheit.
Marktplätze müssen außerdem mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um unsichere Produkte schnellstmöglich zu entfernen und wiederholte Verstöße zu verhindern.
Fernabsatz, Wirtschaftsbeteiligte und Bevollmächtigte
Die GPSR enthält Bestimmungen für den Fernabsatz, die für Online-Anbieter gelten. Diese Anbieter müssen sich bei der GPSR registrieren. Sicherheitstor-PortalOnline-Anbieter von Produkten, die unter die GPSR fallen, sind ebenfalls verpflichtet, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen. Gemäß Artikel 19 der Verordnung müssen Angaben zum Hersteller (Name oder Handelsname) oder zum EU-Bevollmächtigter Auf der anbietenden Website (Online-Schnittstelle) müssen Angaben zum Hersteller sowie Produktidentifikationsinformationen (einschließlich eines Produktbildes) und alle Warnhinweise oder Sicherheitshinweise zum Produkt bereitgestellt werden.
Um die Verantwortlichkeit zu erhöhen, schreibt GPSR vor, dass Hersteller außerhalb der EU einen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten benennen müssen, der die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt. Dies kann ein in der EU ansässiger Importeur, Händler oder Bevollmächtigter sein.
Der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur ist verantwortlich für:
- Halten und Pflegen des Produkts technische DokumentationDie
- Zusammenarbeit mit den EU-Marktüberwachungsbehörden.
- Als offizielle Anlaufstelle für Anfragen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen fungieren.
Wenn ein Hersteller außerhalb der EU keinen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten benennt, übernimmt der Importeur oder Händler automatisch die rechtliche Verantwortung für die Produktkonformität.
Risikobewertung und Sicherheitsbewertung
Um die GPSR-Anforderungen zu erfüllen, sind die Hersteller verpflichtet, gründliche Prüfungen durchzuführen. Risikobewertungen ihrer ProdukteDieser Prozess umfasst die Bewertung verschiedener Faktoren, darunter Produktdesign, Zusammensetzung, Verpackung und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten. Die Anwendung relevanter europäischer Normen kann diese Bewertung unterstützen. Die Ergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine unzureichende Risikobewertung kann schwerwiegende Folgen wie Bußgelder, Produktrückrufe oder Marktzugangsbeschränkungen nach sich ziehen.
Um die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß Abschnitt 5 der GPSR („Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder zur Verfügung stellen.“) zu bestätigen, sind Hersteller verpflichtet, die Produktsicherheit im Rahmen einer internen Risikoanalyse zu bewerten. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Produkteigenschaften, Zusammensetzung, Verpackung und Wechselwirkungen mit anderen Produkten beurteilt.Für diese Bewertung können relevante europäische Normen herangezogen werden.
Die interne Risikoanalyse und eine Liste aller relevanten europäischen Normen sind Bestandteil der technischen Dokumentation eines Produkts. Diese Risikobewertung muss dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine unzureichende Bewertung kann zu Strafen, Rückrufen oder Marktzugangsbeschränkungen führen.
Kennzeichnungsvorschriften
Um die Transparenz und die Verbrauchersicherheit zu verbessern, schreibt GPSR bestimmte Maßnahmen vor. KennzeichnungsvorschriftenDie Produkte müssen Folgendes anzeigen:
- Name des Herstellers, eingetragener Handelsname und Kontaktdaten.
- Eine Referenz zur Rückverfolgbarkeit des Produkts, wie beispielsweise eine Chargen- oder Seriennummer.
- Sicherheitswarnungen in einer Sprache, die von den Konsumenten im Zielmarkt leicht verstanden wird.
Die Verordnung fördert außerdem die Verwendung digitaler Etiketten und QR-Codes, um zusätzliche Konformitätsdokumente und Sicherheitshinweise bereitzustellen.
Übergangsbestimmung
GPSR gilt für alle Produkte, die in seinen Geltungsbereich fallen die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden. Das Inverkehrbringen von Produkten, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen, dieser Richtlinie entsprechen und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, darf von den EU-Mitgliedstaaten nicht behindert werden.
Stärkere Marktüberwachung und höhere Strafen
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, hat das GPSR stärkt die Marktüberwachung Die Maßnahmen werden vereinheitlicht und die Strafen in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Unternehmen unterliegen strengeren Verpflichtungen, schwere Unfälle mit ihren Produkten innerhalb von zwei Werktagen zu melden und gegebenenfalls wirksame Rückrufverfahren einzuleiten.
Vorbereitung auf die GPSR: Was Unternehmen tun müssen
Um sich an die GPSR anzupassen, sollten Unternehmen Folgendes tun:
- Führen Sie detaillierte Risikobewertungen um potenzielle Gefahren zu identifizieren.
- Aktualisieren Sie Produktetiketten, Benutzeranweisungen usw.
- Ernennen Sie einen Bevollmächtigter Vertreter oder einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur sicherstellen.
- Systeme implementieren für Überwachung der Produktsicherheit Nach dem Inverkehrbringen sind Unfälle unverzüglich zu melden.
Abschluss
Die GPSR stellt einen grundlegenden Schritt für die Produktsicherheit in der EU dar und begegnet den Herausforderungen des modernen Handels und der Technologie. Durch die Forderung nach strengen Risikobewertungen und einer stärkeren Verantwortlichkeit der Wirtschaftsakteure schafft die Verordnung ein sichereres Umfeld für Verbraucher und einen berechenbareren Rahmen für Unternehmen.
Erfahren Sie mehr über GPSR: