GPSR -Warnungen Vorlage - EU -Produktsicherheitskennzeichnung Guide

Gemäß der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verbraucherprodukte sicher sein. Kann ein Risiko durch Design- oder Herstellungskontrollen nicht vollständig ausgeschlossen werden, schreibt das Gesetz vor, dass die verbleibende Gefahr durch klare und angemessene Warnhinweise auf dem Produkt, der Verpackung oder den beiliegenden Anweisungen beseitigt werden muss. Dieser Leitfaden erläutert, wie solche Warnhinweise aus Ihrer Produktrisikobewertung hervorgehen, und liefert konkrete, praxisnahe Beispiele für konforme Warnhinweise gemäß EU-Recht.

So werden GPSR-Warnungen erstellt

Jedes konforme Produkt muss eine strukturierte Risikobewertung in Abschnitt 5 der technischen Unterlagen dokumentiert. Die Risikobewertung kategorisiert die Gefahren nach Schweregrad und legt fest, welche Minderungsmaßnahmen erforderlich sind. Für jedes ungelöste oder teilweise geminderte Risiko muss eine Warnung hinzugefügt werden. Diese Warnungen beginnen mit ⚠ WARNUNG: und sind an dokumentierte Nachweise wie Testberichte oder Sicherheitsdatenblätter gebunden. Die Risikostufen werden typischerweise unterteilt in:

  • Kritisches Risiko: Lebensbedrohlich (e.g. Ersticken, Stromschlag)
  • Hauptrisiko: Schwere Verletzung (e.g. allergische Reaktion, scharfe Kanten)
  • Geringes Risiko: Kosmetische Probleme oder Probleme mit eingeschränkter Nutzung (e.g. Verfärbungen, leichte Reizungen)
  • Herstellungsrisiken: Im Zusammenhang mit Prozessproblemen (e.g. lose Bauteile, Aushärtungsfehler)

Weitere Informationen zum rechtlichen Kontext finden Sie im Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988Die Zusammenfassung der Europäischen Kommission über allgemeine Produktsicherheit bietet außerdem wichtige Grundsätze und Links zu harmonisierten Normen.

GPSR-konforme Warnvorlage

Verwenden Sie den folgenden Mustertext zur Kennzeichnung Ihrer Produkte, sofern dies durch die Risikobewertung und Konstruktionsdokumentation des Produkts unterstützt wird:

  • ⚠ WARNUNG: Erstickungsgefahr – Kleinteile. Außerhalb der Reichweite von Kindern unter 3 Jahren aufbewahren.
  • ⚠ WARNUNG: Kunststoffverpackungen können Erstickungsgefahr verursachen. Außerhalb der Reichweite von Babys und Kleinkindern aufbewahren.
  • ⚠ WARNUNG: Von offenen Flammen und anderen Wärmequellen fernhalten.
  • ⚠ WARNUNG: Sorgen Sie jederzeit für ausreichende Luftzirkulation und Belüftung, um eine Blockierung der Atemwege zu vermeiden.
  • ⚠ WARNUNG: Nicht verwenden, wenn das Produkt beschädigt ist oder Teile lose sind.
  • ⚠ WARNUNG: Bei Auftreten von Hautreizungen die Anwendung abbrechen.

Etikettenanforderungen und Übersetzungsregeln

Alle GPSR-konformen Warnungen müssen:

  • Präzise, präzise und auf identifizierte Gefahren rückführbar
  • Übersetzt in die Amtssprache(n) jedes EU-Landes, in dem das Produkt verkauft wird
  • Je nach Bereich und Kategorie auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Beipackzettel sichtbar
  • Unterstützt durch Testberichte, Sicherheitsdatenblätter, Inspektionsprotokolle oder Sicherheitszertifikate

Um die Regeln für mehrsprachige Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeitscodes und Angaben zum Importeur/Verantwortlichen zu verstehen, besuchen Sie Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSR.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir bieten umfassende technische Dokumentationsdienste zur Einhaltung der EU-GPSR, einschließlich Risikobewertungen, konformer Etikettentexte, mehrsprachiger Übersetzungen und strukturierter Erklärungen. Besuchen Sie Unser Angebot oder Kontaktieren Sie uns um loszulegen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine GPSR-Warnung?

Eine GPSR-Warnung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Etikett oder eine Anweisung, die Verbraucher auf Restgefahren aufmerksam macht, die auch nach Anwendung aller angemessenen Konstruktions- und Produktionskontrollen bestehen bleiben.Diese Warnhinweise sind gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2023/988 erforderlich.

Braucht jedes Produkt eine Warnung?

Nein. Nur Produkte mit dokumentierten Risiken, die durch die Konstruktion nicht vollständig minimiert werden können, benötigen Warnhinweise. Wenn kein Restrisiko besteht, ist ein Warnhinweis gesetzlich nicht erforderlich und sollte nicht hinzugefügt werden.

Kann ich stattdessen Standard-Pflegeetiketten verwenden?

Standard-Pflegeetiketten (e.g. „Maschinenwaschbar“, „Nicht im Trockner trocknen“) ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitshinweise. Wenn ein Sicherheitsrisiko besteht, muss es mit einem speziellen Warnhinweis versehen werden, der mit „⚠ WARNUNG:“ gemäß GPSR.

Wo sollen die Warnhinweise angebracht werden?

Warnhinweise müssen für den Verbraucher vor der Anwendung deutlich sichtbar sein. Sie können – je nach verfügbarem Platz und Art des Produkts – direkt auf dem Produkt, der Verpackung oder in einer beiliegenden Packungsbeilage angebracht werden.

Muss ich Warnungen in mehreren Sprachen einfügen?

Ja. Artikel 22 der GPSR schreibt vor, dass alle Sicherheitsinformationen, einschließlich Warnhinweise, in der/den Amtssprache(n) des Landes verfasst sein müssen, in dem das Produkt verkauft wird. Beispielsweise muss ein in Belgien verkauftes Produkt Warnhinweise auf Niederländisch, Französisch und möglicherweise auch Deutsch enthalten.

Woher weiß ich, welche Warnung auf mein Produkt zutrifft?

Die richtige Warnung wird in Abschnitt 5 – Risikoanalyse – ermittelt. Jede Warnung muss direkt auf eine identifizierte Gefahr hinweisen und durch technische Dokumentation wie Prüfberichte oder Sicherheitsdatenblätter belegt sein.

Sind Piktogramme oder Symbole erforderlich?

In einigen Produktkategorien ja. Wo harmonisierte Normen oder sektorspezifische Gesetze gelten (e.g. Spielzeug, Elektrogeräte), können Symbole erforderlich sein. Für allgemeine Verbraucherprodukte gemäß GPSR sind textbasierte Warnhinweise in der Regel ausreichend, müssen aber klar und konform sein. Siehe unsere Anleitung zu Etikettensymbolen für weitere Details.

Kann ich Warnungen von anderen Produkten oder Wettbewerbern wiederverwenden?

Nein. Warnhinweise müssen auf den spezifischen Materialien, der Konstruktion und dem Verwendungszweck Ihres Produkts basieren. Das Kopieren allgemeiner Warnhinweise ohne entsprechende Risikobewertung kann zu Verstößen bei der Marktüberwachung führen.

Was passiert, wenn ich eine erforderliche Warnung unterlasse?

Stellt sich heraus, dass ein Produkt ohne entsprechende Warnung ein Sicherheitsrisiko darstellt, können die Marktüberwachungsbehörden Rückrufe, Bußgelder oder Verbote verhängen. Klare und begründete Warnungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Sorgfaltspflicht im Rahmen der GPSR.

Weiterführende Literatur und offizielle Ressourcen

Kontaktieren Sie EaseCert