Vorlage für GPSR-Warnhinweise – EU-Leitfaden zur Produktsicherheitskennzeichnung

Gemäß der EU-Verordnung 2023/988 (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung) müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Konsumgüter sicher sein. Lässt sich ein Risiko durch Konstruktions- oder Herstellungsmaßnahmen nicht vollständig ausschließen, schreibt das Gesetz vor, dass die verbleibende Gefahr durch klare und angemessene Warnhinweise auf dem Produkt, der Verpackung oder in der beiliegenden Gebrauchsanweisung gekennzeichnet werden muss. Dieser Leitfaden erläutert, wie solche Warnhinweise aus Ihrer Produktrisikobewertung abgeleitet werden und liefert konkrete, praxisnahe Beispiele für EU-konforme Warnhinweise.

Wie GPSR-Warnungen erstellt werden

Jedes konforme Produkt muss über eine strukturierte Risikobewertung Die Risikobewertung ist in Abschnitt 5 der technischen Dokumentation festgehalten. Sie kategorisiert Gefahren nach Schweregrad und legt die erforderlichen Minderungsmaßnahmen fest. Für jedes nicht behobene oder nur teilweise geminderte Risiko muss eine Warnung hinzugefügt werden. Diese Warnungen beginnen mit ⚠ WARNUNG: und sind an dokumentierte Nachweise wie Prüfberichte oder Sicherheitsdatenblätter gebunden. Risikostufen werden typischerweise wie folgt unterteilt:

  • Kritisches Risiko: Lebensbedrohlich (e.g(Erstickung, Stromschlag)
  • Hauptrisiko: Schwere Verletzung (e.g(allergische Reaktion, scharfe Kanten)
  • Geringes Risiko: Kosmetische oder eingeschränkt nutzbare Probleme (e.g(Verfärbungen, leichte Reizungen)
  • Fertigungsrisiken: Im Zusammenhang mit Prozessproblemen (e.g(lose Bauteile, Behebung von Mängeln)

Um mehr über den rechtlichen Kontext zu erfahren, siehe Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988Zusammenfassung der Europäischen Kommission zu allgemeine Produktsicherheit Bietet außerdem wichtige Grundsätze und Links zu harmonisierten Normen.

GPSR-konforme Warnhinweise (Vorlage)

Verwenden Sie die unten stehenden Beispielformulierungen zur Kennzeichnung Ihrer Produkte, sofern dies durch die Risikobewertung und die Konstruktionsdokumentation des Produkts unterstützt wird:

  • ⚠ WARNUNG: Erstickungsgefahr – Kleinteile. Von Kindern unter 3 Jahren fernhalten.
  • ⚠ WARNUNG: Kunststoffverpackung kann Erstickungsgefahr bergen. Von Babys und Kleinkindern fernhalten.
  • ⚠ WARNUNG: Von offenen Flammen und anderen Wärmequellen fernhalten.
  • ⚠ WARNUNG: Sorgen Sie jederzeit für ausreichende Luftzufuhr und Belüftung, um eine Verstopfung der Atemwege zu verhindern.
  • ⚠ WARNUNG: Nicht verwenden, wenn das Produkt beschädigt ist oder Teile lose sind.
  • ⚠ WARNUNG: Bei Auftreten von Hautreizungen die Anwendung abbrechen.

Anforderungen an die Kennzeichnung und Übersetzungsregeln

Alle GPSR-konformen Warnungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Genau, prägnant und auf identifizierte Gefahren zurückführbar.
  • Übersetzt in die Amtssprache(n) jedes EU-Landes, in dem das Produkt verkauft wird
  • Je nach Platz und Kategorie auf dem Produkt, der Verpackung oder der beiliegenden Packungsbeilage sichtbar.
  • Unterstützt durch Prüfberichte, Sicherheitsdatenblätter, Inspektionsprotokolle oder Sicherheitszertifizierungen

Um die Regeln für mehrsprachige Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeitscodes und Angaben zum Importeur/Verantwortlichen zu verstehen, besuchen Sie Kennzeichnungsvorschriften für die GPSR-KonformitätDie

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Wir bieten umfassende technische Dokumentationsdienstleistungen für die EU-GPSR-Konformität an, einschließlich Risikobewertungen, konformer Etikettentexte, mehrsprachiger Übersetzungen und strukturierter Erklärungen. Besuchen Sie uns. Unser Angebot oder Kontaktieren Sie uns Um loszulegen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine GPSR-Warnung?

Eine GPSR-Warnung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Etikett oder eine Anweisung, die Verbraucher auf Restgefahren hinweist, die nach Anwendung aller angemessenen Konstruktions- und Produktionskontrollen bestehen bleiben.Diese Warnhinweise sind gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2023/988 erforderlich.

Benötigt jedes Produkt einen Warnhinweis?

Nein. Warnhinweise sind nur bei Produkten erforderlich, deren Risiken durch die Konstruktion nicht vollständig minimiert werden können. Besteht kein Restrisiko, ist ein Warnhinweis rechtlich nicht notwendig und sollte nicht angebracht werden.

Kann ich stattdessen Standard-Pflegeetiketten verwenden?

Standard-Pflegeetiketten (e.gHinweise wie „Maschinenwaschbar“ oder „Nicht im Wäschetrockner trocknen“ ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitshinweise. Besteht ein Sicherheitsrisiko, muss diesem mit einem gesonderten Warnhinweis begegnet werden, der mit „…“ beginnt.⚠ WARNUNG:“ gemäß GPSR.

Wo sollten die Warnhinweise angebracht werden?

Warnhinweise müssen für den Verbraucher vor Gebrauch deutlich sichtbar sein. Sie können – je nach verfügbarem Platz und Art des Produkts – direkt auf dem Produkt, der Verpackung oder in einer beiliegenden Packungsbeilage angebracht werden.

Muss ich Warnungen in mehreren Sprachen einfügen?

Ja. Artikel 22 der GPSR schreibt vor, dass alle Sicherheitsinformationen, einschließlich Warnhinweise, in der/den Amtssprache(n) des Landes, in dem das Produkt verkauft wird, vorliegen müssen. Beispielsweise muss ein in Belgien verkauftes Produkt Warnhinweise in Niederländisch, Französisch und gegebenenfalls Deutsch enthalten.

Wie erkenne ich, welche Warnhinweise für mein Produkt gelten?

Die korrekte Warnmeldung wird anhand Ihres Abschnitts 5 – Risikoanalyse – ermittelt. Jede Warnmeldung muss sich direkt auf eine identifizierte Gefahr beziehen und durch technische Dokumentation wie Prüfberichte oder Sicherheitsdatenblätter belegt sein.

Sind Piktogramme oder Symbole erforderlich?

In einigen Produktkategorien ja. Wo harmonisierte Normen oder branchenspezifische Gesetze gelten (e.gFür Spielzeug und Elektrogeräte können Symbole erforderlich sein. Bei allgemeinen Konsumgütern gemäß GPSR sind textbasierte Warnhinweise in der Regel ausreichend, müssen aber klar und gesetzeskonform sein. Siehe unsere Leitfaden zu Etikettensymbolen für weitere Details.

Kann ich Warnhinweise von anderen Produkten oder Konkurrenzprodukten wiederverwenden?

Nein. Warnhinweise müssen auf den spezifischen Materialien, der Konstruktion und dem Verwendungszweck Ihres Produkts basieren. Das Kopieren allgemeiner Warnhinweise ohne entsprechende Risikobewertung kann bei der Marktüberwachung zu Verstößen führen.

Was passiert, wenn ich eine erforderliche Warnung weglasse?

Wenn ein Produkt ohne angemessene Warnhinweise ein Sicherheitsrisiko aufweist, können die Marktüberwachungsbehörden Rückrufe, Bußgelder oder Verbote anordnen. Klare und begründete Warnhinweise sind ein wesentlicher Bestandteil der Sorgfaltspflicht gemäß GPSR.

Weiterführende Literatur und offizielle Quellen

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