GPSR-Zertifizierung
Die Verordnung (EU) 2023/988, die sogenannte Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), legt strengere Sicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte Konsumgüter fest. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG und führt neue Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze ein, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Umfang des GPSR
Mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 wird das GPSR gilt für alle Produkte Platzierung auf dem EU-Markt, unabhängig vom Vertriebskanal, einschließlich stationärer Geschäfte und Online-Plattformen. Die GPSR gilt für die meisten Konsumgüter in der EU, mit Ausnahme bestimmter Kategorien wie beispielsweise Arzneimittel. Sie verpflichtet auch Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Einhaltung der Produktsicherheit und stellt sicher, dass jeder Akteur in der Lieferkette Verantwortung übernimmt. Produkte, die bereits anderen EU-Sicherheitsvorschriften unterliegen, können von bestimmten GPSR-Anforderungen teilweise oder vollständig ausgenommen sein.
Wirtschaftsakteure
Die GPSR legt in § 3(13) folgende Wirtschaftsakteure fest:
- Hersteller
- Bevollmächtigter Vertreter
- Importeur
- Verteiler
- Fulfillment-Dienstleister
Nicht-EU-Wirtschaftsakteure (wie beispielsweise solche aus den USA, Großbritannien, Kanada, der Schweiz, Australien oder China) kann einen Bevollmächtigten in der Europäischen Union als Kontaktstelle benennen für MarktüberwachungsbehördenDie Die GPSR legt klare Verpflichtungen für verschiedene Wirtschaftsakteure zur Einhaltung von Produktsicherheitsstandards fest.
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure
Die GPSR definiert Rollen und Verantwortlichkeiten für die folgenden Wirtschaftsakteure:
- HerstellerUnternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen oder entwickeln und fertigen lassen, sind dafür verantwortlich, dass diese Produkte den GPSR-Anforderungen vor dem Inverkehrbringen entsprechen. Dies umfasst die Durchführung umfassender Prüfungen. Risikobewertungen und die Aufrechterhaltung technische DokumentationBei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Formen des Fernabsatzes) verkauft werden, kann es auch einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder es an einen Vertriebshändler liefert, der es dann online zum Verkauf anbietet.
- ImporteureProdukte, die außerhalb der EU hergestellt und im stationären Einzelhandel innerhalb der EU verkauft werden, werden von einem Importeur innerhalb der EU in Verkehr gebracht. Der Importeur übernimmt die Rolle eines Wirtschaftsbeteiligten gemäß Artikel 4, es sei denn, der Hersteller hat einen Bevollmächtigten zur Erfüllung dieser Pflichten benannt. Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen sicherstellen, dass diese Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Importeure sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, und sie müssen Kopien der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
- VertriebspartnerBei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Fernabsatzwege) vertrieben werden, kann es auch einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder an einen Händler liefert, der es dann online anbietet. Händler sollten sicherstellen, dass die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen und von den notwendigen Dokumenten und Anweisungen begleitet werden.
- Bevollmächtigte Vertreter: Von Herstellern oder Importeuren ernannt, Bevollmächtigte Vertreter innerhalb der EU ansässige Unternehmen handeln im Namen des Herstellers oder Importeurs hinsichtlich spezifischer Aufgaben, wie z. B. der Pflege der technischen Dokumentation und der Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden.Hat der Hersteller oder Importeur (unabhängig davon, ob er seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat) einen Bevollmächtigten schriftlich mit der Durchführung bestimmter Aufgaben gemäß Artikel 4 beauftragt, so übernimmt dieser Bevollmächtigte die Rolle eines Wirtschaftsteilnehmers gemäß Artikel 4.
- Fulfillment-DienstleisterUnternehmen, die Dienstleistungen wie Lagerung, Verpackung und Versand anbieten, ohne die Produkte selbst zu besitzen, gelten als Fulfillment-Dienstleister. Sofern kein anderer Wirtschaftsteilnehmer in der EU ansässig ist, müssen diese Anbieter die Produktkonformität mit der GPSR sicherstellen.
- Betreiber von Online-MarktplätzenDigitale Plattformen, die den Verkauf von Produkten erleichtern, müssen Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate PortalSie müssen eine zentrale Anlaufstelle für die EU-Behörden benennen und die Einhaltung der Meldepflichten für Produktsicherheitsvorfälle sicherstellen. Außerdem sind sie verpflichtet, nach Meldung unsicherer Produkte unverzüglich vom Markt zu nehmen.
Online-Marktplatz-Registrierung
Artikel 22 der GPSR führt neue Anforderungen für Online-Marktplätze ein. Anbieter von Online-Shops und anderen digitalen Marktplätzen müssen:
- Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate Portal.
- Benennen Sie eine zentrale Anlaufstelle für die EU-Behörden.
- Sicherstellen der Einhaltung der Meldepflichten im Zusammenhang mit Produktsicherheit.
Marktplätze müssen außerdem mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um unsichere Produkte schnellstmöglich zu entfernen und wiederholte Verstöße zu verhindern.
Fernabsatz, Wirtschaftsbeteiligte und Bevollmächtigte
Die GPSR enthält Bestimmungen für den Fernabsatz, die für Online-Anbieter gelten. Diese Anbieter müssen sich bei der GPSR registrieren. Sicherheitstor-PortalOnline-Anbieter von Produkten, die unter die GPSR fallen, sind ebenfalls verpflichtet, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen. Gemäß Artikel 19 der Verordnung müssen Angaben zum Hersteller (Name oder Handelsname) oder zum EU-Bevollmächtigter Auf der anbietenden Website (Online-Schnittstelle) müssen Angaben zum Hersteller sowie Produktidentifikationsinformationen (einschließlich eines Produktbildes) und alle Warnhinweise oder Sicherheitshinweise zum Produkt bereitgestellt werden.
Importeure von außerhalb der EU, beispielsweise aus den USA, Großbritannien, der Schweiz, Kanada, Australien oder China, müssen ebenfalls die GPSR einhalten und unter anderem einen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten benennen. Dies kann ein in der EU ansässiger Importeur, Händler oder ein Bevollmächtigter VertreterDie
Der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur ist verantwortlich für:
- Halten und Pflegen des Produkts technische DokumentationDie
- Zusammenarbeit mit EU-MarktüberwachungsbehördenDie
- Als offizielle Anlaufstelle für Anfragen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen fungieren.
Wenn ein Hersteller außerhalb der EU keinen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten benennt, übernimmt der Fulfillment-Dienstleister automatisch die rechtliche Verantwortung für die Produktkonformität.
Risikobewertung und Sicherheitsbewertung
Um die GPSR-Anforderungen zu erfüllen, sind die Hersteller verpflichtet, gründliche Prüfungen durchzuführen. Risikobewertungen ihrer ProdukteDieser Prozess umfasst die Bewertung verschiedener Faktoren, darunter Produktdesign, Zusammensetzung, Verpackung und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten. Die Anwendung relevanter europäischer Normen kann diese Bewertung unterstützen. Die Ergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine unzureichende Risikobewertung kann schwerwiegende Folgen wie Bußgelder, Produktrückrufe oder Marktzugangsbeschränkungen nach sich ziehen.
Um die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß Abschnitt 5 der GPSR („Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder zur Verfügung stellen.“) zu bestätigen, sind Hersteller verpflichtet, die Sicherheit des Produkts im Rahmen einer internen Risikoanalyse zu bewerten. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Produkteigenschaften, Zusammensetzung, Verpackung und Wechselwirkungen mit anderen Produkten beurteilt. Für diese Bewertung können einschlägige europäische Normen herangezogen werden.
Die interne Risikoanalyse und eine Liste aller relevanten europäischen Normen sind Bestandteil der technischen Dokumentation eines Produkts. Diese Risikobewertung muss dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine unzureichende Bewertung kann zu Strafen, Rückrufen oder Marktzugangsbeschränkungen führen.
Kennzeichnungsvorschriften
Um die Transparenz und die Verbrauchersicherheit zu verbessern, schreibt GPSR bestimmte Maßnahmen vor. KennzeichnungsvorschriftenDie Produkte müssen Folgendes anzeigen:
- Name des Herstellers, eingetragener Handelsname und Kontaktdaten.
- Eine Referenz zur Rückverfolgbarkeit des Produkts, wie beispielsweise eine Chargen- oder Seriennummer.
- Sicherheitshinweise in einer für die Verbraucher im Zielmarkt leicht verständlichen Sprache.
Die Verordnung fördert außerdem die Verwendung digitaler Etiketten und QR-Codes, um zusätzliche Konformitätsdokumente und Sicherheitshinweise bereitzustellen.
Marktüberwachung und Strafen
Zur Stärkung des Verbraucherschutzes verbessert das GPSR Marktüberwachung Mechanismen zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch:
- Die Wirtschaftsakteure werden verpflichtet, schwerwiegende Produktsicherheitsvorfälle innerhalb von zwei Werktagen den zuständigen Behörden zu melden.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden durch Plattformen wie das EU Safety Gate.
- Standardisierung der Strafen bei Nichteinhaltung, die erhebliche Geldstrafen oder ein Verkaufsverbot für das Produkt umfassen können.
Übergangsbestimmung
GPSR gilt für alle Produkte, die in seinen Geltungsbereich fallen die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden. Das Inverkehrbringen von Produkten, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen, dieser Richtlinie entsprechen und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, darf von den EU-Mitgliedstaaten nicht behindert werden.
Die Rolle von EaseCert bei der Erleichterung der Einhaltung von Vorschriften
Die komplexen Anforderungen der GPSR-Richtlinien zu erfüllen, kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. EaseCert bietet umfassende Dienstleistungen, um Unternehmen bei der Einhaltung der GPSR-Richtlinien zu unterstützen.Unser Leistungsumfang umfasst:
- Unterstützung bei der RisikobewertungUnterstützung der Hersteller bei der Durchführung detaillierter Analysen Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen zur Sicherstellung der Produktkonformität.
- Unterstützung bei der DokumentationAnleitung zur Vorbereitung und Instandhaltung der notwendigen technische Dokumentation und KonformitätserklärungenDie
- Dienstleistungen des autorisierten Vertreters: Dient als EU-basierte Bevollmächtigter Vertreter Für Hersteller außerhalb der EU wird eine zuverlässige Verbindung zu den Marktüberwachungsbehörden sichergestellt.
- GPSR-ZertifizierungBereitstellung maßgeschneiderte Produktzertifizierungen um Unternehmen dabei zu helfen, ihren Verpflichtungen gemäß GPSR nachzukommen.
Durch die Partnerschaft mit EaseCert können Unternehmen sich souverän im regulatorischen Umfeld bewegen und sicherstellen, dass ihre Produkte sicher, konform und für den EU-Markt geeignet sind.
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