Produktsicherheitskonformität

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist offiziell Verordnung (EU) 2023/988, ist nun in Kraft ab 13. Dezember 2024Diese Regelung ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG Die GPSR führt strengere Sicherheitsanforderungen ein, insbesondere für Online-Händler und Wirtschaftsbeteiligte. Unternehmen in der EU müssen nun die vollständige Einhaltung sicherstellen, um Strafen und mögliche Marktbeschränkungen zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Änderungen der GPSR:

1. Erweiterter Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte innerhalb der EU verkauft werden, egal ob online oder offline. Es verstärkt die Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze. Insbesondere:

  • Es gilt für alle neu in Verkehr gebrachte Produkte ab 13. Dezember 2024.
  • Produkte, die bereits vor diesem Datum auf dem EU-Markt erhältlich waren und der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen, können weiterhin unter Artikel 51 (Übergangsbestimmungen).

2. Stärkere Pflichten für Online-Händler

Unter Artikel 19Online-Marktplätze und E-Commerce-Verkäufer müssen den Verbrauchern klare und leicht zugängliche Sicherheitsinformationen zur Verfügung stellen. Produktlisten müssen nun Folgendes enthalten:

  • Name des Herstellers, Handelsname oder eingetragenes Warenzeichen mit ihrer Post- und E-Mail-Adresse.
  • Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt: Name und Kontaktdaten des Bevollmächtigter Vertreter (gemäß Artikel 16 der GPSR bzw. Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020).
  • Produktidentifikationsdetails, einschließlich einer Bild, Typ und relevante Kennungen.
  • Sicherheitswarnungen und Konformitätsinformationen in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.

Diese Anforderung gilt für jedes Verbraucherprodukt, das unter die GPSR fällt im Fernabsatz verkauft.

3. Erhöhte Verantwortung der Wirtschaftsbeteiligten

Wirtschaftsakteure, einschließlich Importeure und Händler, tragen nun eine größere Verantwortung. Zu ihren Pflichten gehören:

  • Sicherstellen, dass Produkte Sicherheitsnormen erfüllen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.
  • Überprüfung, ob Hersteller außerhalb der EU einen Bevollmächtigten ernennen.
  • Implementierung Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen, einschließlich ordnungsgemäßer Aufzeichnung und Risikobewertung.

4. Neue Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen

Die Behörden verfügen nun über stärkere Durchsetzungsbefugnisse, darunter:

  • Unternehmen müssen Unsichere Produkte schnell entfernen.
  • Dirigieren stichprobenartige Compliance-Prüfungen und Audits.
  • Ausgabe hohe Geldstrafen wegen Nichteinhaltung.

5.Artikel 51: Übergangsbestimmungen

GPSR enthält eine Übergangsklausel gemäß Artikel 51und erklärte:

  • Produkte, die den Richtlinie 2001/95/EG und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht vor dem 13. Dezember 2024, können weiterhin verkauft werden.
  • Diese Produkte müssen die neuen GPSR-Anforderungen nicht erfüllen, sofern sie zuvor rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
  • Gebrauchte, Vintage- und Antiquitätenartikel können davon ausgenommen sein, wie eBay und andere Plattformen bestätigen, sofern sie die vorherigen Sicherheitsbestimmungen erfüllen.

6. Schritte, die Unternehmen jetzt unternehmen müssen

Um die GPSR-Konformität aufrechtzuerhalten, sollten Unternehmen:

  1. Produktlisten überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Online-Angebote alle erforderlichen Informationen enthalten unter Artikel 19.
  2. Bevollmächtigten Vertreter ernennen: Hersteller außerhalb der EU müssen einen Vertreter zur Einhaltung der Vorschriften benennen.
  3. Produktdokumentation aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass technische Dateien, Sicherheitswarnungen und Testberichte auf dem neuesten Stand sind.
  4. Implementieren Sie Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen: Führen Sie Aufzeichnungen über Lieferkettentransaktionen und Konformitätsprüfungen.
  5. Überwachung der Marktüberwachungsmaßnahmen: Bleiben Sie über Durchsetzungstrends auf dem Laufenden und passen Sie sich schnell an regulatorische Aktualisierungen an.

7. Fazit

Der Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist jetzt in Kraft, was strengere Compliance-Verpflichtungen für Unternehmen mit Verkäufen in der EU mit sich bringt. Unternehmen, insbesondere solche, die über E-Commerce verkaufen, müssen umgehend handeln, um diese neuen Anforderungen zu erfüllen. Die Gewährleistung von Produktsicherheit, ordnungsgemäßer Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ist entscheidend für den weiteren Marktzugang und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

8. Referenzen

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