Einhaltung der Produktsicherheit

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), offiziell Verordnung (EU) 2023/988, ist ab sofort in Kraft. 13. Dezember 2024Diese Verordnung ersetzt die vorherige Richtlinie 2001/95/EG und führt strengere Sicherheitsanforderungen ein, insbesondere für Online-Händler und Wirtschaftsakteure. Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen nun die vollständige Einhaltung gewährleisten, um Strafen und mögliche Marktbeschränkungen zu vermeiden. Hier die wichtigsten Änderungen der GPSR:

1. Erweiterter Anwendungsbereich

Die GPSR gilt für alle Konsumgüter Der Verkauf innerhalb der EU, ob online oder offline, wird dadurch verstärkt. Dies betrifft insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze.

  • Es gilt für alle neu auf dem Markt platzierte Produkte ab dem 13. Dezember 2024Die
  • Produkte, die vor diesem Datum bereits auf dem EU-Markt erhältlich waren und der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen, können weiterhin verkauft werden. Artikel 51 (Übergangsbestimmungen).

2. Stärkere Verpflichtungen für Online-Händler

Unter Artikel 19Online-Marktplätze und E-Commerce-Anbieter müssen Verbrauchern klare und leicht zugängliche Sicherheitsinformationen bereitstellen. Produktbeschreibungen müssen nun Folgendes enthalten:

  • Name des Herstellers, Handelsname oder eingetragene Marke mit ihrer Post- und E-Mail-Adresse.
  • Wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist: Name und Kontaktdaten des/der Bevollmächtigter Vertreter (gemäß Artikel 16 der GPSR oder Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020).
  • Produktdetailseinschließlich eines Bild, Typ und relevante Kennungen.
  • Sicherheitswarnungen und Informationen zur Einhaltung der Vorschriften in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.

Diese Anforderung gilt für jedes unter GPSR fallende Konsumprodukt Verkauf per Fernabsatz.

3. Erhöhte Verantwortung der Wirtschaftsteilnehmer

Wirtschaftsakteure, darunter Importeure und Händler, tragen nun eine größere Verantwortung. Zu ihren Pflichten gehören:

  • Sicherstellen, dass Produkte Sie müssen die Sicherheitsstandards erfüllen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.Die
  • Überprüfung, ob Hersteller außerhalb der EU einen Bevollmächtigten ernennenDie
  • Implementierung Rückverfolgbarkeitsmaßnahmeneinschließlich ordnungsgemäßer Aufzeichnungen und Risikobewertung.

4. Neue Marktüberwachung &Durchsetzungsmaßnahmen

Die Behörden verfügen nun über stärkere Durchsetzungsbefugnisse, darunter:

  • Unternehmen dazu verpflichten Unsichere Produkte umgehend entfernenDie
  • Durchführung Stichprobenartige Compliance-Prüfungen und AuditsDie
  • Ausgabe hohe Geldstrafen bei Nichteinhaltung.

5.Artikel 51: Übergangsbestimmungen

GPSR enthält eine Übergangsklausel gemäß Artikel 51, mit der Begründung:

  • Produkte, die den folgenden Anforderungen entsprechen Richtlinie 2001/95/EG und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht. vor dem 13. Dezember 2024können weiterhin verkauft werden.
  • Diese Produkte müssen die neuen GPSR-Anforderungen nicht erfüllen.vorausgesetzt, sie wurden zuvor rechtmäßig auf dem Markt angeboten.
  • Gebrauchte, Vintage- und Antiquitätenartikel Ausnahmen können, wie von eBay und anderen Plattformen bestätigt, gelten, sofern die bisherigen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

6. Schritte, die Unternehmen jetzt unternehmen müssen

Um die Anforderungen der GPSR zu erfüllen, sollten Unternehmen Folgendes beachten:

  1. Produktlisten prüfen: Stellen Sie sicher, dass Online-Einträge alle erforderlichen Informationen enthalten unter Artikel 19Die
  2. Einen Bevollmächtigten ernennen: Hersteller außerhalb der EU müssen einen Vertreter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen benennen.
  3. Produktdokumentation aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass technische Unterlagen, Sicherheitswarnungen und Prüfberichte auf dem neuesten Stand sind.
  4. Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen implementieren: Führen Sie Aufzeichnungen über Lieferkettentransaktionen und die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften.
  5. Marktüberwachungsmaßnahmen überwachen: Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Durchsetzung von Vorschriften informiert und passen Sie sich schnell an regulatorische Änderungen an.

7. Schlussfolgerung

Der Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist nun in Kraft.Dies führt zu strengeren Compliance-Pflichten für Unternehmen, die in der EU verkaufen. Unternehmen, insbesondere solche, die über E-Commerce verkaufen, müssen umgehend handeln, um diese neuen Anforderungen zu erfüllen. Produktsicherheit, korrekte Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind entscheidend für den fortgesetzten Marktzugang und die Einhaltung der Vorschriften.

8. Literaturverzeichnis

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