Risikobewertung

EU-Verordnung 2023/988 Allgemeine Produktsicherheitsverordnung – Risikoanalyse &Bewertung

Gewährleistung der Produktsicherheit gemäß der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSRDie EU-Verordnung 2023/988 fordert ein strukturiertes Risikoanalyseverfahren. Dieser systematische Ansatz unterstützt Importeure, Hersteller und Verantwortliche bei der Erfüllung ihrer Compliance-Pflichten und gewährleistet gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Abschnitte einer GPSR-konformen Risikobewertung. Laden Sie unsere [Website/Richtlinie einfügen] herunter. GPSR-Risikoanalysevorlage für einen strukturierten Ansatz zur Bewertung von Produktsicherheitsrisiken.

Abschnitt 1 – Informationen über Wirtschaftsbeteiligte

Dieser Abschnitt nennt alle Wirtschaftsakteure, die an der Lieferkette des Produkts beteiligt sind, einschließlich:

  • HerstellerAngaben zu Name, Handelsname, vollständiger Post- und E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Hauptansprechpartner.
  • Bevollmächtigter VertreterSofern zutreffend, dieselben Angaben wie der Hersteller machen.
  • Importeur: Kontaktinformationen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
  • Verantwortliche Person: Falls abweichend vom Hersteller, benannter EU-Vertreter Erfüllung der Compliance-Verpflichtungen.

Abschnitt 2 – Allgemeine Produktbeschreibung

Eine klare Produktbeschreibung, einschließlich:

  • Produktname und Funktion.
  • Wesentliche Sicherheitsmerkmale (e.g(Lebensmittel imitierende, für Kinder attraktive Gegenstände, Kleinteile, gefährliche Materialien).
  • Zusammensetzungsdetails (Rohstoffe oder Stückliste).
  • Altersklassifizierung (e.g(…), bestimmt für Erwachsene, Kinder über 12 Jahre, Säuglinge usw.

Abschnitt 3 – Anwendbare rechtliche Anforderungen &und Standards

Die Produkte müssen den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen, wie zum Beispiel:

  • Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU/2023/988)Die
  • REACH-Verordnung (EG 1907/2006) (Anhang XVII für beschränkte Stoffe, SVHCs).
  • Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU/2019/1021)Die
  • Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU) für elektronische Produkte.&
  • Anwendbare EU-harmonisierte Normen Gewährleistung der Produktsicherheit (e.g(z. B. EN71 für Spielzeug, IEC-Normen für Elektronik usw.).

Abschnitt 4 – Bewertung des Produktdesigns

Eine Gefahrenanalyse identifiziert potenzielle Risiken und Minderungsmaßnahmen:

Physisch &Mechanische Gefahren

  • Scharfe Kanten, bewegliche Teile, Einklemmgefahr, Kleinteile, die Erstickungsgefahr bergen.
  • Stabilitätsbedenken bei Gegenständen, die zum Umkippen oder Zusammenbrechen neigen.
  • Einhaltung von Standards wie EN 71-1, ISO 8124Die

Entflammbarkeit &und thermische Gefahren

  • Brandgefahr, Überhitzung, Selbstentzündung, Kontakt mit heißen Oberflächen.
  • Einhaltung von EN71-2, FFFSRoder den einschlägigen Vorschriften zur Nachtwäsche.

Chemische Gefahren

  • Vorhandensein von verbotenen Chemikalien, toxischen Substanzen, Schwermetallen und Allergenen.
  • Einhaltung von REACH Anhang XVII, CLP-Kennzeichnung, EN71-3, RoHS-RichtlinieDie

Elektrische Gefahren

  • Batterie- und Stromschlaggefahr, Kurzschlüsse, Überhitzung von Bauteilen.
  • Einhaltung von EN 62133, IEC 60335, Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)Die

Hygiene &und mikrobiologische Gefahren

  • Risiko einer bakteriellen oder pilzlichen Kontamination, Materialien, die Krankheitserreger beherbergen können.
  • Einhaltung von USP 50, 51, ISO 22196, EN 13697Die

Strahlung &Optische Gefahren

  • LED-Emissionen, Laserbestrahlung, UV- oder IR-Strahlung.
  • Risiken durch elektromagnetische Felder (EMF).
  • Einhaltung von EN 62233, IEC 62471, EMV-Richtlinie (2014/30/EU)Die

Abschnitt 5 – Ergebnisse der Risikoanalyse/Risikobewertung

Jede identifizierte Gefahr wird in Risikostufen eingeteilt:

  • Kritisches RisikoLebensbedrohliche Gefahren, die strenge Kontrollmaßnahmen erfordern (e.g(Stromschlag, giftige Chemikalien, Erstickungsgefahr für Säuglinge).
  • Großes Risiko: Durch Test- und Compliance-Protokolle werden erhebliche Verletzungs-/Schadensrisiken gemindert (e.g(z. B. Brandgefahren, mechanische Einklemmung, Schnittverletzungen, Verbrennungen).
  • Geringes RisikoRisiken mit geringem Schweregrad werden durch Produktdesign und Kennzeichnung adressiert (e.g(…, leichte Reizungen durch die Materialien, geringfügige Bedenken hinsichtlich der Entflammbarkeit).
  • ProduktionsbedenkenRisiken wie Fremdkörperkontamination, unsachgemäße Montage, Materialunregelmäßigkeiten werden durch Qualitätskontrolle gemindert (e.g(z. B. Metalldetektion, Sichtprüfung, Gewichtskontrollen).

Abschnitt 6 – Kennzeichnungsvorschriften

Richtig Beschriftung gewährleistet die Sicherheit der Nutzer und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dies umfasst:

  • Produktkennzeichnung &Sicherheitshinweise (e.g(Alterswarnungen, Sicherheitshinweise, Richtlinien zur sachgemäßen Verwendung).
  • Warnhinweise auf der Verpackung & Konformitätssymbole (e.g(CE-Kennzeichnung, Entsorgungshinweise, Warnhinweise).
  • Dem Produkt liegen spezifische Sicherheitsinformationen bei. (e.g(Handbücher, Wartungsanleitungen, Notfallwarnungen).

Abschließende Erklärung zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen

Nach Abschluss der Risikobewertung gilt das Produkt gemäß den GPSR-Anforderungen als sicher. Ein Vertreter des Lieferanten muss das Dokument unterzeichnen und abstempeln, um die Konformität zu bestätigen.

Bei EaseCert vereinfachen wir die Einhaltung der GPSR-Vorschriften für Importeure und Hersteller und stellen sicher, dass Ihre Produkte die EU-Sicherheitsanforderungen erfüllen. Kontaktieren Sie uns für fachkundige Beratung zu Risikobewertungen, regulatorischen Verpflichtungen und ZertifizierungslösungenDie


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