General Product Safety Regulation (GPSR): A Comprehensive Guide - EaseCert | GPSR Certification & Product Compliance

Allgemeine Produktsicherheitsregulierung (GPSR): Ein umfassender Leitfaden

Einführung in GPSR

Die Verordnung (EU) 2023/988, bekannt als Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), legt strengere Sicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte Verbraucherprodukte fest. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG und führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Gewährleistung der Produktsicherheit ein.

Geltungsbereich der GPSR

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die GPSR gilt für alle Produkte auf dem EU-Markt, unabhängig vom Vertriebskanal, sowohl im stationären Handel als auch auf Online-Plattformen. Die GPSR gilt für die meisten Konsumgüter in der EU, mit Ausnahme bestimmter Kategorien wie Arzneimittel. Sie verpflichtet auch Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Sicherheit und stellt sicher, dass jeder Akteur in der Lieferkette Verantwortung übernimmt. Produkte, die bereits unter andere EU-Sicherheitsvorschriften fallen, können teilweise oder vollständig von bestimmten GPSR-Anforderungen ausgenommen sein.

Was ist das GPSR?

Der GPSR ist nun vollständig in Kraft, die sicherstellt, dass alle in der EU verkauften Produkte strenge Sicherheitsstandards erfüllen und dabei den Fortschritt in Technologie und E-Commerce berücksichtigen. Die Verordnung verbessert die Rückrufprozesse und stellt strengere Anforderungen an die Kennzeichnung und Risikobewertung. Ursprünglich veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 23. Mai 2023 und in Kraft getreten am 12. Juni 2023, GPSR ersetzte offiziell die GenAllgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) am 13. Dezember 2024Unternehmen müssen nun die Anforderungen erfüllen, um weiterhin in der EU verkaufen zu können.

Hauptunterschiede zwischen GPSR und GPSD

Erfordernis GPSR GPSD
Verantwortlicher Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter, Fulfillment-Dienstleister Nicht klar definiert
Beschriftung Produkttyp, Chargennummer, Herstellerangaben, Warnhinweise, Alterseignung Herstellerangaben, Chargennummer, Warnhinweise
Dokumentation Technische Dokumentation, Anleitungen, Prüfberichte Anleitungen, Prüfberichte
Kommunikation Telefon, E-Mail, Website-Bereich Nicht angegeben
Labortests Im Allgemeinen erforderlich Im Allgemeinen erforderlich

Von GPSR abgedeckte Produkte

Sofern keine sektorspezifischen Regelungen bestehen, gilt die GPSR für alle Verbraucherprodukte.Dazu gehören:

  • Automobil- und Mobilitätsprodukte
  • Kleidung, Schuhe und Accessoires
  • Heimwerken, Werkzeuge, Eisenwaren und Gartenarbeit
  • Elektrische und elektronische Produkte
  • Haushalts- und Bürobedarf
  • Haushaltswaren, Küchengeschirr und Möbel
  • Schmuck und Accessoires
  • Körperpflege- und Schönheitsprodukte
  • Haustierprodukte
  • Sport- und Outdoorausrüstung
  • Spielzeug und Kinderprodukte

Wirtschaftsbeteiligte

Die GPSR legt in § 3 Absatz 13 folgende Wirtschaftsakteure fest:

  • Hersteller
  • Bevollmächtigter Vertreter
  • Importeur
  • Verteiler
  • Fulfillment-Dienstleister

Hersteller können einen Bevollmächtigter in der Europäischen Union als Anlaufstelle für Marktüberwachungsbehörden. Die GPSR legt klare Verpflichtungen für verschiedene Wirtschaftsakteure zur Einhaltung von Produktsicherheitsstandards fest. Laden Sie unsere GPSR-Checkliste für einen einfachen Überblick über die Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure.

Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure

Die GPSR definiert Rollen und Verantwortlichkeiten für die folgenden Wirtschaftsakteure:

  • HerstellerUnternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen oder entwickeln und herstellen lassen, sind dafür verantwortlich, dass diese Produkte vor der Markteinführung den GPSR-Anforderungen entsprechen. Dazu gehören umfassende Risikobewertungen und die Pflege der technischen Dokumentation. Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Formen des Fernabsatzes) verkauft werden, kann es auch einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder an einen Händler liefert, der es dann online zum Verkauf anbietet.

  • ImporteureProdukte, die außerhalb der EU hergestellt und im Einzelhandel innerhalb der EU verkauft werden, werden von einem Importeur innerhalb der EU in Verkehr gebracht. Der Importeur übernimmt die Rolle eines Wirtschaftsakteurs gemäß Artikel 4, sofern der Hersteller nicht einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt hat. Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen nachweisen, dass diese Produkte den EU-Sicherheitsnormen entsprechen. Importeure müssen sicherstellen, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, und Kopien der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.

  • Distributoren: Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt und online (oder über andere Formen des Fernabsatzes) verkauft werden, kann es auch einen Importeur geben, der das Produkt entweder direkt online verkauft oder an einen Händler liefert, der es dann online zum Verkauf anbietet. Händler sollten überprüfen, ob die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen und die erforderlichen Unterlagen und Anleitungen beiliegen.

  • Vertretungsberechtigte Personen: Von Herstellern ernannt, Vertretungsberechtigte mit Sitz in der EU handeln im Auftrag des Herstellers über bestimmte Aufgaben, wie z. B. die Pflege der technischen Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.Wenn der Hersteller (unabhängig davon, ob er seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat) einen Bevollmächtigten schriftlich zur Durchführung bestimmter Aufgaben gemäß Artikel 4 benannt hat, übernimmt dieser Vertreter die Rolle eines Wirtschaftsakteurs gemäß Artikel 4.

  • Fulfillment-Dienstleister: Unternehmen, die Dienstleistungen wie Lagerung, Verpackung und Versand anbieten, ohne Eigentümer der Produkte zu sein, gelten als Fulfillment-Dienstleister. Sofern kein anderer Wirtschaftsteilnehmer in der EU ansässig ist, müssen diese Anbieter die Produktkonformität mit der GPSR sicherstellen.

  • Online-Marktplatzbetreiber: Digitale Plattformen, die den Verkauf von Produkten erleichtern, müssen Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate-Portal, eine zentrale Anlaufstelle für die EU-Behörden benennen und die Einhaltung der Meldepflichten für Produktsicherheit sicherstellen. Sie sind außerdem verpflichtet, unsichere Produkte nach einer Meldung rasch vom Markt zu nehmen.


Online-Marktplatz-Registrierung

Artikel 22 der GPSR führt neue Anforderungen für Online-Marktplätze ein. Anbieter von Online-Shops und anderen digitalen Marktplätzen müssen:

Marktplätze müssen außerdem mit Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um unsichere Produkte schnell zu entfernen und wiederholte Verstöße zu verhindern.

Fernabsatz, Wirtschaftsbeteiligte und Bevollmächtigte

Die GPSR enthält Bestimmungen für den Fernabsatz, die für Online-Anbieter gelten. Diese Anbieter müssen sich auf der Safety Gate-Portal. Online-Anbieter von Produkten, die unter die GPSR fallen, sind ebenfalls verpflichtet, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen. Gemäß Artikel 19 der Verordnung müssen Angaben zum Hersteller (Name oder Handelsname) oder dem EU-Bevollmächtigter des Herstellers sowie Informationen zur Produktidentifizierung (einschließlich eines Produktbildes) und etwaige Warn- oder Sicherheitshinweise zum Produkt müssen auf der Website des Anbieters (Online-Schnittstelle) bereitgestellt werden.

Um die Verantwortlichkeit zu erhöhen, schreibt die GPSR vor, dass Hersteller außerhalb der EU einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur benennen müssen, der die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet. Dies kann ein in der EU ansässiger Importeur, Händler oder Bevollmächtigter sein.

Der in der EU ansässige Wirtschaftsteilnehmer ist verantwortlich für:

  • Vorhalten und Pflegen der technischen Produktdokumentation.
  • Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden der EU.
  • Fungiert als offizielle Kontaktstelle für Anfragen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Wenn ein Hersteller außerhalb der EU keinen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur benennt, übernimmt automatisch der Importeur oder Händler die rechtliche Verantwortung für die Produktkonformität.

Risikobewertung und Sicherheitsbewertung

Um die GPSR-Anforderungen zu erfüllen, sind Hersteller verpflichtet, gründliche Risikobewertungen ihrer ProdukteDabei werden verschiedene Faktoren bewertet, darunter Design, Zusammensetzung, Verpackung und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten. Die Anwendung einschlägiger europäischer Normen kann diese Bewertung unterstützen. Die Ergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Vernachlässigung einer ordnungsgemäßen Risikobewertung kann schwerwiegende Folgen wie Geldbußen, Produktrückrufe oder Marktzugangsbeschränkungen haben.

Um die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsanforderung gemäß Abschnitt 5 der GPSR („Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.“) zu bestätigen, sind Hersteller verpflichtet, die Sicherheit des Produkts im Rahmen einer internen Risikoanalyse zu bewerten. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Produkteigenschaften, Zusammensetzung, Verpackung und Wechselwirkungen mit anderen Produkten bewertet. Für diese Bewertung können einschlägige europäische Normen herangezogen werden.

Die interne Risikoanalyse und eine Liste aller relevanten europäischen Normen sind Teil der technischen Produktdokumentation. Diese Risikobewertung muss dokumentiert und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine unzureichende Bewertung kann zu Strafen, Rückrufen oder Marktzugangsbeschränkungen führen.

Kennzeichnungsanforderungen

Um die Transparenz und die Sicherheit der Verbraucher zu verbessern, schreibt die GPSR spezifische Kennzeichnungsvorschriften. Auf den Produkten muss Folgendes zu sehen sein:

  • Name des Herstellers, eingetragener Handelsname und Kontaktdaten.
  • Eine Referenz zur Produktrückverfolgbarkeit, beispielsweise eine Chargen- oder Seriennummer.
  • Sicherheitswarnungen in einer für die Verbraucher im Zielmarkt leicht verständlichen Sprache.

Die Verordnung fördert außerdem die Verwendung digitaler Etiketten und QR-Codes, um zusätzliche Konformitätsdokumentation und Sicherheitsanweisungen bereitzustellen.

Übergangsbestimmungen

GPSR gilt für alle Produkte in seinem Geltungsbereich die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden. Die Bereitstellung auf dem Markt von Produkten, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen, dieser Richtlinie entsprechen und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, darf von den EU-Mitgliedstaaten nicht behindert werden.

Stärkere Marktüberwachung und Sanktionen

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, stärkt die Marktüberwachung Maßnahmen und harmonisieren die Strafen in den Mitgliedstaaten. Unternehmen unterliegen strengeren Verpflichtungen, schwere Unfälle mit ihren Produkten innerhalb von zwei Arbeitstagen zu melden und bei Bedarf wirksame Rückrufverfahren einzuleiten.

Vorbereitung auf die GPSR: Was Unternehmen tun müssen

Um sich an die GPSR anzupassen, sollten Unternehmen:

  • Führen Sie detaillierte Risikobewertungen um mögliche Gefahren zu erkennen.
  • Aktualisieren Sie Produktetiketten, Benutzeranweisungen usw.
  • Ernennen Sie einen Bevollmächtigter oder einen in der EU ansässigen Wirtschaftsteilnehmer sicherstellen.
  • Implementieren Sie Systeme für Überwachung der Produktsicherheit nach der Markteinführung und melden Sie Unfälle unverzüglich.

Abschluss

Die GPSR stellt einen grundlegenden Schritt für die Produktsicherheit in der EU dar und begegnet den Herausforderungen des modernen Handels und der Technologie. Durch die Forderung nach strengen Risikobewertungen und einer stärkeren Rechenschaftspflicht der Wirtschaftsakteure schafft die Verordnung ein sichereres Umfeld für Verbraucher und einen berechenbareren Rahmen für Unternehmen. Laden Sie unsere GPSR-Checkliste Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte die Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen der EU erfüllen. So bleiben Sie konform und können sich erfolgreich auf dem EU-Markt bewegen.

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