
EU-GPSR-Konformität: Was Importeure wissen müssen
Die Europäische Union hat die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) eingeführt, die die bisherige Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) ersetzt. Diese Verordnung trat am 13. Dezember 2024 in Kraft und gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich derjenigen, die aus Ländern wie den USA, Kanada, Großbritannien, der Schweiz und Australien importiert werden.
Für Importeure und Hersteller , die Waren in der EU verkaufen, ist es wichtig, die erweiterten Verpflichtungen im Rahmen der GPSR zu verstehen, um die Einhaltung sicherzustellen und den Marktzugang aufrechtzuerhalten.
Wichtige Aktualisierungen im Rahmen der GPSR
1. Erweiterter Geltungsbereich und erweiterte Definitionen
- Als Hersteller gilt ein Unternehmen, das ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter seinem Namen oder seiner Marke vermarktet.
- Ein Importeur ist ein in der EU ansässiges Unternehmen, das Produkte aus Drittländern auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
- Die GPSR erweitert die Definition „sicherer Produkte“ und betont, dass bei Sicherheitsüberlegungen auch vorhersehbarer Missbrauch, sich entwickelnde Funktionalitäten und andere Bedrohungen berücksichtigt werden müssen .
2. Neue Anforderungen an Risikoanalyse und technische Dokumentation
- Hersteller/Importeure müssen eine umfassende Risikobewertung durchführen und eine technische Dokumentation erstellen, die die Sicherheit des Produkts belegt.
- Importeure müssen Kopien dieser technischen Dokumentation aufbewahren und sicherstellen, dass die Hersteller ordnungsgemäße Risikobewertungen durchgeführt haben.
- Die Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen eines Produkts aufbewahrt werden.
3. Einführung der Anforderung einer „verantwortlichen Person in der EU“
- Hersteller außerhalb der EU müssen eine in der EU ansässige verantwortliche Person benennen , die als Ansprechpartner für Fragen der Konformität und Produktsicherheit fungiert.
- Bei dieser Entität kann es sich um einen autorisierten Vertreter, Importeur, Händler oder Fulfillment-Dienstleister handeln .
- Die verantwortliche Person ist verpflichtet, Zugriff auf die technische Dokumentation zu haben und mit den EU-Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten.
- Als verantwortliche Person kann ein bevollmächtigter Vertreter der EU fungieren.
4. Stärkere Produktrückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflichten
- Alle Produkte müssen eine Seriennummer oder eine gleichwertige Kennung tragen , die sichtbar und lesbar ist.
- Der Name des Herstellers oder Importeurs, der eingetragene Handelsname sowie eine physische und elektronische Adresse müssen deutlich auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben sein.
- QR-Codes können die erforderliche physische Kennzeichnung nicht ersetzen.
5. Verstärkte Marktüberwachung und Compliance auf Online-Marktplätzen
- Online-Marktplätze müssen überprüfen, ob Drittanbieter die EU-Sicherheitsvorschriften einhalten .
- Betreiber eines Online-Marktplatzes im EU-Markt, beispielsweise eines Shopify-Shops, sind gesetzlich verpflichtet , ihr Unternehmen beim Safety Gate Portal zu registrieren . Die Registrierung gewährleistet die Einhaltung der EU-Vorschriften und erleichtert die Kommunikation mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden.
- Importeure und Hersteller, die ihre Produkte über E-Commerce vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen wie die im Ladengeschäft verkauften Produkte.
- Die nationalen Behörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Marktüberwachung und zur Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften , darunter auch Produktrückrufe und Strafen.
Compliance-Checkliste für Importeure und Hersteller
Um einen reibungslosen Übergang zum neuen GPSR-Rahmen zu gewährleisten, sollten Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:
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Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate : Diese Registrierung ist von GPSR vorgeschrieben, um eine bessere Kommunikation und Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
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Benennen Sie eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU : Wenn Sie ein Hersteller außerhalb der EU sind, benennen Sie eine verantwortliche Person, die die technische Dokumentation aufbewahrt und mit den Behörden kommuniziert . Ein bevollmächtigter Vertreter in der EU kann als verantwortliche Person fungieren.
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Sorgen Sie für eine vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte: Implementieren Sie Chargenverfolgungs- und Seriennummerierungssysteme, um das Rückrufmanagement und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erleichtern.
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Führen Sie eine GPSR- Risikobewertung durch: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den EU-Sicherheitsvorschriften entsprechen, und gehen Sie dabei auf vorhersehbare Risiken und potenziellen Missbrauch ein.
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Verpackung und Kennzeichnung aktualisieren: Bestätigen Sie, dass alle erforderlichen Identifikationsdetails (Name, Adresse und Kontaktinformationen des Herstellers/Importeurs) korrekt angezeigt werden.
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Bereiten Sie sich auf eine verstärkte Marktüberwachung vor: Bewahren Sie 10 Jahre lang Aufzeichnungen der Compliance-Dokumentation auf und seien Sie bereit, diese den Aufsichtsbehörden auf Anfrage vorzulegen .
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Passen Sie sich an die E-Commerce-Compliance an: Wenn Sie über Amazon, eBay oder andere Plattformen verkaufen , stellen Sie sicher, dass alle Angebote den EU-Sicherheitsvorschriften entsprechen.
- Überwachen Sie Aktualisierungen der EU-Vorschriften: Behalten Sie zusätzliche Leitlinien der Europäischen Kommission im Auge und passen Sie Ihre Compliance-Strategien entsprechend an.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR kann zu Folgendem führen:
- Produktverbote oder -rückrufe
- Geldstrafen und rechtliche Schritte
- Verlust des Marktzugangs in der EU
- Reputationsschäden für nicht konforme Marken
Abschließende Gedanken
Die GPSR stellt eine bedeutende Änderung der EU-Produktsicherheitsgesetze dar, insbesondere für Importeure und Hersteller aus Drittländern. Durch die proaktive Aktualisierung ihrer Compliance-Strategien können Unternehmen kostspielige Strafen vermeiden und einen reibungslosen Übergang in die neue Regulierungslandschaft gewährleisten.
Weitere Einblicke oder Hilfe bei der Navigation durch die GPSR erhalten Sie, wenn Sie sich über Branchenportale und die offiziellen Kanäle der Europäischen Kommission auf dem Laufenden halten .
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