
EU GPSR -Konformität: Was Importeure wissen müssen
Die Europäische Union hat die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) eingeführt, die die bisherige Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) ersetzt. Diese Verordnung trat am 1. 13. Dezember 2024 und gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich derjenigen, die aus Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada, Großbritannien, der Schweiz und Australien importiert werden.
Für Importeure und Hersteller Beim Verkauf von Waren in der EU ist es wichtig, die erweiterten Verpflichtungen im Rahmen der GPSR zu verstehen, um die Einhaltung sicherzustellen und den Marktzugang aufrechtzuerhalten.
Wichtige Aktualisierungen im Rahmen der GPSR
1. Erweiterter Geltungsbereich und erweiterte Definitionen
- A Hersteller ist definiert als ein Unternehmen, das ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter seinem Namen oder seiner Marke vermarktet.
- Ein Importeur ist ein in der EU ansässiges Unternehmen, das Produkte aus Drittländern auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
- Die GPSR erweitert die Definition von „sichere Produkte“und betont, dass Sicherheitsüberlegungen berücksichtigen müssen vorhersehbarer Missbrauch, sich entwickelnde Funktionalitäten und andere Bedrohungen.
2. Neue Anforderungen an Risikoanalyse und technische Dokumentation
- Hersteller / Importeure müssen eine umfassende Risikobewertung und erstellen Sie technische Unterlagen, die die Sicherheit des Produkts belegen.
- Importeure müssen Kopien aufbewahren davon technische Dokumentation und stellen Sie sicher, dass die Hersteller ordnungsgemäße Risikobewertungen durchgeführt haben.
- Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden nachdem ein Produkt auf den Markt gebracht wurde.
3. Einführung der Anforderung einer „verantwortlichen Person in der EU“
- Nicht-EU-Hersteller müssen einen Verantwortliche Person mit Sitz in der EU der als Ansprechpartner für Compliance- und Produktsicherheitsfragen fungiert.
- Diese Entität kann ein autorisierter Vertreter, Importeur, Händler oder Fulfillment-Dienstleister.
- Die verantwortliche Person ist verpflichtet, Zugang zu technische Dokumentation und mit den EU-Regulierungsbehörden zusammenarbeiten.
- Ein Bevollmächtigter Vertreter in der EU kann als verantwortliche Person fungieren.
4. Stärkere Produktrückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflichten
- Alle Produkte müssen ein Seriennummer oder gleichwertige Kennung das sichtbar und lesbar ist.
- Name des Herstellers oder Importeurs, eingetragener Handelsname und physische und elektronische Adresse muss deutlich auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben sein.
- QR-Codes können nicht ersetzen erforderliche physische Kennzeichnung.
5. Verstärkte Marktüberwachung und Compliance auf Online-Marktplätzen
- Online-Marktplätze müssen Überprüfen Sie, ob Drittanbieter die EU-Sicherheitsvorschriften einhalten.
- Betreiber eines Online-Marktplatzes im EU-Markt, beispielsweise eines Shopify-Shops, sind gesetzlich verpflichtet, ihr Unternehmen beim Safety Gate Portal registrieren. Durch die Registrierung wird die Einhaltung der EU-Vorschriften sichergestellt und die Kommunikation mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden erleichtert.
- Importeure und Hersteller, die ihre Produkte über E-Commerce vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen wie die im Laden verkauften Produkte.
- Die nationalen Behörden werden erweiterte Befugnisse zur Marktüberwachung und Durchsetzung der Einhaltung, einschließlich Produktrückrufen und Strafen.
Compliance-Checkliste für Importeure und Hersteller
Um einen reibungslosen Übergang zum neuen GPSR-Rahmen zu gewährleisten, sollten Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:
- Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate: Diese Registrierung wird vom GPSR vorgeschrieben, um eine bessere Kommunikation und Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
- Ernennen Sie einen Verantwortliche Person mit Sitz in der EU: Wenn Sie ein Hersteller außerhalb der EU sind, benennen Sie eine verantwortliche Person, die speichern technische Dokumentation und mit Behörden in Kontakt treten. Ein Bevollmächtigter Vertreter in der EU kann als verantwortliche Person fungieren.
- Stellen Sie das vollständige Produkt sicher Rückverfolgbarkeit: Implementieren Chargenverfolgungs- und Seriennummerierungssysteme um das Rückrufmanagement und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erleichtern.
- Führen Sie eine GPSR durch Risikobewertung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den EU-Sicherheitsvorschriften entsprechen. vorhersehbare Risiken und potenzieller Missbrauch.
- Verpackung und Kennzeichnung aktualisieren: Bestätigen Sie, dass alle erforderliche Identifikationsdetails (Name, Adresse und Kontaktinformationen des Herstellers/Importeurs) werden korrekt angezeigt.
- Bereiten Sie sich auf eine verstärkte Marktüberwachung vor: Pflegen 10-Jahres-Aufzeichnungen der Compliance-Dokumentation und bereit sein, sie den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Anpassung an die E-Commerce-Compliance: Beim Verkauf über Amazon, eBay oder andere Plattformen, stellen Sie sicher, dass alle Inserate den EU-Sicherheitsvorschriften entsprechen.
- Aktualisierungen der EU-Vorschriften überwachen: Behalten Sie den Überblick über zusätzliche Leitlinien der Europäischen Kommission und passen Sie die Compliance-Strategien entsprechend an.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR kann zu Folgendem führen:
- Produktverbote oder -rückrufe
- Geldstrafen und rechtliche Schritte
- Verlust des Marktzugangs in der EU
- Reputationsschaden für nicht konforme Marken
Abschließende Gedanken
Das GPSR stellt eine bedeutende Verschiebung in den EU-Produktsicherheitsgesetzen, insbesondere für Importeure und Hersteller aus Drittländern.Durch die proaktive Aktualisierung ihrer Compliance-Strategien können Unternehmen kostspielige Strafen vermeiden und einen reibungslosen Übergang in die neue Regulierungslandschaft gewährleisten.
Weitere Informationen oder Hilfe bei der Navigation im GPSR erhalten Sie über Branchenportale und die offiziellen Kanäle der Europäischen Kommission.
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