GPSR Compliance

GPSR -Konformität

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), offiziell bekannt als Verordnung (EU) 2023/988, ist ein Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU), der die Sicherheit der in ihren Mitgliedstaaten vertriebenen Produkte für Verbraucher gewährleisten soll. Mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 ersetzt die GPSR die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) und führt umfassende Maßnahmen ein, um den modernen Herausforderungen der Digitalisierung und des Online-Handels zu begegnen.

Hauptziele des GPSR

  • Umfassende Sicherheit gewährleisten: Ziel der GPSR ist es, die Sicherheit aller Verbraucherprodukte zu gewährleisten, insbesondere solcher mit neuen Technologien. Dieser proaktive Ansatz ist in einem sich schnell entwickelnden Markt mit häufigen technologischen Fortschritten unerlässlich.
  • Regulierung des E-Commerce: Die Verordnung befasst sich mit den Herausforderungen im Online-Verkauf, insbesondere für Online-Marktplätze. Diese Plattformen müssen nun gründliche Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass alle angebotenen Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Dies stellt einen Schritt hin zu mehr Verantwortlichkeit auf dem digitalen Markt dar.
  • Verbesserung der Durchsetzung und Überwachung: Die GPSR überträgt den Mitgliedstaaten eine größere Verantwortung für die Durchsetzung der Verordnung, einschließlich Marktüberwachungsbehörden und Korrekturmaßnahmen im Falle der Nichteinhaltung.
  • Rationalisierung von Rückrufen: Ziel der Verordnung ist es, das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher zu stärken, indem diese umgehend informiert werden und die notwendigen Abhilfemaßnahmen für unsichere Produkte bereitgestellt werden.

Geltungsbereich der GPSR

Das GPSR gilt für alle Produkte auf dem EU-Markt, unabhängig vom Vertriebskanal, sowohl im stationären Handel als auch auf Online-Plattformen. Bestimmte Kategorien, wie beispielsweise Arzneimittel, sind davon ausgenommen. Die Verordnung verpflichtet zudem Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Sicherheit und stellt sicher, dass jeder Akteur in der Lieferkette Verantwortung übernimmt.

Wirtschaftsbeteiligte im Sinne der GPSR

Die Verordnung identifiziert mehrere Schlüsselrollen innerhalb der Lieferkette:

  • Hersteller: Unternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen oder entwickeln und herstellen lassen. Sie sind dafür verantwortlich, die Produktkonformität vor der Markteinführung sicherzustellen und umfassende Risikobewertungen und Aufrechterhaltung technische Dokumentation.
  • Importeure: Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen überprüfen, ob diese Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Importeure müssen Risikobewertungen Und technische Dokumentation Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Er muss Kopien der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
  • Vertriebspartner: Unternehmen, die Produkte auf dem Markt bereitstellen, müssen überprüfen, ob die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen und von den erforderlichen Unterlagen und Anleitungen begleitet sind.
  • Vertretungsberechtigte Personen: Von Herstellern oder Importeuren ernannt, Vertretungsberechtigte mit Sitz in der EU handeln im Auftrag des Herstellers oder Importeurs über bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung technische Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
  • Fulfillment-Dienstleister: Unternehmen, die Dienstleistungen wie Lagerung, Verpackung und Versand anbieten, ohne Eigentümer der Produkte zu sein, gelten als Fulfillment-Dienstleister. Sofern kein anderer Wirtschaftsteilnehmer in der EU ansässig ist, müssen diese Anbieter die Produktkonformität mit der GPSR sicherstellen.
  • Betreiber von Online-Marktplätzen: Digitale Plattformen, die den Verkauf von Produkten ermöglichen, müssen sich beim EU Safety Gate-Portal registrieren, eine zentrale Anlaufstelle für die EU-Behörden benennen und die Einhaltung der Meldepflichten für Produktsicherheit gewährleisten. Außerdem sind sie verpflichtet, unsichere Produkte nach einer Meldung rasch zu entfernen.

Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure

  • Hersteller: Stellen Sie sicher, dass die Produkte durch Design sicher sind, führen Sie Risikobewertungen durch und implementieren Sie Sicherheitsfunktionen. Sie müssen vorbereiten und warten technische Dokumentation Nachweis der Konformität und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Produkte entlang der gesamten Lieferkette. Vor der Vermarktung müssen Hersteller interne Tests durchführen und Verfahren für wirksame Rückrufe festlegen.
  • Importeure: Überprüfen Sie, ob die Produkte den EU-Sicherheitsnormen entsprechen, und stellen Sie sicher, dass die Hersteller entsprechende Konformitätsbewertungen mit entsprechender Dokumentation durchgeführt haben. Sie werden außerdem aufgefordert, Stichprobenkontrollen bei importierten Produkten durchzuführen, um die fortlaufende Konformität zu überprüfen und eine ordnungsgemäße Beschriftung und Sicherheitsinformationen sind enthalten.
  • Vertriebspartner: Gehen Sie mit der gebotenen Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, überprüfen Sie, ob die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen, und stellen Sie sicher, dass Hersteller und Importeur die Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen eingehalten haben.
  • Vertretungsberechtigte Personen: Der Bevollmächtigter handelt im Auftrag von Herstellern oder Importeuren bei bestimmten Aufgaben, wie z. B. der Aufrechterhaltung technische Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
  • Fulfillment-Dienstleister: Stellen Sie die Produktkonformität mit der GPSR in Szenarien sicher, in denen kein anderer Wirtschaftsakteur in der EU ansässig ist.
  • Betreiber von Online-Marktplätzen: Stellen Sie sicher, dass die über ihre Dienste angebotenen Produkte der GPSR entsprechen, arbeiten Sie mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen und ergreifen Sie bei Bedarf Korrekturmaßnahmen.

Kennzeichnungsanforderungen

Um die Transparenz und die Sicherheit der Verbraucher zu verbessern, schreibt die GPSR spezifische Kennzeichnungsvorschriften. Auf den Produkten muss Folgendes zu sehen sein:

  • Name des Herstellers, eingetragener Handelsname und Kontaktdaten.
  • Eine Referenz zur Produktrückverfolgbarkeit, beispielsweise eine Chargen- oder Seriennummer.
  • Sicherheitswarnungen in einer für die Verbraucher im Zielmarkt leicht verständlichen Sprache.

Online-Marktplatz-Registrierung

Artikel 22 der GPSR führt neue Anforderungen für Online-Marktplätze ein. Anbieter von Online-Shops und anderen digitalen Marktplätzen müssen:

Marktplätze müssen außerdem mit Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um unsichere Produkte schnell zu entfernen und wiederholte Verstöße zu verhindern.


Fernabsatz, Wirtschaftsbeteiligte und Bevollmächtigte

Die GPSR enthält Bestimmungen für den Fernabsatz, die für Online-Anbieter gelten. Diese Anbieter müssen Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate-Portal. Online-Anbieter von Produkten, die unter die GPSR fallen, sind ebenfalls verpflichtet, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen. Gemäß Artikel 19 der Verordnung müssen Angaben zum Hersteller (Name oder Handelsname) oder dem EU-Bevollmächtigter des Herstellers oder Importeurs sowie Produktidentifizierungsinformationen (einschließlich eines Produktbildes) und etwaige Warn- oder Sicherheitsinformationen zum Produkt müssen auf der Angebotswebsite (Online-Schnittstelle) bereitgestellt werden.

Auch Importeure außerhalb der EU müssen die GPSR einhalten und einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur benennen. Dies kann ein in der EU ansässiger Importeur, Händler oder Bevollmächtigter sein.

Der in der EU ansässige Wirtschaftsteilnehmer ist verantwortlich für:

  • Vorhalten und Pflegen der technischen Produktdokumentation.
  • Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden der EU.
  • Fungiert als offizielle Kontaktstelle für Anfragen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Wenn ein Hersteller außerhalb der EU keinen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur in Form einer Bevollmächtigterübernimmt der Fulfillment-Dienstleister automatisch die rechtliche Verantwortung für die Produktkonformität.

Die Rolle von EaseCert bei der GPSR-Konformität

Bevollmächtigter Vertreter

Offizielle Vertretung Ihres Unternehmens, um die GPSR-Konformität Ihrer Produkte sicherzustellen.

GPSR-Zertifizierung

Konformitätsnachweis für Amazon und andere Marktplätze sowie die EU-Marktüberwachungsbehörden. Dazu gehören:

Registrierte EU-Adresse

Erforderlich für regulatorische Zwecke und zur Marktüberwachung. Der Hauptsitz von EaseCert befindet sich in New York City, unser autorisierter EU-Vertreter ist in Deutschland ansässig.

Unterstützung bei Anfragen der EU-Marktüberwachung

Unterstützung bei Konformitätsprüfungen im Rahmen der EU-Marktüberwachung sowie Anleitung zur Konformität von Marktplatzrichtlinien für Amazon, eBay, Shopify und mehr.

Produktrisikobewertung und regulatorische Beratung

Unterstützung bei der Produktsicherheitsbewertung. Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu GPSR-Anforderungen und relevanten EU-Gesetzen. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern erhebt EaseCert eine einmalige Gebühr für alle GPSR-Zertifizierungen und EU-Bevollmächtigtendienste. Nach der Zertifizierung bleiben wir Ihr EU-Vertreter, solange Ihr Produkt auf dem Markt ist – keine jährlichen Verlängerungen, keine versteckten Gebühren.

Durch die Partnerschaft mit EaseCert können Unternehmen die regulatorische Landschaft sicher meistern und sicherstellen, dass ihre Produkte sicher, konform und bereit für den EU-Markt sind. Laden Sie unsere GPSR-Checkliste Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte die Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen der EU erfüllen. So bleiben Sie konform und können sich erfolgreich auf dem EU-Markt bewegen.

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