GPSR-Konformität
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), offiziell Verordnung (EU) 2023/988, ist ein Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU), der die Sicherheit von Produkten gewährleisten soll, die in ihren Mitgliedstaaten vermarktet werden. Die GPSR tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD). Sie führt umfassende Maßnahmen ein, um den Herausforderungen der Digitalisierung und des Online-Handels zu begegnen.
Hauptziele des GPSR
- Gewährleistung umfassender Sicherheit: Das GPSR hat zum Ziel, die Sicherheit aller Konsumgüter zu gewährleisten, insbesondere solcher, die neue Technologien beinhalten. Dieser proaktive Ansatz ist in einem sich rasant entwickelnden Markt mit häufigen technologischen Fortschritten unerlässlich.
- Regulierung des E-Commerce: Die Verordnung befasst sich mit Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Online-Handel, insbesondere für Online-Marktplätze. Diese Plattformen sind nun verpflichtet, gründliche Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle angebotenen Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Dies markiert einen Schritt hin zu mehr Verantwortlichkeit auf dem digitalen Markt.
- Verbesserung von Strafverfolgung und Überwachung: Die GPSR legt den Mitgliedstaaten eine größere Verantwortung für die Durchsetzung der Verordnung auf, einschließlich Marktüberwachungsbehörden und Korrekturmaßnahmen bei Nichteinhaltung.
- Vereinfachung von Rückrufaktionen: Die Verordnung zielt darauf ab, das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher zu stärken, indem sie die Verbraucher umgehend informiert und notwendige Abhilfemaßnahmen für unsichere Produkte bereitstellt.
Umfang des GPSR
Das GPSR gilt für alle Produkte Die Verordnung gilt für Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, unabhängig vom Vertriebskanal, also sowohl für stationäre Geschäfte als auch für Online-Plattformen. Bestimmte Kategorien, wie beispielsweise Arzneimittel, sind ausgenommen. Die Verordnung verpflichtet zudem Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zur Gewährleistung der Produktsicherheit und stellt so sicher, dass jeder Akteur in der Lieferkette Verantwortung übernimmt.
Vom GPSR definierte Wirtschaftsakteure
Die Verordnung benennt mehrere Schlüsselrollen innerhalb der Lieferkette:
- Hersteller: Unternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen oder entwickeln und fertigen lassen. Sie sind dafür verantwortlich, die Produktkonformität vor dem Markteintritt sicherzustellen und umfassende Prüfungen durchzuführen. Risikobewertungen und die Aufrechterhaltung technische Dokumentation.
- Importeure: Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen sicherstellen, dass diese Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Importeure sind verpflichtet, folgende Prüfungen durchzuführen: Risikobewertungen Und technische Dokumentation Außerdem muss sichergestellt werden, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und Kopien der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren muss.
- Vertriebspartner: Unternehmen, die Produkte auf dem Markt anbieten, müssen sicherstellen, dass die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen und von den notwendigen Dokumenten und Anweisungen begleitet werden.
- Bevollmächtigte Vertreter: Von Herstellern oder Importeuren ernannt, Bevollmächtigte Vertreter innerhalb der EU ansässige Personen handeln im Namen des Herstellers oder Importeurs hinsichtlich bestimmter Aufgaben, wie z. B. der Aufrechterhaltung technische Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
- Fulfillment-Dienstleister: Unternehmen, die Dienstleistungen wie Lagerung, Verpackung und Versand anbieten, ohne die Produkte selbst zu besitzen, gelten als Fulfillment-Dienstleister. Sofern kein anderer Wirtschaftsteilnehmer in der EU ansässig ist, müssen diese Anbieter die Produktkonformität mit der GPSR sicherstellen.
- Betreiber von Online-Marktplätzen: Digitale Plattformen, die den Verkauf von Produkten ermöglichen, müssen sich beim EU-Sicherheitsportal Safety Gate registrieren, eine zentrale Anlaufstelle für EU-Behörden benennen und die Einhaltung der Meldepflichten für Produktsicherheit gewährleisten. Sie sind außerdem verpflichtet, nach Meldung unsicherer Produkte unverzüglich zu entfernen.
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure
- Hersteller: Sie müssen sicherstellen, dass Produkte von vornherein sicher sind, Risikobewertungen durchführen und Sicherheitsmerkmale implementieren. Sie müssen die Produkte vorbereiten und instand halten. technische Dokumentation Die Einhaltung der Vorschriften muss nachgewiesen und die Rückverfolgbarkeit der Produkte entlang der gesamten Lieferkette sichergestellt werden. Vor der Markteinführung müssen die Hersteller interne Tests durchführen und Verfahren für effektive Produktrückrufe festlegen.
- Importeure: Prüfen Sie, ob die Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen und ob die Hersteller entsprechende Konformitätsbewertungen mit ordnungsgemäßer Dokumentation durchgeführt haben. Sie sind außerdem verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen importierter Produkte durchzuführen, um die fortlaufende Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und die ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen. Beschriftung und Sicherheitsinformationen sind enthalten.
- Vertriebspartner: Es ist mit gebotener Sorgfalt darauf zu achten, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, zu überprüfen, ob die Produkte die erforderlichen Konformitätskennzeichnungen tragen, und sicherzustellen, dass Hersteller und Importeur die Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorschriften eingehalten haben.
- Bevollmächtigte Vertreter: Der Bevollmächtigter Vertreter handelt im Auftrag von Herstellern oder Importeuren in Bezug auf bestimmte Aufgaben, wie z. B. die Instandhaltung technische Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
- Fulfillment-Dienstleister: Gewährleisten Sie die Produktkonformität mit der GPSR in Fällen, in denen kein anderer Wirtschaftsakteur innerhalb der EU ansässig ist.
- Betreiber von Online-Marktplätzen: Sicherstellen, dass die über ihre Dienste angebotenen Produkte den GPSR entsprechen, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen.
Kennzeichnungsvorschriften
Um die Transparenz und die Verbrauchersicherheit zu verbessern, schreibt GPSR bestimmte Maßnahmen vor. Kennzeichnungsvorschriften. Die Produkte müssen Folgendes anzeigen:
- Name des Herstellers, eingetragener Handelsname und Kontaktdaten.
- Eine Referenz zur Rückverfolgbarkeit des Produkts, wie beispielsweise eine Chargen- oder Seriennummer.
- Sicherheitshinweise in einer für die Verbraucher im Zielmarkt leicht verständlichen Sprache.
Online-Marktplatz-Registrierung
Artikel 22 der GPSR führt neue Anforderungen für Online-Marktplätze ein. Anbieter von Online-Shops und anderen digitalen Marktplätzen müssen:
- Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate-Portal
- Benennen Sie einen EU-Bevollmächtigter als zentrale Anlaufstelle für EU-Behörden.
- Sicherstellen der Einhaltung der Meldepflichten im Zusammenhang mit Produktsicherheit.
Marktplätze müssen außerdem mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um unsichere Produkte schnellstmöglich zu entfernen und wiederholte Verstöße zu verhindern.
Fernabsatz, Wirtschaftsbeteiligte und Bevollmächtigte
Die GPSR enthält Bestimmungen für den Fernabsatz, die für Online-Anbieter gelten. Diese Anbieter müssen Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate Portal. Online-Anbieter von Produkten, die unter die GPSR fallen, sind ebenfalls verpflichtet, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen. Gemäß Artikel 19 der Verordnung müssen Angaben zum Hersteller (Name oder Handelsname) oder zum EU-Bevollmächtigter Auf der anbietenden Website (Online-Schnittstelle) müssen Angaben zum Hersteller oder Importeur sowie Produktidentifikationsinformationen (einschließlich eines Produktbildes) und alle Warnhinweise oder Sicherheitshinweise zum Produkt bereitgestellt werden.
Importeure von außerhalb der EU müssen ebenfalls die GPSR einhalten, einschließlich der Benennung eines in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten. Dies kann ein in der EU ansässiger Importeur, Händler oder Bevollmächtigter sein.
Der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur ist verantwortlich für:
- Aufbewahrung und Pflege der technischen Dokumentation des Produkts.
- Zusammenarbeit mit den EU-Marktüberwachungsbehörden.
- Als offizielle Anlaufstelle für Anfragen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen fungieren.
Wenn ein Hersteller außerhalb der EU keinen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten in Form eines Bevollmächtigter Vertreter, Der Fulfillment-Dienstleister übernimmt automatisch die rechtliche Verantwortung für die Produktkonformität.
Die Rolle von EaseCert bei der Einhaltung der GPSR-Vorschriften
Vertretung durch einen Bevollmächtigten
Offizielle Vertretung Ihres Unternehmens zur Sicherstellung der GPSR-Konformität Ihrer Produkte.
GPSR-Zertifizierung
Nachweis der Einhaltung der Vorschriften gegenüber Amazon und anderen Marktplätzen sowie den EU-Marktüberwachungsbehörden. Dies umfasst:
- Technisches Dokumentationsmanagement: Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumente, wie z. B. der Risikoanalyse des Produkts.
- Leitfaden zur Produktrückverfolgbarkeit und -kennzeichnung: Sicherstellung ordnungsgemäßer Dokumentation und Kennzeichnung zur Gewährleistung der Konformität.
- Produktsicherheitskonformität: Beratung darüber, welche Dokumentation vom Hersteller benötigt wird, wie z. B. bereits vorhandene Prüfberichte, Stücklisten usw.
Registrierte EU-Adresse
Erforderlich für regulatorische Zwecke und die Marktüberwachung.Unser Hauptsitz befindet sich in Trier, Deutschland, wo die EaseCert GmbH als EU-Bevollmächtigter und Verantwortlicher fungiert, um die vollständige Einhaltung der EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) zu gewährleisten.
Unterstützung für Marktüberwachungsanfragen der EU
Unterstützung bei EU-Marktüberwachungs-Compliance-Prüfungen sowie Beratung zur Einhaltung der Marktbestimmungen für Amazon, eBay, Shopify und andere Plattformen.
Produktrisikobewertung und regulatorische Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Produktsicherheitsbewertung und bieten Ihnen Unterstützung bei der Einhaltung der GPSR-Anforderungen und der entsprechenden EU-Gesetze. Im Gegensatz zu anderen Anbietern berechnet EaseCert eine einmalige Gebühr für die gesamte GPSR-Zertifizierung und die Dienstleistungen als EU-Bevollmächtigter. Nach der Zertifizierung bleiben wir Ihr EU-Vertreter, solange Ihr Produkt auf dem Markt ist – ohne jährliche Verlängerungen und ohne versteckte Kosten.
Durch die Partnerschaft mit EaseCert können Unternehmen die regulatorischen Rahmenbedingungen souverän meistern und sicherstellen, dass ihre Produkte sicher, konform und für den EU-Markt geeignet sind. Laden Sie unsere [Website/Plattform einfügen] herunter. GPSR-Checkliste Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen sicherzustellen, dass Ihre Produkte die EU-Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen erfüllen und unterstützt Sie dabei, die Vorschriften einzuhalten und sich erfolgreich auf dem EU-Markt zu bewegen.