GPSR Risk Analysis & EU Product Safety Guide

GPSR-Risikoanalyse und EU-Produktsicherheitsleitfaden

Die Gewährleistung der Produktsicherheit gemäß der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Hersteller, Importeure und Händler, die Verbraucherprodukte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen. Eine strukturierte GPSR-Risikobewertung hilft Unternehmen, Produktgefahren systematisch zu identifizieren, Compliance-Lücken zu bewerten und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die EU-Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsstandards zu erfüllen.

Die EaseCert GPSR-Risikoanalysevorlage bietet einen schrittweisen Rahmen zur Dokumentation von Konformitätsnachweisen, zur Zuordnung von Gefahrenkategorien und zur Sicherstellung der Erfüllung aller Anforderungen gemäß Artikel 6, 9 und 19 der GPSR. Sie unterstützt Wirtschaftsakteure dabei, das Risiko von Produktrückrufen, Sicherheitsvorfällen und Zwangsstrafen zu reduzieren.

Vorschau der EaseCert GPSR-Risikoanalysevorlage

Laden Sie die GPSR-Risikoanalysevorlage (PDF) herunter, um Ihre Produktsicherheitsbewertungen zu standardisieren und Ihre Compliance-Dokumentation zu stärken.


Wichtige Abschnitte einer GPSR-konformen Risikobewertung

Abschnitt 1 – Informationen zum Wirtschaftsteilnehmer

In diesem Abschnitt werden alle an der Lieferkette des Produkts beteiligten Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter und verantwortliche Person) aufgeführt. Eine klare Dokumentation gewährleistet die Rechenschaftspflicht und ermöglicht die Rückverfolgbarkeit gemäß Artikel 9 der GPSR.

  • Hersteller – Vollständiger gesetzlicher Name, Handelsname, Post- und E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kontaktperson.
  • Autorisierter Vertreter – Obligatorisch für Hersteller außerhalb der EU.
  • Importeur – Erforderlich für die Rückverfolgbarkeit und Überprüfung der Konformitätsdokumentation.
  • Verantwortliche Person (EU-RP) – Benannter EU-Kontakt, der rechtlich für die Einhaltung der Produktsicherheit verantwortlich ist. Siehe Leitfaden für verantwortliche Personen in der EU .

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit ist der Begriff „Hersteller“ weit gefasst und nicht auf Unternehmen beschränkt, die Waren physisch herstellen. Als Hersteller gilt jeder Wirtschaftsakteur, der:

  • Das Unternehmen, das ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder ein Produkt selbst entwirft und herstellt.
  • Trägt die volle Verantwortung dafür, dass das Produkt sicher ist, allen geltenden EU-Gesetzen entspricht und durch eine vollständige technische Dokumentation, eine formelle Risikobewertung und Konformitätskennzeichnungen unterstützt wird.
  • Gilt als rechtmäßiger Hersteller, auch wenn die Produktion an einen Subunternehmer oder eine andere Einrichtung ausgelagert wird. Wenn Ihr Markenname auf dem Produkt erscheint, sind Sie gemäß EU-Recht der Hersteller.

Kurz gesagt: Gemäß der GPSR gilt Ihr Unternehmen als Hersteller , da Sie die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Sie bleiben rechtlich für die Produktsicherheit und -konformität verantwortlich, auch wenn eine verantwortliche Person der EU als Ihr Ansprechpartner innerhalb der Europäischen Union fungiert.


Abschnitt 2 – Allgemeine Produktbeschreibung

Definiert die Eigenschaften, die Funktion und den Verwendungszweck des Produkts. Es bildet die Faktengrundlage für die Gefahrenidentifizierung und Risikobewertung gemäß Artikel 6 der GPSR.

  • Produktname und -funktion – Beschreiben Sie den Verwendungszweck, den Produkttyp und die Interaktionspunkte mit dem Verbraucher.
  • Wesentliche Sicherheitsmerkmale – Listen Sie sicherheitsrelevante Merkmale auf (mechanische Festigkeit, elektrische Isolierung, Flammhemmung usw.).
  • Zusammensetzung/Materialien – Geben Sie die Hauptmaterialien, Unterkomponenten und deren Konformität mit den REACH-, RoHS- und POP-Vorschriften an.
  • Alterseinstufung – Ermitteln Sie die Altersgruppe der Zielbenutzer gemäß EN 71-1 oder ISO 8124; siehe EU-Leitfaden zur Alterseinstufung .

Abschnitt 3 – Geltende gesetzliche Anforderungen und Standards

In diesem Abschnitt sind die Gesetze und Normen aufgeführt, die angewendet werden, um die Einhaltung sicherzustellen und die Konformität in der technischen Akte nachzuweisen:

  • Verordnung (EU) 2023/988 – GPSR – Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Rückverfolgbarkeitspflichten.
  • Verordnung (EG) 1907/2006 – REACH – Beschränkung gefährlicher Stoffe und SVHC-Management.
  • Verordnung (EU) 2019/1021 – POP – Beschränkungen persistenter organischer Schadstoffe.
  • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU – Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen Geräten.
  • EN- und ISO-Normen – Schließen Sie alle für den Produkttyp relevanten harmonisierten Normen ein (z. B. EN 71 für Spielzeug, EN 60335 für Haushaltsgeräte).

Abschnitt 4 – Bewertung des Produktdesigns

Jedes Produktdesign wird anhand von physischen Inspektionen, Tests und Lieferantendokumentationen hinsichtlich der wichtigsten Gefahrenkategorien bewertet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Risiken auf ein akzeptables Maß begrenzt werden.

  • Physikalische und mechanische Gefahren – Scharfe Kanten, Ersticken, Einklemmen (EN 71-1 / ISO 8124).
  • Entflammbarkeit und thermische Gefahren – Zündbeständigkeit des Materials (EN 71-2, EN 60335-1 Anhang E).
  • Chemische Gefahren – Einhaltung der REACH- und RoHS-Beschränkungen.
  • Elektrische Gefahren – Anforderungen an Isolierung, Erdung und Niederspannungsgeräte (EN 60335-1, 2014/35/EU).
  • Hygienegefahren – Kontrolle bakterieller Kontamination (ISO 22196).
  • Strahlungs-/EMF-Gefahren – Grenzwerte für optische und elektromagnetische Belastung (EN 62471, EN 62233).

Abschnitt 5 – Ergebnisse der Risikoanalyse und -bewertung

Alle identifizierten Gefahren werden nach Schweregrad und Wahrscheinlichkeit gemäß den Grundsätzen von ISO 12100 und GPSR Anhang I kategorisiert. Für jede Gefahr sind Minderungsmaßnahmen und gegebenenfalls Warnhinweise vorgesehen.

  • Kritisches Risiko – Sofortige Korrekturmaßnahmen erforderlich (z. B. Erstickung, Stromschlag).
  • Großes Risiko – Design- oder Fertigungsänderungen erforderlich.
  • Geringes Risiko – Wird durch Warnhinweise oder Benutzeranweisungen behoben.
  • Fertigungsunternehmen – Kontrolliert durch Qualitätssicherung (ISO 9001-Prozesse).

Abschnitt 6 – Kennzeichnungsanforderungen

Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung gewährleistet die Sensibilisierung des Verbrauchers, die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der Artikel 9 und 19 der GPSR.

  • Obligatorische Informationen – Angaben zum Hersteller und Importeur, Produktidentifikation und Chargennummer.
  • Verantwortliche Person in der EU – Geben Sie Name, Adresse und E-Mail-Kontakt wie in der Vorlage angegeben an.
  • Anforderungen für den Online-Verkauf – Sichtbarkeit von Sicherheitswarnungen vor dem Kauf in der Verkaufssprache.
  • Kennzeichnungen und Symbole – CE-Kennzeichnung, WEEE, LUCID ID, Herkunftsland.
  • Produktwarnungen – Beispiele gemäß EaseCert-Leitfaden:
    • ⚠ WARNUNG: Plastiktüte kann Erstickungsgefahr verursachen. Außerhalb der Reichweite von Babys und Kindern aufbewahren.
    • ⚠ WARNUNG: Enthält Kleinteile – Erstickungsgefahr. Außerhalb der Reichweite von Kindern unter 3 Jahren aufbewahren.
    • ⚠ WARNUNG: Halten Sie Schnüre und Riemen von Kindern fern – Strangulationsgefahr.
    • ⚠ WARNUNG: Von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten.

Warum eine GPSR-Risikobewertungsvorlage verwenden?

Die Verwendung eines strukturierten Rahmens gewährleistet Konsistenz, Vollständigkeit und Effizienz in Ihrem Compliance-Prozess. Die EaseCert-Vorlage entspricht Anhang I der GPSR und den Risikobewertungsgrundsätzen der ISO 12100 und bietet:

  • Systematische Ermittlung aller relevanten Gefahren und Prüfanforderungen.
  • Beweisbasierte Dokumentation zur Risikominderung und Rückverfolgbarkeit.
  • Verbesserte Verbrauchersicherheit und Marktakzeptanz in der gesamten EU.
  • Geringeres Risiko von Rückrufen und behördlichen Strafen.

Holen Sie sich Expertenrat zur GPSR-Konformität

EaseCert unterstützt Unternehmen bei der vollständigen Einhaltung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GSR). Unsere Spezialisten erstellen Risikobewertungen, technische Unterlagen und Kennzeichnungsdokumente, die auf jeden Produkttyp zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns für kompetente Unterstützung bei der GPSR-Risikoanalyse, der Vertretung der EU-Verantwortlichen Person und GPSR-Zertifizierungslösungen .

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine GPSR-Risikobewertung und warum ist sie erforderlich?

Eine GPSR-Risikobewertung ist eine strukturierte Bewertung potenzieller Produktgefahren unter den Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 stellt sicher, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die in Artikel 5 festgelegten allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllen und vorhersehbare Risiken durch Design, Prüfung und Kennzeichnung minimiert werden. Jeder Hersteller und Importeur muss eine dokumentierte Risikoanalyse als Teil seiner technischen Unterlagen führen.

Wer ist für die Erstellung der GPSR-Risikobewertung verantwortlich?

Der Hersteller oder die benannte verantwortliche Person in der EU ist für die Erstellung und Pflege der Risikobewertung verantwortlich. Importeure und Händler müssen überprüfen, ob die Bewertung vorliegt und ob Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, bevor das Produkt auf den EU-Markt gelangt.

Wie detailliert sollte eine GPSR-Risikoanalyse sein?

Der Detaillierungsgrad sollte der Komplexität und dem Risiko des Produkts angemessen sein. Einfache Artikel wie Textilien oder Schreibwaren erfordern möglicherweise eine präzise Analyse, während Elektro- oder Kinderprodukte eine umfassende Gefahrenbewertung erfordern, die physikalische, chemische und elektrische Sicherheitstests umfasst. Die GPSR-Risikoanalysevorlage von EaseCert gewährleistet Konsistenz über alle Kategorien hinweg und entspricht der ISO 12100-Methodik.

Ist die GPSR-Risikobewertung Teil der technischen Akte?

Ja. Die Risikobewertung ist ein zentraler Bestandteil der technischen Dokumentation des GPSR , die auch Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, Kennzeichnungsnachweise und die EU-Konformitätserklärung umfasst. Behörden können diese Dokumentation jederzeit anfordern, um die Konformität zu überprüfen.

Was passiert, wenn ein Unternehmen keine GPSR-Risikoanalyse durchführt?

Wird keine konforme Risikobewertung durchgeführt, kann dies zu Produktrücknahmen, Geldbußen oder RAPEX-Warnungen führen. Gemäß den Artikeln 35–38 der GPSR können Marktüberwachungsbehörden bei Nichteinhaltung Dokumentation verlangen oder Strafen verhängen. Eine verifizierte Risikoanalyse minimiert diese Risiken und liefert Rückverfolgbarkeitsnachweise.

Können digitale Aufzeichnungen oder QR-Codes physische Etiketten ersetzen?

Nein. Digitale Informationen (QR-Codes oder Online-Handbücher) können die Kennzeichnung ergänzen, können aber die obligatorischen gedruckten Rückverfolgbarkeitsinformationen wie Herstellerangaben, Chargennummern oder Warnhinweise nicht ersetzen. Detaillierte Informationen finden Sie in den Kennzeichnungsanforderungen von EaseCert zur Einhaltung der GPSR- Richtlinien.

Benötigen Hersteller außerhalb der EU eine verantwortliche Person in der EU?

Ja. Jeder Hersteller außerhalb der EU muss eine gesetzlich anerkannte EU-Verantwortliche Person (RP) ernennen, die als Compliance-Kontakt gemäß Artikel 16 der GPSR fungiert. Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse der RP müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben sein. Weitere Informationen zu den Ernennungsanforderungen finden Sie im RP-Leitfaden von EaseCert .

Wie oft sollte die Risikobewertung aktualisiert werden?

Die Dokumentation sollte bei Produktänderungen, Materialänderungen, Lieferantenwechseln oder Aktualisierungen der Vorschriften überprüft und aktualisiert werden. Regelmäßige jährliche Überprüfungen werden empfohlen, um die fortlaufende Einhaltung der Vorschriften und eine genaue Dokumentation in der technischen Akte sicherzustellen.

Wo erhalte ich professionelle Unterstützung bei der GPSR-Konformität?

EaseCert bietet umfassende Lösungen zur GPSR-Konformität, einschließlich Risikobewertungen, mehrsprachiger Kennzeichnung, technischer Dokumentation und Vertretung der EU-Verantwortlichen. Für individuelle Unterstützung besuchen Sie unsere Kontaktseite oder entdecken Sie unsere GPSR-Zertifizierungspakete .


Weitere Ressourcen

Weitere Informationen und offizielle EU-Referenzmaterialien zur Produktsicherheit und -konformität finden Sie in den folgenden Quellen:

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