Instruction Manuals for EU Consumer Products

Bedienungsanleitungen für EU-Verbraucherprodukte

Der Verkauf eines Konsumprodukts in der EU bedeutet nicht automatisch, dass jeder Verpackung eine dicke gedruckte Broschüre beiliegen muss. Die gesetzlichen Vorgaben sind praktischer: Der Verbraucher muss die Informationen erhalten, die er für die sichere Verwendung des Produkts benötigt. Bei manchen Produkten genügt ein kurzer Warnhinweis auf dem Etikett. Bei anderen ist eine vollständige Bedienungsanleitung Pflicht. Die Antwort hängt von den Risiken und der Komplexität des Produkts sowie den geltenden Rechtsvorschriften ab.eur-lex.europa.eu)

Diese Unterscheidung ist wichtig, da viele Unternehmen drei verschiedene Dinge verwechseln: Sicherheitshinweise, Gebrauchsanweisung und Konformitätserklärung. Sie hängen zwar zusammen, sind aber nicht dasselbe Dokument und unterliegen nicht denselben Regeln. Gemäß der EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) besteht die Kernverpflichtung darin, klare Sicherheitsinformationen und -anweisungen bereitzustellen, sofern diese für eine sichere Verwendung erforderlich sind. Eine formale EU-Konformitätserklärung ist im Allgemeinen ein Konzept des CE-Rechts und keine allgemeine Anforderung der GPSR.

1) Ausgangspunkt: Bedienungsanleitungen sind erforderlich, wenn die sichere Verwendung von ihnen abhängt.

Für allgemeine Konsumgüter, die unter die GPSR fallen, müssen Hersteller sicherstellen, dass den Produkten klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen, wie sie vom jeweiligen Mitgliedstaat, in dem das Produkt verkauft wird, festgelegt wird. Die rechtliche Logik ist einfach: Kann der Verbraucher das Produkt nicht ohne Anleitung sicher verwenden, muss diese Anleitung bereitgestellt werden.

In der Praxis ist eine Bedienungsanleitung üblicherweise dann erforderlich, wenn das Produkt nicht selbsterklärend ist, eine falsche Einrichtung oder Verwendung ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte oder der Verbraucher spezifische Hinweise zu Installation, Montage, Betrieb, Wartung, Lagerung oder Entsorgung benötigt. Dies ist besonders häufig bei Produkten mit elektrischen Funktionen, beweglichen Teilen, Wärmeentwicklung, Belastungsgrenzen, scharfen Komponenten, chemischer Exposition, Gefahren für Kinder oder nicht offensichtlichen Missbrauchsszenarien der Fall. Dieser Ansatz entspricht dem Fokus der GPSR auf Risikobewertung und den umfassenderen produktrechtlichen Leitlinien der Kommission im Blue Guide.

Im Gegensatz dazu ist eine vollständige Bedienungsanleitung für einfache Produkte mit geringem Risiko oft nicht erforderlich, wenn alle wesentlichen Sicherheitsinformationen klar auf dem Etikett, der Verpackung oder einem kurzen Beipackzettel angegeben werden können. Eine einfache Tasse, ein Schal, ein dekorativer Korb oder ein einfacher Schreibwarenartikel benötigen in der Regel keine Broschüre. Eine wiederaufladbare Lampe, ein kabelloser Lautsprecher, ein Klapproller, ein Spielzeug oder ein Elektrowerkzeug hingegen schon. Rechtlich relevant ist nicht, ob Bedienungsanleitungen in dieser Produktkategorie üblich sind, sondern ob die Informationen für die sichere Verwendung durch den Verbraucher notwendig sind.

2) GPSR-Produkte im Vergleich zu CE-Produkten

Hier unterlaufen vielen Händlern Fehler. Nicht alle Konsumgüter sind CE-konform. Viele Alltagsgegenstände werden ausschließlich gemäß der GPSR verkauft. Andere fallen unter spezifische EU-Harmonisierungsvorschriften wie die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie, die Funkanlagenrichtlinie, die Spielzeugrichtlinie, die PSA-Verordnung oder die Maschinenverordnung. Diese Branchenvorschriften bringen in der Regel strengere Anforderungen an Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise und die Konformitätserklärung mit sich.

Für ein reines GPSR-Produkt besteht in der Regel keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung im formalen CE-Sinne. Sie benötigen zwar weiterhin eine technische Dokumentation, eine Risikobewertung, Informationen zur Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsinformationen, jedoch keine CE-konforme Konformitätserklärung, es sei denn, ein anderes Gesetz schreibt dies vor. Bei CE-Produkten ist die Konformitätserklärung normalerweise obligatorisch, da sie Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens ist und mit der CE-Kennzeichnung verknüpft ist.(Binnenmarkt-economy.ec.europa.eu)

Verwandte Hinweise:

GPSR-Risikoanalyseprozess, GPSR-Dokumentationsleitfaden, Leitfaden zur Einhaltung der EU-Vorschriften für den Verkauf von Konsumgütern

3) Was eine Bedienungsanleitung normalerweise umfassen sollte

Eine vorschriftsmäßige Bedienungsanleitung sollte mehr leisten als nur die Funktionen zu beschreiben. Ihr eigentlicher Zweck ist die Risikominimierung. Je nach Produkt sollte die Anleitung das Produktmodell eindeutig identifizieren, die bestimmungsgemäße Verwendung erläutern, vor vorhersehbarem Missbrauch warnen, Einrichtung und Betrieb beschreiben, etwaige Benutzerbeschränkungen angeben, Wartungs- und Reinigungshinweise auflisten, gegebenenfalls Lagerung und Entsorgung erklären und Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache enthalten. Falls für das Produkt Altersbeschränkungen, Belastungsgrenzen, Umgebungsbedingungen, Batteriebedingungen oder Kompatibilitätsbeschränkungen gelten, sollten diese ebenfalls klar angegeben werden.

Die Informationen müssen zudem lesbar sein. Gemäß den EU-Produktvorschriften müssen Anweisungen und Sicherheitshinweise in einer Sprache verfasst sein, die von Verbrauchern oder Nutzern im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verstanden werden kann. Dies ist zwingend. Wenn Sie in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien verkaufen, müssen Sie die entsprechenden Anweisungen und Warnhinweise in Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch bereitstellen, sofern eine nationale Behörde nichts anderes vorsieht.

Verwandte Hinweise:

Kennzeichnungsvorschriften für die GPSR-Konformität, GPSR-Warnbeispiele

4) Wenn das Handbuch digital sein kann und Papier immer noch wichtig ist

Digitale Anleitungen werden immer akzeptierter, ersetzen aber nicht in jedem Fall gedruckte Informationen. Das aktuellste Beispiel ist die Maschinenverordnung, die digitale Anleitungen ausdrücklich zulässt, aber weiterhin wichtige Sicherheitsinformationen in Papierform für Maschinen vorschreibt, die für nicht-professionelle Anwender bestimmt sind oder voraussichtlich von diesen verwendet werden. Sie schreibt außerdem vor, dass digitale Anleitungen während der gesamten erwarteten Produktlebensdauer und mindestens zehn Jahre nach Markteinführung online verfügbar bleiben müssen. Eine Papierkopie ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

Diese Regelung zu Maschinen ist branchenspezifisch, verdeutlicht aber die allgemeine Richtung des EU-Rechts: Digitale Übermittlung kann für detaillierte Anleitungen zulässig sein, wesentliche Sicherheitsinformationen müssen jedoch weiterhin für Verbraucher zugänglich, verständlich und praxisnah bleiben. Bei herkömmlichen Konsumgütern, die unter die GPSR fallen, kann die alleinige Verwendung eines QR-Codes riskant sein, wenn das Produkt unmittelbar nach der ersten Benutzung Sicherheitsinformationen benötigt. Es ist sicherer, wesentliche Warnhinweise physisch am Produkt anzubringen und digitale Inhalte für ausführlichere Erläuterungen zu nutzen. Dieser letzte Punkt ist eine Schlussfolgerung aus dem Wortlaut und der Struktur der Rechtsvorschriften und nicht aus einem einzelnen Satz der GPSR.

5) Die Konformitätserklärung: Was sie ist und was sie nicht ist

Die EU-Konformitätserklärung ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften entspricht. Mit ihrer Erstellung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts. Dies ist ein zentrales Merkmal der CE-Gesetzgebung und wird sowohl in den Branchengesetzen als auch in den Leitlinien der Kommission zum Produktrecht beschrieben.

Das bedeutet, dass die Konformitätserklärung kein allgemeiner Ersatz für eine Bedienungsanleitung ist. Sie gibt dem Verbraucher keine Anweisungen zur sicheren Installation, Verwendung, Wartung oder Entsorgung des Produkts. Es handelt sich um eine Konformitätserklärung, die sich hauptsächlich an Behörden, Importeure, Händler und die Marktüberwachung richtet. Eine Verbraucheranleitung und eine Konformitätserklärung dienen unterschiedlichen Zwecken und sollten nicht verwechselt werden.(eur-lex.europa.eu)

6) Wann eine Konformitätserklärung rechtlich erforderlich ist

Eine Konformitätserklärung (DoC) ist in der Regel erforderlich, wenn ein Produkt einer oder mehreren CE-Richtlinien unterliegt. Gängige Beispiele sind elektrische Geräte gemäß der Niederspannungsrichtlinie, elektronische Geräte gemäß der EMV-Richtlinie, Funkanlagen gemäß der Funkanlagenrichtlinie, Spielzeug gemäß der Spielzeugrichtlinie, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Maschinen. In diesen Bereichen muss der Hersteller die DoC in der Regel vor dem Inverkehrbringen des Produkts erstellen.

Im Gegensatz dazu gibt es für Konsumgüter, die ausschließlich unter die GPSR-Norm fallen, wie beispielsweise viele Haushaltsartikel, Wohnaccessoires, nicht-elektrische Werkzeuge, allgemeine Textilien oder Dekorationsartikel, in der Regel keine formale Konformitätserklärung im CE-Stil. Einige Unternehmen erstellen zwar aus kommerziellen oder marktorientierten Gründen freiwillig eine Konformitätserklärung, diese ist jedoch nicht mit einer nach CE-Gesetzgebung gesetzlich vorgeschriebenen EU-Konformitätserklärung gleichzusetzen.eur-lex.europa.eu)

7) Muss die Konformitätserklärung in der Bedienungsanleitung enthalten sein?

In der Regel nein. In den meisten CE-Branchen ist zwar ein Konformitätszertifikat (DoC) erforderlich und dem Produkt müssen die notwendigen Anweisungen und Sicherheitsinformationen beiliegen, jedoch muss das vollständige DoC nicht im Handbuch abgedruckt werden, es sei denn, die Branchengesetzgebung schreibt dies ausdrücklich vor. Dies ist einer der am häufigsten missverstandenen Punkte in der Praxis.

Funkgeräte sind die Hauptproduktkategorie, in der dies spezifischer wird.

Gemäß der Funkanlagenrichtlinie müssen Hersteller sicherstellen, dass jedem Funkgerät eine Kopie der EU-Konformitätserklärung oder eine vereinfachte EU-Konformitätserklärung beiliegt. Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass die für die bestimmungsgemäße Verwendung von Funkgeräten erforderlichen Informationen in der Bedienungsanleitung enthalten sein müssen. Daher ist die Konformitätserklärung bei drahtlosen Geräten wie Bluetooth-Produkten, WLAN-Geräten, Smart-Home-Geräten und vielen vernetzten Elektronikgeräten in der Benutzerdokumentation deutlich präsenter als in vielen anderen Branchen.

In der Praxis lösen viele Funkprodukte dieses Problem, indem sie eine vereinfachte Konformitätserklärung in der Broschüre oder dem Beipackzettel zusammen mit einer Webadresse für die vollständige Konformitätserklärung beifügen. Daher enthalten Bedienungsanleitungen für drahtlose Elektronik oft nur einen kurzen Konformitätsabschnitt anstelle des vollständigen Erklärungstextes.

Maschinen sind eine weitere Kategorie mit einer klaren Regel.

Gemäß der Maschinenverordnung muss dem Produkt das EU-Konformitätszertifikat (DoC) beiliegen. Alternativ kann der Hersteller die Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code angeben, unter dem das DoC in der Gebrauchsanweisung und den erforderlichen Sicherheitsinformationen abgerufen werden kann. Dies ist ein direktes Beispiel dafür, wie das EU-Recht es ermöglicht, den DoC-Verweis in der Bedienungsanleitung anzugeben, anstatt die vollständige Papiererklärung in jeder Verpackung vorzuschreiben.

Für Spielzeug ist eine Konformitätserklärung erforderlich, die sich aber normalerweise nicht im Handbuch befindet.

Für Spielzeug muss der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung (EU DoC) erstellen. Dem Spielzeug müssen außerdem Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise in einer im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verständlichen Sprache beiliegen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Konformitätserklärung existieren und den Behörden zugänglich sein muss; es ist nicht zwingend erforderlich, die vollständige Erklärung in die Gebrauchsanweisung für den Verbraucher aufzunehmen.

Niederspannungs- und EMV-Produkte folgen der gleichen allgemeinen Trennung.

Für Produkte, die unter die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie fallen, muss der Hersteller die EU-Konformitätserklärung (DoC) erstellen und sicherstellen, dass dem Produkt Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Sprache beiliegen. Diese Richtlinien fordern beide Elemente ausdrücklich, verlangen aber in der Regel nicht, dass die vollständige Konformitätserklärung in der Bedienungsanleitung selbst abgedruckt wird.

8) Was Unternehmen häufig falsch machen

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass für jedes EU-Verbraucherprodukt eine gedruckte Broschüre erforderlich sei. Das ist nicht richtig.Manche Produkte benötigen lediglich einen kurzen Sicherheitshinweis auf der Verpackung oder in einem Beipackzettel. Andere erfordern eine vollständige Bedienungsanleitung, da diese für die sichere Verwendung unerlässlich ist. Die richtige Antwort ergibt sich aus den Produktrisiken und den geltenden Gesetzen.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Annahme, dass jedes Produkt eine Konformitätserklärung benötigt. Auch das ist falsch. Eine formale EU-Konformitätserklärung ist hauptsächlich eine Anforderung der CE-Kennzeichnung. Wenn das Produkt nur GPSR-konform ist, lautet die sicherere Frage nicht: „Wo platziere ich die Konformitätserklärung?“, sondern: „Welche Sicherheitsinformationen und -dokumente benötige ich, um die Konformität nachzuweisen?“Binnenmarkt-economy.ec.europa.eu)

Ein dritter Fehler besteht darin, alle Konformitätsinformationen ausschließlich online bereitzustellen. In manchen Branchen mag dies für einen Teil der Dokumentation funktionieren, doch wesentliche Sicherheitsinformationen sollten dem Produkt weiterhin in praktischer Form beiliegen. Benötigt ein Verbraucher vor Montage, Aufladen, Anbringen, Tragen oder der ersten Benutzung Informationen, sollten diese nicht ausschließlich vom Scannen eines Codes oder dem späteren Auffinden einer Webseite abhängen. Auch dies ist eine Schlussfolgerung zur Konformität, basierend auf der Struktur der Vorschriften und der üblichen Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit durch die Marktüberwachung.

Verwandte Hinweise:

Was passiert, wenn Sie die GPSR-Vorschriften nicht einhalten?, GPSR-Strafen und Rückrufe

9) Ein praktischer Entscheidungsrahmen

Bei der Bewertung eines Produkts sollten Sie mit fünf Fragen beginnen.

Zunächst einmal: Handelt es sich bei dem Produkt ausschließlich um ein GPSR-Produkt oder fällt es unter eine CE-Kennzeichnungsregelung wie z. B. Niederspannungs-, EMV-, RED-, Spielzeugsicherheits-, PSA- oder Maschinenkennzeichnung? Davon hängt ab, ob eine formelle Konformitätserklärung (DoC) rechtlich erforderlich ist.Binnenmarkt-economy.ec.europa.eu)

Zweitens: Kann der Verbraucher das Produkt ohne weitere Erklärung sicher verwenden? Falls nicht, ist eine Bedienungsanleitung oder ein Beipackzettel erforderlich.eur-lex.europa.eu)

Drittens: Gibt es nicht offensichtliche Gefahren, Installationsschritte, Wartungsregeln oder Missbrauchsszenarien? Falls ja, müssen diese in der Anleitung klar beschrieben werden.Binnenmarkt-economy.ec.europa.eu)

Viertens: In welchen Mitgliedstaaten wird das Produkt verkauft? Davon hängt die Sprache der Anweisungen und Warnhinweise ab.eur-lex.europa.eu)

Fünftens: Falls eine Konformitätserklärung (DoC) erforderlich ist, verlangt das Branchengesetz dann die vollständige Konformitätserklärung, eine vereinfachte Konformitätserklärung oder nur einen Verweispfad wie eine URL in der Anleitung? RED und Machinery zeigen, dass die Antwort produktspezifisch ist.eur-lex.europa.eu)

Verwandte Hinweise:

Checkliste für EU-Produktlaunches, Amazon EU GPSR-Konformitätsleitfaden

10) Das praktische Fazit

Bei den meisten Konsumgütern ohne CE-Kennzeichnung lautet die eigentliche Rechtsfrage nicht „Benötige ich eine Konformitätserklärung in der Bedienungsanleitung?“, sondern „Welche Anweisungen und Sicherheitsinformationen müssen dem Produkt beiliegen, damit Verbraucher es sicher verwenden können?“ Gemäß GPSR ist dies der Kern der Konformitätsprüfung.

Für CE-Produkte ist die Konformitätserklärung (DoC) in der Regel obligatorisch, jedoch meist ein separates Dokument. Nur in bestimmten Sektoren, insbesondere bei Funkgeräten, schreibt das EU-Recht ausdrücklich vor, dass eine Kopie oder eine vereinfachte Version dem Produkt in verständlicher Form beiliegen muss. Bei Maschinen ist der Zugriff auf die DoC über eine Internetadresse oder maschinenlesbaren Code in der Bedienungsanleitung ausdrücklich möglich.

Der sicherste Ansatz ist daher folgender: Zuerst das Produkt korrekt klassifizieren, dann das Format der Gebrauchsanweisung auf Grundlage des tatsächlichen Risikos festlegen und anschließend die Konformitätserklärung gemäß der geltenden Branchenregel bearbeiten. Dadurch wird sowohl eine übermäßige Dokumentation einfacher Güter als auch eine unzureichende Dokumentation von Produkten vermieden, von denen die Aufsichtsbehörden erwarten, dass sie durch ordnungsgemäße Gebrauchsanweisungen und Konformitätsdokumente belegt sind.Binnenmarkt-economy.ec.europa.eu)

Häufig gestellte Fragen

Benötigen alle EU-Konsumgüter eine Bedienungsanleitung?

NEIN.Eine Bedienungsanleitung ist nur dann erforderlich, wenn der Verbraucher Hinweise zur sicheren Verwendung des Produkts benötigt. Bei einfachen Produkten mit geringem Risiko genügen unter Umständen die wichtigsten Sicherheitsinformationen auf dem Etikett, der Verpackung oder in einem kurzen Beipackzettel.

Wann ist eine vollständige Bedienungsanleitung erforderlich?

Ein vollständiges Handbuch ist in der Regel erforderlich, wenn das Produkt nicht offensichtliche Risiken, Einrichtungs- oder Installationsschritte, Wartungsanforderungen, Betriebsbeschränkungen oder vorhersehbaren Missbrauch birgt, der ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte.

Können Warnhinweise auf der Verpackung eine Bedienungsanleitung ersetzen?

Manchmal ja. Wenn das Produkt einfach und risikoarm ist und alle notwendigen Sicherheitsinformationen klar auf der Verpackung oder in einem kurzen Beipackzettel vermittelt werden können, ist eine separate Bedienungsanleitung möglicherweise nicht erforderlich.

Ist für GPSR immer eine Konformitätserklärung erforderlich?

Nein. Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung verlangt im Allgemeinen keine formelle EU-Konformitätserklärung. Dieses Dokument ist üblicherweise nur dann erforderlich, wenn das Produkt unter spezifische CE-Vorschriften fällt.

Für welche Produkte ist üblicherweise eine Konformitätserklärung erforderlich?

Produkte, die den CE-Vorschriften unterliegen, benötigen in der Regel eine Konformitätserklärung. Dies betrifft üblicherweise elektrische und elektronische Produkte, Funkgeräte, Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung und andere Produkte, die unter die EU-Harmonisierungsgesetzgebung fallen.

Muss die vollständige Konformitätserklärung in der Bedienungsanleitung abgedruckt werden?

In der Regel nicht. In den meisten Produktkategorien muss die Konformitätserklärung als separates Dokument vorliegen, sie muss aber nicht vollständig im Handbuch abgedruckt werden, es sei denn, die geltenden Gesetze schreiben dies ausdrücklich vor.

Werden Funkprodukte anders behandelt?

Ja. Gemäß der Funkanlagenrichtlinie muss Funkgeräten grundsätzlich eine Kopie der EU-Konformitätserklärung oder eine vereinfachte Fassung davon beigefügt sein. In der Praxis wird dies häufig als kurze Konformitätserklärung mit einem Link zur vollständigen Konformitätserklärung angegeben.

Kann die Konformitätserklärung online bereitgestellt werden?

In manchen Fällen ja. Bestimmte Branchenvorschriften erlauben die Bereitstellung des Konformitätsnachweises (DoC) über eine Webadresse oder als maschinenlesbaren Code in der Gebrauchsanweisung. Dies hängt von der Produktkategorie und den geltenden Gesetzen ab.

Müssen Bedienungsanleitungen übersetzt werden?

Ja, sofern dies für den Zielmarkt erforderlich ist. Anweisungen und Sicherheitsinformationen müssen in einer Sprache bereitgestellt werden, die von den Verbrauchern in dem EU-Mitgliedstaat, in dem das Produkt verkauft wird, leicht verstanden werden kann.

Sind rein digitale Handbücher zulässig?

Manchmal, aber nicht immer. Digitale Anleitungen werden zunehmend akzeptiert, doch wichtige Sicherheitsinformationen sollten weiterhin auf praktische Weise zugänglich sein. Bei manchen Produkten, insbesondere solchen für Endverbraucher, kann die alleinige Verwendung eines QR-Codes aus Sicht der Konformität riskant sein.

Welches ist die sicherste Vorgehensweise für Unternehmen, die in die EU verkaufen?

Am sichersten ist es, das Produkt zunächst korrekt zu klassifizieren, festzustellen, ob es nur unter die GPSR-Vorschriften fällt oder der CE-Gesetzgebung unterliegt, und dann zu entscheiden, welche Anweisungen, Warnhinweise und Konformitätsdokumente auf der Grundlage der tatsächlichen Risiken des Produkts und des rechtlichen Rahmens erforderlich sind.


Referenzen

Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), Amtsblatt und EUR-Lex-Zusammenfassung. (eur-lex.europa.eu)

Europäische Kommission, Der Blaue Leitfaden zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften 2022. (Binnenmarkt-economy.ec.europa.eu)

Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), EUR-Lex. (eur-lex.europa.eu)

Richtlinie 2014/30/EU (EMV-Richtlinie), EUR-Lex. (eur-lex.europa.eu)

Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie), EUR-Lex.(eur-lex.europa.eu)

Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie), EUR-Lex und EUR-Lex-Zusammenfassung. (eur-lex.europa.eu)

Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung), EUR-Lex. (eur-lex.europa.eu)

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