Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) verstehen – Ein umfassender Leitfaden
Wir bei EaseCert sind überzeugt, dass Klarheit und Präzision wichtig sind, insbesondere wenn es um die Einhaltung der EU-Chemikalien- und Verbraucherproduktvorschriften geht. Nachfolgend finden Sie einen umfassenden Überblick über die CLP-Verordnung: Wen sie abdeckt, welche Anforderungen sie stellt (einschließlich der UFI-/Giftinformationszentrale) und was Sie tun müssen. Bei Fragen oder Unterstützung sind wir für Sie da.
1. Was ist CLP und warum ist es wichtig?
Die CLP-Verordnung trägt den offiziellen Titel „Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ . Sie gleicht das EU-Recht an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen an und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ihre Kernziele sind:
- Um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
- Förderung des freien Verkehrs von Stoffen, Gemischen und einigen Erzeugnissen innerhalb des EU-Binnenmarkts nach gemeinsamen Regeln.
- Harmonisierung der Kriterien für Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung, damit Unternehmen und Regulierungsbehörden dieselbe Sprache sprechen.
Kurz gesagt: Wenn Sie chemische Stoffe oder Gemische auf den EU-Markt bringen, ist die CLP-Verordnung von Bedeutung.
2. Wer ist versichert und was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?
Bedeckt
Hersteller und Importeure von Stoffen und Gemischen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Auch nachgeschaltete Anwender und Händler tragen Verantwortung – insbesondere in Bezug auf Kennzeichnung, Verpackung und Kommunikation innerhalb der Lieferkette.
Ausnahmen
Die CLP-Verordnung gilt nicht für bestimmte Kategorien, beispielsweise:
- Radioaktive Stoffe oder Gemische.
- Abfall (der durch separate Gesetze geregelt wird).
- Lebensmittel und Futtermittel (für die eigene Regulierungssysteme gelten).
3. Kernpflichten gemäß CLP
3.1 Klassifizierung
Sie müssen feststellen, ob ein Stoff oder Gemisch gefährliche Eigenschaften (physikalische, gesundheitliche oder ökologische) aufweist. Zu den Gefahrenklassen gehören beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten (physikalische Gefahr), akute Toxizität (Gesundheitsgefahr) und aquatische Toxizität (Umweltgefahr). Die Regeln für die Einstufung sind in Anhang I der Verordnung festgelegt.
3.2 Kennzeichnung
Nach der Einstufung müssen Sie gefährliche Stoffe und Gemische entsprechend kennzeichnen. Zu den Kennzeichnungselementen gehören:
- Lieferantenidentität, Produktname/ID.
- Gefahrenpiktogramme, Signalwort („Gefahr“ oder „Warnung“).
- Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze).
- Nennmenge, anderer Pflichttext je nach Gefahr.
3.3 Verpackung
Die Verpackung muss so gestaltet sein, dass sie:
- Verhindern Sie, dass Inhalte entweichen.
- Seien Sie resistent gegenüber dem Inhalt.
- Seien Sie stark und verschließbar.
Für bestimmte Hochrisikostoffe gelten je nach Gefahrenklasse zusätzliche Anforderungen (z. B. kindersichere Verschlüsse, taktile Warnvorrichtungen).
3.4 Benachrichtigung und Bestandsaufnahme
Hersteller/Importeure müssen Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen an das CLP-Verzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden. Für Gemische gelten die UFI-Anforderungen (Unique Formula Identifier) (für die Meldung an Giftnotrufzentralen) – siehe Abschnitt 4 unten.
4. UFI und Giftinformationszentrum-Benachrichtigung – Was es bedeutet
Was ist der UFI?
Der UFI ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein bestimmtes gefährliches Gemisch mit der Übermittlung von Informationen an Giftinformationszentren in der EU verknüpft. Weitere Informationen finden Sie im kostenlosen Kurs „Chemical Classification, Labelling and Packaging (CLP) Regulation“ der Open University . Der Code hilft Giftinformationszentren im Notfall, das genaue Gemisch zu identifizieren und gezielte Hilfe zu leisten.
Wann ist UFI erforderlich?
Die Fristen für die UFI-Anforderungen sind:
- Seit dem 1. Januar 2021 für Gemische zur Verwendung durch Verbraucher und Gewerbetreibende, die aufgrund gesundheitlicher oder physikalischer Gefahren eingestuft sind.
- Ab 1. Januar 2024 für Gemische zur industriellen Verwendung.
- Vor diesen Terminen in Verkehr gebrachte bestehende Gemische müssen bis zum 1. Januar 2025 aktualisiert werden.
So generieren und wenden Sie den UFI an
- Verwenden Sie den kostenlosen Online -UFI-Generator der ECHA .
- Geben Sie Ihre Unternehmens-Umsatzsteuernummer (oder Ihren ECHA-Unternehmensschlüssel) und eine eindeutige interne Gemischnummer an.
- Nach der Generierung müssen Sie:
- Geben Sie den UFI an einer sichtbaren Stelle auf dem Etikett der Mischung an (Präfix „UFI: XXXX-XXXX-XXXX-XXXX“).
- Reichen Sie ein Dossier zur Meldung an ein Giftinformationszentrum (PCN) im harmonisierten Format (Anhang VIII der CLP-Verordnung) ein, das den UFI enthält.
- Stellen Sie sicher, dass für alle Verpackungsvarianten mit derselben Zusammensetzung derselbe UFI gilt. Jede wesentliche Änderung löst einen neuen UFI und eine erneute Benachrichtigung aus.
Welche Daten werden bei der PCN-Einreichung benötigt?
Die PCN muss Folgendes enthalten:
- Vollständige Mischungszusammensetzung mit Substanzbereichen.
- Handelsname, Verpackungsdetails, Produktkategorie.
- Gefahrenklassifizierung des Gemischs und aller „Gemische in Gemischen“.
- Für die Notfallreaktion relevante toxikologische und physikalisch-chemische Daten.
- Die UFI und die Identität des Notifizierenden (Hersteller/Importeur).
Ohne ordnungsgemäße Anmeldung und Kennzeichnung dürfen Sie ein gefährliches Gemisch nicht legal auf den EU-Markt bringen.
5. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Die CLP-Richtlinie ergänzt andere wichtige Chemikalien- und Produktvorschriften, ersetzt diese jedoch nicht. Beispiele hierfür sind:
- Unser Überblick über REACH, RoHS und POPs und deren Wechselwirkung mit CLP.
- Produktspezifische Gesetze (Reinigungsmittel, Kosmetika, Biozide usw.) können zusätzliche Kennzeichnungs- oder Meldepflichten vorschreiben.
- Nationale Gesetze und EU-Rahmenwerke (wie etwa die EU-Safety-Gate-Registrierung ) erfordern Wachsamkeit in der Lieferkette.
6. Wichtige Updates und wo man zuschauen kann
Da sich das regulatorische Umfeld weiterentwickelt, ist es wichtig, Aktualisierungen zu überwachen:
- Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATPs) ändern Einstufungskriterien und Gefahrenhinweise.
- Das harmonisierte PCN-Format (Anhang VIII) wurde ab Januar 2025 vollständig verbindlich.
- Zu den aktuellen E-Learning-Optionen gehören:
Tipp zur Einhaltung der Vorschriften: Auch wenn sich Ihre Formulierung nicht ändert, können sich die Klassifizierungskriterien ändern. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre Etiketten, Sicherheitsdatenblätter und den Benachrichtigungsstatus.
7. Was es für Ihr Unternehmen bedeutet (Auswirkungen)
Als Hersteller oder Importeur von Stoffen oder Gemischen für die EU müssen Sie Folgendes sicherstellen:
- Sie verfügen über genaue Gefahrendaten und Klassifizierungsentscheidungen.
- Sie produzieren konforme Etiketten und Verpackungen.
- Sie geben Gefahreninformationen an nachgeschaltete Anwender und Händler weiter.
- Für als gefährlich eingestufte Gemische: Sie generieren den UFI, melden ihn über PCN und nehmen ihn in Ihr Sicherheitsdatenblatt und Etikett auf.
- Sie verfolgen Gesetzesänderungen und passen sich entsprechend an.
- Sie führen eine vollständige Dokumentation (Klassifizierungsbegründung, Etiketten, Sicherheitsdatenblätter, Benachrichtigungen), um die Einhaltung nachzuweisen.
Eine Nichteinhaltung kann zu Zwangsmaßnahmen, Produktrücknahmen, Rufschädigungen oder Sicherheitsrisiken führen.
8. Praktische Schritte zur Einhaltung
Hier sind einige konkrete Schritte, die Sie unternehmen können:
- Stellen Sie Gefahrendaten zusammen – sammeln Sie Informationen zu physikalischen, gesundheitlichen und ökologischen Gefahren für Ihre Substanz/Mischung.
- Führen Sie eine Einstufung anhand der CLP-Kriterien (Anhang I usw.) durch.
- Etikett und Verpackung gestalten – Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, H/P-Sätze, UFI (falls erforderlich) und Lieferantendetails sicherstellen. Weitere Informationen zur Kennzeichnung nach anderen Regelungen finden Sie in unserem Artikel zu den Kennzeichnungsanforderungen gemäß GPSR .
- Prüfen Sie, ob die Verpackung für den Inhalt geeignet ist – widerstandsfähig, dicht und langlebig.
- Bei Bedarf benachrichtigen – PCN über ECHA einreichen, UFI angeben.
- Überprüfen Sie Ihre Lieferkette – stellen Sie sicher, dass nachgeschaltete Benutzer, Importeure und Händler über die richtigen Sicherheitsdatenblätter und Etiketten verfügen.
- Führen Sie Aufzeichnungen – halten Sie Sicherheitsdatenblätter, Etiketten, Klassifizierungsbegründungen und Benachrichtigungen organisiert. Lesen Sie unseren Leitfaden zur GPSR-technischen Dateidokumentation für eine umfassendere Produktkonformität.
- Behalten Sie Änderungen im Auge – bleiben Sie über ATPs, neue Mischungen, Klassifizierungsänderungen und regulatorische Überarbeitungen auf dem Laufenden.
- Bei Änderungen der Formulierung : Neuklassifizierung und Neukennzeichnung vornehmen, neue UFI generieren und bei Bedarf erneut benachrichtigen.
-
Schulen Sie Ihr Team – stellen Sie sicher, dass es über die CLP-Verpflichtungen, die Kennzeichnung und die Einhaltung der Lieferkettenvorschriften informiert ist. Erwägen Sie die Teilnahme an akkreditierten Schulungen zur Chemikaliensicherheit.
9. Häufige Fallstricke und wie man sie vermeidet
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
- Die Verwendung veralteter Gefahren- oder Testdaten → führt zu einer ungenauen Klassifizierung.
- Unvollständige Kennzeichnung (fehlende Piktogramme, Signalwort, Lieferanteninformationen) → nicht konformes Produkt in Verkehr gebracht.
- Verpackung nicht für den Inhalt geeignet → Verstoß gegen Verpackungsvorschriften.
- ATPs und Klassifizierungsänderungen werden nicht verfolgt → Etiketten veralten.
- Vernachlässigung von Gemischmeldungen/UFI → fehlende Giftinformationszentrale-Informationen.
- Mangelhafte Kommunikation in der Lieferkette → nachgelagerte Anwender sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst.
10. Fazit
Die CLP-Verordnung (EG 1272/2008) bildet weiterhin die Grundlage für die Gefahrenkommunikation chemischer Stoffe in der EU. Beim Umgang mit Stoffen oder Gemischen sind die Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldung der Stoffe gemäß den Vorschriften erforderlich. Die Einhaltung der Vorschriften ist weder optional noch statisch – sie erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit.
EaseCert unterstützt seine Kunden bei Klassifizierungsentscheidungen, Etikettenprüfungen, UFI/PCN-Benachrichtigungen, Sicherheitsdatenblatt-Updates und der vollständigen Vorbereitung technischer Dateien. Benötigen Sie Hilfe bei der Navigation durch CLP, UFI/PCN oder die umfassendere Einhaltung chemischer Vorschriften? Dann sehen Sie sich unser Angebot an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Vielen Dank fürs Lesen. Entdecken Sie auch unsere weiteren Ressourcen, darunter unseren Leitfaden zur EU-Konformität beim Verkauf von Konsumgütern . Kontaktieren Sie uns für persönliche Unterstützung.
Häufig gestellte Fragen
1. Wann muss ich einen UFI auf meinem Etikett angeben?
Ein UFI muss auf den Etiketten von Gemischen erscheinen, die als gesundheitsgefährdend oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, wenn sie seit dem 1. Januar 2021 Verbrauchern oder Fachleuten zur Verfügung gestellt werden, und seit dem 1. Januar 2024 auch auf neuen Gemischen für den industriellen Gebrauch. Alle bestehenden Gemische müssen bis zum 1. Januar 2025 aktualisiert werden.
2. Was passiert, wenn ich die Zusammensetzung meiner Mischung ändere?
Wenn sich die Formulierung erheblich ändert (wenn beispielsweise neue Inhaltsstoffe hinzugefügt oder entfernt werden oder sich die Konzentrationen außerhalb der zulässigen Toleranzen ändern), müssen Sie einen neuen UFI generieren, Ihr Etikett und Sicherheitsdatenblatt aktualisieren und Ihre Meldung an das Giftinformationszentrum erneut einreichen.
3. Muss ich zusätzlich zur CLP-Verordnung noch die REACH-Verordnung einhalten?
Ja. Die CLP-Verordnung ergänzt die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) . Die CLP-Verordnung umfasst die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung, während die REACH-Verordnung die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen umfasst. Beide Verordnungen gelten gleichzeitig.
4. Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
Sie sollten alle Einstufungsentscheidungen, Kennzeichnungsnachweise, Sicherheitsdatenblattversionen und Meldeunterlagen mindestens 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Gemisches aufbewahren. Einige nationale Behörden verlangen möglicherweise längere Aufbewahrungsfristen.
5. Was ist, wenn mein Gemisch nicht als gefährlich eingestuft ist?
Auch wenn Ihr Gemisch gemäß CLP nicht als gefährlich eingestuft wird, müssen Sie möglicherweise dennoch Anweisungen zur sicheren Verwendung bereitstellen und die Dokumentation des Einstufungsergebnisses aufbewahren. Dies gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und Transparenz für die Marktüberwachungsbehörden.
6. Wer ist für die Sicherstellung der CLP-Konformität verantwortlich?
Die Hauptverantwortung liegt beim Hersteller oder Importeur, der das Gemisch in der EU in Verkehr bringt. Auch nachgeschaltete Anwender und Händler tragen die Verantwortung dafür, dass Etiketten und Verpackungen entlang der gesamten Lieferkette konform bleiben.
7. Müssen Wasch- und Reinigungsmittel zusätzlich gekennzeichnet werden?
Ja. Zusätzlich zur CLP-Verordnung unterliegen Detergenzien der Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 . Sie müssen Inhaltsstoffklassen und gegebenenfalls allergene Duftstoffe auflisten und Angaben zur Dosierung und Entsorgung machen.
8. Was ist der Unterschied zwischen CLP und GPSR?
Die CLP-Verordnung befasst sich mit chemischen Gefahren und der Einstufung von Stoffen und Gemischen. Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) gilt für alle Verbraucherprodukte und gewährleistet deren Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Für chemische Produkte gelten beide Rahmenbestimmungen gleichzeitig.
9. Wie generiere ich einen UFI?
Verwenden Sie das offizielle UFI-Generator-Tool der ECHA . Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine eindeutige Rezepturnummer ein. Das System erstellt einen 16-stelligen Code, der auf Ihrem Etikett gedruckt werden muss (z. B. „UFI: ABCD-EFGH-JKLM-NOPQ“).
10. Wo finde ich offizielle Schulungen zur CLP-Konformität?
Die ECHA-Schulungsbibliothek bietet kostenlose Lernmaterialien zur CLP-Einstufung und -Kennzeichnung. Weitere vertrauenswürdige Anbieter sind Chemical Watch und die Chemical Business Association .
11. Was passiert, wenn meine Etiketten nicht konform sind?
Behörden können Produktrückrufe anordnen, Geldbußen verhängen oder den Marktzugang einschränken. Anhaltende Verstöße können zu Verkaufsstopps oder strafrechtlichen Verfolgungen führen. Stellen Sie stets sicher, dass Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise für jeden Zielmitgliedstaat korrekt formatiert und übersetzt sind.
12. Wo finde ich weitere offizielle Informationen der EU?
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden offiziellen EU-Ressourcen: