ESPR-Konformität: Neues EU-Verbot zur Vernichtung nicht verkaufter Kleidung

Die Europäische Union unternimmt einen wichtigen Schritt gegen Verschwendung im Mode- und Einzelhandelssektor. Neue Regeln, die mit … verknüpft sind, … Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR), großen Unternehmen wird es bald verboten sein, unverkäufliche Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires, die auf dem EU-Markt angeboten wurden, zu vernichten.

Die Maßnahme ist Teil des umfassenderen Übergangs der EU zu einer Kreislaufwirtschaft und einem nachhaltigeren Produktlebenszyklusmanagement. Für Modemarken, Importeure, Einzelhändler und Online-Händler bedeutet dies eine bedeutende Veränderung im Umgang mit Überbeständen.

Was ändert sich?

Ab dem 19. Juli 2026 ist es großen Unternehmen mit Sitz in der EU nicht mehr gestattet, unverkaufte Kleidung, Schuhe und Bekleidungsaccessoires zu vernichten. Das Verbot gilt für Produkte, die zwar noch unverkauft, aber weiterhin brauchbar und marktfähig sind.

Die neuen Regeln zielen darauf ab, unnötigen Abfall zu reduzieren, die CO₂-Emissionen zu senken und Überproduktionspraktiken, die in Teilen der Modeindustrie üblich geworden sind, entgegenzuwirken.

Vom Verbot erfasste Produkte

  • Kleidung
  • Fußbekleidung
  • Bekleidungsaccessoires

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die erste Phase zielt vor allem auf große Unternehmen ab. Nach den EU-Rechnungslegungsvorschriften gilt ein Unternehmen im Allgemeinen als groß, wenn es mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Mehr als €50 Millionen jährlicher Umsatz
  • Mehr als €25 Millionen an Gesamtvermögen

Ab dem 19. Juli 2030 werden auch mittelständische Unternehmen dem Verbot unterliegen. Kleine und Kleinstunternehmen sind derzeit ausgenommen.

Zeitplan für die Bewerbung

19. Juli 2026

Das Verbot gilt zunächst für große Unternehmen.

19. Juli 2030

Das Verbot gilt zunächst für mittelständische Unternehmen.

Kleine und Kleinstunternehmen

Klein- und Kleinstunternehmen sind derzeit von dem Vernichtungsverbot ausgenommen.

Was zählt als Zerstörung?

Die Verordnung zielt auf die Entsorgung unverkaufter Waren durch Methoden wie Verbrennung, Deponierung und bestimmte Formen der Abfallbehandlung ab, die zu einer endgültigen Vernichtung führen.

Die Europäische Kommission hat zudem Offenlegungspflichten eingeführt, die Unternehmen verpflichten, die Anzahl der entsorgten, unverkauften Produkte und die Gründe dafür anzugeben. Dies erhöht die Transparenz und setzt Unternehmen zusätzlich unter Druck, ihre Prognosen, ihr Bestandsmanagement, ihre Vertriebskanäle, ihre Reparaturprogramme und ihre Spendenstrategien zu verbessern.

Warum die EU diese Regeln eingeführt hat

Der Textilsektor hat sich aufgrund des hohen Ressourcenverbrauchs, der Überproduktion, der kurzen Produktlebenszyklen, der Abfallerzeugung und der CO₂-Emissionen zu einem der größten Umweltprobleme der EU entwickelt.

Die neuen Regeln sind Teil der EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien. Bis 2030 sollen in der EU verkaufte Textilprodukte haltbarer, wiederverwendbar, reparierbar, recycelbar und frei von Schadstoffen sein.

Praktische Auswirkungen für Modemarken und Einzelhändler

Unternehmen, die in die EU exportieren, sollten sich bereits jetzt operativ auf diese Änderungen vorbereiten. Die neuen Regeln betreffen mehr als nur die Abfallentsorgung. Sie wirken sich auch auf die Produktplanung, die Logistik, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und vieles mehr aus. Konformitätsdokumentation.

Bestandsverwaltung

Um große Mengen unverkaufter Lagerbestände zu vermeiden, müssen Marken möglicherweise Überproduktion reduzieren und die Nachfrageprognose verbessern.

Reverse-Logistik

Für zurückgesendete Waren und überschüssige Lagerbestände sind strukturierte Systeme für den Wiederverkauf, die Spende, die Aufarbeitung, das Recycling oder andere verantwortungsvolle Entsorgungswege erforderlich.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen müssen ihre Vorgehensweisen im Umgang mit unverkauften Lagerbeständen im Rahmen von ESG- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten möglicherweise genauer dokumentieren und offenlegen.

Produktdesign

Die ESPR ist eng mit weiter gefassten EU-Ökodesign-Initiativen verknüpft, darunter digitale Produktpässe, Anforderungen an die Haltbarkeit, Erwartungen an die Recyclingfähigkeit und Prinzipien des Kreislaufdesigns.

Verbindung zu GPSR und Produktkonformität

Obwohl das Zerstörungsverbot selbst eher unter den ESPR-Rahmen fällt als unter den Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die beiden Verordnungen sind Teil der umfassenderen Produktkonformitätsstrategie der EU.

Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt anbieten, sehen sich zunehmend mit miteinander verknüpften Verpflichtungen konfrontiert, die Folgendes umfassen: Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszyklusmanagement, Verbrauchertransparenz und Marktüberwachung.

Für Hersteller und Online-Händler außerhalb der EU bedeutet dies, dass sich die Einhaltung der Vorschriften nicht mehr nur auf Tests konzentrieren kann und Beschriftung. Die Behörden erwarten zunehmend von Unternehmen auch ein verantwortungsvolles Produktlebenszyklusmanagement.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen, die Bekleidung, Schuhe oder Modeaccessoires in die EU exportieren, sollten folgende Schritte beachten:

  • Überprüfung der Überproduktionsrisiken
  • Bestandsprognosesysteme verbessern
  • Wiederverkaufs- oder Spendenkanäle einrichten
  • Produktlebenszyklusstrategien bewerten
  • Künftige delegierte ESPR-Akteure überwachen
  • Vorbereitung interner Nachhaltigkeitsdokumentationsprozesse

Die regulatorische Richtung ist klar: Die EU verabschiedet sich vom traditionellen Modell „Produzieren, Verkaufen, Entsorgen“ und verfolgt einen Ansatz der Kreislaufwirtschaft, bei dem Produkte länger genutzt werden sollen und die Abfallerzeugung minimiert wird.

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt das EU-Verbot zur Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe in Kraft?

Das Verbot gilt ab dem 19. Juli 2026 für große Unternehmen. Mittelständische Unternehmen folgen ab dem 19. Juli 2030. Kleine und Kleinstunternehmen sind derzeit ausgenommen.

Welche Produkte fallen unter die neuen EU-Vorschriften?

Die Regelungen gelten für unverkäufte Bekleidung, Schuhe und Bekleidungsaccessoires, die auf dem EU-Markt angeboten werden. Der Anwendungsbereich kann künftig durch weitere delegierte Rechtsakte im Rahmen der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) erweitert werden.

Gilt das Verbot auch für Unternehmen außerhalb der EU, die nach Europa verkaufen?

Ja. Auch Hersteller, Importeure und Online-Händler außerhalb der EU, die Produkte auf dem EU-Markt anbieten, können betroffen sein, wenn sie über EU-Unternehmen tätig sind oder die geltenden Größenbeschränkungen nicht erfüllen.

Können Unternehmen unverkaufte Produkte noch recyceln?

Ja. Die Verordnung zielt darauf ab, unnötige Zerstörung durch Deponierung oder Verbrennung zu verhindern. Recycling, Aufarbeitung, Spende, Wiederverkauf und andere Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft werden gefördert.

In welchem ​​Zusammenhang steht dies mit der Einhaltung der GPSR-Vorschriften?

Obwohl das Vernichtungsverbot unter den ESPR-Rahmen und nicht direkt unter die GPSR fällt, sind beide Verordnungen Teil des umfassenderen EU-Produktkonformitätssystems. Unternehmen müssen zunehmend verantwortungsvolle Praktiken in den Bereichen Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Nachhaltigkeit und Lebenszyklusmanagement nachweisen. Weitere Informationen: Technische Dokumentation und Leitfaden zur Produktkonformität für EU GPSR.

Müssen Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Lagerbestände melden?

Ja. Die EU hat Transparenz- und Offenlegungspflichten eingeführt, die betroffene Unternehmen dazu verpflichten, die Anzahl der von ihnen entsorgten unverkauften Produkte sowie die Gründe dafür anzugeben.

Was sollten Modemarken jetzt tun, um sich vorzubereiten?

Unternehmen sollten ihre Lagerplanung überprüfen, Überproduktionsrisiken reduzieren, Wiederverkaufs- oder Spendenkanäle einrichten, ihre Nachhaltigkeitsdokumentation verbessern und die zukünftigen EU-Ökodesign-Anforderungen im Auge behalten.

Hat dies Auswirkungen auf Amazon und Händler auf Online-Marktplätzen?

Ja. Online-Händler, die sich an EU-Verbraucher richten, sollten prüfen, wie diese neuen Nachhaltigkeitsverpflichtungen mit bestehenden Anforderungen an GPSR, Rückverfolgbarkeit und Marktplatzkonformität interagieren. Weitere Informationen: Amazon EU-Verkäufe: Was die Einhaltung der GPSR-Richtlinien für Sie bedeutet.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhält?

Die Nichteinhaltung kann zu Maßnahmen der EU-Marktüberwachungsbehörden führen, darunter Bußgelder, Produktbeschränkungen, Reputationsschäden und ein erhöhtes Haftungsrisiko. Weitere Informationen: Was passiert, wenn Sie die GPSR-Vorschriften nicht einhalten?.

Wo können Unternehmen offizielle EU-Leitlinien finden?

Die Europäische Kommission stellt über ihre Portale Environment und EUR-Lex offizielle Informationen bereit, darunter Leitlinien zu nachhaltigen Textilien, zur Kreislaufwirtschaftspolitik und zur Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte.

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