General Product Safety Regulation (GPSR) Checkliste
Die Europäische Union Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988, oder GPSR) ersetzte vollständig die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) am 13. Dezember 2024Es gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf den EU-Markt gebracht werden, unabhängig davon, ob sie im stationären Einzelhandel oder über digitale Plattformen verkauft werden.
Diese Regelung gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch für Hersteller, Markeninhaber und Importeure außerhalb der EU, einschließlich derjenigen mit Sitz in der USA, Kanada, Großbritannien, Schweiz und Australien, wenn sie direkt an EU-Verbraucher oder über Marktplätze verkaufen.
Wichtige Änderungen im Rahmen der GPSR
1. Erweiterter Geltungsbereich und erweiterte Definitionen
Der GPSR führt klarere Definitionen ein und erweitert die gesetzlichen Verpflichtungen:
- Hersteller: Ein Unternehmen, das ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter seinem Namen oder seiner Marke vermarktet.
- Importeur: Ein in der EU ansässiges Unternehmen, das ein Produkt aus einem Drittland auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
- Distributor und Fulfillment-Dienstleister: Diese Parteien tragen nun Verantwortung, je nachdem, wie sich die Produkte durch die Lieferkette bewegen.
- Ein Produkt ist nur dann „sicher“, wenn es kein Risiko unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungenunter Berücksichtigung:
- Missbrauchsszenarien
- Digitale Komponenten und Updates
- Gefährdete Benutzergruppen (e.g., Kinder, ältere Menschen)
2. Risikobewertung und technische Dokumentation
Alle Hersteller müssen eine GPSR-konforme Risikobewertung und stellen Sie die unterstützende Dokumentation in einem Technisches Dokument, die aufbewahrt werden müssen für 10 Jahre. Wie in EaseCerts Leitfaden zur technischen Dokumentation, diese Datei muss Folgendes enthalten:
- Produktdetails, Spezifikationen und Beschreibungen
- Risikoanalyse und Maßnahmen zur Risikominderung
- Konformitätserklärungen und Prüfberichte
- Kennzeichnungsnachweise, Handbücher und Sicherheitshinweise
- Rückverfolgbarkeitsdaten und Überwachungsprozesse
- Kontaktdaten des Herstellers, Importeurs und der verantwortlichen Person in der EU
Diese Dokumentation muss den EU-Behörden auf Anfrage unverzüglich vorgelegt werden.
3. Obligatorische verantwortliche Person mit Sitz in der EU
Hersteller außerhalb der EU müssen einen Verantwortlicher (RP) innerhalb der EU.
Wie in EaseCerts RP-Leitfaden:
- Der RP ist gesetzlich für die Aufbewahrung der Compliance-Dokumentation, die Kommunikation mit den EU-Regulierungsbehörden und die Koordinierung aller erforderlichen Korrekturmaßnahmen verantwortlich.
- Zu den zulässigen Rollen gehören:
- Bevollmächtigter Vertreter
- Importeur
- Fulfillment-Dienstleister
- Vertriebshändler (sofern offiziell benannt)
- Vollständiger Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des RP muss gedruckt werden auf dem Produkt, seiner Verpackung oder der beiliegenden Dokumentation.
- Eine anonyme oder nicht aus der EU stammende RP ist nicht zulässig.
- Dies ist ein nicht verhandelbare Anforderung für die Auflistung von Produkten auf EU-Marktplätzen oder die Platzierung von Waren auf dem EU-Markt.
4. Strengere Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
Für die Kennzeichnung gelten nun strengere Regeln. EaseCerts Kennzeichnungsleitfadenmuss Folgendes enthalten sein:
- Produktkennung (Typ, Modell, Serien-/Chargennummer)
- Name und Kontaktdaten des Herstellers bzw. Importeurs
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person
- Erforderlich Warnmeldungen und Sicherheitshinweise
- Übersetzungen für jede Sprache, in der das Produkt verkauft wird
- Dauerhafte, physische Etiketten (QR-Codes allein werden nicht akzeptiert)
Fehlende oder falsche Etiketten zählen zu den häufigsten Gründen für Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der GPSR.
Laden Sie als Referenz unsere EaseCert-Produktetikettenvorlage.
5. GPSR-Risikoanalyseprozess
Gefolgt EaseCerts Rahmenwerk zur Risikobewertung, jedes Produkt muss einer strukturierten Prüfung unterzogen werden hinsichtlich:
- Physikalische und mechanische Gefahren
- Entflammbarkeit/thermische Gefahren
- Chemische Gefahren
- Elektrische Gefahren
- Hygienegefahren
- Strahlengefahren
Alle Risiken müssen bewertet (kritisch, schwerwiegend, geringfügig) und zusammen mit vorbeugenden Konstruktionsmaßnahmen und Warnungen in der technischen Akte dokumentiert werden.
Laden Sie unser GPSR-Risikoanalysevorlage für einen strukturierten Ansatz zur Bewertung von Produktsicherheitsrisiken.
6. Anforderungen für die Registrierung von Safety Gate en in der EU
Gemäß Artikel 25 der GPSR müssen sich Online-Marktplatzbetreiber und -Verkäufer über das EU Safety Gate – Online-Marktplatz-ModulDadurch wird eine optimierte Kommunikation zwischen Verkäufern und EU-Behörden zur Vorfallverfolgung, Durchsetzung und Rückrufkoordination gewährleistet.
Entsprechend EaseCerts EU-Sicherheitsgate-Registrierungsleitfaden:
- Die Registrierung ist für Verkäufer obligatorisch, die Produkte anbieten über eigene Online-Shops (e.g., Shopify)
- Das Portal erfordert:
- Geschäftsidentifikation
- Angaben zur verantwortlichen Person (falls zutreffend)
- Erklärung, dass Produkte den GPSR-Anforderungen entsprechen
- Nach der Registrierung müssen Verkäufer umgehend auf Anfragen von Marktüberwachungsbehörden
Eine unterlassene Registrierung kann zur Deaktivierung von Einträgen, Produktverboten oder Marktplatzbeschränkungen führen.
7. Compliance-Checkliste für Importeure und Hersteller
Um die GPSR einzuhalten, müssen Unternehmen:
- Benennen Sie eine in der EU ansässige verantwortliche Person
- Durchführen und Dokumentieren einer Risikobewertung
- Erstellen Sie eine vollständige technische Datei
- Sorgen Sie für eine korrekte und mehrsprachige Kennzeichnung
- Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate (Online-Verkäufer)
- Aktualisieren Sie Online-Einträge, um RP-Details einzuschließen
- Bewahren Sie Aufzeichnungen mindestens 10 Jahre lang auf
- Bleiben Sie mit den regulatorischen Leitlinien der EU auf dem Laufenden
8. Strafen bei Nichteinhaltung
Die GPSR-Durchsetzung umfasst:
- Produktverbote oder Marktrückrufe, Bußgelder und rechtliche Sanktionen
- Delisting von E-Commerce-Plattformen
- Öffentliche Sicherheitswarnungen (über RAPEX/Safety Gate)
- Reputationsschäden und blockierter Marktzugang
Die EU-Behörden sind nun in der Lage, die Durchsetzung ihrer Vorschriften, einschließlich der digitalen Inspektion und Überwachung von Online-Shops, schneller voranzutreiben.
9. Abschließende Gedanken
Die GPSR stellt eine umfassende regulatorische Änderung dar. Sie bringt neue Belastungen mit sich, stellt aber auch klarere Regeln für die legale Vermarktung von Produkten auf dem EU-Markt. Unternehmen außerhalb der EU müssen nun Folgendes planen:
- Dokumentation
- Risikotransparenz
- Rechenschaftspflicht durch benannte verantwortliche Person
- Registrierung bei digitalen Sicherheitsplattformen wie dem EU Safety Gate
EaseCert bietet maßgeschneiderte GPSR-Compliance-Dienste zum Festpreis (Vertretung der verantwortlichen Person in der EU, Risikobewertungen, Dokumentation technischer Dateien, Überprüfung der Kennzeichnung und Safety Gate-Support), ideal für Importeure, Marken und KMU, die in die EU verkaufen.
10.Mehr erfahren
- EaseCert: Leitfaden zur Registrierung von EU-
Safety Gate en - EaseCert: GPSR Responsible Person – Was EU-Importeure wissen müssen
- EaseCert: GPSR-Kennzeichnungsanforderungen
- EaseCert: GPSR-Dokumentationshandbuch für technische Dateien
- EaseCert: Der GPSR-Risikoanalyseprozess
- EU Safety Gate – RAPEX-Warnmeldungen
- Verordnung (EU) 2023/988 – Amtsblatt