Checkliste zur Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR).
Die Europäische Union Allgemeine Produktsicherheitsverordnung Die Verordnung (EU) 2023/988 (auch bekannt als GPSR) ersetzte die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) vollständig. 13. Dezember 2024Es gilt für alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Konsumgüter, unabhängig davon, ob der Vertrieb im stationären Einzelhandel oder über digitale Plattformen erfolgt.
Diese Verordnung gilt nicht nur für in der EU ansässige Unternehmen, sondern auch für Hersteller, Markeninhaber und Importeure außerhalb der EUeinschließlich derjenigen, die in der Vereinigte Staaten, Kanada, Großbritannien, Schweiz und Australien, wenn sie direkt an EU-Verbraucher oder über Marktplätze verkaufen.
Wichtigste Änderungen, die im Rahmen des GPSR eingeführt wurden
1. Erweiterter Anwendungsbereich und Definitionen
Der GPSR führt präzisierte Definitionen ein und erweitert die rechtlichen Verpflichtungen:
- Hersteller: Ein Unternehmen, das ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter seinem Namen oder seiner Marke vermarktet.
- ImporteurEin in der EU ansässiges Unternehmen, das ein Produkt aus einem Drittland auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
- Vertriebs- und Fulfillment-DienstleisterDiese Parteien tragen nun je nachdem, wie die Produkte durch die Lieferkette gelangen, Verantwortung.
- Ein Produkt ist nur dann „sicher“, wenn es … Unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen besteht kein Risiko.unter Berücksichtigung von:
- Missbrauchsszenarien
- Digitale Komponenten und Aktualisierungen
- Gefährdete Benutzergruppen (e.g(Kinder, ältere Menschen)
2. Risikobewertung und technische Dokumentation
Alle Hersteller müssen eine GPSR-konforme Risikobewertung und die dazugehörige Dokumentation in einem Technische Dokumentation, die aufbewahrt werden müssen für 10 JahreWie in Leitfaden zur technischen Dokumentation von EaseCertDiese Datei muss Folgendes enthalten:
- Produktdetails, Spezifikationen und Beschreibungen
- Risikoanalyse und Risikominderungsmaßnahmen
- Konformitätserklärungen und Prüfberichte
- Etikettierungsnachweise, Handbücher und Sicherheitsanweisungen
- Rückverfolgbarkeitsdaten und Überwachungsprozesse
- Kontaktdaten des Herstellers, des Importeurs und der EU-Verantwortlichen
Diese Dokumentation muss den EU-Behörden auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
3. Obligatorische verantwortliche Person mit Sitz in der EU
Hersteller außerhalb der EU müssen einen Verantwortlichen benennen. Verantwortliche Person (RP) innerhalb der EU.
Wie in EaseCerts RP-Leitfaden:
- Der Verantwortliche ist rechtlich zuständig für die Aufbewahrung der Konformitätsdokumentation, die Kommunikation mit den EU-Regulierungsbehörden und die Koordinierung aller erforderlichen Korrekturmaßnahmen.
- Zulässige Rollen sind unter anderem:
- Bevollmächtigter Vertreter
- Importeur
- Fulfillment-Dienstleister
- Vertriebspartner (falls offiziell benannt)
- Vollständiger Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des RP. muss ausgedruckt werden auf dem Produkt, seiner Verpackung oder der beiliegenden Dokumentation.
- Anonyme oder nicht aus der EU stammende RPs sind nicht zulässig.
- Dies ist ein nicht verhandelbare Anforderung für das Einstellen von Produkten auf EU-Marktplätzen oder das Inverkehrbringen von Waren auf dem EU-Markt.
4. Strengere Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsvorschriften
Die Kennzeichnung unterliegt nun strengeren Regeln. Laut EaseCert-EtikettierungsleitfadenFolgendes muss enthalten sein:
- Produktidentifikator (Typ, Modell, Serien-/Chargennummer)
- Name und Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person
- Erforderlich Warnhinweise und Sicherheitsanweisungen
- Übersetzungen für jede Sprache, in der das Produkt verkauft wird
- Dauerhafte, physische Etiketten (QR-Codes allein werden nicht akzeptiert)
Fehlende oder fehlerhafte Etiketten zählen zu den häufigsten Gründen für Durchsetzungsmaßnahmen gemäß GPSR.
Als Referenz können Sie unsere [Website/Dokumentation] herunterladen. EaseCert ProduktetikettenvorlageDie
5. GPSR-Risikoanalyseprozess
Im Folgenden EaseCerts Risikobewertungsrahmen, Jedes Produkt muss einer strukturierten Überprüfung unterzogen werden auf:
- Physikalische und mechanische Gefahren
- Entflammbarkeit/Thermische Gefahren
- Chemische Gefahren
- Elektrische Gefahren
- Hygienerisiken
- Strahlengefahren
Alle Risiken müssen bewertet (kritisch, schwerwiegend, geringfügig) und in der technischen Dokumentation zusammen mit vorbeugenden Konstruktionsmaßnahmen und Warnhinweisen festgehalten werden.
Laden Sie unsere GPSR-Risikoanalysevorlage für einen strukturierten Ansatz zur Bewertung von Produktsicherheitsrisiken.
6. EU-Sicherheitstor-Registrierungsanforderungen
Gemäß Artikel 25 der GPSR müssen sich Betreiber und Verkäufer von Online-Marktplätzen über die EU-Sicherheitstor – Online-MarktplatzmodulDies gewährleistet eine reibungslose Kommunikation zwischen Verkäufern und EU-Behörden bei der Nachverfolgung von Vorfällen, der Durchsetzung von Vorschriften und der Koordinierung von Rückrufen.
Entsprechend EaseCert-Leitfaden zur Registrierung von Sicherheitstoren in der EU:
- Die Registrierung ist für Verkäufer, die Produkte über [Plattformname] anbieten, obligatorisch. ihre eigenen Online-Shops (e.g.,Shopify)
- Das Portal benötigt:
- Firmenidentifikation
- Angaben zur verantwortlichen Person (falls zutreffend)
- Erklärung, dass die Produkte den GPSR-Anforderungen entsprechen
- Nach der Registrierung müssen Verkäufer umgehend auf Anfragen von Marktüberwachungsbehörden
Eine fehlende Registrierung kann zur Deaktivierung von Angeboten, Produktverboten oder Einschränkungen des Marktplatzes führen.
7. Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften für Importeure und Hersteller
Um den GPSR-Vorschriften zu entsprechen, müssen Unternehmen Folgendes beachten:
- Benennung einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person
- Führen Sie eine Risikobewertung durch und dokumentieren Sie diese.
- Erstellen Sie eine vollständige technische Dokumentation
- Sicherstellen einer ordnungsgemäßen und mehrsprachigen Kennzeichnung
- Registrierung beim EU-Sicherheitsportal (Online-Händler)
- Aktualisieren Sie die Online-Einträge, um RP-Details einzuschließen.
- Aufbewahrungsfrist für mindestens 10 Jahre
- Bleiben Sie mit den EU-Regulierungsrichtlinien auf dem Laufenden
8. Strafen bei Nichteinhaltung
Die Durchsetzung von GPSR umfasst:
- Produktverbote oder Marktrückrufe, Geldstrafen und rechtliche Sanktionen
- Entfernung von E-Commerce-Plattformen
- Öffentliche Sicherheitswarnungen (über RAPEX/Safety Gate)
- Reputationsschaden und blockierter Marktzugang
Die EU-Behörden sind nun für eine schnellere Durchsetzung der Gesetze gerüstet, einschließlich digitaler Inspektion und Überwachung von Online-Shops.
9. Schlussbetrachtung
Die GPSR stellt eine weitreichende regulatorische Änderung dar. Sie bringt neue Auflagen, aber auch klarere Regeln für die legale Platzierung von Produkten auf dem EU-Markt mit sich. Unternehmen außerhalb der EU müssen nun Folgendes planen:
- Dokumentation
- Risikotransparenz
- Verantwortlichkeit durch eine benannte verantwortliche Person
- Registrierung bei digitalen Sicherheitsplattformen wie dem EU Safety Gate
EaseCert bietet maßgeschneiderte GPSR-Compliance-Dienstleistungen zum Festpreis (Vertretung der EU-Verantwortlichen, Risikobewertungen, Erstellung technischer Dokumentationen, Überprüfung der Kennzeichnung und Unterstützung bei Safety Gate), ideal für Importeure, Marken und KMU, die in die EU verkaufen.
10.Mehr erfahren
- EaseCert: Leitfaden zur EU-Registrierung von Sicherheitstoren
- EaseCert: GPSR-Verantwortliche Person – Was EU-Importeure wissen müssen
- EaseCert: GPSR-Kennzeichnungsvorschriften
- EaseCert: GPSR-Dokumentationsleitfaden für technische Dateien
- EaseCert: Der GPSR-Risikoanalyseprozess
- EU-Sicherheitstor – RAPEX-Warnungen
- Verordnung (EU) 2023/988 – Amtsblatt