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GPSR-Risikoanalyse und -bewertung
GPSR-Risikoanalyse und -bewertung
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EU/2023/988 Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit – Risikoanalyse und -bewertung
Um die Produktsicherheit gemäß der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung ( GPSR ) EU/2023/988 zu gewährleisten, ist ein strukturierter Risikoanalyseprozess erforderlich. Dieser systematische Ansatz hilft Importeuren, Herstellern und Verantwortlichen, ihre Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu schützen. Nachfolgend finden Sie eine Aufschlüsselung der wichtigsten Abschnitte einer GPSR-konformen Risikobewertung.
Abschnitt 1 – Informationen zum Wirtschaftsteilnehmer
In diesem Abschnitt werden alle Wirtschaftsakteure aufgeführt, die an der Lieferkette des Produkts beteiligt sind, darunter:
- Hersteller : Angaben zu Name, Handelsname, vollständiger Post- und E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Hauptansprechpartner.
- Bevollmächtigter Vertreter : Geben Sie ggf. die gleichen Daten wie der Hersteller an.
- Importeur : Kontaktinformationen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
-
Verantwortliche Person : Falls nicht mit dem Hersteller identisch, der benannte EU-Vertreter, der für die Einhaltung der Konformitätspflichten zuständig ist.
Abschnitt 2 – Allgemeine Produktbeschreibung
Eine klare Beschreibung des Produkts, einschließlich:
- Produktname und Funktion.
- Wesentliche Sicherheitsmerkmale (z. B. lebensmittelähnliche, für Kinder attraktive Artikel, Kleinteile, gefährliche Materialien).
- Details zur Zusammensetzung (Rohmaterialien oder Stückliste).
- Altersklassifizierung (z. B. für Erwachsene, Kinder über 12, Kleinkinder usw.).
Abschnitt 3 – Geltende gesetzliche Anforderungen und Standards
Die Produkte müssen den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen, beispielsweise:
- Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (EU/2023/988) .
- REACH-Verordnung (EG 1907/2006) (Anhang XVII für beschränkte Stoffe, SVHCs).
- Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU/2019/1021) .
- Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (2014/30/EU) für elektronische Produkte.
-
Geltende harmonisierte EU-Normen zur Gewährleistung der Produktsicherheit (z. B. EN71 für Spielzeug, IEC-Normen für Elektronik usw.).
Abschnitt 4 – Bewertung des Produktdesigns
Eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert potenzielle Risiken und Minderungsmaßnahmen:
Physikalische und mechanische Gefahren
- Scharfe Kanten, bewegliche Teile, Klemmgefahr, Kleinteile mit Erstickungsgefahr.
- Stabilitätsbedenken bei Gegenständen, die zum Umkippen oder Zusammenbrechen neigen.
- Einhaltung von Normen wie EN 71-1 , ISO 8124 .
Entflammbarkeit und thermische Gefahren
- Brandgefahr, Überhitzung, Selbstentzündung, Kontakt mit heißen Oberflächen.
- Einhaltung von EN71-2 , FFFSR oder relevanten Nachtwäschevorschriften.
Chemische Gefahren
- Vorhandensein verbotener Chemikalien, giftiger Substanzen, Schwermetalle, Allergene.
- Einhaltung von REACH-Anhang XVII , CLP-Kennzeichnung , EN71-3 , RoHS-Richtlinie .
Elektrische Gefahren
- Batterie- und Stromschlagrisiken, Kurzschlüsse, Überhitzung von Komponenten.
- Einhaltung von EN 62133 , IEC 60335 , Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) .
Hygiene und mikrobiologische Gefahren
- Risiko einer bakteriellen oder Pilzkontamination, Materialien, die Krankheitserreger beherbergen können.
- Entspricht USP 50, 51 , ISO 22196 , EN 13697 .
Strahlungs- und optische Gefahren
- LED-Emissionen, Laserbestrahlung, UV- oder IR-Strahlung.
- Risiken durch elektromagnetische Felder (EMF).
-
Einhaltung von EN 62233 , IEC 62471 , EMV-Richtlinie (2014/30/EU) .
Abschnitt 5 – Ergebnisse der Risikoanalyse/-bewertung
Jede identifizierte Gefahr wird in Risikostufen eingeteilt:
- Kritisches Risiko : Lebensbedrohliche Gefahren, die strenge Kontrollmaßnahmen erfordern (z. B. Stromschlag, giftige Chemikalien, Erstickungsgefahr für Kleinkinder).
- Hauptrisiko : Erhebliche Verletzungs-/Schadensrisiken, die durch Tests und Konformitätsprotokolle gemindert werden (z. B. Brandgefahr, mechanisches Einklemmen, Schnitte, Verbrennungen).
- Geringes Risiko : Risiken mit geringer Schwere, denen durch Produktdesign und Kennzeichnung Rechnung getragen wird (z. B. leichte Reizung durch Materialien, geringfügige Bedenken hinsichtlich der Entflammbarkeit).
-
Bedenken hinsichtlich der Herstellung : Risiken wie Fremdkörperverunreinigung, unsachgemäße Montage, Materialinkonsistenzen werden durch Qualitätskontrollen (z. B. Metalldetektion, Sichtprüfung, Gewichtskontrollen) gemildert.
Abschnitt 6 – Kennzeichnungsvorschriften
Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung gewährleistet die Sicherheit des Benutzers und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dazu gehören:
- Produktkennzeichnung und Sicherheitshinweise (z. B. Alterswarnungen, Sicherheitshinweise, Richtlinien zur ordnungsgemäßen Verwendung).
- Warnhinweise und Konformitätssymbole auf der Verpackung (z. B. CE-Kennzeichnung, Entsorgungshinweise, Warnhinweise).
-
Spezifische Sicherheitsinformationen liegen dem Produkt bei (z. B. Handbücher, Wartungsanleitungen, Notfallwarnungen).
Endgültige Erklärung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
Nach Abschluss der Risikobewertung gilt das Produkt gemäß den GPSR-Anforderungen als sicher. Ein Vertreter des Lieferanten muss das Dokument unterzeichnen und abstempeln, um die Konformität zu bestätigen.
Bei EaseCert vereinfachen wir die GPSR-Konformität für Importeure und Hersteller und stellen sicher, dass Ihre Produkte die EU-Sicherheitsanforderungen erfüllen. Kontaktieren Sie uns für fachkundige Beratung zu Risikobewertungen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zertifizierungslösungen .
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