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EaseCert | GPSR Compliance

Kennzeichnungsanforderungen für die GPSR-Konformität

Kennzeichnungsanforderungen für die GPSR-Konformität

Regulärer Preis €400,00 EUR
Regulärer Preis Verkaufspreis €400,00 EUR
Verkauf Ausverkauft
Einmalige Gebühr. Kein Abonnement. Steuern enthalten. Aufstellen & Dokumentationsgebühr gilt einmalig pro Auftrag zur Überprüfung und Anpassung Ihrer bestehenden Compliance-Materialien auf GPSR-Konformität. Dies beinhaltet Onboarding, Dokumentenprüfung und Etikettenprüfung.

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für nahezu alle Konsumgüter, die in der Europäischen Union verkauft werden, darunter Kinderartikel, Möbel, Fitnessgeräte, Textilien und vieles mehr. Viele dieser Produkte unterliegen bereits spezifischen Vorschriften mit ähnlichen Kennzeichnungspflichten; die GPSR legt jedoch übergreifende Standards fest, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.

Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

Gemäß Artikel 9 der GPSR sind die Hersteller verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen:

  1. Produktidentifizierung: Jedes Produkt muss eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes identifizierbares Merkmal aufweisen. Diese Informationen müssen für Verbraucher gut sichtbar und lesbar sein. Ist dies aufgrund der Größe oder Beschaffenheit des Produkts nicht praktikabel, können die Informationen auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  2. Herstellerdetails: Hersteller müssen ihren Namen, ihre eingetragene Handelsbezeichnung oder Marke sowie ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben. Falls ein anderer Kontaktpunkt angegeben ist, muss dessen Post- oder E-Mail-Adresse ebenfalls angegeben werden. Diese Informationen sollten auf dem Produkt angebracht sein; ist dies nicht möglich, können sie auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument erscheinen.

Warnhinweise, Anweisungen und Altersempfehlung

Artikel 6 der GPSR betont die Wichtigkeit einer eindeutigen Kennzeichnung in Bezug auf:

  • Alterseignung: Die Etiketten sollten die geeignete Altersgruppe für das Produkt angeben, um sicherzustellen, dass es den Sicherheitsstandards entspricht.
  • Warnungen: Es müssen notwendige Warnhinweise gegeben werden, um die Verbraucher über potenzielle Risiken und sichere Anwendungspraktiken zu informieren.
  • Hinweise zur sicheren Verwendung und Entsorgung: Dem Produkt sollten ausführliche Richtlinien beiliegen, um eine sichere Verwendung und ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.

Platzierung von Kennzeichnungsinformationen

Die GPSR legt eine Hierarchie für die Platzierung von Kennzeichnungsinformationen fest:

  1. Zum Produkt: Vorzugsweise sollten alle erforderlichen Informationen direkt auf dem Produkt angebracht werden.
  2. Auf der Verpackung: Ist eine Anbringung am Produkt aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht möglich, sollten die Informationen auf der Verpackung erscheinen.
  3. Begleitdokument: Wenn weder das Produkt noch die Verpackung Platz für die Informationen bieten, sollten diese in einem dem Produkt beiliegenden Dokument, wie beispielsweise einer Bedienungsanleitung, aufgeführt werden.

Verantwortung für die Einhaltung

  • Hersteller: Hauptverantwortlich für die Sicherstellung der korrekten Produktkennzeichnung gemäß GPSR. Dies umfasst Unternehmen, die Produkte selbst entwickeln oder diese unter ihrer Marke von Dritten herstellen lassen.
  • Importeure: Sie sind verpflichtet, ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke sowie ihre Kontaktdaten auf dem Produkt anzugeben.

Sicherstellung der korrekten Etikettierung

Es ist ratsam, sich bei der Einhaltung der Vorschriften nicht ausschließlich auf die Lieferanten zu verlassen. Stattdessen sollten Unternehmen Folgendes beachten:

  • Entwicklung und Bereitstellung präziser Etikettendateien, die alle erforderlichen Informationen enthalten.
  • Führen Sie gründliche Risikobewertungen durch, um die notwendigen Warnungen und Anweisungen zu ermitteln.
  • Beachten Sie die einschlägigen Produktnormen, die gegebenenfalls spezifische Hinweise zu Warntexten und -symbolen enthalten.


Anzeige der Kontaktdaten von EaseCert

Gemäß Artikel 16(3) der GPSR müssen die Kontaktdaten von EaseCert auf mindestens einem der folgenden Kanäle angezeigt werden:

  • Produkt (gedrucktes Etikett, eingenähtes Etikett oder direkte Kennzeichnung)
  • Verpackung (Karton, Polybeutel oder Folie)
  • Paket (Versandkarton oder Außenverpackung)
  • Begleitdokument (Handbuch, Konformitätskarte, Rechnung oder Anhänger)
  • Online-Produktlistung (erforderlich gemäß GPSR Artikel 19)

Die richtige Etikettierungsmethode auswählen

Wählen Sie die am besten geeignete Methode basierend auf Ihrem Geschäftsmodell:

  • Importeur von Markenbekleidung → Eingenähte Etiketten oder Anhänger
  • Eigenmarkenkleidung → Etiketten oder Aufkleber an der Verpackung anbringen
  • Online-Marktplatzverkäufer → Produktangebot + Begleitdokument
  • Dropshipping-Modell → Online-Angebot + digitales Konformitätsdokument

Laufende Einhaltung & Überwachung

Regelmäßige Prüfungen:

  • Prüfen Sie die Kennzeichnungs- und Konformitätsdokumentation alle sechs Monate.
  • Verfolgen Sie Aktualisierungen der EU-Sicherheitsvorschriften.

Bearbeitung von Compliance-Anfragen:

  • EaseCert stellt auf Anfrage der Behörden die entsprechenden Konformitätsdokumente zur Verfügung.
  • Importeure müssen EaseCert über alle regulatorischen Bedenken informieren.

Meldung von Vorfällen (GPSR Artikel 20):

  • Melden Sie Sicherheitsprobleme an EaseCert, wir werden diese dann an das EU Safety Business Gateway weiterleiten.
  • Online-Marktplätze müssen Verbraucherbeschwerden zur Sicherheit dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zu Produktrückrufen. Solche Maßnahmen können kostspielig sein, und es besteht möglicherweise nicht immer die Möglichkeit, Kennzeichnungsmängel nach dem Vertrieb zu beheben.

Erfahren Sie mehr über GPSR:

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