Überspringen Sie zu Serviceinformationen
1 von 1

EaseCert | GPSR Compliance

Kennzeichnungsanforderungen für GPSR -Einhaltung

Kennzeichnungsanforderungen für GPSR -Einhaltung

Regulärer Preis $400.00 USD
Regulärer Preis $500.00 USD Verkaufspreis $400.00 USD
Verkauf Ausverkauft
Einmalige Gebühr. Kein Abonnement. Steuern enthalten. Versand digitaler Leistungen ist kostenlos.

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden, darunter beispielsweise Kinderprodukte, Möbel, Fitnessgeräte, Textilien und mehr. Während für viele dieser Produkte bereits spezifische Vorschriften mit ähnlichen Kennzeichnungspflichten gelten, legt die GPSR übergreifende Standards zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit fest.

Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen

Gemäß Artikel 9 der GPSR sind Hersteller verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen:

  1. Produktidentifikation: Jedes Produkt muss eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element zur Identifizierung aufweisen. Diese Informationen sollten für Verbraucher gut sichtbar und lesbar sein. Ist dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich, können die Informationen auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  2. Herstellerdetails: Hersteller müssen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke sowie ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben. Falls eine andere Kontaktstelle benannt ist, ist auch deren Post- oder E-Mail-Adresse anzugeben. Diese Informationen sollten auf dem Produkt angebracht sein; falls dies nicht möglich ist, können sie auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument erscheinen.

Warnhinweise, Hinweise und Alterseignung

Artikel 6 der GPSR betont die Bedeutung einer klaren Kennzeichnung hinsichtlich:

  • Alterseignung: Auf den Etiketten sollte die entsprechende Altersgruppe für das Produkt angegeben sein, um sicherzustellen, dass es den Sicherheitsstandards entspricht.
  • Warnhinweise: Es müssen die notwendigen Warnhinweise bereitgestellt werden, um die Verbraucher über mögliche Risiken und sichere Verwendungspraktiken zu informieren.
  • Hinweise zur sicheren Verwendung und Entsorgung: Dem Produkt sollten umfassende Richtlinien beiliegen, um seine sichere Verwendung und ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.

Platzierung der Kennzeichnungsinformationen

Die GPSR schreibt eine Hierarchie für die Platzierung von Kennzeichnungsinformationen vor:

  1. Zum Produkt: Alle erforderlichen Informationen sollten vorzugsweise direkt am Produkt angebracht sein.
  2. Auf der Verpackung: Ist eine Anbringung am Produkt aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht möglich, sollten die Angaben auf der Verpackung erfolgen.
  3. Begleitdokument: Wenn weder das Produkt noch die Verpackung Platz für die Informationen bieten, sollten diese in einem dem Produkt beiliegenden Dokument enthalten sein, beispielsweise in einer Benutzeranleitung.

Verantwortung für Compliance

  • Hersteller: Hauptverantwortlich für die korrekte Kennzeichnung von Produkten gemäß der GPSR. Dazu gehören Unternehmen, die Produkte entwickeln oder von Dritten unter ihrer Marke herstellen lassen.
  • Importeure: Erforderlich, um ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihr Warenzeichen sowie ihre Kontaktinformationen auf dem Produkt anzuzeigen.

Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung

Es ist ratsam, sich bei der Einhaltung der Vorschriften nicht ausschließlich auf die Lieferanten zu verlassen. Stattdessen sollten Unternehmen:

  • Entwickeln und liefern Sie präzise Etikettendateien mit allen erforderlichen Informationen.
  • Führen Sie gründliche Risikobewertungen durch, um die erforderlichen Warnungen und Anweisungen zu ermitteln.
  • Konsultieren Sie die entsprechenden Produktnormen, die möglicherweise spezifische Hinweise zu Warntexten und -symbolen enthalten.


Anzeige der Kontaktdaten von EaseCert

Gemäß GPSR Artikel 16(3) müssen die Kontaktdaten von EaseCert auf mindestens einem der folgenden Elemente angezeigt werden:

  • Produkt (gedrucktes Etikett, eingenähtes Schild oder Direktmarkierung)
  • Verpackung (Karton, Polybeutel oder Umhüllung)
  • Paket (Versandkarton oder Umverpackung)
  • Begleitdokument (Handbuch, Compliance Card, Rechnung oder Hängeetikett)
  • Online-Produktliste (erforderlich gemäß GPSR Artikel 19)

Die Wahl der richtigen Etikettiermethode

Wählen Sie basierend auf Ihrem Geschäftsmodell die am besten geeignete Methode aus:

  • Importeur von Markenbekleidung → Eingenähte Etiketten oder Hängeetiketten
  • Private Label-Kleidung → Hängeetiketten oder Aufkleber auf der Verpackung
  • Online-Marktplatz-Verkäufer → Produktlistung + Begleitdokument
  • Drop-Shipping-Modell → Online-Listing + digitales Compliance-Dokument

Laufende Compliance und Überwachung

Regelmäßige Audits:

  • Überprüfen Sie alle sechs Monate die Kennzeichnung und Konformitätsdokumentation.
  • Überwachen Sie Aktualisierungen der EU-Sicherheitsvorschriften.

Umgang mit Compliance-Anfragen:

  • EaseCert stellt den Behörden auf Anfrage Konformitätsdokumente zur Verfügung.
  • Importeure müssen EaseCert über alle regulatorischen Bedenken informieren.

Meldung von Vorfällen (GPSR Artikel 20):

  • Melden Sie Sicherheitsprobleme an EaseCert, wir melden sie dann an das EU Safety Business Gateway.
  • Online-Marktplätze müssen Beschwerden von Verbrauchern bezüglich der Sicherheit dokumentieren und weiterleiten.

Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, darunter auch Produktrückrufe. Solche Maßnahmen können kostspielig sein, und es besteht nicht immer die Möglichkeit, Kennzeichnungsprobleme nach der Auslieferung zu beheben.

Erfahren Sie mehr über GPSR:

Volle Details anzeigen

Kontaktieren Sie EaseCert