
EU Compliance -Leitfaden für den Verkauf von Verbraucherprodukten
Der Markteintritt in der Europäischen Union (EU) bietet Herstellern und Händlern weltweit enorme Chancen. Die EU hält jedoch strenge Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass alle Produkte, unabhängig vom Herstellungsort, sicher und konform sind. Ob Sie ein Hersteller außerhalb der EU, ein Importeur mit Sitz in der EU oder ein E-Commerce-Händler sind, der direkt an EU-Kunden versendet, Sie müssen sich in einem komplexen Rahmen aus Produktsicherheitsgesetzen, -normen und -dokumentationsanforderungen zurechtfinden. Die Nichteinhaltung kann zu Zollverzögerungen, Bußgeldern oder sogar EU-weiten Verboten führen. Die gute Nachricht: Mit gründlicher Vorbereitung und Unterstützung von Compliance-Experten wie EaseCert können Sie diese Anforderungen erfüllen und Ihre Produkte sicher in der EU verkaufen. Dieser umfassende Leitfaden bietet einen Überblick über die EU-Compliance-Verpflichtungen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine detaillierte Checkliste, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird.
Grundlegendes zu den EU-Produktkonformitätsanforderungen
Gemäß den EU-Vorschriften müssen alle auf dem EU-Markt verkauften Produkte strenge Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllen. Produkte müssen entweder harmonisierten EU-Richtlinien/-Verordnungen (die in der Regel eine CE-Kennzeichnung erfordern) oder der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für allgemeine Non-Food-Konsumgüter entsprechen. Beispielsweise müssen Spielzeuge der Spielzeugrichtlinie entsprechen, Elektronikgeräte müssen möglicherweise der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie entsprechen usw. Wenn keine harmonisierte Regel gilt, stellt die GPSR sicher, dass alle Konsumgüter sicher in der Anwendung sind. Sie können die wichtigsten EU-Vorschriften auf der Seite der EU zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen und beziehen Sie sich auf die Offizielle Übersicht der EU-Produktsicherheitsvorschriften.
Erfahren Sie hier mehr über die GPSR-Anforderungen.
Rollen und Verantwortlichkeiten: Hersteller, Importeure und EU-Vertreter
Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Produkte die geltenden Anforderungen erfüllen und technische Dokumentation und Erklärungen und die EU-Konformitätserklärung (DoC). Als Hersteller außerhalb der EU müssen Sie einen Bevollmächtigten oder eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Importeure in die EU müssen die Konformität vor dem Inverkehrbringen von Produkten überprüfen und ihre Kontaktdaten auf dem Produkt oder der Verpackung angeben. Hinweise zu diesen Verpflichtungen finden Sie im EU-Produktsicherheitsvorschriften.
Lesen Sie, wie Sie eine verantwortliche Person in der EU ernennen.
Wichtige Vorschriften und Standards
- GPSR: Gilt für die meisten Konsumgüter, die nicht unter spezifische CE-Richtlinien fallen. Siehe die offizieller Text der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988.
- Richtlinien zur CE-Kennzeichnung: Erforderlich für Spielzeug, Elektronik, PSA, Maschinen und andere regulierte Kategorien. Siehe die Leitlinien der Europäischen Kommission zur CE-Kennzeichnung.
- Andere Markierungen: Enthält Anforderungen für WEEE, Textilkennzeichnung und Recyclingsymbole.
- Chemikalienvorschriften: REACH und CLP können Anwendung finden, wenn Ihr Produkt regulierte Stoffe enthält. Siehe offizielle REACH-Leitlinien unter Website der ECHA.
Konformitätsbewertung und Dokumentation
Die Hersteller müssen eine technische Unterlagen Nachweis der Konformität und Erstellung einer EU-Konformitätserklärung. Die Dokumentation muss in der Landessprache des Vertriebslandes verfügbar sein und mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die CE-Kennzeichnung muss korrekt angebracht und durch gültige Konformitätsbewertungsunterlagen belegt sein. Einzelheiten finden Sie im Überblick über die EU-Produktkonformitätsvorschriften.
Kennzeichnungs- und Sprachanforderungen
Produkte müssen eine Kennzeichnung in der/den lokalen Sprache(n) des Zielmarktes enthalten, mit Angaben zum Hersteller/Importeur/EU-Verbraucher, Chargennummern, Warnhinweisen und Benutzeranweisungen. Online-Angebote müssen ebenfalls den lokalen Sprach- und Kennzeichnungsgesetze. Lesen Sie die allgemeinen Hinweise unter Seite mit den Anforderungen zur EU-Produktkennzeichnung.
Zoll- und Logistik-Compliance
Importeure müssen eine EORI-Nummer und vervollständigen Sie die Einheitspapier (SAD). Eine korrekte Zolltarifklassifizierung und ordnungsgemäße Dokumentation sind für eine reibungslose Zollabfertigung unerlässlich. Importeure sollten außerdem die Access2Markets-Portal für detaillierte Zollgebühren und -verfahren.
Marktüberwachung, Produktsicherheit und Rückrufe
Sobald Produkte auf dem EU-Markt sind, unterliegen sie weiterhin der Überwachung durch die EU-Behörden. Unternehmen müssen mit den Behörden zusammenarbeiten und bei Problemen schnell handeln, einschließlich Produktrückrufen und Benachrichtigungen über das EU-Safety-Gate-SystemOffizielle Richtlinien finden Sie im Website des EU Safety Gate.
Wie EaseCert hilft
- Dienst „Verantwortliche Person in der EU“
- Vorbereitung von technische Dokumentation und mehrsprachige Beschriftung
- GPSR-Zertifizierung und Risikobewertungen
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Compliance-Checkliste
- Identifizieren Sie geltende Vorschriften (GPSR, CE-Richtlinien)
- Führen Sie Risikobewertungen durch und erfüllen grundlegende Sicherheitsanforderungen
- Kompilieren technische Dokumentation und DoC
- Übersetzen Sie Etiketten und Anleitungen in alle relevanten EU-Sprachen
- Sorgen Sie für die korrekte Kennzeichnung und CE-Kennzeichnung (falls erforderlich)
- Benennen Sie eine verantwortliche Person in der EU wenn kein EU-Importeur
- Sichern Sie sich eine EORI-Nummer und erledigen Sie die Zollformalitäten
- Bereiten Sie sich vor auf Überwachung nach dem Inverkehrbringen und Rückrufe
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine verantwortliche Person in der EU?
Ja. Wenn Sie als Hersteller oder Verkäufer außerhalb der EU Produkte auf dem EU-Markt anbieten und kein Importeur verantwortlich ist, müssen Sie eine EU-Verantwortliche Person (EU-RP) benennen. Dies gilt sowohl für den traditionellen Einzelhandel als auch für den Online-Direktvertrieb. Die EU-RP fungiert als Ihr offizieller Ansprechpartner für Behörden und ist gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 gesetzlich verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit aller Nicht-EU-Verkäufer ohne EU-Importeur oder -Händler sicherzustellen.
Wann ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
Die CE-Kennzeichnung ist nur für Produkte erforderlich, die unter bestimmte EU-Richtlinien oder -Verordnungen fallen, wie z. B. Spielzeug (Spielzeugrichtlinie), Elektro- und Elektronikgeräte (Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie), Maschinen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukte. Die meisten allgemeinen Konsumgüter, die nicht unter diese sektorspezifischen Richtlinien fallen, unterliegen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und benötigen keine CE-Kennzeichnung. Es ist rechtswidrig, eine CE-Kennzeichnung an Produkten anzubringen, die nicht unter eine entsprechende Richtlinie fallen.
Welche Sprachen müssen auf den Produktetiketten und -anleitungen verwendet werden?
Alle obligatorischen Produktinformationen, einschließlich Etiketten, Warnhinweise und Benutzeranweisungen, müssen in der/den Amtssprache(n) jedes EU-Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft oder zum Verkauf angeboten wird.Wenn Ihr Produkt beispielsweise in Frankreich erhältlich ist, müssen alle verbraucherorientierten Informationen auf Französisch verfasst sein; in Deutschland auf Deutsch usw. Englisch allein reicht nicht aus, es sei denn, das Produkt wird ausschließlich in Irland oder Malta verkauft, wo Englisch Amtssprache ist. Diese Anforderung stellt sicher, dass Verbraucher verstehen, wie sie die Produkte sicher und richtig verwenden.
Wo müssen die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU erscheinen?
Name und Anschrift der verantwortlichen Person in der EU müssen je nach Produktart und -größe direkt auf dem Produkt, seiner Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein. Dies ist eine gesetzliche Anforderung zur Rückverfolgbarkeit und stellt sicher, dass EU-Behörden und Verbraucher leicht erkennen können, wer innerhalb der EU für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist. Auch Online-Marktplätze können diese Angaben im Rahmen ihrer Compliance-Richtlinien für Verkäufer verlangen.
Was passiert, wenn ich diese Anforderungen nicht erfülle?
Die Nichteinhaltung von Vorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, darunter die Beschlagnahmung von Waren an den EU-Grenzen, die Entfernung von Produktangeboten von Online-Marktplätzen, Marktrücknahmen, Rückrufe, Strafen und Zwangsmaßnahmen der EU-Marktüberwachungsbehörden. Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung Produkthaftungsansprüche für Ihr Unternehmen nach sich ziehen, wenn unsichere oder nicht konforme Produkte Schäden verursachen. Die Einhaltung aller Dokumentations-, Kennzeichnungs-, Sprach- und Darstellungsanforderungen ist für den legalen Marktzugang und die Wahrung des Verbrauchervertrauens unerlässlich.
Weitere Informationen
- GOV.UK: Inverkehrbringen von Waren auf dem EU-Markt
- Compliance Gate: EU-Sprachanforderungen
- Trade.gov: EU-Einfuhrbestimmungen
- Ihr Europa: Verkaufen in der EU
- EaseCert: EU-Compliance-Lösungen
- EaseCert: Der GPSR-Risikoanalyseprozess
- EaseCert: Kennzeichnungsanforderungen für die GPSR-Konformität
- EaseCert: GPSR-Dokumentationshandbuch für technische Dateien
- EaseCert: So ernennen Sie eine verantwortliche Person in der EU
- EaseCert: EU-Sicherheitstürregistrierung
- Kontaktieren Sie EaseCert für maßgeschneiderten Support