EU Digital Product Passport (DPP) 2026: Registry, Requirements & Deadlines

EU Digital Product Passport (DPP) 2026: Registrierung, Anforderungen & Fristen

Die Europäische Union hat einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung des Digitalen Produktpasses (DPP) erreicht.

An 20. Juli 2026, Die Europäische Kommission hat offiziell den Startschuss gegeben Registrierung für den digitalen Produktpass, Zusammen mit einer Testumgebung für Unternehmen stellt das Register die zentrale EU-Infrastruktur bereit, über die digitale Produktpässe registriert werden, sobald die Anforderungen für verschiedene Produktgruppen schrittweise eingeführt sind.

Die Markteinführung folgt der Annahme von Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission vom 16. Juli 2026, wodurch die Durchführungsmodalitäten für das unter Verordnung (EU) 2024/1781, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR).

Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur praktischen Umsetzung digitaler Produktpässe im gesamten europäischen Binnenmarkt. Allerdings… nicht Das bedeutet, dass für jedes in der EU verkaufte Konsumprodukt bereits eine DPP erforderlich ist.

Das DPP-System wird schrittweise eingeführt. Die genauen Anforderungen, Informationsfelder, Registrierungsstufe und der Antragstermin hängen von der Produktkategorie und den jeweils geltenden EU-Rechtsvorschriften ab.

Für Hersteller, Importeure, Marken und Online-Händler besteht die wichtigste Entwicklung darin, dass die technische Infrastruktur nicht länger nur Theorie ist. Das EU-Register ist nun in Betrieb, die ersten harmonisierten DPP-Standards wurden veröffentlicht, und die erste verbindliche produktspezifische Umsetzungsfrist rückt näher.

Was ist der digitale Produktpass?

A Digitaler Produktpass (DPP) ist ein strukturierter digitaler Datensatz, der Informationen über ein Produkt, eine Komponente oder ein Material enthält.

Die rechtliche Grundlage für den allgemeinen EU-Datenschutzrahmen ist die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte, Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR).

Gemäß ESPR ist ein Digital Product Passport definiert als ein Satz produktspezifischer Daten, die die im jeweiligen delegierten Rechtsakt geforderten Informationen enthalten und elektronisch über einen Datenträger zugänglich sind.

Ziel ist es, relevante Produktinformationen während des gesamten Produktlebenszyklus in einem standardisierten und interoperablen digitalen Format bereitzustellen.

Je nach Gesetzgebung und Produktkategorie kann eine Datenschutzerklärung gegebenenfalls Informationen zu folgenden Themen enthalten:

  • Produktidentifizierung;
  • Hersteller- und Wirtschaftsakteursinformationen;
  • Materialien und Zusammensetzung;
  • Besorgniserregende Stoffe;
  • Umweltleistung;
  • Haltbarkeit;
  • Reparierbarkeit;
  • Wartung;
  • Ersatzteile;
  • Recyclingmaterial;
  • Recyclingfähigkeit;
  • Demontage;
  • Wiederverwendung und Wiederaufbereitung;
  • Abfallbehandlung;
  • Sicherheits- und Konformitätsinformationen;
  • technische Dokumentation; Und
  • weitere produktspezifische regulatorische Informationen.

Nicht jede Datenschutzerklärung enthält dieselben Informationen. Die genauen Datenanforderungen werden durch die für die jeweilige Produktgruppe geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.

Die Kommission beschreibt das DPP als einen digitalen Container, der die Transparenz, die Kreislaufwirtschaft und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen verbessern und gleichzeitig Unternehmen, Verbrauchern, Reparaturwerkstätten, Recyclingunternehmen und Behörden einen zuverlässigeren Zugang zu Produktinformationen ermöglichen soll.

Der digitale Produktpass ist nicht einfach nur ein QR-Code.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass der digitale Produktpass im Wesentlichen ein von der EU vorgeschriebener QR-Code sei.

Das ist zu vereinfacht.

Ein QR-Code kann verwendet werden als Datenträger, Das DPP ist jedoch das zugrundeliegende strukturierte digitale Informationssystem.

Die Gesamtarchitektur lässt sich als eine Reihe miteinander verbundener Elemente verstehen:

  1. Das physische Produkt ist mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft.
  2. Ein Datenträger ermöglicht den Zugriff auf den Digital Product Passport.
  3. Die detaillierten DPP-Informationen werden elektronisch verwaltet.
  4. Der entsprechende DPP ist im EU-Register für digitale Produktpässe eingetragen.
  5. Das Register generiert eine eindeutige Registrierungskennung.
  6. Verschiedene Benutzer erhalten Zugriff auf die Informationen, die ihnen aufgrund ihrer jeweiligen Rolle zustehen.

Je nach den jeweils geltenden produktspezifischen Rechtsvorschriften kann der Datenträger auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung oder den beiliegenden Unterlagen angebracht sein.

Die genaue Platzierung und der Grad der Kennzeichnung müssen daher anhand der für die jeweilige Produktkategorie geltenden Rechtsvorschriften überprüft werden. Ähnliche Unterscheidungen sind bereits im Rahmen der EU-Richtlinien von Bedeutung. GPSR-Kennzeichnungsanforderungen.

Was geschah am 20. Juli 2026?

An 20. Juli 2026, Die Europäische Kommission gab bekannt, dass Das Register für digitale Produktpässe war live.

Nach Angaben der Kommission stellt die Einführung einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem praktischen System für Unternehmen dar, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Die Kommission stellte gleichzeitig eine Testumgebung, Dies ermöglicht es Unternehmen und anderen relevanten Akteuren, die DPP-Registrierungsprozesse zu erkunden, ohne laufende Registrierungen zu beeinträchtigen.

Das operative Register folgt Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission, Verabschiedet am 16. Juli 2026 und veröffentlicht im Amtsblatt am 17. Juli 2026.

Die Verordnung enthält detaillierte Regeln, die unter anderem folgende Angelegenheiten regeln:

  • Architektur des Registrierungssystems;
  • Zugriffsverwaltung;
  • Benutzeridentifizierung und -verifizierung;
  • Organisation und Benutzerverwaltung;
  • DPP-Registrierung;
  • Registrierungsdaten;
  • Registrierungsnachweis;
  • Versionsverwaltung;
  • semantische Datenmodelle;
  • Protokollierung;
  • Sicherheit;
  • Datenaufbewahrung;
  • Verantwortlichkeiten verifizierter Wirtschaftsteilnehmer;
  • Zugang durch zuständige Behörden; und
  • technischer Betrieb des Registers.

Mit dem Start wird somit der Übergang von der gesetzlichen Ausgestaltung der DPP-Infrastruktur hin zu einem funktionsfähigen EU-Registrierungssystem vollzogen.

Was genau ist das DPP-Register?

Das Register sollte nicht mit dem Digital Product Passport selbst verwechselt werden.

Die EU hat bewusst einen dezentrale Architektur.

Die vollständigen Produktinformationen einer Datenschutzerklärung (DPP) befinden sich nicht zwangsläufig in einer einzigen großen Datenbank der Kommission. Vielmehr können die detaillierten DPP-Daten in der Verantwortung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers oder eines DPP-Dienstleisters verbleiben.

Der Das DPP-Register dient in erster Linie als EU-weite Indexierungs- und Registrierungsinfrastruktur..

Nach Angaben der Europäischen Kommission speichert es eindeutige Kennungen, Registrierungsinformationen und übergeordnete Metadaten, anstatt notwendigerweise den vollständigen detaillierten Inhalt jedes DPP zu speichern.

Diese Unterscheidung ist wichtig.

Ein vereinfachtes Modell ist:

Physisches Produkt → Datenträger → Digitaler Produktpass → Registrierung im EU-Register

Das Register stellt den Mechanismus auf EU-Ebene dar, der registrierte Produkte mit der umfassenderen DPP-Infrastruktur verbindet.

Was enthält die Registry?

Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission legt die technische Struktur des Registers fest.

Es beinhaltet:

  • eine sichere Website-Schnittstelle;
  • eine API für die DPP-Registrierung und die Kommunikation mit dem Register;
  • eine Verifizierungsplattform;
  • ein System zur Generierung eindeutiger Registrierungskennungen;
  • Speicherung der erforderlichen Kennungen und gegebenenfalls der Warencodes;
  • Informationen zu verifizierten DPP-Dienstleistern;
  • ein semantisches Repository;
  • ein Protokollierungssystem; und
  • Identifizierungs- und Autorisierungssysteme für Registerbenutzer.

Diese Architektur ist so konzipiert, dass sie sowohl Unternehmen unterstützt, die Registrierungen manuell durchführen, als auch Unternehmen, die die DPP-Registrierung in größere Produktinformations- oder Compliance-Systeme integrieren.

Registrierung über die Schnittstelle oder API

Wirtschaftsakteure können DPPs auf folgende Weise registrieren:

  • die sichere Benutzeroberfläche der Registry; oder
  • ein Anwendungsprogrammierschnittstelle (API).

Dies ist insbesondere für größere Hersteller und Einzelhändler von Bedeutung.

Ein Unternehmen, das nur eine begrenzte Anzahl von Produkttypen verwaltet, kann die Weboberfläche möglicherweise direkt nutzen. Ein multinationales Unternehmen, das Tausende oder Millionen von Produkten, Chargen oder Einzelartikeln verwaltet, benötigt hingegen unter Umständen eine automatisierte Kommunikation zwischen seinen Systemen für Produktinformationsmanagement (PIM), Enterprise Resource Planning (ERP), Produktlebenszyklusmanagement (PLM) oder Compliance und dem EU-Register.

Die DPP sollte daher zunehmend als eine Problem der Produktdatenverwaltung, nicht bloß eine Etikettierungsübung.

Wer ist für die Registrierung eines DPP zuständig?

Für Produkte, die der ESPR unterliegen, sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 vor, dass die DPP von einer verifizierter Wirtschaftsbeteiligter, der das Produkt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.

Andere EU-Rechtsvorschriften, die eine DPP einführen, können den jeweiligen Verantwortlichen gesondert benennen.

Je nach Gesetzgebung und Lieferkettenstruktur können relevante Wirtschaftsakteure unter anderem Folgendes umfassen:

  • Hersteller;
  • Importeure;
  • Bevollmächtigte Vertreter;
  • Vertriebshändler;
  • Händler;
  • Fulfillment-Dienstleister; und
  • anderen Akteuren, denen gemäß den geltenden Gesetzen Verantwortlichkeiten übertragen wurden.

Die Kommission stellt fest, dass die Hauptverantwortung für die Erstellung und Richtigkeit der DPP bei den Wirtschaftsakteuren liegt, die die betreffenden Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Dies macht die Rollenverteilung in der Lieferkette besonders wichtig.

Ein Hersteller außerhalb der EU, ein EU-Importeur, ein Markeninhaber oder ein Fulfillment-Anbieter sollte nicht davon ausgehen, dass die Datenverarbeitungsprozesse automatisch von einer anderen Partei übernommen werden. Die Verantwortlichkeiten sollten festgelegt werden, bevor das betreffende Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Auch bei allgemeinen Konsumgütern sollten Unternehmen die Rolle der Datenverarbeitungsprozesse verstehen. GPSR-Verantwortliche Person sofern zutreffend.

Die Wirtschaftsteilnehmer müssen überprüft werden

Der Zugang zum Register zu Registrierungszwecken unterliegt der Überprüfung.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission werden Überprüfungsanforderungen für Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, festgelegt.

Nach erfolgreicher Verifizierung erhält ein Wirtschaftsteilnehmer den Status „verifiziert“ für Registerzwecke.

Dieser Status bleibt nicht unbegrenzt gültig. Gemäß der Durchführungsverordnung dauert die Verifizierung bis zum Ablauf des jeweiligen elektronischen Identifizierungsmittels, jedoch höchstens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. drei Jahre nach der Überprüfung, was auch immer zuerst eintritt.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der Betreiber den Identitätsprüfungsprozess erfolgreich wiederholen, bevor er neue DPPs registrieren oder entsprechende Registerinformationen ändern kann.

Unternehmen sollten daher die Kontoverwaltung im DPP-Register in ihre Compliance-Verfahren einbeziehen und die Registrierung nicht als einmalige administrative Angelegenheit behandeln.

Modell-, Chargen- oder Einzelartikelebene?

Ein besonders wichtiges Merkmal des DPP-Rahmenwerks ist Granularität.

Ein digitaler Produktpass kann erforderlich sein bei:

  • Modellebene;
  • Chargenebene; oder
  • Einzelartikelebene.

Die anzuwendende Ebene wird durch den entsprechenden delegierten Rechtsakt oder andere EU-Rechtsvorschriften festgelegt.

Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Implementierungskosten und die technische Architektur haben.

Ein modellbezogener Pass könnte potenziell große Mengen identischer Produkte abdecken.

Ein Chargensystem erfordert zusätzliche Rückverfolgbarkeit in der Produktion.

Ein System auf Artikelebene kann erfordern, dass jedes einzelne physische Produkt eine eindeutige Identität besitzt, die mit seinem eigenen Pass verknüpft ist.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt auch Fälle, in denen mehrere EU-Rechtsvorschriften auf dasselbe Produkt Anwendung finden. Wenn unterschiedliche Vorschriften eine DPP-Registrierung auf verschiedenen Detailebenen erfordern, muss die Registrierung auf der entsprechenden Ebene erfolgen. detaillierteste Ebene, die die geltenden Rechtsvorschriften vorschreiben..

Wenn eine DPP auf Artikelebene erforderlich ist und Chargen- und Modellkennungen vorhanden sind, müssen diese Kennungen verknüpft werden. Ebenso muss eine DPP auf Chargenebene mit der entsprechenden Modellkennung verknüpft werden, sofern ein solches Modell existiert.

Für Hersteller bedeutet dies, dass die Architektur zur Produktidentifizierung zu einem wichtigen Bestandteil der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird.

Was geschieht bei der Registrierung eines DPP?

Bei der Registrierung geht es um mehr als nur um die Angabe einer Website-Adresse.

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 führt das System der Kommission während der Registrierung automatisierte Prüfungen durch.

Je nach den geltenden Gesetzen können diese Prüfungen Folgendes umfassen:

  • semantische Konformität der DPP-Daten;
  • Übereinstimmung zwischen den obligatorischen Registerdaten und den im DPP enthaltenen Informationen;
  • Einhaltung des erforderlichen Detaillierungsgrades;
  • Gültigkeit des jeweiligen Warencodes; und
  • Sofern zutreffend, Links zu Backup-Lösungen, die über einen DPP-Dienstleister bereitgestellt werden.

Dies veranschaulicht eine der wichtigsten Entwicklungen, die durch den DPP-Rahmen hervorgebracht wurden.

Die EU-Produktkonformität bewegt sich schrittweise in Richtung strukturierte, maschinenlesbare und automatisch überprüfbare regulatorische Daten.

Die eindeutige Registrierungs-ID

Nach dem Hochladen der erforderlichen Informationen generiert die Registry eine eindeutige Registrierungskennung mit den entsprechenden Produktkennungen verknüpft.

Dieser Identifikator hat eine wichtige regulatorische Funktion.

Gemäß Artikel 13 der ESPR übermittelt das Register dem Wirtschaftsteilnehmer nach der Registrierung automatisch die eindeutige Registrierungskennung.

Die ESPR stellt jedoch ausdrücklich klar, dass der Empfang dieser Kennung stellt keinen Beweis dafür dar, dass das Produkt dem EU-Recht entspricht..

Dieser Unterschied sollte nicht übersehen werden.

Die DPP-Registrierung belegt, dass das erforderliche Registrierungsverfahren stattgefunden hat. Sie ersetzt jedoch nicht:

Ein registriertes Produkt kann dennoch nicht den Vorschriften entsprechen.

Registrierungsnachweis

Die Durchführungsverordnung von 2026 führt auch formale Registrierungsnachweis.

Der Nachweis wird als sicheres elektronisches Dokument erstellt und kann unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • die eindeutige Produktkennung;
  • den Warencode, sofern relevant;
  • die Identität des verifizierten Wirtschaftsteilnehmers, der für die Registrierung verantwortlich ist;
  • Datum und Uhrzeit der Registrierung; und
  • ein kryptografischer Hashwert, der der jeweiligen Version des DPP zugeordnet ist.

Der Nachweis ist durch ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen elektronischen Zeitstempel der Kommission geschützt.

Der Wirtschaftsakteur kann diese Daten über die sichere Schnittstelle des Registers oder die API abrufen.

Der generierte Nachweis bleibt über das Register verfügbar für 90 Kalendertage ab seiner Entstehung, und kann bei Bedarf regeneriert werden.

Unternehmen sollten erwägen, diesen Registrierungsnachweis in ihre Produktkonformitätsprüfung einzubeziehen und Verfahren zur technischen Dokumentation.

Die Informationen der DPP müssen korrekt bleiben.

Die Einhaltung der DPP-Vorschriften endet nicht mit dem Abschluss der Erstregistrierung.

Verifizierte Wirtschaftsteilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die im Register gespeicherten Informationen unverändert bleiben:

  • genau;
  • vollständig; und
  • auf dem neuesten Stand.

Die Registry unterstützt die Versionsverwaltung und speichert Zeitstempel für Aktualisierungen.

Änderungen der Registrierungsinformationen werden protokolliert.

Dies bedeutet, dass Unternehmen Verfahren benötigen, um festzustellen, wann Produktänderungen entsprechende Aktualisierungen der DPP erfordern.

Beispiele hierfür wären Änderungen an:

  • Materialien;
  • Komponenten;
  • Lieferanten;
  • Produktionsstandorte;
  • Produktspezifikationen;
  • Reparaturinformationen;
  • Stoffe;
  • Umweltdaten;
  • regulatorische Informationen; oder
  • Angaben zu den Wirtschaftsakteuren.

Die genauen Folgen einer Produktänderung hängen von den jeweils geltenden produktspezifischen Anforderungen ab.

Datenaufbewahrung

Sofern die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften keinen anderen spezifischen Verfügbarkeitszeitraum für DPPs festlegen, sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 die automatische Löschung der DPP-Registrierungsdaten aus dem Register vor. 10 Jahre nach der Registrierung.

Sofern in branchenspezifischen EU-Rechtsvorschriften eine andere Frist festgelegt ist, wird die Aufbewahrungsfrist des Registers an diese Vorgabe angepasst.

Unternehmen sollten daher zwischen Folgendem unterscheiden:

  • die Verfügbarkeit des DPP selbst;
  • vom Wirtschaftsteilnehmer geführte Informationen;
  • im EU-Register gespeicherte Informationen; und
  • sonstige Aufbewahrungspflichten für technische Dokumentationen.

Diese Zeiträume sind möglicherweise nicht immer identisch.

Die Registry erstellt einen Prüfpfad

Das Register beinhaltet ein Protokollierungssystem, das eine vollständige und zuverlässige Prüfspur gewährleisten soll.

Zu den protokollierten Aktivitäten gehören Kategorien wie:

  • Authentifizierung und Zugriff;
  • Datenänderungen;
  • Konto- und Berechtigungsänderungen;
  • Verwaltungsmaßnahmen; und
  • Datenaustausch.

Für verschiedene Kategorien von Protokollen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen.

Diese Infrastruktur gibt den zuständigen Behörden wesentlich stärkere Instrumente an die Hand, um nicht nur festzustellen, welche Informationen aktuell registriert sind, sondern auch, wie die Registrierungsinformationen im Laufe der Zeit verwaltet wurden.

Das semantische Repository

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Registers ist das DPP-Semantik-Repository.

Dadurch werden maßgebliche, maschinenlesbare Definitionen und Datenmodelle bereitgestellt, die in den Digital Product Passports verwendet werden.

Ziel ist es, die Interoperabilität von DPP-Informationen zu gewährleisten.

Ohne gemeinsame semantische Definitionen könnten zwei Unternehmen zwar technisch dieselben Informationen bereitstellen, diese aber auf inkompatible Weise beschreiben. Das würde den automatisierten Datenaustausch stark einschränken.

Das semantische Repository unterstützt daher die Harmonisierung von:

  • Datenattribute;
  • Terminologie;
  • Datenstrukturen;
  • Beziehungen zwischen DPPs;
  • Verknüpfungen zwischen DPP-Informationen und unterstützenden Beweismitteln; und
  • produktspezifische Datenmodelle.

Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die ihre eigene DPP-Software entwickeln oder DPP-Anbieter von Drittanbietern in bestehende IT-Systeme integrieren.

Sechs harmonisierte DPP-Standards wurden nun veröffentlicht.

Der technische Rahmen machte im Juli 2026 bedeutende Fortschritte mit Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission vom 14. Juli 2026.

Der Beschluss enthielt Verweise auf sechs harmonisierte europäische Normen, die den Rahmen für den Digital Product Passport unterstützen:

  • EN 18216:2026 (Digitaler Produktpass, Datenaustauschprotokolle)
  • EN 18219:2026 (Digitaler Produktpass, eindeutige Kennungen)
  • EN 18220:2026 (Digitaler Produktpass, Datenträger)
  • EN 18221:2026 (Digitaler Produktpass, Datenspeicherung, Archivierung und Persistenz)
  • EN 18222:2026 (Digitaler Produktpass, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Suchbarkeit des Produktpasses)
  • EN 18223:2026 (Digitaler Produktpass, Systeminteroperabilität)

Diese Standards bilden einen wichtigen Teil der gemeinsamen technischen Grundlage, die für interoperable DPP-Systeme in der gesamten Europäischen Union erforderlich ist.

Nach Artikel 41 der ESPR kann die Übereinstimmung mit einschlägigen harmonisierten Normen, deren Verweise im Amtsblatt veröffentlicht wurden, eine Vermutung der Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen dieser Normen begründen.

Die Kommission hat mitgeteilt, dass die verbleibenden Standardisierungsarbeiten im Bereich der DPP fortgesetzt werden.

DPP- und Zollkontrollen

Einer der wichtigsten Aspekte des Digital Product Passport-Rahmenwerks betrifft Importe.

Artikel 15 der ESPR stellt einen direkten Zusammenhang zwischen der DPP-Registrierung und den EU-Zollkontrollen her.

Für Produkte, die unter die einschlägigen DPP-Anforderungen fallen, muss eine Person, die beabsichtigt, ein Produkt dem Zollverfahren zu unterziehen, die entsprechenden Vorschriften beachten. Freigabe zur freien Verbreitung muss dem Zoll die eindeutige Registrierungskennung des Produkts zur Verfügung stellen.

Die Zollbehörden werden letztendlich in der Lage sein, elektronisch zu überprüfen, dass:

  • Die eindeutige Registrierungskennung entspricht den Informationen im Register; und
  • Der Warencode entspricht den registrierten Daten.

Die Kommission ist verpflichtet, das DPP-Register mit dem EU-Zollbescheinigungsaustauschsystem (EU CSW-CERTEX).

Dies soll einen automatisierten Informationsaustausch zwischen dem Register und den nationalen Zollsystemen ermöglichen.

Die ESPR verlangt, dass diese Verbindung innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen des Registers betriebsbereit ist.

Für Importeure ist dies eine bedeutende Entwicklung.

Die DPP ist daher nicht bloß eine Verbraucherinformationsinitiative. Sie wird in die EU integriert. Marktzugangs- und Durchsetzungsinfrastruktur. Unternehmen, die die Einführung von Konsumgütern in Europa planen, sollten die DPP-Vorbereitung als Teil ihrer umfassenderen Strategie berücksichtigen. EU-Produktkonformitätsstrategie.

Die Zollabfertigung ist kein Nachweis der Einhaltung der Vorschriften.

Es gibt noch eine weitere wichtige rechtliche Unterscheidung.

Selbst wenn der Zoll die relevanten DPP-Registrierungsinformationen überprüft und ein Produkt zur freien Verfügung gibt, diese Freigabe stellt keinen Nachweis der Einhaltung der EU-Produktgesetzgebung dar..

Die Marktüberwachungsbehörden behalten ihre Befugnisse.

Ein Produkt kann daher:

  • besitzen eine registrierte DPP;
  • die entsprechende Zollkontrolle (DPP) bestehen; und
  • könnte sich im Rahmen einer Marktüberwachungsuntersuchung dennoch als nicht konform erweisen.

Die zugrundeliegende Produktkonformitätsprüfung bleibt unerlässlich.

Die Marktüberwachungsbehörden werden die Informationen der DPP nutzen.

Das Register ermöglicht auch den Zugriff durch nationale zuständige Behörden.

Die Marktüberwachungsbehörden können registrierte Informationen und DPP-Daten zu Strafverfolgungszwecken nutzen.

Dies sollte Produktuntersuchungen datenbasierter gestalten und den Behörden ermöglichen, Diskrepanzen zwischen folgenden Punkten zu erkennen:

  • das physische Produkt;
  • seine Kennzeichnung;
  • technische Dokumentation;
  • Informationen zu Wirtschaftsakteuren;
  • Zollinformationen; und
  • registrierte DPP-Daten.

Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihr Datenschutzprogramm mit ihren übrigen Compliance-Dokumenten übereinstimmt.

Die DPP sollte nicht zu einer separaten Marketingdatenbank werden, die Behauptungen enthält, die durch die zugrunde liegende technische Dokumentation nicht belegt werden können. Die bestehende EU-Richtlinie Sicherheitstorrahmen Dies verdeutlicht auch die zunehmende Bedeutung strukturierter regulatorischer Informationen für die Marktüberwachung.

Ist ein DPP ab dem 20. Juli 2026 für jedes Produkt verpflichtend?

NEIN.

Dies ist vielleicht der wichtigste Punkt für Unternehmen nach dem Start des Registers.

Die Tatsache, dass das EU-Register am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen wurde, bedeutet nicht bedeutet, dass ab diesem Datum alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Produkte eine DPP benötigen.

Die ESPR ist eine Rahmenverordnung.

Produktspezifische Anforderungen werden schrittweise durch delegierte Rechtsakte eingeführt. Auch andere EU-Verordnungen können unabhängig davon DPP-Anforderungen festlegen.

Die Kommission stellt fest, dass Wirtschaftsakteure nach Annahme der delegierten Rechtsakte im Rahmen der ESPR im Allgemeinen eine Übergangsfrist von mindestens … haben werden. 18 Monate.

Unternehmen müssen daher die für ihre jeweilige Produktkategorie geltenden Gesetze im Auge behalten, anstatt eine einzige universelle DPP-Frist anzuwenden.

Für welche Produkte werden digitale Produktpässe benötigt?

Die DPP-Infrastruktur ist so konzipiert, dass sie sowohl Produkte unterstützt, die unter die ESPR fallen, als auch Produktpässe, die im Rahmen anderer EU-Rechtsvorschriften eingeführt wurden.

Die Kommission nennt unter anderem folgende Produktbereiche:

  • Textilien;
  • Eisen und Stahl;
  • Aluminium;
  • Reifen;
  • Möbel;
  • IKT-Produkte;
  • Energiebezogene Produkte;
  • bestimmte Batterien;
  • Bauprodukte;
  • Spielzeug;
  • Waschmittel; und
  • Tenside.

Die Rechtsgrundlage, der Zeitpunkt der Umsetzung und die erforderlichen Inhalte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können sich zwischen diesen Kategorien erheblich unterscheiden.

Batterien: die erste große verpflichtende Frist

Die unmittelbarste verbindliche DPP-Frist betrifft Batterien.

Unter Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542, der EU-Batterieverordnung, aus 18. Februar 2027 Für folgende Zwecke wird ein Batteriepass benötigt:

  • jede Batterie für leichte Transportmittel (LMT);
  • jede Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh; und
  • jede Elektrofahrzeugbatterie

auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen.

Der Batteriepass enthält sowohl Informationen zum Batteriemodell als auch spezifische Informationen zur jeweiligen Batterie.

Die Batterieverordnung legt außerdem unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Kategorien von Informationen fest.

Dies bedeutet, dass der DPP-Rahmen nicht auf der Annahme beruht, dass jeder Mensch Zugang zu allen Produktdaten haben sollte.

Bestimmte Informationen können öffentlich zugänglich sein, während andere Informationen auf Behörden, benannte Stellen oder Personen mit einem berechtigten Interesse beschränkt sein können.

Textilien und Bekleidung

Textilien gehören zu den am genauesten überwachten Produktgruppen im Rahmen des ESPR.

Der Arbeitsplan der Kommission für Ökodesign nachhaltiger Produkte und Energiekennzeichnung 2025-2030 nennt Textilien/Bekleidung als prioritäre Produktgruppe und gibt 2027 als Richtzeitraum für die Annahme der entsprechenden Ökodesign-Maßnahme an.

Der aktuelle DPP-Zeitplan der Kommission deutet ebenfalls auf branchenspezifische DPP-Anforderungen für Textilien im Zeitraum Q3-Q4 2027 hin.

Dies bedeutet nicht, dass jedes Kleidungsstück im Jahr 2027 automatisch ein DPP benötigt.

Zunächst muss der entsprechende delegierte Rechtsakt verabschiedet werden. Die Kommission stellt fest, dass die delegierten Rechtsakte im Rahmen der ESPR den Wirtschaftsakteuren eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten einräumen werden.

Für Bekleidungsmarken ist die Richtung jedoch mittlerweile so klar, dass die Vorbereitungen bereits beginnen sollten.

Modeunternehmen sollten damit beginnen zu prüfen, ob sie strukturierte Informationen zu Themen wie den folgenden zuverlässig erfassen können:

  • Faser- und Materialzusammensetzung;
  • Lieferanten;
  • Produktionsstandorte;
  • Produktkennzeichnungen;
  • Stoffe und Chemikalienkonformität;
  • Angaben zu recycelten Materialien;
  • Reparatur- und Pflegehinweise;
  • Informationen zur Haltbarkeit;
  • Recyclingfähigkeit;
  • unterstützende Beweise; und
  • Produktinformationen zum gesamten Lebenszyklus.

Die genauen obligatorischen Datenpunkte hängen vom endgültigen textilspezifischen delegierten Rechtsakt ab.

Und wie sieht es mit Schuhen aus?

Schuhe erfordern besondere Pflege.

Der erste ESPR-Arbeitsplan der Kommission räumt insbesondere folgenden Punkten Priorität ein: Textilien/Bekleidung, Die umfassendere Marktanalyse bezieht sich hingegen auf Textilien und Schuhe.

Unternehmen sollten daher nicht davon ausgehen, dass für Schuhe automatisch genau dieselben Implementierungsfristen und DPP-Anforderungen gelten wie für Bekleidung.

Der endgültige Anwendungsbereich muss aus dem einschlägigen delegierten Rechtsakt nach dessen Annahme bestimmt werden.

Dennoch sollten Schuhhersteller damit beginnen, die Rückverfolgbarkeit von Materialien und Lieferanten zu verbessern, da komplexe Produkte aus mehreren Materialien besonders stark von zuverlässigen Informationen über die vorgelagerte Lieferkette abhängig sind.

Bauprodukte

Die überarbeitete Bauprodukteverordnung, Verordnung (EU) 2024/3110, etabliert seinen eigenen Rahmen für den digitalen Produktpass im Baubereich.

Das DPP-System für Bauvorhaben muss mit der im Rahmen des ESPR geschaffenen umfassenderen DPP-Architektur kompatibel und interoperabel sein.

Produktpässe für Bauprodukte können umfangreiche Informationen enthalten, darunter:

  • Leistungs- und Konformitätserklärungen;
  • allgemeine Produktinformationen;
  • Anweisungen;
  • Sicherheitsinformationen;
  • technische Dokumentation;
  • Etiketten;
  • eindeutige Kennungen; und
  • Die gemäß anderen anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erforderlichen Unterlagen.

Dies zeigt, dass die EU beabsichtigt, die DPP-Architektur über verschiedene Regulierungsrahmen hinweg zu nutzen, anstatt sich auf die ESPR zu beschränken.

Online-Marktplätze und Fernabsatz

Das DPP wird sich auch auf den E-Commerce auswirken.

Die Kommission stellt fest, dass Online-Marktplätze, wenn Produkte über den Fernabsatz auf dem EU-Markt angeboten werden, die entsprechenden DPP-Informationen zugänglich machen müssen.

Hersteller und Verkäufer sollten daher die DPP-Integration nicht nur auf physische Produkte, sondern auch in ihre digitale Vertriebsarchitektur einplanen.

Dies könnte folgende Auswirkungen haben:

  • Online-Produktseiten;
  • Marktplatzangebote;
  • Produktzuführungen;
  • Datenbanken von Einzelhändlern;
  • QR-Codes und andere Datenträger;
  • digitale Kataloge; und
  • Produktinformationsmanagementsysteme.

Für Unternehmen, die über Amazon, Marktplätze, Direktvertriebs-Websites oder Omnichannel-Händler verkaufen, sollte die Umsetzung des DPP daher sowohl Compliance- als auch E-Commerce-Teams einbeziehen.Unternehmen, die über Amazon verkaufen, können auch unseren Leitfaden einsehen. Amazon EU-Verkäufe und GPSR-Konformität.

Wie wirkt sich das DPP auf die Einhaltung der GPSR aus?

Bei allgemeinen Konsumgütern sollte der digitale Produktpass nicht mit dem verwechselt werden. Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR).

Die beiden Regime verfolgen unterschiedliche rechtliche Ziele.

GPSR befasst sich mit der Sicherheit von Konsumgütern und legt Verpflichtungen in Bezug auf Angelegenheiten wie die folgenden fest:

Der DPP-Rahmen ist breiter gefasst und konzentriert sich insbesondere auf strukturierte digitale Produktinformationen, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Rückverfolgbarkeit und den Austausch regulatorischer Daten.

Sofern beide Regelungen Anwendung finden, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Informationen einheitlich sind.

Ein Digital Product Passport sollte daher auf einer zuverlässigen Konformitätsdokumentation basieren und nicht unabhängig von der technischen Dokumentation entwickelt werden.

DPP ersetzt keine bestehende Compliance-Dokumentation

Das DPP sollte nicht als Ersatz für bestehende regulatorische Dokumentation angesehen werden.

Je nach Produkt können Unternehmen weiterhin Dokumente wie die folgenden benötigen:

Stattdessen wird die DPP zunehmend zur digitale Schnittstelle, über die ausgewählte Produktinformationen strukturiert, verknüpft, abgerufen und überprüft werden können..

Die Qualität des DPP hängt daher maßgeblich von der Qualität der zugrunde liegenden Compliance-Dokumentation ab.

Was sollten die Hersteller jetzt tun?

Auch wenn eine produktspezifische DPP-Verpflichtung noch nicht in Kraft getreten ist, sollten Hersteller nicht bis zum endgültigen Anwendungstermin warten, um ihre Daten zu prüfen.

Ein praktisches Vorbereitungsprogramm sollte die folgenden Schritte umfassen.

1. Ermitteln Sie, ob Ihre Produkte voraussichtlich unter eine künftige DPP-Regelung fallen werden.

Ordnen Sie das Portfolio folgenden Kriterien zu:

  • den ESPR-Arbeitsplan;
  • bestehende Branchengesetzgebung;
  • bevorstehende delegierte Rechtsakte;
  • Batterieanforderungen;
  • Anforderungen an Bauprodukte; und
  • andere branchenspezifische EU-Rechtsvorschriften.

2. Die Lieferkette abbilden

Identifizieren:

  • legaler Hersteller;
  • Produktionsanlagen;
  • Komponentenlieferanten;
  • Materiallieferanten;
  • EU-Importeur;
  • Bevollmächtigter Vertreter, sofern zutreffend;
  • Vertriebshändler;
  • Fulfillment-Anbieter;
  • Online-Marktplätze; und
  • relevante DPP-Dienstleister.

3.Sicherstellung einer zuverlässigen Produktidentifizierung

Prüfen Sie, wie Produkte identifiziert werden bei:

  • Modellebene;
  • Chargenebene; und
  • Einzelartikelebene.

Die Produktidentifizierung sollte in der Lage sein, die durch geltende Gesetze letztendlich geforderte Granularität zu unterstützen.

4. Überprüfen Sie die Stückliste.

Eine strukturierte Stückliste dürfte zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Unternehmen sollten Folgendes wissen:

  • welche Materialien verwendet werden;
  • welche Komponenten sie enthalten;
  • woher die Komponenten stammen;
  • die sie geliefert haben;
  • Welche Nachweise über die Einhaltung der Vorschriften liegen vor?
  • ob relevante Informationen digital bereitgestellt werden können.

5. Lieferantendokumentation organisieren

Lieferantendaten sollten systematisch und nicht über verstreute E-Mail-Ketten erfasst werden.

Relevante Unterlagen können Folgendes umfassen:

  • Materialspezifikationen;
  • Erklärungen;
  • Testberichte;
  • Informationen zur Einhaltung chemischer Vorschriften;
  • Zertifikate;
  • Nachweise über Recyclinganteile;
  • Nachhaltigkeitsdaten; und
  • Fertigungsinformationen.

6. Überprüfung der Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit.

Alle Informationen, die letztendlich in eine DPP aufgenommen werden, müssen zuverlässig sein.

Aussagen über Recyclinganteil, Recyclingfähigkeit, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Umweltverträglichkeit oder Materialien sollten durch geeignete Nachweise belegt werden.

7. Überprüfung der IT-Architektur

Ermitteln Sie, wo sich die Produktdaten aktuell befinden.

Relevante Systeme können Folgendes umfassen:

  • ERP;
  • PIM;
  • PLM;
  • Qualitätsmanagementsysteme;
  • Compliance-Datenbanken;
  • Lieferantenportale;
  • Rückverfolgbarkeitssysteme; und
  • E-Commerce-Plattformen.

Unternehmen mit einem großen Produktportfolio sollten überlegen, ob eine API-basierte DPP-Registrierung letztendlich erforderlich sein wird.

8. Eigentumsverhältnisse definieren

Die Einhaltung der DPP-Vorschriften überschreitet traditionelle Abteilungsgrenzen.

Die Verantwortung kann Folgendes umfassen:

  • regulatorische Angelegenheiten;
  • Produktkonformität;
  • Nachhaltigkeit;
  • Qualität;
  • Beschaffung;
  • ES;
  • Logistik;
  • legal;
  • E-Commerce; und
  • Produktentwicklung.

Ein klar benannter interner Verantwortlicher sollte die Umsetzung koordinieren.

9. Nutzen Sie die Testumgebung der Kommission.

Die Europäische Kommission stellt nun eine Testumgebung für das DPP-Register zur Verfügung.

Unternehmen, die davon ausgehen, frühzeitig unter die DPP-Anforderungen zu fallen, können dieses Umfeld nutzen, um sich vor der obligatorischen Umsetzung mit den Registrierungsprozessen vertraut zu machen.

Warum sich Unternehmen vor Ablauf der gesetzlichen Frist vorbereiten sollten

Die größte Schwierigkeit bei der Umsetzung des DPP dürfte wohl nicht in der Generierung eines QR-Codes liegen.

Die eigentliche Herausforderung besteht darin, eine verlässliche Kette strukturierter Produktinformationen zu schaffen.

Ein Unternehmen kann feststellen, dass wesentliche Informationen Folgendes sind:

  • ausschließlich im Besitz von Lieferanten;
  • in inkompatiblen Systemen gespeichert;
  • nur im PDF-Format verfügbar;
  • Inkonsistenzen zwischen den Abteilungen;
  • nicht mit spezifischen Produktkennungen verknüpft;
  • Nicht auf Chargen- oder Artikelebene verfügbar;
  • nicht durch Dokumente belegt; oder
  • Die Wartung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg ist schwierig.

Diese Probleme lassen sich nicht immer kurz vor Ablauf einer Frist zur Einhaltung der Vorschriften lösen.

Für Hersteller mit einem großen Produktportfolio kann die Umstellung auf DPP-Konformität Änderungen an Lieferantenverträgen, Produktstammdaten, Etikettierungssystemen, Verpackungen, IT-Infrastruktur und Compliance-Verfahren erfordern.

Eine bedeutende Änderung bei der EU-Produktkonformität

Die operative Inbetriebnahme des Digital Product Passport Registry stellt mehr dar als die Einführung einer weiteren EU-Datenbank.

Es ist Teil eines umfassenderen Wandels in der europäischen Produktregulierung hin zu digital zugängliche, strukturierte und maschinenlesbare Compliance-Informationen.

Traditionell beruhte die Produktkonformität größtenteils auf intern gespeicherten Dokumenten, die den Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurden.

Das DPP-Modell zielt auf ein System ab, in dem Produktinformationen digital mit dem physischen Produkt verknüpft und von relevanten Akteuren während des gesamten Lebenszyklus abgerufen werden können.

In Verbindung mit der künftigen Integration der Zollbehörden, dem Zugang zur Marktüberwachung und standardisierten Produktkennzeichnungen birgt dies das Potenzial, die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften in der Europäischen Union grundlegend zu verändern. Das gleiche umfassendere Durchsetzungsumfeld ist bereits durch die EU-Sicherheitsgate-System, Produktrückrufe und verstärkte Marktüberwachung.

Die wichtigsten Termine

Unternehmen sollten derzeit die folgenden Meilensteine ​​beachten:

  • 28. Juni 2024: Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) veröffentlicht.
  • 16. April 2025: Die Kommission verabschiedet den ersten Arbeitsplan für ESPR und Energiekennzeichnung 2025-2030.
  • 14. Juli 2026: Die Kommission verabschiedet den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 über die ersten sechs harmonisierten DPP-Standards.
  • 16. Juli 2026: Die Kommission erlässt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für das DPP-Register.
  • 17. Juli 2026: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, veröffentlicht im Amtsblatt.
  • 20. Juli 2026: Das EU-Register für digitale Produktpässe wird in Betrieb genommen.
  • 18. Februar 2027: Batteriepässe werden für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und unter die Batterieverordnung fallende Elektrofahrzeugbatterien obligatorisch.
  • 2027: Für Textilien/Bekleidung ist die Einführung produktspezifischer ESPR-Anforderungen vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens derzeit geplant.
  • Im Folgenden sind produktspezifische delegierte Rechtsakte aufgeführt: Wirtschaftsakteure erhalten in der Regel eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten, bevor die entsprechenden ESPR-Anforderungen Anwendung finden.

Der Fahrplan der Kommission für delegierte Rechtsakte bleibt ein Indikator für künftige delegierte Rechtsakte und sollte im Zuge der Weiterentwicklung der Gesetzgebung beobachtet werden.

Was der Start der Registry nicht bedeutet

Um unnötigen Aufwand bei der Einhaltung von Vorschriften zu vermeiden, sollten Unternehmen vier Unterscheidungen beachten:

Die Tatsache, dass das Register betriebsbereit ist, bedeutet nicht, dass alle Produkte heute noch ein DPP benötigen.

Der Besitz einer DPP beweist nicht, dass ein Produkt dem EU-Recht entspricht.

Ein DPP ersetzt nicht die technische Dokumentation, die Risikobewertung, die Tests oder andere produktspezifische Compliance-Anforderungen.

Ein QR-Code allein ist kein konformer digitaler Produktpass.

Die tatsächliche Verpflichtung hängt vom Produkt, den anwendbaren EU-Rechtsvorschriften und dem jeweiligen Anwendungsdatum ab.

Wie EaseCert helfen kann

Für Hersteller, Marken und Online-Händler sollte die Vorbereitung auf digitale Produktpässe mit den zugrunde liegenden Produktkonformitätsinformationen beginnen.

EaseCert unterstützt Unternehmen bei der Organisation der technischen und regulatorischen Dokumentation, die für das Inverkehrbringen von Konsumgütern auf dem europäischen Markt erforderlich ist.

Für Unternehmen, die sich auf künftige Verpflichtungen im Rahmen des DPP-Programms vorbereiten, kann dies die Überprüfung und Strukturierung von Informationen wie den folgenden umfassen:

Ziel ist es, eine verlässliche Datengrundlage für die Einhaltung der Vorschriften zu schaffen, die anschließend die produktspezifischen DPP-Anforderungen unterstützen kann, sobald diese verpflichtend werden.

Unternehmen in Branchen wie Textilien, Bekleidung, Schuhe, Möbel, Batterien, Elektroprodukte und andere prioritäre Produktgruppen Sie sollten bereits jetzt die Entwicklung der einschlägigen delegierten Rechtsakte überwachen und die Qualität ihrer Produktdaten bewerten.

Der EU-Digitale Produktpass hat die Phase der Politikentwicklung hinter sich gelassen und befindet sich nun in der praktischen Umsetzung. Das Register ist in Betrieb. Die technischen Standards werden derzeit erarbeitet. Produktspezifische Anforderungen folgen.

Für viele Hersteller ist der wichtigste Schritt jetzt nicht die Erstellung eines QR-Codes, sondern die Sicherstellung, dass die Informationen hinter diesem zukünftigen QR-Code vollständig, korrekt, nachvollziehbar und durch Belege untermauert sind.

Unternehmen, die die Markteinführung von Produkten in Europa vorbereiten, können auch unseren Service nutzen. Checkliste für EU-Produkteinführungen 2026 um die weitergehenden Compliance-Anforderungen zu prüfen, die möglicherweise neben künftigen DPP-Verpflichtungen gelten.

Offizielle EU-Quellen und -Referenzen

Dieser Artikel basiert hauptsächlich auf offiziellen Rechtsvorschriften der Europäischen Union und Leitlinien der Europäischen Kommission. Die folgenden Quellen bilden die rechtliche und regulatorische Grundlage für die obigen Informationen:

  1. Europäische Kommission, „Das Register für digitale Produktpässe ist jetzt live“, 20. Juli 2026.
    Offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission zur Bestätigung der operativen Inbetriebnahme des Registers für digitale Produktpässe und der Testumgebung.
    Europäische Kommission
  2. Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR).
    Diese Verordnung legt den allgemeinen Rechtsrahmen für digitale Produktpässe fest, einschließlich des DPP-Systems, des Registers, eindeutiger Kennungen, der Zollinteraktion und produktspezifischer delegierter Rechtsakte.
    EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1781
  3. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission vom 16. Juli 2026 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für das Register der digitalen Produktpässe.
    Diese Verordnung legt die Betriebsregeln für das Register fest, einschließlich Architektur, Registrierung, Überprüfung der Wirtschaftsakteure, Registrierungsnachweise, APIs, Sicherheit, Protokollierung, Datenaufbewahrung und semantische Datenmodelle.
    EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission
  4. Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission vom 14. Juli 2026 über harmonisierte Standards für digitale Produktpässe.
    Mit diesem Beschluss werden die Verweise auf die ersten sechs harmonisierten europäischen Normen veröffentlicht, die den technischen DPP-Rahmen unterstützen. Dazu gehören Normen, die Datenaustauschprotokolle, eindeutige Kennungen, Datenträger, Datenspeicherung, APIs und Systeminteroperabilität abdecken.
    EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission
  5. Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien.
    Artikel 77 legt die Batteriepasspflicht ab dem 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge fest.
    EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542
  6. Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten.
    Die Verordnung legt den Rahmen für das System des digitalen Produktpasses im Baugewerbe fest und verlangt Kompatibilität und Interoperabilität mit dem gemäß der Verordnung (EU) 2024/1781 eingerichteten digitalen Produktpass.
    EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/3110
  7. Europäische Kommission, Arbeitsplan 2025-2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energiekennzeichnung.
    Der Arbeitsplan benennt prioritäre Produktgruppen für die ersten ESPR-Maßnahmen, darunter Textilien/Bekleidung, Möbel, Reifen, Eisen und Stahl, Aluminium und andere Produktkategorien, und liefert Richtzeitpläne für zukünftige produktspezifische Maßnahmen.
    Europäische Kommission


Die Anforderungen an digitale Produktpässe entwickeln sich stetig weiter und variieren je nach Produktkategorie. Unternehmen sollten sich vor der Einführung eines digitalen Produktpasses über die jeweils geltenden delegierten Rechtsakte, Durchführungsbestimmungen und branchenspezifischen EU-Vorschriften informieren.

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