How to Sell to the EU: Complete Guide for Non‑EU Sellers

So verkaufen Sie an die EU: Komplette Leitfaden für Nicht -EU -Verkäufer

Der Verkauf von Produkten in die EU ist eine große Chance für globale Marken, geht aber mit strengen Regeln zum Schutz der Verbraucher einher. Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt sicher, dass alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Produkte die grundlegenden Sicherheitsnormen erfüllen. Das Verständnis Ihrer Verantwortlichkeiten als Verkäufer außerhalb der EU ist entscheidend für den Eintritt und Erfolg auf diesem regulierten Markt.

Wer darf in die EU verkaufen?

Jedes Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU kann auf dem EU-Binnenmarkt verkaufen, sofern seine Produkte allen geltenden EU-Gesetzen entsprechen, einschließlich Sicherheits- und KennzeichnungsanforderungenDer Verkäufer muss einen Rechtsvertreter in der EU benennen, der ihm als Ansprechpartner gegenüber Behörden zur Verfügung steht.

Was ist die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?

Die GPSR gilt für alle Non-Food-Konsumgüter und ersetzte im Dezember 2024 die Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit. Sie stärkt die Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Rückrufpflichten von Produkten und verpflichtet Hersteller und Verkäufer außerhalb der EU zur Bereitstellung klarer Dokumentation und zur Benennung einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person (EU-RP). Erfahren Sie mehr über der Risikoanalyseprozess zur GPSR-Konformität.

Benennen Sie eine verantwortliche Person in der EU

Für Verkäufer außerhalb der EU ist es wichtig, dass sie einen ordnungsgemäß ernannten Verantwortliche Person in der EU ist obligatorisch. Das EU-RP stellt sicher, dass Ihre Produkte die Sicherheitsanforderungen erfüllen, pflegt die technische Dokumentation, reagiert auf Aufsichtsbehörden und unterstützt bei Bedarf Rückrufe.

Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten

Ihr Produkt muss für den vorgesehenen Gebrauch und vorhersehbaren Missbrauch sicher sein. Gemäß der GPSR müssen die folgenden Angaben auf dem Produkt oder seiner Verpackung erscheinen:

  • Name und Kontaktdaten des Herstellers
  • Name und Adresse der verantwortlichen Person in der EU (für Verkäufer außerhalb der EU)
  • Produktchargen-, Los- oder Seriennummer zur Rückverfolgbarkeit
  • Sicherheitswarnungen in der Landessprache des Zielmarktes

Diese Regeln gelten auch für Ihre Online-Angebote, wenn Sie über Plattformen wie Amazon, Etsy oder Ihre eigene Website verkaufen. Siehe unsere Leitfaden zu den Kennzeichnungsanforderungen für die GPSR-Konformität.

Anforderungen an die technische Dokumentation

Verkäufer außerhalb der EU müssen technische Unterlagen erstellen und pflegen, die die Einhaltung der GPSR und anderer geltender EU-Normen belegen. Diese Unterlagen müssen Folgendes enthalten:

  • Eine allgemeine Produktbeschreibung
  • Eine Risikobewertung und Einzelheiten zu allen durchgeführten Tests
  • Kennzeichnung, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen
  • Rückverfolgbarkeitsdokumentation

Die verantwortliche Person in der EU muss diese Dokumentation mindestens 10 Jahre lang aufbewahren und den EU-Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage vorlegen. Besuchen Sie unsere Seite zu Unser Angebot zur Compliance-Unterstützung.

CE-Kennzeichnung für regulierte Produkte

Für einige Produktkategorien wie Spielzeug, Elektronik, Maschinen und Medizinprodukte ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass Ihr Produkt die spezifischen Anforderungen der EU-Richtlinien oder -Verordnungen erfüllt. Wenn Ihr Produkt eine CE-Kennzeichnung benötigt, müssen Sie Konformitätsbewertungen durchführen, eine Konformitätserklärung erstellen und das CE-Zeichen vor dem Verkauf in der EU sichtbar am Produkt anbringen.

Online-Marktplätze und Safety Gate-Anforderungen

Online-Plattformen wie Amazon oder eBay haben strenge GPSR-Richtlinien und blockieren Angebote, die nicht den EU-Anforderungen an verantwortliche Personen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entsprechen. Darüber hinaus überwachen Behörden Online-Angebote und ergreifen Maßnahmen, wenn ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die EU Sicherheitstürsystem veröffentlicht wöchentlich Warnmeldungen zu unsicheren Produkten, und Hersteller und ihre EU-Vertreter müssen schnell handeln, wenn ihre Produkte einem Rückruf unterliegen.

Wie EaseCert hilft

  • In Deutschland ansässige EU-Verantwortliche-Person-Dienste
  • Erstellung und Überprüfung der technischen Dokumentation und Sicherheitskennzeichnung
  • Hinweise zu den CE-Kennzeichnungsanforderungen, sofern zutreffend
  • Unterstützung bei Rückrufen und Vorfallmeldungen gemäß GPSR
  • Schnelle Compliance-Lösungen für KMU und internationale Verkäufer

Erfahren Sie mehr über unsere EU-Compliance-Servicelösungen, oder Kontaktieren Sie uns direkt.

Zusammenfassende Checkliste

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt für den vorgesehenen Gebrauch und vorhersehbaren Missbrauch sicher ist
  • Kennzeichnen Sie das Produkt mit den Kontaktdaten des Herstellers und der EU-Verordnung, den Chargen-/Seriennummern und Sicherheitswarnungen.
  • Erstellen und pflegen Sie eine technische Datei für mindestens 10 Jahre
  • Benennen Sie eine verantwortliche Person in der EU als Ihre Kontaktstelle
  • Stellen Sie sicher, dass Online-Einträge die GPSR-Anforderungen erfüllen
  • Bringen Sie die CE-Kennzeichnung an, wenn Ihr Produkt unter bestimmte Richtlinien fällt
  • Seien Sie auf Marktüberwachungsprüfungen und Rückrufe vorbereitet

Häufig gestellte Fragen

Ist für alle Verkäufer außerhalb der EU eine verantwortliche Person in der EU erforderlich?

Ja. Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 müssen alle Verkäufer außerhalb der EU, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, eine verantwortliche Person in der EU benennen, sofern kein EU-Importeur oder -Händler die Verantwortung übernimmt.

Was macht eine verantwortliche Person in der EU?

Das EU-RP stellt sicher, dass Ihr Produkt die Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt, bewahrt Ihre technische Dokumentation auf, fungiert als Kontaktstelle für die EU-Behörden und hilft bei Bedarf bei Rückrufen und der Meldung von Vorfällen.

Wo müssen die Angaben zur verantwortlichen Person erscheinen?

Name und Adresse Ihres EU-Verkäufers müssen auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Zollabfertigung und die Listung auf dem Marktplatz unerlässlich.

Benötigen alle Produkte eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Die CE-Kennzeichnung ist nur für Produkte erforderlich, die unter spezifische EU-Rechtsvorschriften fallen, wie z. B. Spielzeug, Elektronik, Maschinen und Medizinprodukte. Für die meisten allgemeinen Konsumgüter ist lediglich die Einhaltung der GPSR erforderlich.

Was passiert, wenn ich in die EU verkaufe, ohne diese Anforderungen zu erfüllen?

Ihre Waren können vom Zoll beschlagnahmt, von Online-Plattformen entfernt, zurückgerufen oder von den EU-Marktüberwachungsbehörden mit Strafen und Zwangsmaßnahmen belegt werden.


Weiterführende Literatur

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