So verkaufen Sie in die EU: Vollständiger Leitfaden für Nicht-EU-Verkäufer
Der Verkauf von Produkten in der EU stellt für globale Marken eine große Chance dar, ist aber mit strengen Regeln zum Schutz der Verbraucher verbunden. Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Wir stellen sicher, dass alle auf dem EU-Markt angebotenen Produkte die grundlegenden Sicherheitsstandards erfüllen. Für den Markteintritt und den Erfolg in diesem regulierten Markt ist es entscheidend, Ihre Pflichten als Verkäufer außerhalb der EU zu kennen.
Wer kann in die EU verkaufen?
Jedes Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU kann auf dem EU-Binnenmarkt verkaufen, sofern seine Produkte allen geltenden EU-Gesetzen entsprechen, einschließlich Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften. Der Verkäufer muss einen gesetzlichen Vertreter in der EU benennen, der als sein Ansprechpartner für die Behörden fungieren kann.
Was ist die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die GPSR gilt für alle Non-Food-Konsumgüter und ersetzte im Dezember 2024 die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie. Sie stärkt die Pflichten zur Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und zum Rückruf von Produkten und verpflichtet Hersteller und Händler außerhalb der EU zur Bereitstellung klarer Dokumentationen und zur Benennung einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person (EU-RP). Erfahren Sie mehr über der Risikoanalyseprozess für die GPSR-Konformität.
Benennung einer EU-verantwortlichen Person
Für Verkäufer außerhalb der EU ist die ordnungsgemäße Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten erforderlich. EU-Verantwortliche Person ist obligatorisch. Das EU-RP stellt sicher, dass Ihre Produkte die Sicherheitsanforderungen erfüllen, pflegt die technische Dokumentation, reagiert auf Anfragen der Aufsichtsbehörden und unterstützt gegebenenfalls Rückrufe.
Produktsicherheits- und Kennzeichnungspflichten
Ihr Produkt muss für den vorgesehenen Verwendungszweck und bei vorhersehbarem Missbrauch sicher sein. Gemäß GPSR müssen die folgenden Angaben auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben sein:
- Name und Kontaktdaten des Herstellers
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person in der EU (für Verkäufer außerhalb der EU)
- Produktchargen-, Los- oder Seriennummer zur Rückverfolgbarkeit
- Sicherheitshinweise in der Landessprache des Zielmarktes
Diese Regeln gelten auch für Ihre Online-Angebote beim Verkauf über Plattformen wie Amazon, Etsy oder Ihre eigene Website. Weitere Informationen finden Sie in unseren [Richtlinien/Datenschutzbestimmungen/etc.]. Leitfaden zu den Kennzeichnungsvorschriften für die GPSR-Konformität.
Anforderungen an die technische Dokumentation
Verkäufer außerhalb der EU müssen technische Dokumentationen erstellen und pflegen, die die Einhaltung der GPSR-Vorschriften und anderer anwendbarer EU-Standards nachweisen. Diese Dokumentationen müssen Folgendes enthalten:
- Eine allgemeine Produktbeschreibung
- Eine Risikobewertung und Einzelheiten zu allen durchgeführten Tests
- Kennzeichnung, Warnhinweise und Gebrauchsanweisung
- Rückverfolgbarkeitsdokumentation
Die EU-Verantwortliche Person muss diese Dokumentation mindestens 10 Jahre lang aufbewahren und sie den EU-Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Besuchen Sie unsere Seite auf was wir zur Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften anbieten.
CE-Kennzeichnung für regulierte Produkte
Bestimmte Produktkategorien wie Spielzeug, Elektronik, Maschinen oder Medizinprodukte benötigen eine CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass Ihr Produkt die spezifischen Anforderungen der EU-Richtlinien und -Verordnungen erfüllt. Wenn Ihr Produkt eine CE-Kennzeichnung benötigt, müssen Sie Konformitätsbewertungen durchführen, eine Konformitätserklärung erstellen und die CE-Kennzeichnung vor dem Verkauf in der EU gut sichtbar am Produkt anbringen.
Online-Marktplätze und Sicherheitsgate-Anforderungen
Online-Plattformen wie Amazon oder eBay haben strenge Richtlinien in Bezug auf GPSR (Global Product Safety Regulation) und sperren Angebote, die die EU-Anforderungen an die verantwortliche Person, die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit nicht erfüllen. Darüber hinaus überwachen die Behörden Online-Angebote und ergreifen Maßnahmen, wenn ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt.Die EU Sicherheitstorsystem veröffentlicht wöchentliche Warnungen vor unsicheren Produkten, und die Hersteller sowie ihre EU-Verantwortlichen müssen schnell handeln, wenn ihre Produkte von einem Rückruf betroffen sind.
Wie EaseCert hilft
- in Deutschland ansässige EU-Verantwortliche-Person-Dienstleistungen
- Erstellung und Prüfung technischer Dokumentationen und Sicherheitskennzeichnungen
- Leitfaden zu den CE-Kennzeichnungsanforderungen, sofern zutreffend
- Unterstützung für Rückrufe und Vorfallsmeldungen im Rahmen von GPSR
- Schnelle Compliance-Lösungen für KMU und internationale Verkäufer
Erfahren Sie mehr über unsere Lösungen zur Einhaltung der EU-Vorschriften, oder Kontaktieren Sie uns direkt.
Zusammenfassende Checkliste
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck und bei vorhersehbarem Missbrauch sicher ist.
- Kennzeichnen Sie das Produkt mit den Kontaktdaten des Herstellers und der EU-Verordnungsbehörde, den Chargen-/Seriennummern und den Sicherheitshinweisen.
- Erstellen und pflegen Sie eine technische Akte für mindestens 10 Jahre.
- Benennen Sie eine EU-Verantwortliche Person, die als Ihre Kontaktperson fungiert.
- Stellen Sie sicher, dass Online-Einträge die GPSR-Anforderungen erfüllen.
- Bringen Sie die CE-Kennzeichnung an, wenn Ihr Produkt unter bestimmte Richtlinien fällt.
- Seien Sie auf Marktüberwachungsprüfungen und Rückrufe vorbereitet.
Häufig gestellte Fragen
Ist für alle Verkäufer außerhalb der EU eine EU-Verantwortliche Person erforderlich?
Ja. Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 müssen alle Verkäufer mit Sitz außerhalb der EU, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, eine EU-Verantwortliche Person benennen, wenn kein EU-Importeur oder -Vertriebshändler die Verantwortung übernimmt.
Was macht eine EU-Verantwortliche Person?
Das EU-RP stellt sicher, dass Ihr Produkt die Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften erfüllt, verwahrt Ihre technische Dokumentation, dient als Kontaktstelle für EU-Behörden und unterstützt Sie gegebenenfalls bei Rückrufen und der Meldung von Vorfällen.
Wo müssen die Angaben zur verantwortlichen Person erscheinen?
Name und Anschrift Ihres EU-Vertriebspartners müssen auf dem Produkt selbst, der Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe und unerlässlich für die Zollabfertigung und die Listung auf Online-Marktplätzen.
Benötigen alle Produkte eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist nur für Produkte erforderlich, die unter bestimmte EU-Gesetze fallen, wie z. B. Spielzeug, Elektronik, Maschinen und Medizinprodukte. Die meisten Konsumgüter müssen lediglich die Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) erfüllen.
Was passiert, wenn ich in die EU verkaufe, ohne diese Anforderungen zu erfüllen?
Ihre Waren können vom Zoll beschlagnahmt, von Online-Plattformen entfernt, zurückgerufen werden oder zu Strafen und Durchsetzungsmaßnahmen der EU-Marktüberwachungsbehörden führen.