EU-Spielzeugsicherheitsverordnung 2025/2509: Neue Kennzeichnungsanforderungen
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug verabschiedet und damit die vorherige Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ersetzt. Die neue Verordnung verschärft die Anforderungen an die Spielzeugsicherheit in der gesamten EU und führt strengere Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler, Online-Verkäufer, Fulfillment-Dienstleister und andere Wirtschaftsakteure ein, die Spielzeug auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.
Das neue Rahmenwerk führt erweiterte Chemikalienbeschränkungen, klarere Warn- und Kennzeichnungsvorschriften, obligatorische digitale Produktpässe, strengere Kontrollen des Online-Handels und verbesserte Rückverfolgbarkeitsanforderungen ein. Die meisten Verpflichtungen gelten zwar erst ab dem 1. August 2030, Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt vorbereiten, insbesondere wenn ihr Spielzeugsortiment viele Artikelnummern, mehrere Lieferanten, Eigenmarkenprodukte oder Online-Vertriebskanäle umfasst.
Was ändert sich durch die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung?
Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung soll Risiken begegnen, die in den letzten Jahren immer deutlicher zutage getreten sind, insbesondere unsicheres Spielzeug, das online verkauft wird, importiertes Spielzeug mit unvollständiger Dokumentation, uneinheitlicher Kennzeichnung und unzureichender Kontrolle gefährlicher Stoffe.
Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dies dürfte die Durchsetzung einheitlicher gestalten und Unterschiede bei der nationalen Umsetzung verringern.
Wichtigste Änderungen für Spielwarenunternehmen
Zu den wichtigsten Änderungen gehören strengere Anforderungen an die Chemikaliensicherheit, aktualisierte Kennzeichnungsvorschriften, obligatorische digitale Produktpässe, stärkere Verpflichtungen im Online-Handel und klarere Verantwortlichkeiten für Wirtschaftsakteure.
Für Hersteller, Importeure und Handelsmarken bedeutet dies, dass die Einhaltung der Vorschriften nicht mehr allein auf einfachen EN 71-Prüfberichten oder Lieferantenerklärungen beruhen kann. Ein vollständiger und gut strukturierter Nachweis ist erforderlich. technische Akte wird noch wichtiger werden.
Obligatorische Kennzeichnungsvorschriften für Spielzeug
Spielzeug, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss klare, gut sichtbare und lesbare Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsinformationen tragen. Das Etikett muss es Verbrauchern, Behörden und Partnern in der Lieferkette ermöglichen, das Produkt, die verantwortlichen Wirtschaftsakteure und die entsprechenden Sicherheitshinweise zu identifizieren.
Typischerweise auf Spielzeugetiketten erforderliche Informationen
Je nach Produkttyp und Lieferkettenstruktur sollte die Spielzeugkennzeichnung folgende Informationen enthalten:
- Produktname, Modellnummer, Typ, Charge, Seriennummer oder ein anderes Rückverfolgbarkeitsmerkmal
- CE-Kennzeichnung
- Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder Warenzeichen und Postanschrift
- Name und Postanschrift des Importeurs, sofern zutreffend
- EU-Verantwortliche Person oder Angaben zu relevanten Wirtschaftsbeteiligten, sofern erforderlich
- Alterskennzeichnung und altersbezogene Warnhinweise, sofern zutreffend
- Spezifische Sicherheitswarnungen basierend auf dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und dem vorhersehbaren Missbrauch des Spielzeugs
- Zugriffsmethode für den digitalen Produktpass, z. B. ein QR-Code oder ein anderer Datenträger
Warnhinweise müssen vor dem Kauf sichtbar sein.
Warnhinweise müssen für Verbraucher vor dem Kauf sichtbar sein. Dies ist besonders wichtig für Online-Verkäufe. Wird ein Spielzeug über einen Online-Shop oder Marktplatz verkauft, müssen die erforderlichen Warnhinweise in der Produktbeschreibung deutlich sichtbar sein, bevor der Verbraucher den Kauf abschließt.
Praktische Auswirkungen für Online-Händler
Online-Händler sollten ihre Produktseiten überprüfen und sicherstellen, dass Alters- und Sicherheitshinweise, CE-Kennzeichnungen und relevante Konformitätsangaben nicht nur in Bildern, PDFs oder Dokumenten nach dem Kauf versteckt sind. Der Käufer muss die erforderlichen Sicherheitsinformationen vor der Bestellung einsehen können.
Warnhinweise und Piktogramme
Die neue Verordnung verschärft die Anforderungen an die Art und Weise, wie Warnhinweise präsentiert werden müssen.Warnhinweise müssen klar, verständlich und leicht lesbar sein. Sie müssen außerdem der Zielgruppe und dem Risikoprofil des Spielzeugs angemessen sein.
Verwendung des Wortes „Warnung“
Warnhinweise sollten, sofern erforderlich, mit dem Wort „Warnung“ beginnen und nicht so formuliert sein, dass die Sicherheitsbotschaft verharmlost oder verschleiert wird.
Kleinteile und Kinder unter 36 Monaten
Der bekannte Warnhinweis für Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet ist, bleibt wichtig. Wenn von einem Spielzeug eine Erstickungsgefahr oder ein anderes Risiko für Kleinkinder ausgeht, muss der Warnhinweis korrekt angewendet und durch die Altersempfehlung und Sicherheitsbewertung des Produkts untermauert werden.
Wichtiger Hinweis zur Altersfreigabe
Die Altersempfehlung muss sich an Funktion, Design, Marketingstrategie, Zielgruppe und vorhersehbarem Verwendungszweck des Spielzeugs orientieren. Sie darf nicht dazu dienen, strengere Sicherheitsauflagen zu umgehen. Beispielsweise kann ein Produkt, das eindeutig kleine Kinder anspricht, weiterhin als Spielzeug für diese Altersgruppe eingestuft werden, selbst wenn auf dem Etikett eine höhere Altersempfehlung angegeben ist.
Digitaler Produktpass für Spielzeug
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines digitalen Produktpasses für Spielzeug. Dieser digitale Produktpass ermöglicht den elektronischen Zugriff auf wichtige Informationen zur Konformität und Rückverfolgbarkeit.
Was der digitale Produktpass beinhalten kann
Der digitale Produktpass soll wichtige Informationen enthalten, wie zum Beispiel:
- Produktidentifizierung
- Herstellerdetails
- Angaben zum Importeur oder verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten, sofern zutreffend
- Informationen zur Konformitätserklärung
- Anwendbare EU-Rechtsvorschriften
- Harmonisierte Standards verwendet
- Sicherheitswarnungen
- Relevante Informationen zur Chemikaliensicherheit
- Informationen der benannten Stelle, sofern zutreffend
Zugriff über einen Datenträger
Der digitale Produktpass wird üblicherweise über einen Datenträger, beispielsweise einen QR-Code, abgerufen. Dieser Datenträger muss mit dem jeweiligen Spielzeugmodell verknüpft sein und während des vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraums zugänglich bleiben.
Warum dies für Importeure wichtig ist
Importeure und Handelsmarken benötigen zuverlässige Systeme, um jedes Spielzeugmodell mit den zugehörigen Konformitätsdokumenten zu verknüpfen. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Unternehmen viele Produktvarianten anbietet, von mehreren Fabriken importiert oder im Laufe der Zeit die Lieferanten wechselt.
Strengere Anforderungen an die Chemikaliensicherheit
Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung erweitert die Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Spielzeug. Dies ist einer der wichtigsten Änderungsbereiche, insbesondere für Spielzeug aus Kunststoffen, Beschichtungen, Druckfarben, Textilien, Schaumstoffen, Metallen, Klebstoffen, Farben oder elektronischen Bauteilen.
Besorgniserregende Stoffe
Die Verordnung verschärft die Kontrollen für verschiedene Stoffkategorien, darunter Stoffe, die krebserregend, mutagen, fortpflanzungsschädigend, endokrin wirksam, persistent, bioakkumulativ, toxisch oder auf andere Weise schädlich für Kinder sein können.
Zusätzlicher Fokus auf Kleinkinder
Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und Spielzeug, das in den Mund genommen werden soll, unterliegt weiterhin besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Für diese Produkte sind häufig stärkere chemische Nachweise und eine detailliertere Risikobewertung erforderlich.
Praktische Dokumentation erforderlich
Unternehmen sollten die Dokumentation auf Materialebene erfassen und pflegen, einschließlich Stücklisten, EN 71-Prüfberichten, REACH-Erklärungen, Lieferantenerklärungen, Stoffdeklarationen und gegebenenfalls Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Werkstoffe, Beschichtungen, Tinten, Klebstoffe und Oberflächenbehandlungen.
Online-Marktplatz und Fernabsatzverpflichtungen
Die neue Verordnung legt einen starken Schwerpunkt auf den Online-Handel. Dies spiegelt die wachsende Zahl von Spielzeugen wider, die direkt an EU-Verbraucher über Online-Marktplätze, grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen und Direktvertriebs-Websites verkauft werden.
Erforderliche Angaben in Online-Einträgen
Online-Spielzeugangebote müssen vor dem Kauf die erforderlichen Sicherheitsinformationen deutlich anzeigen. Dazu gehören Warnhinweise, CE-Kennzeichnung, Zugang zum Digitalen Produktpass und gegebenenfalls Angaben zum Wirtschaftsbeteiligten.
Die Marktüberwachung wird zunehmen
Es wird erwartet, dass Online-Marktplätze strengere Kontrollen für Spielzeugangebote einführen werden. Verkäufer werden möglicherweise zunehmend aufgefordert, technische Unterlagen, Testberichte, Konformitätserklärungen, Produktbilder, Etikettengrafiken, Rückverfolgbarkeitsdetails und Daten des digitalen Produktpasses bereitzustellen.
Risiko der Streichung von der Börse
Unvollständige Konformitätsdokumentation kann zur Streichung des Produkts aus dem Handel, zur Beschlagnahme durch den Zoll, zu Marktüberwachungsanfragen, zu Rückrufaufforderungen oder zu anderen Maßnahmen führen. Sicherheitstor-Benachrichtigungen. Verkäufer sollten nicht warten, bis ein Marktplatz Dokumente anfordert. Die Dokumentation sollte bereits vor dem Anbieten des Spielzeugs zum Verkauf vorbereitet sein.
Anforderungen an die technische Dokumentation
Die technische Dokumentation ist die Grundlage für die Konformität von Spielzeug. Sie muss belegen, dass das Spielzeug vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt ordnungsgemäß bewertet, getestet, gekennzeichnet und dokumentiert wurde.
Typischer Inhalt einer technischen Dokumentation
Eine technische Dokumentation für Spielzeug sollte normalerweise Folgendes enthalten:
- Produktbeschreibung und Verwendungszweck
- Produktbilder
- Materialliste
- Informationen zu Konstruktion und Fertigung
- Risikobewertung und Sicherheitsbewertung
- Anwendbare Normen und Gesetze
- EN 71 Prüfberichte, sofern zutreffend
- Nachweise zur Chemikaliensicherheit
- Überprüfung von Etikettengestaltung und Warnhinweisen
- Konformitätserklärung
- Daten des digitalen Produktpasses
- Rückverfolgbarkeit und Chargeninformationen
Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung bestätigt, dass das Spielzeug den geltenden EU-Anforderungen entspricht. Sie sollte je nach Lieferkettenstruktur vom verantwortlichen Hersteller oder Importeur unterzeichnet werden.
Wichtiger Compliance-Punkt
Ein Prüfbericht allein bedeutet nicht die vollständige Konformität. Ein Spielzeug kann zwar ausgewählte EN 71-Prüfungen bestehen, aber dennoch unvollständige Kennzeichnung, fehlende Rückverfolgbarkeit, unzureichende chemische Dokumentation oder eine unvollständige technische Dokumentation aufweisen.
Auswirkungen auf Importeure und Handelsmarken
Importeure und Handelsmarken tragen oft eine erhebliche rechtliche Verantwortung gemäß EU-Produktsicherheitsrecht. Wenn ein Unternehmen Spielzeug unter eigenem Namen oder eigener Marke auf dem EU-Markt anbietet oder Spielzeug von außerhalb der EU importiert, muss es sicherstellen, dass das Produkt vor dem Verkauf den geltenden Vorschriften entspricht.
Die Dokumente des Lieferanten müssen überprüft werden.
Importeure sollten sich nicht allein auf die Angaben der Lieferanten verlassen. Sie sollten überprüfen, ob die Prüfberichte mit dem tatsächlichen Produkt, den Materialien, dem Lieferanten, dem Werk, den Modellnummern und dem Zielmarkt in der EU übereinstimmen.
Die Produktgruppierung muss kontrolliert werden.
Werden mehrere Artikelnummern in einer Konformitätsdatei zusammengefasst, muss diese Gruppierung begründet werden. Produkte sollten nur dann gruppiert werden, wenn sie dieselbe Funktion, Materialzusammensetzung, Konstruktion, Lieferantendokumentation und dasselbe Risikoprofil aufweisen.
Wann eine separate Zertifizierung erforderlich sein kann
Eine separate Zertifizierung oder Dokumentation kann erforderlich sein, wenn für die Produkte unterschiedliche Materialien, unterschiedliche Lieferanten, unterschiedliche Fabriken, unterschiedliche Altersklassen, unterschiedliche Funktionen, unterschiedliche Elektronik oder unterschiedliche sicherheitsrelevante Komponenten verwendet werden.
Übergangszeitplan
Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung trat im Januar 2026 in Kraft. Die meisten Verpflichtungen gelten ab dem 1. August 2030.
Warum Unternehmen sich frühzeitig vorbereiten sollten
Obwohl der Hauptantragstermin noch einige Jahre entfernt ist, sollten Spielwarenhersteller bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Digitale Produktpass-Systeme, aktualisierte Kennzeichnung, überarbeitete technische Dokumentationsstrukturen und eine umfassendere chemische Dokumentation erfordern möglicherweise erhebliche interne Vorbereitungen.
Empfohlene Vorbereitungsschritte
Unternehmen sollten zunächst ihre bestehenden Spielzeugetiketten, EN-71-Berichte, Konformitätserklärungen, Lieferantendokumentationen, Produktgruppierungslogik, Online-Einträge und Rückverfolgbarkeitssysteme überprüfen. Etwaige Lücken sollten geschlossen werden, bevor die neuen Vorschriften vollständig gelten.
Wie EaseCert die Spielzeugkonformität unterstützt
EaseCert unterstützt Spielzeughersteller, Importeure, Markeninhaber und Online-Händler mit strukturierter Dokumentation zur Einhaltung der GPSR- und Spielzeugsicherheitsvorschriften. Dies umfasst die Erstellung technischer Unterlagen, Risikobewertungen, die Überprüfung von Kennzeichnungen, die Ausarbeitung von Konformitätserklärungen, die Überprüfung der Produktgruppierung und gegebenenfalls die Unterstützung bei der Suche nach einer verantwortlichen Person gemäß EU-Richtlinien.
Unsere Unterstützung im Bereich Compliance kann Folgendes umfassen:
- Überprüfung der Produktgruppierung und der SKU-Struktur
- Prüfung der Lieferantendokumentation und Testberichte
- Erstellung von GPSR-Risikobewertungen
- Erstellung technischer Dokumentationsdateien
- Überprüfung von Etiketten, Warnhinweisen und Rückverfolgbarkeitsinformationen
- Ausarbeitung von Konformitätserklärungen zur Unterzeichnung
- Unterstützung durch die EU-Verantwortliche Person
- Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften für Online-Einträge
Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung in Kraft?
Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung trat im Januar 2026 in Kraft. Die meisten Verpflichtungen werden ab dem 1. August 2030 vollständig anwendbar sein. Hersteller, Importeure und Online-Händler sollten jedoch schon lange vor diesem Datum mit den Vorbereitungen beginnen, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des digitalen Produktpasses, die Aktualisierung der technischen Dokumentation und die geänderten Kennzeichnungsvorschriften.
Ersetzt die neue Verordnung die Spielzeugrichtlinie?
Ja. Die Verordnung (EU) 2025/2509 ersetzt die Richtlinie 2009/48/EG über Spielzeugsicherheit. Im Gegensatz zu einer Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ohne separate nationale Umsetzungsgesetze.
Was ist ein digitaler Produktpass für Spielzeug?
Ein digitaler Produktpass (DPP) ist ein digitaler Nachweis über Konformität und Rückverfolgbarkeit eines Spielzeugprodukts. Er ist in der Regel über einen QR-Code oder einen ähnlichen Datenträger zugänglich und kann Herstellerangaben, Sicherheitshinweise, Konformitätsinformationen, geltende Normen und weitere Konformitätsdokumente enthalten.
Wird für alle Spielzeuge ein digitaler Produktpass benötigt?
Ja, die neue Verordnung führt die Pflicht zur Erstellung eines digitalen Produktpasses für Spielzeug ein, das auf dem EU-Markt angeboten wird. Unternehmen, die Spielzeug online oder über Marktplätze verkaufen, sollten jetzt mit der Einrichtung von Systemen zur Verwaltung dieser Informationen beginnen.
Müssen Online-Marktplätze Warnhinweise auf Spielzeug anzeigen?
Ja. Obligatorische Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen grundsätzlich vor dem Kauf sichtbar sein, auch in Online-Produktbeschreibungen. Dazu gehören Alterswarnungen, Sicherheitsbeschränkungen und andere vorgeschriebene Informationen zur Einhaltung von Vorschriften.
Was passiert, wenn Spielzeugetiketten nicht den Vorschriften entsprechen?
Nicht konforme Spielzeugetiketten können zur Beschlagnahme durch den Zoll, zur Entfernung aus Online-Shops, zu behördlichen Maßnahmen, Produktrückrufen oder Meldungen an die Sicherheitsbehörde führen. Die Behörden können außerdem aktualisierte technische Dokumentationen und Korrekturmaßnahmen anfordern.
Tragen Importeure gemäß der neuen Verordnung eine rechtliche Verantwortung?
Ja. Importeure, die Spielzeug auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, sind dafür verantwortlich, dass die Produkte den geltenden EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Dies umfasst die Prüfung technischer Dokumentationen, Prüfberichte, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeitsinformationen und Konformitätsbewertungsanforderungen.
Kann ein EN 71-Prüfbericht mehrere Spielzeug-Artikelnummern abdecken?
Im Prinzip ja, aber nur dann, wenn die Produkte dieselbe Materialzusammensetzung, Funktion, Konstruktion, Lieferantendokumentation und dasselbe Risikoprofil aufweisen. Unterschiedliche Materialien, Lieferanten, Produktionsstätten oder sicherheitsrelevante Komponenten können separate Dokumentationen oder Prüfungen erfordern.
Werden die Anforderungen an Chemikalien strenger?
Ja. Die Verordnung führt strengere Beschränkungen für gefährliche Stoffe ein, darunter bestimmte endokrine Disruptoren, PFAS-Substanzen, allergene Duftstoffe und andere Chemikalien, die als schädlich für Kinder gelten.
Müssen Amazon und andere Online-Händler diese Vorgaben einhalten?
Ja. Die Verordnung gilt für Spielzeug, das über Online-Marktplätze, Direktvertriebs-Websites und grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen verkauft wird. Verkäufer sind weiterhin dafür verantwortlich, dass die in der EU in Verkehr gebrachten Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen.
Welche Dokumente sollten Spielwarenunternehmen vorbereiten?
Spielzeughersteller sollten eine vollständige technische Dokumentation erstellen, die Produktbeschreibungen, Stücklisten, Risikobewertungen, EN 71-Prüfberichte, Dokumentation zur Chemikaliensicherheit, Etikettenvorlagen, Konformitätserklärungen und Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen enthält.
Gilt GPSR noch für Spielzeug?
Spielzeug fällt in erster Linie unter spielzeugspezifische Gesetze. Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) kann jedoch parallel weiterhin Anwendung finden, insbesondere in Bezug auf Produktsicherheitspflichten, Rückrufe, Verantwortlichkeiten von Online-Marktplätzen und die Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung.
Kann EaseCert bei der Einhaltung der Spielzeugvorschriften helfen?
Ja. EaseCert unterstützt Hersteller, Importeure und Online-Händler mit Dokumentationen zur Spielzeugkonformität, GPSR-Risikobewertungen, technischen Unterlagen, Etikettenprüfungen, der Erstellung von Konformitätserklärungen und Unterstützung bei der Suche nach einer verantwortlichen Person gemäß EU-Vorschriften.
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Abschluss
Die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung markiert einen bedeutenden Wandel im Bereich der Spielzeugkonformität. Sie stärkt die Chemikaliensicherheit, verbessert die Sichtbarkeit von Warnhinweisen, führt digitale Produktpässe ein und überträgt Online-Händlern und Importeuren mehr Verantwortung.
Für Spielwarenhersteller ist die Kernbotschaft eindeutig: Die Einhaltung der Vorschriften muss dokumentiert, nachvollziehbar und gewährleistet sein, bevor das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, sind besser aufgestellt, wenn die neuen Regeln ab dem 1. August 2030 vollständig gelten.
Offizielle EU-Referenzen
- Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug
- Europäische Kommission: Spielzeugsicherheit
- Rat der Europäischen Union: Spielzeugsicherheit
- Europäisches Parlament: Spielzeugsicherheitsregeln
- Europäische Kommission: Strengere Spielzeugsicherheitsregeln treten in Kraft
- Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
- Verordnung (EU) 2023/988 (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung)
- EU-Sicherheitstorsystem