EaseCert Compliance

Umfassende GPSR-Compliance-Services für den EU-Marktzugang

EaseCert bietet Ihnen gegen eine einmalige Pauschalgebühr umfassende Unterstützung bei der Erfüllung aller Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung.

Wir decken alles ab, von der Risikobewertung zur Identifizierung und Minderung von Sicherheitsrisiken bis hin zur GPSR-Produktzertifizierung und Einhaltung der EU-Kennzeichnung. Darüber hinaus kümmern wir uns um die vollständige Rückverfolgbarkeit und technische Dokumentation, fungieren als Ihr bevollmächtigter Vertreter/Ihre verantwortliche Person in der EU und unterstützen Online-Händler bei der Registrierung beim EU Safety Gate.

Risk Analysis

Gefahren identifizieren. Risiken mindern.

1. Risikobewertung

Wir führen eine gründliche Risikoanalyse durch, um potenzielle Sicherheitsrisiken Ihres Produkts zu identifizieren. Unsere Experten entwickeln detaillierte Minderungsstrategien, um die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung (DSGVO) zu gewährleisten.

GPSR Certification

Zertifiziert. Konform. Bereit.

2. Produktzertifizierung

Wir begleiten Sie durch den GPSR-Zertifizierungsprozess und stellen sicher, dass Ihr Produkt alle Sicherheits- und Konformitätsanforderungen der EU erfüllt. Dies umfasst Konformitätsbewertungen, Dokumentation und regulatorische Hinweise.

Labelling Requirements for GPSR Compliance

Beschriftet. Ausgerichtet. Genehmigt.

3. Produktkennzeichnung

Die GPSR legt übergreifende Standards für Produktkennzeichnungen fest. Wir prüfen, ob Ihre Produktkennzeichnung den EU-Anforderungen entspricht, einschließlich der entsprechenden Sicherheitswarnungen, Gebrauchsanweisungen und Konformitätskennzeichnungen.

Technical File

Dokumentiert. Nachvollziehbar. Konform.

4. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation

Wir erstellen, prüfen und speichern die erforderliche Konformitätsdokumentation für die Marktüberwachung als digitalen Produktpass, einschließlich technischer Dateien, Konformitätserklärungen und Aufzeichnungen.

GPSR EU Authorised Representative

Vertreten. Konform. Verbunden.

5. Verantwortliche Person in der EU

Für Unternehmen außerhalb der EU fungieren wir als Ihr gesetzlich vorgeschriebener EU-Bevollmächtigter/Ihre gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Person. Dies gewährleistet die Einhaltung der GPSR-Vorschriften und dient als Ansprechpartner für EU-Behörden in Fragen der Produktsicherheit.

EU Safety Gate Registration

Eingetragen. Gelistet. Konform.

6. Safety Gate-Registrierung

Wenn Sie einen Online-Marktplatz betreiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Unternehmen zu registrieren. Wir unterstützen Sie bei der Registrierung Ihres Unternehmens im EU Safety Gate Portal, um die Einhaltung der Online-Marktplatz-Vorschriften zu gewährleisten.

EU GPSR Online Sellers

Eine Gebühr. Lebensdauer.

7. Einmalige Gebühr

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern erhebt EaseCert eine einmalige Gebühr für alle Dienstleistungen. Nach der Zertifizierung bleiben wir Ihr EU-Vertreter, solange Ihr Produkt auf dem Markt ist – keine jährlichen Verlängerungen, keine Abonnements.

GPSR (EU) 2023/988

Der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) (EU) 2023/988 ersetzt das bisherige Richtlinie 2001/95/EG zur allgemeinen Produktsicherheit und legt aktualisierte Sicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte Non-Food-Konsumgüter fest. Die Verordnung gilt ab 13. Dezember 2024und passt die EU-Produktsicherheitsvorschriften an die Entwicklungen im elektronischen Handel, neue Technologien und den gestiegenen Bedarf der Verbraucher an Schutz an.

Abschnitte der GPSR (EU) 2023/988 im Detail

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1-4)

Definiert die Umfang der Verordnung und deckt alle Nicht-Lebensmittelprodukte ab, sofern keine sektorspezifischen Rechtsvorschriften gelten.

Legt die Regelung fest Objektiv: Gewährleistung der Produktsicherheit auf dem EU-Markt.

Stellt vor Schlüsseldefinitionen, einschließlich „Wirtschaftsakteure“ (Hersteller, Importeur, Händler) und „Produktsicherheit“.

Kapitel II: Allgemeine Anforderungen an die Produktsicherheit (Artikel 5-10)

Produkte müssen sicher bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung.

A Risikobewertung muss unter Berücksichtigung von Faktoren wie den folgenden durchgeführt werden:

Produkteigenschaften (Zusammensetzung, Verpackung, Gebrauchsanweisung)

Auswirkungen auf bestimmte Verbrauchergruppen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Behinderte)

Potenzielle Cybersicherheitsrisiken

Einhaltung von harmonisierte Normen und EU-Gesetzgebung.

Marktüberwachungsbehörden kann von Unternehmen einen Nachweis der Einhaltung verlangen.

Kapitel III: Pflichten der Wirtschaftsakteure (Artikel 11-18)

In diesem Kapitel werden konkrete Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze festgelegt.

1. Pflichten des Herstellers (Artikel 11)

Produkt sicherstellen Design, Herstellung und Prüfung die Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Geben Sie klare Identifikation (Name, Adresse, Kontaktdaten) auf dem Produkt oder der Verpackung.

Versorgung notwendig Anweisungen und Warnungen in den gewünschten Sprachen.

Pflegen technische Dokumentation um Sicherheit zu demonstrieren.

Implementieren Sie eine Korrekturmaßnahmenplan wenn Risiken entdeckt werden.

2. Pflichten des Importeurs (Artikel 12)

Importeure müssen:

Überprüfen Sie, ob die Hersteller die GPSR-Sicherheitsanforderungen.

Stellen Sie sicher, dass die Produkte CE-Kennzeichnung (falls zutreffend) und fügen Sie die korrekte Dokumentation bei.

Führen Sie ein Protokoll über technische Dokumentation und Risikobewertungen.

Sicherheitsprobleme überwachen und benachrichtigen Sie die Behörden, wenn unsichere Produkte identifiziert werden.

Kooperieren mit Marktüberwachungsbehörden und ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen.

3. Pflichten des Vertriebshändlers (Artikel 13)

Händler müssen:

Stellen Sie sicher, dass das Produkt über eine Name des Herstellers, Kontaktdaten und Sicherheitshinweise.

Überprüfen Sie, ob die Produkte nicht Gegenstand von Sicherheitsrückrufen.

Stoppen Sie den Verkauf eines Produkts, wenn es ernstes Risiko und die Behörden benachrichtigen.

4. Online-Marktplätze (Artikel 14)

Neue Regeln gelten für Amazon, eBay, AliExpress und andere Plattformen Verkauf an EU-Verbraucher.

Marktplätze müssen sicherstellen Rückverfolgbarkeit der Verkäufer und bei Produktrückrufen behilflich sein.

Plattformen müssen auf Anfragen von Behörden innerhalb von zwei Arbeitstage.

Kapitel IV: Produktsicherheitsvorfallmanagement (Artikel 19-22)

Hersteller und Importeure müssen melden nationale Behörden wenn von einem Produkt eine ernste Gefahr ausgeht.

Die Europäische Kommission kann Unionsweite Produktrückrufe falls erforderlich.

A Sicherheitstor-Schnellwarnsystem ermöglicht EU-weite Meldungen unsicherer Produkte.

Kapitel V: Marktüberwachung und Durchsetzung (Artikel 23-31)

Marktüberwachungsbehörden (z. B. Zoll, nationale Regulierungsbehörden) können Inspektionen durchführen, Produkte testen und anfordern Korrekturmaßnahmen.

Zu den Strafen bei Nichteinhaltung gehören Bußgelder, Produktverbote und Rückrufe.

Kapitel VI: Sicherheit digitaler Produkte und neu auftretende Risiken (Artikel 32–38)

Stellt vor Cybersicherheit und KI-bezogene Produktsicherheit Anforderungen.

Konzentriert sich auf vernetzte Produkte (IoT) und Risiken im Zusammenhang mit Hackerangriffen oder Datenschutzverletzungen.

Stellt sicher, dass KI-basierte Verbraucherprodukte Regeln zur Algorithmustransparenz.

Kapitel VII: Schlussbestimmungen (Artikel 39-46)

Etabliert Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.

Umrisse Übergangsfristen für Unternehmen.

Bestätigt, dass die vollständige Durchsetzung beginnt am 13. Dezember 2024.

Was Importeure in die EU tun müssen

Importeure tragen die Verantwortung für die Einhaltung der GPSR 2023/988 vor dem Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt:

1. Überprüfen Sie die Herstellerkonformität

Stellen Sie sicher, dass die Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.

Überprüfen Sie, ob technische Dokumentation, Risikobewertungen und Konformitätskennzeichnungen vorhanden sind.

2. Kennzeichnung und Dokumentation

Stellen Sie sicher, dass das Produkt Folgendes anzeigt:

Name und Adresse des Herstellers

Name und Kontaktdaten des Importeurs

Sicherheitshinweise und Warnungen (in der richtigen Sprache).

3. Überwachen Sie die Produktsicherheit

Führen Sie regelmäßige Kontrollen und Audits der Lieferanten-Compliance.

Melden Sie ernsthafte Risiken an die EU-Behörden innerhalb zwei Arbeitstage.

4. Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung

Auf Anfrage Unterlagen vorlegen.

Unterstützen Sie Rückrufe oder Korrekturmaßnahmen.

5. Gewährleisten Sie die Online- und E-Commerce-Compliance

Überprüfen Sie die Konformität für Online-Verkauf und grenzüberschreitende Sendungen.

Arbeiten Sie mit Plattformen zusammen, um unsichere Produkte schnell zu entfernen.

Risiken der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der GPSR kann erhebliche Konsequenzen haben:

1. Bußgelder und Strafen

EU-Behörden können Geldstrafen verhängen proportional zum Produktrisiko.

Die Nichtbefolgung eines Rückrufauftrags kann zu höhere Strafen.

2. Produktrückrufe und -verbote

Unsichere Produkte könnten vom EU-Markt genommen werden.

Unternehmen könnten gezwungen sein, abrufen bereits verkaufte Produkte.

3. Verlust des Marktzugangs

Die Behörden können Blockimporte beim Zoll.

Online-Marktplätze können nicht konforme Verkäufer aus der Liste streichen.

4. Rechts- und Reputationsschäden

Klagen oder Beschwerden von Verbrauchern könnten der Marke des Unternehmens schaden.

Vertrauensverlust bei Händlern, Einzelhändlern und Käufern.

Abschluss

Die GPSR (EU) 2023/988 bringt strengere Sicherheitsvorschriften für Non-Food-Konsumgüter mit Schwerpunkt auf Risikobewertungen, digitale Produktsicherheit und Durchsetzung von E-Commerce-BestimmungenImporteure spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften, bevor Produkte auf den EU-Markt gelangen. Die Nichteinhaltung kann dazu führen, Bußgelder, Rückrufe und dauerhafte Marktverbote, sodass die Einhaltung der Verordnung unabdingbar ist.

Erfahren Sie mehr über GPSR:

Kontaktieren Sie EaseCert