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EaseCert | GPSR Compliance

EU Authorized Representative (EAR)-Service für CE-gekennzeichnete Produkte

EU Authorized Representative (EAR)-Service für CE-gekennzeichnete Produkte

Regulärer Preis €1.050,00 EUR
Regulärer Preis Verkaufspreis €1.050,00 EUR
Verkauf Ausverkauft
Einmalige Gebühr. Kein Abonnement. Steuern enthalten. A Aufstellen & Dokumentationsgebühr Die Kosten können je nach Leistungsumfang anfallen. Dies umfasst die Einarbeitung, die Überprüfung vorhandener Konformitätsunterlagen, die Dokumentenprüfung und die Prüfung der technischen Dokumentation im Hinblick auf die Einhaltung der EU-GPSR-Vorschriften.

EaseCert stellt einen EU-Bevollmächtigten zur Verfügung (OHR) Dienstleistungen für Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union CE-gekennzeichnete Produkte auf dem EU-Markt.

Als Ihr offiziell ernannter EU-Bevollmächtigter fungiert EaseCert als Ihr Ansprechpartner für Regulierungsfragen Wir unterstützen Sie innerhalb der Europäischen Union bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den geltenden EU-Produktgesetzen. Unsere Leistungen richten sich an Hersteller aus den Bereichen Konsumgüter, Handel, professionelle Dienstleistungen und Industrie.

Das Verfahren zur Bestellung eines EU-Bevollmächtigten (EAR) in fünf Schritten

  1. Reichen Sie Ihre Produkt- und Unternehmensdetails ein.

    Senden Sie Ihre Herstellerinformationen, Produktdetails, Modellnummern, technische Spezifikationen, Produktfotos, Etikettengrafiken, Verpackungsgrafiken, Benutzerhandbücher, Materialliste, bereits vorhanden Testberichte, Zertifikate, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärungen. Wir überprüfen die Vollständigkeit. Etwaige Lücken genau identifizieren, Und das Dossier organisieren Damit Ihre Dokumentation klar, einheitlich und zur Überprüfung bereit ist.

  2. Überprüfung des Geltungsbereichs und Fahrplan zur Einhaltung der Vorschriften

    Wir prüfen Ihr Produktportfolio, die geltenden CE-Kennzeichnungsvorschriften, Produktfamilien, Modellstruktur, das geplante EU-Vertriebsmodell und die verfügbaren Konformitätsdokumente. Wir klären, ob der Service des EU-Bevollmächtigten (EAR) für Ihre Produkte geeignet ist und definieren Umfang, Zeitrahmen, Preisgestaltung und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Unterstützung bei der Konformitätsprüfung.

  3. Dokumentation, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Terminvereinbarung

    Wir prüfen Ihre EU-Konformitätserklärung, die CE-Konformitätsdokumentation, die Verfügbarkeit der technischen Unterlagen, die Produktkennzeichnung, die Rückverfolgbarkeitsdetails, die Herstellerinformationen und die Anforderungen an die Kennzeichnung des Bevollmächtigten. Nach Abschluss der Dokumentenprüfung wird EaseCert offiziell als Ihr EU-Bevollmächtigter mit unserer EU-Adresse in Deutschland für regulatorische Zwecke ernannt.

  4. EU-Marktzugang und Plattformunterstützung

    Wir unterstützen Ihren Marktzugang in der EU, indem wir die erforderlichen Angaben zum Bevollmächtigten Vertreter für Produktetiketten, Dokumentation, Zollabfertigung, Fragen von Importeuren und Marktplatzbewertungen bereitstellen. Für Konsumgüter können wir Sie auch bei damit verbundenen Anforderungen unterstützen, wie zum Beispiel Amazon-EU-Konformität, GPSR-Verantwortliche Person Verpflichtungen, Kennzeichnung und vollständige Konformitätsdokumente.

  5. Kontinuierliche regulatorische Unterstützung

    EaseCert fungiert als Ihr regulatorischer Ansprechpartner in der EU für relevante Angelegenheiten. Marktbehörde Anfragen, Dokumentationsanforderungen, Rückverfolgbarkeitsprüfungen und behördliche Kommunikation im Zusammenhang mit der Rolle des ernannten EU-Bevollmächtigten.

Geeignete Produktkategorien

  • Unterhaltungselektronik
  • Haushaltsgeräte
  • Spielzeug und Kinderprodukte
  • Elektrische und elektronische Geräte
  • Funk- und drahtlose Geräte
  • Maschinen und Industrieanlagen
  • Professionelle und gewerbliche Ausrüstung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Messgeräte
  • Druckgeräte
  • Gasgeräte
  • Bauprodukte
  • Beleuchtungsausrüstung
  • Laborausrüstung
  • Batteriebetriebene Produkte
  • Medizinprodukte, sofern zutreffend
  • Intelligente Geräte und IoT-Produkte
  • Komponenten und Baugruppen mit CE-Kennzeichnung
  • Andere Produkte, die den EU-CE-Kennzeichnungsvorschriften unterliegen

Was ist im Lieferumfang enthalten?

  • Offizielle Ernennung von EaseCert zu Ihrem EU-Bevollmächtigten
  • Regulierungsadresse in der EU für CE-Kennzeichnungszwecke
  • Überprüfung Ihrer bestehenden EU-Konformitätserklärung (DoC)
  • Überblick über die verfügbaren CE-Konformitätsdokumentation
  • Überprüfung der Herstelleridentifikation und der Produktrückverfolgbarkeit
  • Rezension von Produktkennzeichnung im Widerspruch zu den geltenden EU-Rechtsvorschriften
  • Beibehaltung von technische Dokumentation sofern dies nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist
  • Zusammenarbeit mit den EU-Marktüberwachungsbehörden, soweit gesetzlich erforderlich
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Pflichten Ihres Bevollmächtigten.
  • Unterstützung bei Fragen zur Einhaltung von Zoll- und Importbestimmungen, sofern zutreffend

Anwendbare EU-Rechtsvorschriften

Je nach Produktkategorie unterstützt dieser Service Produkte, die unter die geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften fallen, darunter:

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, während der Übergangszeiträume
  • Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
  • Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
  • Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU
  • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
  • Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
  • Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
  • Druckgeräterichtlinie (PED) 2014/68/EU
  • Verordnung (EU) 2016/426 über Gasgeräte
  • Richtlinie 2014/32/EU über Messgeräte (MID)
  • Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
  • Batterieverordnung (EU) 2023/1542
  • Andere anwendbare CE-Kennzeichnungsvorschriften, die die Bestellung eines EU-Bevollmächtigten vorschreiben oder zulassen.

Erforderliche Unterlagen

Herstellerinformationen

  • Rechtsgültiger Firmenname
  • Registrierte Geschäftsadresse
  • Ansprechpartner
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Produktinformationen

  • Produktname und Modellnummer
  • Produktfamilie, falls zutreffend
  • Technische Spezifikationen
  • Produktfotos
  • Produktetiketten und -kennzeichnungen
  • Verpackungsgrafik
  • Benutzerhandbuch oder Bedienungsanleitung

Konformitätsdokumentation

Serviceeinschränkungen

EaseCert agiert ausschließlich als Ihr EU-Bevollmächtigter gemäß den geltenden EU-Produktgesetzen.

Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, umfasst diese Dienstleistung Folgendes nicht:

  • Produkttests
  • Labortests
  • CE-Zertifizierung
  • Dienstleistungen der Benannten Stelle
  • Produktdesign-Überprüfung
  • Produktneugestaltung
  • Erstellung technischer Dokumentation von Grund auf
  • Erstellung von Risikobewertungen
  • Ausarbeitung von EU-Konformitätserklärungen
  • Importdienstleistungen
  • Rechtsvertretung über die gesetzlichen Pflichten eines EU-Bevollmächtigten hinaus.

Der Hersteller bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden EU-Rechtsvorschriften durch das Produkt, die Pflege der technischen Dokumentation, die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren und die rechtmäßige Anbringung der CE-Kennzeichnung.

Bearbeitungszeit

Das Onboarding ist in der Regel abgeschlossen innerhalb 3 bis 5 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen, unterzeichneten Vereinbarungen und erfolgreichem Abschluss der Dokumentenprüfung.

Wichtiger Hinweis: Die Bestellung eines EU-Bevollmächtigten entbindet den Hersteller nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die Produktkonformität. Der Hersteller bleibt weiterhin dafür verantwortlich, dass das Produkt allen geltenden Vorschriften entspricht. EU-Anforderungen bevor es auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein EU-Bevollmächtigter Vertreter (EAR)?

Ein EU-Bevollmächtigter (EAR) ist eine in der Europäischen Union ansässige juristische Person, die von einem Hersteller mit Sitz außerhalb der EU formell beauftragt wurde, bestimmte Pflichten gemäß der geltenden EU-Produktgesetzgebung zu erfüllen. Je nach Gesetzgebung fungiert der Bevollmächtigte als regulatorischer Ansprechpartner des Herstellers innerhalb der EU und arbeitet mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen.

Wer benötigt einen EU-Bevollmächtigten?

Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen unter Umständen einen EU-Bevollmächtigten benennen, bevor sie bestimmte CE-gekennzeichnete Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen dürfen. Diese Anforderung hängt von den jeweils geltenden EU-Rechtsvorschriften für das betreffende Produkt ab.

Ist für alle CE-gekennzeichneten Produkte ein EU-Bevollmächtigter erforderlich?

Nein. Die Anforderungen variieren je nach geltender Richtlinie oder Verordnung. Einige Produktgesetze schreiben die Benennung eines EU-Bevollmächtigten vor, während andere die Benennung eines solchen auf freiwilliger Basis ermöglichen. Wir beraten Sie gern, ob Ihre Produkte diesen Service benötigen.

Welche Produkte sind von diesem Service abgedeckt?

Unser Service unterstützt eine breite Palette von CE-gekennzeichneten Produkten, darunter Maschinen, Unterhaltungselektronik, elektrische Geräte, Funkgeräte, Spielzeug, PSA, Messgeräte, Druckgeräte, Gasgeräte, Bauprodukte, batteriebetriebene Produkte, Laborgeräte und viele andere Produkte, die der EU-CE-Kennzeichnungsgesetzgebung unterliegen.

Welche Dokumente muss ich vorlegen?

In der Regel benötigen wir Ihre Unternehmensinformationen, Produktdetails, Produktetiketten, Verpackungsgrafiken, Benutzerhandbücher, die EU-Konformitätserklärung, verfügbare Prüfberichte, Zertifikate und technische Dokumentationen, die für die jeweilige Gesetzgebung relevant sind.

Prüfen Sie meine CE-Dokumentation?

Ja. Wir prüfen Ihre verfügbaren Konformitätsdokumente, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Unterlagen für die Bestellung des Bevollmächtigten vollständig und geeignet sind. Dabei stellen wir möglicherweise fehlende Dokumente oder Konformitätslücken fest, die vor dem Inverkehrbringen Ihrer Produkte in der EU geschlossen werden sollten.

Erstellen Sie die technische Dokumentation oder die CE-Dokumentation?

NEIN.Der Hersteller bleibt für die Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation, die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und die Einhaltung aller geltenden EU-Rechtsvorschriften verantwortlich. EaseCert kann bestehende Dokumentationen prüfen und Konformitätsberatung als separate Dienstleistung anbieten.

Kann EaseCert CE-Zertifikate ausstellen?

Nein. Ein EU-Bevollmächtigter ist keine Zertifizierungsstelle oder Benannte Stelle. EaseCert stellt keine CE-Zertifikate aus und führt keine nach EU-Recht erforderlichen Konformitätsbewertungen durch.

Erhalten meine Produkte durch diesen Service eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller nach Abschluss des entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahrens angebracht. Die Benennung eines EU-Bevollmächtigten entbindet den Hersteller nicht von seinen rechtlichen Verpflichtungen.

Können Sie auch als unsere GPSR-Verantwortliche Person fungieren?

Ja. Für Konsumgüter, die der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) unterliegen, bietet EaseCert gegebenenfalls auch GPSR-Verantwortliche-Person-Dienstleistungen an. Viele Hersteller nutzen beide Dienstleistungen, um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu vereinfachen.

Können Sie mir bei Amazon, eBay, Etsy oder anderen Marktplätzen helfen?

Ja. Wir unterstützen Hersteller, die über große Online-Marktplätze verkaufen, indem wir die erforderlichen Informationen zum Bevollmächtigten Vertreter bereitstellen und gegebenenfalls bei der Erstellung der Konformitätsdokumentation behilflich sind.

Wie lange dauert das Onboarding?

In den meisten Fällen ist das Onboarding innerhalb von 3 bis 5 Werktagen abgeschlossen, nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen und unterzeichneten Verträge erhalten haben.

Können Sie in unserem Namen mit den EU-Behörden kommunizieren?

Ja. Soweit dies nach den geltenden Rechtsvorschriften und unserer Beauftragung zulässig ist, fungiert EaseCert als Ihr Ansprechpartner in Regulierungsfragen und kooperiert mit den EU-Marktüberwachungsbehörden hinsichtlich der von der Beauftragung abgedeckten Produkte.

Bieten Sie zusätzliche Compliance-Dienstleistungen an?

Ja. Zusätzlich zu den Dienstleistungen als EU-Bevollmächtigter Vertreter bieten wir GPSR-Zertifizierung, GPSR Responsible Person-Dienstleistungen, Überprüfung technischer Dokumentationen, Überprüfung von Produktetiketten, Unterstützung bei der EU Safety Gate-Registrierung, EPR-Registrierung für Verpackungen, deutsche LUCID-Registrierung, deutsche WEEE-Registrierung und Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften an.

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