EaseCert | GPSR Compliance
Dienstleistung eines EU-Bevollmächtigten für CE-gekennzeichnete Produkte
Dienstleistung eines EU-Bevollmächtigten für CE-gekennzeichnete Produkte
Konnte die Verfügbarkeit von Abholung nicht laden
Unterstützung bei der EU-Konformität für Nicht-EU-Hersteller
EaseCert bietet Dienstleistungen als autorisierter EU-Vertreter (EU AR) für Nicht-EU-Hersteller an, die CE-gekennzeichnete Produkte auf dem europäischen Markt vertreiben.
Dieser Service richtet sich an Hersteller von Industrie-, Gewerbe-, Berufs- und B2B-Produkten, die bereits die geltenden EU-Gesetze einhalten und einen autorisierten Vertreter benötigen, der in der Europäischen Union ansässig ist.
Typische Produktkategorien
- Industriemaschinen
- Kommerzielle Elektronik
- Professionelle Ausrüstung
- Funk- und Drahtlosgeräte
- B2B-Elektroprodukte
- Batteriebetriebene Geräte
- Kommerzielle Drucker und Hardware
- Labor- und technische Geräte
Was der Service beinhaltet
- Offizielle Ernennung von EaseCert als Bevollmächtigter des Herstellers (EU AR)
- EU-Adresse für regulatorische Zwecke
- Überprüfung der vorhandenen CE-Dokumentation und Konformitätserklärung
- Aufbewahrung der technischen Dokumentation gemäß den geltenden EU-Vorschriften
- Kommunikationsunterstützung mit EU-Marktüberwachungsbehörden
- Überprüfung der Herstellerinformationen und Rückverfolgbarkeitsdetails
- Leitlinien zu den EU-Kennzeichnungspflichten für die geltenden Richtlinien und Verordnungen
- Unterstützung bei zoll- oder importeurbezogenen Konformitätsfragen, sofern zutreffend
Anwendbare EU-Gesetzgebung
Je nach Produktkategorie kann dieser Service Produkte unterstützen, die unter die folgenden EU-Gesetze fallen:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
- Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- Andere CE-Kennzeichnungsgesetzgebung, bei der ein Bevollmächtigter des Herstellers (EU AR) ernannt werden kann
Erforderliche Unterlagen
Herstellerinformationen
- Vollständiger rechtlicher Firmenname
- Eingetragene Geschäftsadresse
- Kontaktperson, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Produktinformationen
- Produktname, Modellnummer und Details zur Produktfamilie
- Technische Daten
- Produktfotos
- Etikettenentwurf oder Details zur Produktkennzeichnung
- Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung
Konformitätsdokumentation
- EU-Konformitätserklärung (DoC)
- Anwendbare CE-Prüfberichte oder -Zertifikate
- Risikobewertung, falls erforderlich
- Zugang zur technischen Datei, falls zutreffend
- Beschreibung des beabsichtigten EU-Vertriebsmodells
Wichtige Bereichsbeschränkung
EaseCert fungiert als administrativer und regulatorischer Bevollmächtigter des Herstellers (EU AR). Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, umfasst dieser Service keine Produkttests, CE-Zertifizierung, Validierung der Sicherheitstechnik, Dienstleistungen einer benannten Stelle, Designgenehmigung, Erstellung einer technischen Datei von Grund auf oder juristische Importdienstleistungen.
Der Hersteller bleibt voll verantwortlich für die Produktkonformität, die CE-Kennzeichnung, die Risikobewertung, die technische Dokumentation und die Einhaltung aller anwendbaren EU-Vorschriften.
Optionale Zusatzleistungen
- Deutsche WEEE-Registrierung
- Verpackungs-EPR / LUCID-Registrierung
- Unterstützung bei der Batterienkonformität
- Unterstützung bei der Registrierung im EU Safety Gate
- Überprüfung der Kennzeichnung und Konformitätsberatung
- Überprüfung der technischen Dokumentation
- GPSR Verantwortliche Person Dienste für Verbraucherprodukte
Bearbeitungszeit
Die typische Einarbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 5 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen und unterzeichneten Vereinbarungen.
Preisgestaltung
Die Preisgestaltung hängt von der Produktkategorie, der technischen Komplexität, den anwendbaren EU-Richtlinien oder -Verordnungen, dem jährlichen Verkaufsvolumen, der Anzahl der Produktfamilien oder Modelle und eventuell erforderlichen Zusatzleistungen ab.
B2B-Hersteller mit geringem Volumen können sich für vereinfachte jährliche Servicestrukturen qualifizieren.
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