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EaseCert | GPSR Compliance

Dienstleistung eines EU-Bevollmächtigten für CE-gekennzeichnete Produkte

Dienstleistung eines EU-Bevollmächtigten für CE-gekennzeichnete Produkte

Regulärer Preis €1.050,00 EUR
Regulärer Preis Verkaufspreis €1.050,00 EUR
Verkauf Ausverkauft
Einmalige Gebühr. Kein Abonnement. Steuern enthalten. Aufstellen & Dokumentationsgebühr gilt einmalig pro Auftrag zur Überprüfung und Anpassung Ihrer bestehenden Compliance-Materialien auf GPSR-Konformität. Dies beinhaltet Onboarding, Dokumentenprüfung und Etikettenprüfung.

Unterstützung bei der EU-Konformität für Nicht-EU-Hersteller

EaseCert bietet Dienstleistungen als autorisierter EU-Vertreter (EU AR) für Nicht-EU-Hersteller an, die CE-gekennzeichnete Produkte auf dem europäischen Markt vertreiben.

Dieser Service richtet sich an Hersteller von Industrie-, Gewerbe-, Berufs- und B2B-Produkten, die bereits die geltenden EU-Gesetze einhalten und einen autorisierten Vertreter benötigen, der in der Europäischen Union ansässig ist.

Typische Produktkategorien

  • Industriemaschinen
  • Kommerzielle Elektronik
  • Professionelle Ausrüstung
  • Funk- und Drahtlosgeräte
  • B2B-Elektroprodukte
  • Batteriebetriebene Geräte
  • Kommerzielle Drucker und Hardware
  • Labor- und technische Geräte

Was der Service beinhaltet

  • Offizielle Ernennung von EaseCert als Bevollmächtigter des Herstellers (EU AR)
  • EU-Adresse für regulatorische Zwecke
  • Überprüfung der vorhandenen CE-Dokumentation und Konformitätserklärung
  • Aufbewahrung der technischen Dokumentation gemäß den geltenden EU-Vorschriften
  • Kommunikationsunterstützung mit EU-Marktüberwachungsbehörden
  • Überprüfung der Herstellerinformationen und Rückverfolgbarkeitsdetails
  • Leitlinien zu den EU-Kennzeichnungspflichten für die geltenden Richtlinien und Verordnungen
  • Unterstützung bei zoll- oder importeurbezogenen Konformitätsfragen, sofern zutreffend

Anwendbare EU-Gesetzgebung

Je nach Produktkategorie kann dieser Service Produkte unterstützen, die unter die folgenden EU-Gesetze fallen:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
  • Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU
  • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
  • Batterieverordnung (EU) 2023/1542
  • Andere CE-Kennzeichnungsgesetzgebung, bei der ein Bevollmächtigter des Herstellers (EU AR) ernannt werden kann

Erforderliche Unterlagen

Herstellerinformationen

  • Vollständiger rechtlicher Firmenname
  • Eingetragene Geschäftsadresse
  • Kontaktperson, E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Produktinformationen

  • Produktname, Modellnummer und Details zur Produktfamilie
  • Technische Daten
  • Produktfotos
  • Etikettenentwurf oder Details zur Produktkennzeichnung
  • Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung

Konformitätsdokumentation

  • EU-Konformitätserklärung (DoC)
  • Anwendbare CE-Prüfberichte oder -Zertifikate
  • Risikobewertung, falls erforderlich
  • Zugang zur technischen Datei, falls zutreffend
  • Beschreibung des beabsichtigten EU-Vertriebsmodells

Wichtige Bereichsbeschränkung

EaseCert fungiert als administrativer und regulatorischer Bevollmächtigter des Herstellers (EU AR). Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, umfasst dieser Service keine Produkttests, CE-Zertifizierung, Validierung der Sicherheitstechnik, Dienstleistungen einer benannten Stelle, Designgenehmigung, Erstellung einer technischen Datei von Grund auf oder juristische Importdienstleistungen.

Der Hersteller bleibt voll verantwortlich für die Produktkonformität, die CE-Kennzeichnung, die Risikobewertung, die technische Dokumentation und die Einhaltung aller anwendbaren EU-Vorschriften.

Optionale Zusatzleistungen

  • Deutsche WEEE-Registrierung
  • Verpackungs-EPR / LUCID-Registrierung
  • Unterstützung bei der Batterienkonformität
  • Unterstützung bei der Registrierung im EU Safety Gate
  • Überprüfung der Kennzeichnung und Konformitätsberatung
  • Überprüfung der technischen Dokumentation
  • GPSR Verantwortliche Person Dienste für Verbraucherprodukte

Bearbeitungszeit

Die typische Einarbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 5 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen und unterzeichneten Vereinbarungen.

Preisgestaltung

Die Preisgestaltung hängt von der Produktkategorie, der technischen Komplexität, den anwendbaren EU-Richtlinien oder -Verordnungen, dem jährlichen Verkaufsvolumen, der Anzahl der Produktfamilien oder Modelle und eventuell erforderlichen Zusatzleistungen ab.

B2B-Hersteller mit geringem Volumen können sich für vereinfachte jährliche Servicestrukturen qualifizieren.

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