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EaseCert | GPSR Compliance

LUCID-Registrierungsunterstützung für Verpackungskonformität in Deutschland

LUCID-Registrierungsunterstützung für Verpackungskonformität in Deutschland

Regulärer Preis €400,00 EUR
Regulärer Preis Verkaufspreis €400,00 EUR
Verkauf Ausverkauft
Einmalige Gebühr. Kein Abonnement. Steuern enthalten. A Aufstellen & Dokumentationsgebühr Die Kosten können je nach Leistungsumfang anfallen. Dies umfasst die Einarbeitung, die Überprüfung vorhandener Konformitätsunterlagen, die Dokumentenprüfung und die Prüfung der technischen Dokumentation im Hinblick auf die Einhaltung der EU-GPSR-Vorschriften.

Wenn Ihr Unternehmen verpackte Produkte in Deutschland verkauft oder Verpackungen liefert, können für Sie Registrierungs-, Systemteilnahme-, Berichts- und andere Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gelten. EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und die Deutschen Gesetz zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackDG). Aus 12. August 2026, Diese Regelungen ersetzten den bisherigen Rahmen des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) und veränderten die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern, Produzenten, Einzelhändlern, Importeuren und ausländischen Verkäufern.

Bevor EaseCert mit der Arbeit im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen beginnt, prüft das Unternehmen zunächst, ob Ihre Der GPSR-Status oder ein anderer anwendbarer EU-Produktsicherheitsstatus wurde berücksichtigt.. GPSR und Packaging EPR sind separate Rechtssysteme: GPSR betrifft die Produktsicherheit, die technische Dokumentation, die Risikobewertung, die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit und die Marktüberwachung, während Packaging EPR die Herstellerregistrierung, die Berichterstattung, die Recyclingfinanzierung und die Verpflichtungen zur Abfallentsorgung von Verpackungen betrifft.

EaseCert folgt der Compliance-Reihenfolge: GPSR/Produktsicherheit → EPR/WEEE/Batterien → PPWR.

EaseCert bietet in Deutschland Unterstützung für die Bereiche Verpackungs-EPR und LUCID nur für Produkte an, die zuvor von EaseCert gemäß den geltenden EU-Produktsicherheitsanforderungen zertifiziert wurden.

Unser LUCID-Registrierung in Deutschland & Unterstützungsdienst für autorisierte Vertreter hilft dabei festzustellen, ob Ihr Unternehmen der verantwortliche Hersteller gemäß den geltenden deutschen Verpackungsvorschriften ist, prüft neue oder bestehende LUCID-Registrierungen, bewertet die Systemteilnahmeverpflichtungen und unterstützt berechtigte ausländische Hersteller bei der formellen Ernennung von EaseCert zu ihrem deutschen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) von Verpackungen.

Erfahren Sie mehr über die Einhaltung der EU-Verpackungs-EPR-Vorschriften im Jahr 2026.

Wichtig: Die Gebühr von EaseCert für diesen Service beträgt €400 EUR einmalig. Es gibt keine jährliche oder wiederkehrende EaseCert-Gebühr für die im Rahmen dieses Service abgedeckte Standardbestellung eines Bevollmächtigten.

Bevor EaseCert seine LUCID Authorised Representative ID bereitstellen oder einen Termin annehmen kann, muss der Kunde zunächst einen gültigen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag (Producer Responsibility Organisation) für die betreffende Verpackung nachweisen.

EaseCert ist kein Recyclingunternehmen, Abfallentsorger, keine Herstellerverantwortungsorganisation (PRO), kein Betreiber eines dualen Systems und keine Behörde. Der Kunde schließt den Vertrag für das deutsche duale System bzw. die PRO direkt mit dem jeweiligen Systembetreiber ab und bezahlt diesen. PRO-Gebühren, Recyclinggebühren, Systemteilnahmegebühren, Meldegebühren, Gebühren für Meldungen und Berichte, Behördengebühren und sonstige Kosten Dritter sind in der EaseCert-Servicegebühr nicht enthalten.


Was hat sich ab dem 12. August 2026 geändert?

Die PPWR regelte die Zuständigkeiten für Verpackungen in Deutschland neu. Wichtige Pflichten für Verpackungen, die der Systemteilnahme unterliegen – einschließlich LUCID-Registrierung, Systemteilnahme und Meldung von Verpackungsmengen — weiter, aber die Regeln bestimmen wer diese Verpflichtungen erfüllen muss kann sich geändert haben.

Deshalb ist es besonders wichtig, den korrekten verantwortlichen Hersteller zu ermitteln, bevor man eine LUCID-Registrierung oder eine Bestellung eines Bevollmächtigten abschließt oder aktualisiert.

  • Eigenmarkenprodukte: Die Verantwortung liegt möglicherweise bei dem Unternehmen, unter dessen Namen oder Marke das Produkt entworfen oder hergestellt wurde.
  • Importierte Marken von Drittanbietern: Ein deutscher Einzelhändler oder Importeur kann verantwortlich werden, wenn Produkte aus dem Ausland bezogen werden, ohne dass ein Einzelhändler in Deutschland als Zwischenhändler eingeschaltet ist.
  • Ausländische Direktverkäufer: Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die verpackte Produkte oder leere Verpackungen direkt an deutsche Endverbraucher verkaufen, müssen unter Umständen einen deutschen Bevollmächtigten benennen.
  • Bestehende LUCID-Registrierungen: Bestehende Produzenten benötigen nicht automatisch eine neue Registrierungsnummer, ihre Registrierungsdaten müssen jedoch möglicherweise überprüft und aktualisiert werden.
  • Markennamen: Die Unternehmen müssen neu bewerten, welche Marken zu Verpackungen gehören, für die sie rechtlich als Hersteller gelten.
  • Verpackungsmengen: Die an LUCID gemeldeten Mengen müssen mit den dem jeweiligen Systembetreiber gemeldeten Mengen übereinstimmen.

Was ist im Lieferumfang enthalten?

Dieser Service umfasst:

  • 1 juristische Person (Unternehmen/Hersteller)
  • 1 Produktlinie oder Vertriebskanal
  • Nur Deutschland (LUCID/ZSVR/Deutsche Verpackungs-EPR)
  • Unterstützung bei der Einrichtung von autorisierten Vertretern sofern zutreffend und von EaseCert akzeptiert

1. GPSR/Produktsicherheitsstatusprüfung

Bevor wir mit der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen fortfahren, prüfen wir, ob die betreffenden Produkte bereits von EaseCert für die geltenden EU-Produktsicherheitsanforderungen zertifiziert wurden.

Die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen (EPR) ersetzt weder die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) noch andere anwendbare Produktsicherheitsverpflichtungen. Die Registrierung bei LUCID oder die Benennung eines Bevollmächtigten führt nicht automatisch dazu, dass ein ansonsten nicht konformes Produkt die Voraussetzungen für den EU-Marktzugang erfüllt.

2. Bewertung des Produzentenstatus

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen als verantwortlich gilt. Produzent für die einschlägigen Verpackungen im Rahmen der PPWR und der deutschen VerpackDG.

Die Rezension kann Folgendes beinhalten:

  • Rechtspersönlichkeit und Niederlassungsstandort
  • Markenbesitz
  • Private-Label- und Eigenmarkenvereinbarungen
  • Beziehungen zu Herstellern
  • Beziehungen zu Importeuren
  • Deutsche Distributoren und Zwischenhändler
  • Direktvertrieb an Endverbraucher
  • Marktplatzverkäufe
  • Fernabsatzvereinbarungen
  • Wo Produkte in die deutsche Lieferkette gelangen
  • Wo die Verpackung voraussichtlich zu Abfall wird

Diese Überprüfung des Herstellerstatus ist wichtig, da Hersteller, Verkäufer, Importeur, Markeninhaber, Einzelhändler und Hersteller von EPR-Verpackungen nicht unbedingt derselbe Wirtschaftsakteur sind.

3. LUCID-Registrierungsleitfaden

Wir bieten Ihnen Schritt-für-Schritt-Unterstützung bei der Erstellung, Vervollständigung oder Überprüfung Ihres Produzentenkontos im offiziellen LUCID Packaging Register.

Die Unterstützung kann unter anderem folgende Punkte umfassen:

  • Firmenstammdaten
  • Herstellerinformationen
  • Verpackungskategorien
  • Markeninformationen
  • Informationen zur Systemteilnahme
  • Informationen zum Bevollmächtigten, sofern zutreffend
  • Überprüfung der Informationen vor der Einreichung

Der Kunde bleibt weiterhin für die Durchführung aller LUCID-Aktionen verantwortlich, die rechtlich vom Hersteller selbst durchgeführt werden müssen.

4. Überprüfung bestehender LUCID-Registrierungen

Bereits registriert? Ja. nicht Normalerweise ist es notwendig, eine zweite LUCID-Registrierung zu erstellen, nur weil jetzt die PPWR und die VerpackDG gelten.

Stattdessen prüfen wir, ob Ihre bestehende Registrierung geändert oder ergänzt werden muss.

Die Rezension kann Folgendes umfassen:

  • Produzentenstatus gemäß PPWR
  • Informationen zur juristischen Person
  • Verpackungskategorien
  • Markennamen
  • Eigenmarkenprodukte
  • Importierte Marken von Drittanbietern
  • Anforderungen an Bevollmächtigte Vertreter
  • Systemteilnahmestatus
  • Vorhandene Konfiguration für die Berichterstattung über Verpackungsmengen

5. Bewertung der Verpackungspflicht

Wir analysieren die in Ihrem deutschen Vertriebsmodell verwendeten Verpackungen und helfen Ihnen festzustellen, welche Verpackungs-EPR-Verpflichtungen gelten.

Je nach Art Ihres Unternehmens kann dies die Überprüfung folgender Punkte umfassen:

  • Verkaufsverpackung
  • Gruppenverpackung
  • Versand-/E-Commerce-Verpackung
  • Transportverpackung
  • Mehrwegverpackung
  • Verpackung unterliegt der Systemteilnahme
  • Verpackungen sind nicht von der Systemteilnahme betroffen.

Die geltenden Anforderungen hängen sowohl von der Verpackungsart als auch von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab.

6. Marke & Verpackungsmapping

Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, welche Markennamen mit Verpackungen in Verbindung stehen, für die Ihr Unternehmen als Hersteller gilt.

Dies kann unter anderem folgende Leitlinien umfassen:

  • Eigenmarken
  • Eigenmarkenprodukte
  • Importierte Marken von Drittanbietern
  • Markenlose Verpackung
  • Bestehende LUCID-Markeneinträge
  • Neue Marken, die hinzugefügt werden müssen
  • Veraltete oder fehlerhafte Einträge, die möglicherweise überprüft werden müssen

7. Dual-System-/PRO-Vertragsanforderung

Wenn Ihre Verpackung der Systemteilnahme unterliegt, muss der Kunde direkt mit einem geeigneten deutschen Dual-System-Betreiber oder einer Herstellerverantwortungsorganisation eine gültige Vereinbarung abschließen.

Ein gültiger deutscher Dual-System-/PRO-Vertrag ist Voraussetzung für die Einrichtung der Bevollmächtigten Vertretung durch EaseCert.

Bevor EaseCert die LUCID Authorised Representative ID bereitstellt, muss der Kunde nachweisen, dass bereits eine entsprechende Systemteilnahmevereinbarung besteht.

Die Beweise sollten im Normalfall Folgendes aufzeigen:

  • Die vertragliche juristische Person
  • Der zuständige deutsche Betreiber des Dualsystems oder PRO
  • Der anwendbare Vertrag oder die entsprechende Beteiligungsreferenz
  • Der relevante Verpackungsumfang
  • Die Gültigkeits- oder Wirksamkeitsdauer des Vertrags

EaseCert stellt den Systemteilnahmevertrag nicht aus und ersetzt ihn auch nicht. Der Kunde schließt diese Vereinbarung direkt mit dem Systembetreiber ab.

Gebühren für das Dualsystem, PRO-Gebühren, Recyclinggebühren und Systemteilnahmegebühren sind nicht enthalten im €400 EaseCert-Gebühr.

8. Verpackungsdaten & Berichtseinrichtung

Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer praktischen Verpackungsdatenstruktur für die deutsche EPR-Berichterstattung.

Typische Datenfelder sind:

  • Artikelnummer oder Produktfamilie
  • Verpackungskomponente
  • Verpackungsmaterial
  • Gewicht pro Verpackungskomponente
  • Einheiten, die auf dem deutschen Markt platziert wurden
  • Gesamtgewicht der Verpackung nach Material
  • Relevante Marke
  • Verantwortlicher Produzent
  • Relevanter Systembetreiber

Wir bieten außerdem Hilfestellung bei der Abstimmung der dem Systembetreiber gemeldeten Verpackungsmengen mit den entsprechenden in LUCID gemeldeten Mengen.

9. Berichtvorlagen & Interne Dokumentation

Wir stellen Vorlagen und praktische Anleitungen zur Verfügung, die für die interne Verwaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen verwendet werden können.

Dies kann Folgendes umfassen:

  • Vorlage zur Aufschlüsselung des Verpackungsmaterials
  • Vorlage zur Berechnung des Verpackungsgewichts
  • Struktur zur Verfolgung des jährlichen Volumens
  • Arbeitsblatt für geplante/prognostizierte Mengen
  • Tatsächliche Volumenberichtsstruktur
  • Struktur der Lieferanten-Verpackungsdatenanfrage
  • Vorlage für interne Compliance-Aufzeichnungen

10. Unterstützung bei der Marktreife

Wir bieten praktische Hinweise zu den von Online-Marktplätzen häufig nachgefragten Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Deutschland.

Dies kann Folgendes umfassen:

  • Bereitschaft zur LUCID-Registrierungsnummer
  • Herstellerkennzeichnung
  • Systemteilnahmestatus
  • Interne Aufzeichnungen zu Marktplatz-Verifizierungsanfragen
  • Leitfaden für Compliance-Workflows bei Amazon, eBay und anderen Marktplätzen

Eine LUCID-Registrierungsnummer allein gewährleistet nicht zwangsläufig die vollständige Einhaltung der deutschen EPR-Vorschriften für Verpackungen. Die Teilnahme am System, die Meldepflichten und die Pflichten als Bevollmächtigter können ebenfalls gelten.


Unterstützung durch einen autorisierten Vertreter

Aus 12. August 2026, Bestimmte ausländische Hersteller, die nicht in Deutschland ansässig sind, müssen möglicherweise einen Vertreter ernennen. Deutscher Bevollmächtigter für Zwecke der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Verpackungsbereich.

Dies könnte ausländische Unternehmen betreffen, die verpackte Produkte oder leere Verpackungen direkt an deutsche Endverbraucher verkaufen, darunter auch bestimmte Direktvertriebs- und Versandhandelsunternehmen.

EaseCert kann berechtigte Kunden im Rahmen dieses Vorhabens bei der formellen Ernennung eines Bevollmächtigten unterstützen. €400 einmalige Dienstleistung, vorbehaltlich der Prüfung durch EaseCert hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften und der Annahme des Falls.

Für den im Rahmen dieses Service abgedeckten Standardtermin fallen keine jährlichen oder wiederkehrenden EaseCert-Gebühren an.

Voraussetzung für die Zulassung als Bevollmächtigter Vertreter

Bevor EaseCert seine LUCID-Vertreter-ID bereitstellen oder einen Termin annehmen kann:

  • Die entsprechende EaseCert-Produktsicherheitszertifizierung muss bereits vorliegen.
  • Der Herstellerstatus des Kunden und die deutschen EPR-Verpflichtungen für Verpackungen müssen bewertet werden.
  • Der Kunde muss bereits über einen gültiger deutscher Dual-System-/PRO-Vertrag wo die Systemteilnahme gilt
  • Der Kunde muss EaseCert einen zufriedenstellenden Nachweis über diesen Vertrag vorlegen.
  • EaseCert muss den Fall prüfen und annehmen.

Die LUCID-Vertreter-ID von EaseCert wird erst nach Eingang der erforderlichen Dual-System-/PRO-Nachweise und nach Annahme des Falls bereitgestellt.

Was EaseCert nach der Annahme bietet

Sobald die erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und der Fall angenommen wurde, kann EaseCert Folgendes tun:

  • Geben Sie die entsprechende EaseCert LUCID-Vertreter-ID an.
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der schriftlichen Ernennung des Bevollmächtigten
  • Leiten Sie den Kunden durch den entsprechenden Kennzeichnungsprozess in LUCID.
  • Prüfen Sie die Termininformationen auf Richtigkeit.
  • Nehmen Sie gegebenenfalls die Ernennung zum Bevollmächtigten in LUCID an.
  • Praktische Umsetzungshinweise zur Ernennung bereitstellen

Die genauen Verantwortlichkeiten, die einem Bevollmächtigten übertragen werden, hängen vom anwendbaren Rechtsrahmen und dem Umfang der schriftlichen Vollmacht ab.


Wer benötigt voraussichtlich einen deutschen Bevollmächtigten?

Sie sollten insbesondere dann eine Begutachtung des Bevollmächtigten beantragen, wenn:

  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb Deutschlands.
  • Sie haben keine deutsche Niederlassung oder Zweigstelle, die Ihren Erzeugerstatus beeinträchtigt.
  • Sie verkaufen verpackte Produkte direkt an deutsche Endverbraucher.
  • Sie verkaufen leere Verpackungen direkt an deutsche Endverbraucher.
  • Sie betreiben ein E-Commerce-Modell, das direkt an Endverbraucher verkauft.
  • Sie versenden direkt aus einem anderen EU-Land an deutsche Kunden.
  • Sie versenden direkt aus einem Nicht-EU-Land an deutsche Kunden.

Das genaue Ergebnis hängt von der juristischen Person, der Lieferkette, der Markenführung und dem Vertriebsmodell ab. EaseCert prüft diese Faktoren, bevor ein Bevollmächtigter ernannt wird.


Einzelhändler, Importeure & Eigenmarken – Verantwortlichkeiten bis 2026

Die PPWR kann die Zuständigkeit für bestimmte Einzelhändler, Importeure und Markeninhaber ändern.

Eigenmarken-/Handelsmarkenprodukte

Werden Produkte unter dem Namen oder der Marke Ihres Unternehmens entworfen oder hergestellt, kann Ihr Unternehmen die Verpackungsverantwortung für die zugehörige Verpackung tragen.

Unternehmen, die bisher auf einen Lieferanten, Auftragsfertiger oder Verpackungsbetrieb zur Erfüllung ihrer deutschen Verpackungspflichten angewiesen waren, sollten diese Vereinbarungen überprüfen.

Importierte Marken von Drittanbietern

Wenn Ihr Unternehmen Markenprodukte von Drittanbietern aus dem Ausland bezieht und diese in Deutschland anbietet, kann Ihr Unternehmen je nach Lieferkette und Vertriebsmodell zum verantwortlichen Hersteller werden.

Warum das wichtig ist

Betroffene Unternehmen müssen möglicherweise Folgendes tun:

  • Bitten Sie die Lieferanten um Informationen zu Verpackungsgewicht und -material.
  • Fügen Sie LUCID weitere Marken hinzu.
  • Erweiterung einer bestehenden Systembeteiligungsvereinbarung
  • Zusätzliche Verpackungsmengen einbeziehen
  • Aktualisierung der Berichte zu geplanten oder prognostizierten Volumina.
  • Führen Sie die entsprechenden Verpackungsaufzeichnungen.

Für wen ist dieser Service gedacht?

  • Nichtdeutsche Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland verkaufen
  • Ausländische Direktvertriebsmarken, die an deutsche Kunden liefern
  • Amazon FBA- und Marktplatzhändler, die Deutschland als Zielmarktplatz nutzen
  • eBay-, Etsy-, Shopify- und D2C-Verkäufer
  • EU-Unternehmen, die grenzüberschreitend nach Deutschland verkaufen
  • Hersteller und Marken von außerhalb der EU, die direkt nach Deutschland verkaufen
  • Deutsche und ausländische Importeure
  • Eigenmarken- und Handelsmarkenunternehmen
  • Einzelhändler, die von den PPWR-Herstellerregeln betroffen sind
  • Unternehmen, die bereits bei LUCID registriert sind und eine Überprüfung der Konformität bis 2026 benötigen.
  • Unternehmen sind sich unsicher, ob sie als Produzent gelten.
  • Ausländische Hersteller, die möglicherweise einen deutschen Bevollmächtigten benötigen

Preis

€400 EUR – einmalige Gebühr

Der €400 Die EaseCert-Servicegebühr deckt die auf dieser Seite beschriebene Standardunterstützung für LUCID und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland für eine juristische Person und eine Produktlinie oder einen Vertriebskanal ab, einschließlich der Bewertung des Herstellerstatus, der LUCID-Beratung, der Überprüfung der Verpackungspflichten, der Überprüfung der Systemteilnahme und der Unterstützung bei der Einrichtung eines Bevollmächtigten, sofern dies von EaseCert akzeptiert wird.

Keine jährliche EaseCert-Gebühr.

Keine wiederkehrende EaseCert-Abonnementlaufzeit.

Im Rahmen des auf dieser Seite beschriebenen Standardumfangs fallen keine separaten, regelmäßig anfallenden Gebühren für autorisierte EaseCert-Vertreter an.

Bevor die LUCID Authorised Representative ID von EaseCert bereitgestellt werden kann, muss der Kunde zunächst einen Nachweis über einen gültigen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag erbringen, bei dem eine Systemteilnahme vorgesehen ist.

Folgendes bleibt von Folgendem getrennt: €400 EaseCert-Gebühr:

  • Dual-System-/PRO-Vertragsgebühren
  • Recyclinggebühren
  • Systemteilnahmegebühren
  • Gebühren für Verpackungsvolumen
  • Gebühren der Regierung oder Behörde
  • Periodische oder jährliche Erklärungen
  • Meldepflichten für Verpackungsmengen
  • Anforderungen an die Vollständigkeitserklärung, sofern zutreffend
  • Sonstige Gebühren von PRO, Recyclingsystemen oder Drittanbietern

Bearbeitungszeit

Üblicherweise 3–5 Werktage nach Erhalt der für die standardmäßige Einzelunternehmensbewertung erforderlichen Informationen.

Bei Fällen von Bevollmächtigten Vertretern hängt die Bearbeitung auch vom Eingang und der Prüfung eines zufriedenstellenden Nachweises über den deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag des Kunden und der Vollständigkeit der erforderlichen schriftlichen Bevollmächtigungsunterlagen ab.

Komplexe Lieferketten, mehrere Marken, verschiedene Importwege oder ein umfangreiches Verpackungsportfolio können eine zusätzliche Überprüfung erforderlich machen.


Leistungsumfang

  • Bestätigung des anfänglichen GPSR-Status/des anwendbaren Produktsicherheitsstatus
  • PPWR/VerpackDG Herstellerstatusbewertung
  • Leitfaden für neue oder bestehende LUCID-Registrierungen
  • Bewertung von Verpackungskategorien
  • Markenbewertung
  • Überprüfung der Eigenmarken- und Importeursverantwortung
  • Bewertung der Systemteilnahmeverpflichtungen
  • Überprüfung der deutschen Dual-System-Beweise/PRO-Beweise
  • Leitfaden zur Berechnung von Verpackungsmaterialien und Volumen
  • Berichtsvorlagen
  • Vorlagen für interne Dokumentation
  • Leitfaden zur Marktreife
  • Bewertung der Anforderungen an einen Bevollmächtigten
  • Bereitstellung der LUCID-Vertreter-ID von EaseCert nach Fallannahme
  • Unterstützung bei der Erstellung des schriftlichen Ernennungsdokuments für den Bevollmächtigten.
  • Unterstützung beim LUCID-Termin und -Annahmeprozess
  • Identifizierung zusätzlicher Fragen zur Elektro- und Elektronikaltgeräteverordnung (WEEE) oder zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) von Batterien, sofern relevant
  • Identifizierung separater Arbeiten zur Konformitätsprüfung von PPWR-Verpackungen, sofern relevant

Was nicht enthalten ist

  • Deutsches Dualsystem/PRO-Mitgliedsbeiträge
  • Recycling- oder Systemteilnahmegebühren
  • Zahlung von Genehmigungs- oder Drittgebühren
  • Gebühren für Verpackungsvolumen
  • Vorbereitung oder Einreichung wiederkehrender Erklärungen, sofern nicht gesondert vereinbart
  • Laufende Berichterstattung über Verpackungsmengen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Vorbereitung oder Einreichung der Vollständigkeitserklärung, sofern nicht gesondert in Auftrag gegeben
  • Automatische Überwachung oder Verwaltung von Änderungen der Verpackungsmengen des Kunden
  • Vollständige technische Dokumentation oder Produktsicherheitsbewertung für GPSR, sofern nicht separat in Auftrag gegeben
  • WEEE-Registrierung
  • Batterie-EPR-Registrierung
  • Vollständige PPWR-Verpackungskonformitätsbewertung
  • Technische Dokumentation von PPWR oder EU-Konformitätserklärung

Kundenverantwortung

EaseCert bietet im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs Compliance-Bewertungen, Unterstützung bei der Implementierung, Dokumentenerstellung, Anleitungen zur Registrierung und die Koordination von Bevollmächtigten an.

Der Kunde bleibt verantwortlich für:

  • Bereitstellung korrekter und vollständiger Unternehmensinformationen
  • Bereitstellung genauer Verpackungsdaten
  • Bei Bedarf Aufrechterhaltung eines gültigen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrags
  • Die Gebühren für das Dualsystem, PRO, Recycling und die Systemteilnahme werden direkt bezahlt.
  • EaseCert den Nachweis über die geltende Systemteilnahmevereinbarung vorlegen
  • Überprüfung und Genehmigung von Informationen, die mit Unterstützung von EaseCert erstellt wurden
  • Abschluss von LUCID-Aktionen, die rechtlich beim Produzenten verbleiben müssen.
  • Die erforderlichen Berichte und Erklärungen zum Verpackungsvolumen sind einzureichen, sofern keine separate Dienstleistung vereinbart wurde.
  • Pflege genauer und aktueller LUCID-Informationen
  • Pflege der zugehörigen Verpackungsdokumentation
  • EaseCert über wesentliche Änderungen zu informieren, die die Bestellung des Bevollmächtigten oder den Produzentenstatus betreffen.

EaseCert ist kein Recyclingunternehmen, kein Abfallsammler, keine Organisation für Herstellerverantwortung (PRO), kein Betreiber eines dualen Systems und keine Regierungsbehörde.


Anmeldung & Prozess der Bevollmächtigung eines Vertreters – Schritt für Schritt

Schritt 1: Produktsicherheitsstatus bestätigen

Zunächst prüfen wir, ob die betreffenden Produkte bereits von EaseCert für die geltenden EU-Produktsicherheitsanforderungen zertifiziert wurden.

Die Einhaltung der Produktsicherheits- und Verpackungs-EPR-Vorschriften ist voneinander getrennt. Die Erfüllung der deutschen EPR-Anforderungen begründet keine GPSR-Konformität.

Schritt 2: Den verantwortlichen Produzenten ermitteln

Wir überprüfen die Unternehmensstruktur, die Marken, das Vertriebsmodell, die Beziehungen zu den Importeuren und die Lieferkette, um festzustellen, ob Ihre juristische Person der verantwortliche Hersteller der betreffenden Verpackung ist.

Schritt 3: Feststellen, ob ein Bevollmächtigter erforderlich ist

Wenn Ihr Unternehmen außerhalb Deutschlands ansässig ist, prüfen wir, ob die deutsche Bevollmächtigungspflicht für Ihr Vertriebsmodell gilt.

Schritt 4: Gesellschaft sammeln & Verpackungsinformationen

Sie stellen die relevanten Informationen bereit, die Folgendes umfassen können:

  • Rechtsgültiger Firmenname
  • Registrierte Adresse
  • Details zur Firmenregistrierung
  • Mehrwertsteuerinformationen
  • Vorhandene LUCID-Nummer, falls zutreffend
  • Markennamen
  • Produktliste
  • Informationen zum Vertriebskanal
  • Informationen zum Importeur/Vertriebspartner
  • Verpackungsmaterialien
  • Gewichte der Verpackungskomponenten
  • Geschätzte Absatzmengen in Deutschland

Schritt 5: Einen gültigen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag abschließen

Sofern die betreffende Verpackung der Systemteilnahme unterliegt, müssen Sie direkt mit einem geeigneten deutschen Dual-System-Betreiber oder einer zuständigen PRO eine gültige Vereinbarung abschließen.

Dies muss abgeschlossen sein, bevor EaseCert seine LUCID-Vertreter-ID bereitstellt.

Schritt 6: Nachweis der Systemteilnahme an EaseCert übermitteln

Sie senden EaseCert einen zufriedenstellenden Nachweis über den gültigen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag.

EaseCert prüft die Nachweise zusammen mit der Herstellerstatus- und Verpackungsbewertung.

Schritt 7: EaseCert-Fallannahme

EaseCert prüft den gesamten Fall und entscheidet, ob die Bestellung des Bevollmächtigten akzeptiert werden kann.

Die Vorlage von Unterlagen garantiert nicht automatisch die Annahme.

Schritt 8: EaseCert stellt die LUCID-Autorisierungsvertreter-ID bereit.

Sobald die erforderlichen Nachweise eingegangen sind und der Fall angenommen wurde, stellt EaseCert die entsprechenden Informationen bereit. LUCID-Vertreter-ID.

Schritt 9: Schriftliche Genehmigung vorbereiten

EaseCert unterstützt die Erstellung der schriftlichen Dokumentation, die zur Begründung der Bevollmächtigungsbeziehung erforderlich ist.

Die schriftliche Genehmigung sollte die geltenden Verantwortlichkeiten und den Umfang der Ernennung klar definieren.

Schritt 10: Schließen Sie den LUCID-Termin ab.

Die entsprechenden Angaben zum Bevollmächtigten werden gemäß dem geltenden Verfahren in LUCID eingegeben.

EaseCert bietet Implementierungsleitfäden und unterstützt den Ernennungsprozess.

Schritt 11: EaseCert nimmt den Termin an

Sofern zutreffend, führt EaseCert den erforderlichen Annahmeschritt innerhalb von LUCID durch, nachdem die Termininformationen ordnungsgemäß erfasst wurden.

Schritt 12: Aufrechterhaltung der Systemteilnahme & Berichterstattung

Der Kunde muss den erforderlichen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag aufrechterhalten und sicherstellen, dass Verpackungsmengen und andere erforderliche Daten korrekt gemeldet werden.

Sämtliche PRO-Gebühren, Systemteilnahmegebühren, Erklärungen oder Gebühren Dritter bleiben von den Gebühren von EaseCert getrennt. €400 Einmalige Gebühr.


Besteht bereits eine LUCID-Registrierung?

Wenn Ihr Unternehmen bereits über eine gültige LUCID-Registrierung verfügt, bedeutet die Einführung des PPWR und des VerpackDG nicht automatisch, dass Sie eine neue Registrierung benötigen.

Sie sollten jedoch überprüfen, ob irgendwelche Informationen geändert werden müssen.

Typische Bewertungspunkte sind:

  • Ist Ihr Unternehmen zum Hersteller von zusätzlichen Verpackungen geworden?
  • Hat sich die Verantwortung für Eigenmarkenprodukte verlagert?
  • Sind Sie nun auch für importierte Marken von Drittanbietern verantwortlich?
  • Müssen weitere Marken hinzugefügt werden?
  • Haben sich Ihre Verpackungskategorien geändert?
  • Benötigen Sie nun einen Bevollmächtigten?
  • Umfasst Ihre Systemteilnahmevereinbarung alle relevanten Verpackungen?
  • Stimmen die in LUCID gemeldeten Verpackungsmengen mit den Daten Ihres Systembetreibers überein?

Unser €400 Der Dienst kann auch für eine strukturierte Überprüfung der bestehenden LUCID-Registrierung und Bewertung des Bevollmächtigten innerhalb des angegebenen Geltungsbereichs einer einzelnen Einheit/einer einzelnen Produktlinie.


Verpackungsinformationen, die wir möglicherweise anfordern

Um die Bewertung effizient durchzuführen, bereiten Sie sich bitte, sofern möglich, vor:

  • Rechtliche Informationen des Unternehmens
  • Vorhandene LUCID-Registrierungsnummer
  • Details zur bestehenden LUCID-Registrierung
  • Markenliste
  • Produktliste
  • Marktplatz- oder Website-Links
  • Produktfotos
  • Fotos der Verpackung
  • Verpackungsgrafik
  • Aufschlüsselung der Verpackungskomponenten
  • Materialinformationen
  • Gewicht pro Verpackungskomponente
  • Lieferantenverpackungsspezifikationen
  • Importeurdetails
  • Vertriebspartnerdetails
  • Jährliche Absatzprognosen für Deutschland
  • Gültiger deutscher Dual-System-/PRO-Vertrag
  • Frühere Verpackungsberichte, sofern verfügbar

Elektrische Produkte und Batterien

Die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen ist von der Elektro- und Elektronik-Altgeräteverantwortung (WEEE) und der Herstellerverantwortung für Batterien getrennt.

Wenn es sich bei Ihren Produkten um elektrische oder elektronische Produkte handelt, kann EaseCert beurteilen, ob nach Bestätigung des entsprechenden Produktsicherheitsstatus separate WEEE-Verpflichtungen gelten.

Lesen Sie unseren Leitfaden zur Einhaltung der WEEE-Registrierungsbestimmungen.

EaseCert bietet außerdem die WEEE-Registrierungsdienst für EU-Konformität (€500,00 EUR).

Produkte, die Batterien enthalten, können zusätzlich separate EPR-Verpflichtungen für Batterien auslösen.


Die LUCID-Registrierung ist keine vollständige PPWR-Konformität.

Die LUCID-Registrierung und die deutsche erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen (EPR) regeln die Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle. Sie sind nicht mit der vollständigen Verpackungskonformität gemäß der PPWR zu verwechseln.

Das PPWR behandelt gesondert Angelegenheiten wie beispielsweise:

  • Verpackungsdesign
  • Verpackungsminimierung
  • Recyclingfähigkeit
  • Recyclingmaterial
  • Wiederverwendung
  • Verpackungskennzeichnung
  • Technische Dokumentation
  • Konformitätserklärungen
  • Weitere Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Verpackungen

Diese Konformitätsanforderungen für Verpackungen liegen außerhalb der Norm. €400 LUCID/Leistungsumfang des autorisierten Vertreters.

Für Unternehmen, die eine umfassendere Verpackungsbewertung benötigen, bietet EaseCert die folgende Dienstleistung an: PPWR-Konformitätsdienst (€500,00 EUR).

Sie können auch unseren Artikel lesen. PPWR-Konformitätsleitfaden.


GPSR, EPR und PPWR sind separate Rechtssysteme

Es ist wichtig, zwischen Folgendem zu unterscheiden:

  • GPSR/Produktsicherheit: Produktsicherheit, Risikobewertung, technische Dokumentation, gegebenenfalls Prüfungen, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Anforderungen an die verantwortliche Person, Marktüberwachung, Rückrufe, Rücknahmen und Einhaltung der Marktbestimmungen.
  • Verpackungs-EPR/LUCID: Herstellerregistrierung, Systemteilnahme, Recyclingfinanzierung, Berichtspflichten, Umweltgebühren und Abfallbewirtschaftungspflichten.
  • PPWR-Verpackungskonformität: Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Minimierung, Wiederverwendung, Kennzeichnung, technische Dokumentation, Konformitätserklärungen und andere Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Verpackungen.

Ein Unternehmen kann korrekt in LUCID registriert sein und einen gültigen Dual-System-Vertrag besitzen, obwohl es die Anforderungen an die Produktsicherheit oder die PPWR-Verpackungskonformität nicht erfüllt.


Warum mit EaseCert zusammenarbeiten?

  • Sicherheitsorientierter Compliance-Ansatz: Die Produktsicherheit wird vor den Dienstleistungen im Bereich der Umweltregistrierung behandelt.
  • Praktische Unterstützung bei der Umsetzung: Wir setzen rechtliche Vorgaben in konkrete Registrierungs- und Ernennungsschritte um.
  • Bewertung des Produzentenstatus: Wir überprüfen, wer tatsächlich die Verantwortung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) von Verpackungen trägt.
  • Unterstützung durch autorisierte Vertreter: Berechtigte ausländische Produzenten können Unterstützung mit schriftlicher Genehmigung und LUCID-Beauftragung erhalten, nachdem der erforderliche PRO-Vertrag geprüft wurde.
  • Transparente Preisgestaltung: €400 Einmalige EaseCert-Gebühr, keine jährlichen oder wiederkehrenden EaseCert-Gebühren im Rahmen des Standardumfangs.
  • Klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten: PRO-Gebühren, Recyclinggebühren, Erklärungen und sonstige Kosten Dritter bleiben separat.
  • Integrierter Compliance-Ansatz: GPSR/Produktsicherheit hat Priorität, gefolgt von EPR/WEEE/Batterien, sofern zutreffend, und zuletzt der PPWR-Verpackungskonformität.

EaseCert ist ein Partner für Compliance-Bewertung und -Implementierung. Wir sind kein Recyclingunternehmen, Abfallentsorger, keine Organisation für Herstellerverantwortung (PRO), kein Betreiber eines dualen Systems und keine Regierungsbehörde.


Wichtiger Hinweis zur Einhaltung der Vorschriften

EaseCert unterstützt Sie bei der Konformitätsbewertung, der Dokumentenerstellung, der Registrierungsberatung, der Einrichtung von Bevollmächtigten und der Implementierungsunterstützung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

EaseCert €400 Die EUR-Gebühr ist eine einmalige Gebühr.. Für den auf dieser Seite beschriebenen Standardumfang von EaseCert fallen keine jährlichen oder wiederkehrenden Gebühren an.

Sofern eine Systemteilnahme erforderlich ist, muss der Kunde zunächst einen gültigen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag abschließen und aufrechterhalten und einen Nachweis über diesen Vertrag erbringen, bevor die LUCID Authorised Representative ID von EaseCert ausgestellt wird.

PRO-Mitgliedsbeiträge, Recyclinggebühren, Systemteilnahmegebühren, Erklärungen, Meldepflichten, Verpackungsvolumengebühren, staatliche Gebühren und sonstige Kosten Dritter bleiben separat und werden gegebenenfalls direkt vom Kunden bezahlt bzw. abgewickelt.

EaseCert behält sich das Recht vor, die Ernennung eines Bevollmächtigten abzulehnen, wenn die Dokumentation zur Einhaltung der Vorschriften, der Produktsicherheitsstatus, die Systemteilnahme, die Unternehmensinformationen oder die Lieferkettenstruktur nicht zufriedenstellend sind.


Offizielle Ressourcen


Benötigen Sie Hilfe bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Deutschland?

Wenn Sie verpackte Produkte in Deutschland verkaufen, Produkte nach Deutschland importieren, eine Eigenmarke betreiben, über Amazon oder einen anderen Marktplatz verkaufen oder einen deutschen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen benötigen, kann EaseCert Ihnen bei der Beurteilung Ihres Herstellerstatus helfen und Sie durch die geltenden LUCID- und EPR-Anforderungen für Verpackungen führen.

Preis: €400 EUR einmalig.

Es fallen keine jährlichen oder wiederkehrenden EaseCert-Gebühren an.

Wichtig: Wenn die Bestellung eines Bevollmächtigten erforderlich ist, müssen Sie zunächst einen gültigen deutschen Dual-System-/PRO-Vertrag nachweisen. Sobald dieser Nachweis vorliegt und der Fall angenommen wurde, stellt EaseCert Ihnen seine LUCID-Bevollmächtigten-ID zur Verfügung und unterstützt Sie bei der schriftlichen Bevollmächtigung und der Bestellung eines LUCID-Bevollmächtigten.

Einen umfassenderen europäischen Überblick finden Sie in unserem EU-Verpackungs-EPR-Konformität im Jahr 2026 Anleitung.

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