Was ändert sich für LUCID ab August 2026? Ein vollständiger Leitfaden zu Deutschlands neuen Verpackungsvorschriften
Das deutsche System zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften ändert sich am 12. August 2026 grundlegend.
Die Einführung der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und Deutschlands neue Gesetz zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackDG) wird die Art und Weise, wie Unternehmen in Deutschland ihre Verpackungspflichten registrieren, melden und verwalten, grundlegend verändern.
Viele Unternehmen glauben, dass diese Änderungen nur große Hersteller oder deutsche Firmen betreffen. Diese Annahme ist falsch.
Wenn Sie Produkte an Kunden in Deutschland über Ihre eigene Website, Amazon, eBay, Etsy, Kaufland, Otto oder einen anderen Vertriebskanal verkaufen, sollten Sie Ihre Compliance-Verpflichtungen überprüfen, bevor die neuen Regeln in Kraft treten.
Die gute Nachricht ist, dass LUCID verschwindet nicht.
Viele Unternehmen müssen ihre bestehende Registrierung überprüfen, da sich die Regeln zur Verantwortlichkeit für Verpackungen ändern. Unternehmen, die ihre Registrierung, Systemteilnahme oder sonstige Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nicht anpassen, müssen mit Einschränkungen beim Vertrieb betroffener Produkte in Deutschland rechnen.
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Unternehmen, die nach Deutschland exportieren, können EaseCert nutzen. LUCID-Registrierungsunterstützung für die Verpackungskonformität in Deutschland für praktische Unterstützung bei der Registrierung, Dokumentation, Einarbeitung und Implementierung.
Erstens: GPSR und Verpackungs-EPR sind zwei unterschiedliche Rechtssysteme.
Bevor Unternehmen ihre Verpflichtungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen (EPR) erfüllen, sollten sie zunächst ihre GPSR (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung) Status.
Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine LUCID-Registrierung bedeutet, dass ihre Produkte uneingeschränkt für den Verkauf in der EU zugelassen sind. Das ist nicht der Fall.
GPSR deckt Folgendes ab:
- Produktsicherheit
- Risikobewertungen
- Technische Dokumentation
- Produktkennzeichnung
- Rückverfolgbarkeit
- Anforderungen an die verantwortliche Person, sofern zutreffend
- Marktüberwachung
EPR-Schutz für Verpackungen umfasst:
- Verpackungsregistrierung
- Finanzierung von Recycling und Abfallwirtschaft
- Verpackungsberichterstattung
- Herstellerverantwortung
- Teilnahme an relevanten Verpackungsabfallsystemen
Ein Unternehmen kann daher korrekt in LUCID registriert sein und dennoch unerledigte EU-Produktsicherheitsverpflichtungen haben.
EaseCert geht bei der EU-Konformität in folgender Reihenfolge vor:
GPSR → EPR/WEEE/Batterien → PPWR
GPSR und EPR sind separate Rechtssysteme. GPSR betrifft Produktsicherheit, technische Dokumentation, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung.Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) betrifft die ökologische und finanzielle Verantwortung für Abfallströme wie Verpackungen, elektrische Geräte und Batterien.
Warum ändert Deutschland das LUCID-System?
Die Veränderungen werden in erster Linie durch Folgendes vorangetrieben: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, allgemein als PPWR bezeichnet.
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle und schafft einen unmittelbar anwendbaren Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdeckt.
Viele wichtige Bestimmungen des PPWR treten ab dem 1. Januar in Kraft. 12. August 2026.
Deutschland passt seinen nationalen Verpackungsrahmen an die neuen EU-Vorschriften an. Zentrales Agentur-Verpackungsregister (ZSVR), Die LUCID-Organisation hat bereits einen Leitfaden veröffentlicht, in dem erläutert wird, wie sich die Verantwortlichkeiten der Hersteller ändern werden.
Einen umfassenderen Überblick über die umweltbezogenen Herstellerverantwortungspflichten in ganz Europa bietet EaseCert. Leitfaden zur EU-Verpackungs-EPR-Konformität bis 2026.
Die 7 größten Änderungen bei LUCID ab August 2026
1. Die Definition von „Produzent“ ändert sich
Dies ist eine der wichtigsten Änderungen für Unternehmen, die bereits bei LUCID registriert sind.
Im Rahmen des PPWR-Gesetzes müssen Unternehmen die Rolle eines Hersteller und die Rolle eines Produzent.
In der Praxis sind Hersteller in erster Linie an die Anforderungen an die Konformität von Verpackungen gebunden, während Produzenten die erweiterten Herstellerverantwortungspflichten tragen, die mit dem Inverkehrbringen von Verpackungen auf einem nationalen Markt verbunden sind.
Diese EPR-Verpflichtungen können Folgendes umfassen:
- Anmeldung
- Berichterstattung
- Finanzierung des Verpackungsabfallmanagements
- Teilnahme an einem zugelassenen Verpackungssystem, sofern erforderlich
Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht einfach davon ausgehen sollten, dass die Partei, die derzeit die deutschen Verpackungsgebühren zahlt, auch nach dem 12. August 2026 die verantwortliche Partei bleibt.
2. Die Verantwortung für bestimmte Produkte verlagert sich auf die Einzelhändler.
Der neue Rahmen kann die Verantwortung auf die Einzelhändler verlagern, wenn diese Verpackungen auf dem deutschen Markt unter Umständen in Verkehr bringen, die unter die neue Herstellerdefinition fallen.
Eigenmarkenprodukte
Einzelhändler, die Produkte unter ihrer eigenen Marke verkaufen, sollten überdenken, ob sie auch die Verantwortung für die dazugehörige Verpackung übernehmen.
Importierte Marken von Drittanbietern ohne deutschen Zwischenhändler
Einzelhändler, die Produkte direkt nach Deutschland importieren, können ebenfalls verantwortlich gemacht werden, wenn es in Deutschland keinen anderen qualifizierten Hersteller gibt.
Dies ist insbesondere relevant für:
- Amazon-Verkäufer
- Eigenmarken
- Marktplatzhändler
- EU-Importeure
- Unternehmen außerhalb der EU, die direkt an deutsche Kunden liefern
Unternehmen sollten für jedes Vertriebsmodell den verantwortlichen Wirtschaftsakteur ermitteln, anstatt sich nur auf bestehende Lieferantenvereinbarungen zu verlassen.
3. Ausländische Unternehmen müssen den Vorschriften für Bevollmächtigte besondere Aufmerksamkeit schenken.
Ausländische Unternehmen, die verpackte Produkte direkt nach Deutschland verkaufen, sollten prüfen, ob die neuen Vorschriften die Bestellung eines Bevollmächtigten erfordern.
Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die:
- Sind in Deutschland nicht ansässig
- Verkauf von verpackten Produkten direkt an deutsche Endverbraucher
- Verkaufen Sie leere Verpackungen direkt nach Deutschland
- Betrieb über E-Commerce- oder Fernabsatzmodelle
Wichtig ist, dass die Existenz eines Bevollmächtigten nicht zwangsläufig bedeutet, dass jede Compliance-Pflicht einfach delegiert werden kann.
Bestimmte Registrierungspflichten bleiben direkt mit dem Hersteller verbunden.
EaseCert kann Sie bei der Konformitätsbewertung, der Dokumentation, der Registrierungsberatung und dem Onboarding-Prozess unterstützen. LUCID-Registrierungsunterstützung in Deutschland.
Sofern nicht gesetzlich zulässig und ausdrücklich anders vereinbart, unterzeichnet EaseCert keine eidesstattlichen Erklärungen oder reicht im Namen von Kunden rechtsverbindliche Anträge ein. Der Kunde bleibt für die Prüfung, Genehmigung, Unterzeichnung, Einreichung und Pflege seiner Registrierungen und Erklärungen verantwortlich.
4. Bestehende LUCID-Registrierungen müssen überprüft werden.
Einer der größten praktischen Fehler, den Unternehmen begehen können, ist die Annahme, dass eine bestehende LUCID-Nummer bedeutet, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Bestehende Registrierungen sollten anhand der ab August 2026 geltenden neuen Produzentendefinitionen und Geschäftsbeziehungen überprüft werden.
Unternehmen sollten mindestens Folgendes überprüfen:
- Informationen zur juristischen Person
- Firmenadresse
- Markennamen
- Verpackungskategorien
- Produzentenstatus
- Beziehungen zu Importeuren
- Verantwortlichkeiten des Einzelhändlers
- Angaben zum Bevollmächtigten, sofern zutreffend
- Systemteilnahmeverpflichtungen
Diese Überprüfung ist besonders wichtig, wenn Lieferketten mehrere Parteien umfassen, wie z. B. einen Hersteller außerhalb der EU, einen Importeur aus der EU, einen Vertriebshändler, einen Fulfillment-Anbieter und einen Online-Marktplatz.
5. Markeninformationen bleiben ein wesentlicher Bestandteil der LUCID-Konformität.
Unternehmen sollten auch die mit ihrer LUCID-Registrierung verknüpften Markennamen überprüfen.
Unternehmen müssen möglicherweise Folgendes tun:
- Neu eingeführte Marken hinzufügen
- Entfernen Sie veraltete Informationen.
- Eigenmarkenprodukte prüfen
- Prüfen Sie, welche juristische Person für jede Marke verantwortlich ist.
- Ordnen Sie die Marktplatzangebote dem richtigen Hersteller zu.
Dies ist insbesondere für Marktplatzverkäufer von Bedeutung, da Plattformen einen Nachweis über die Einhaltung der deutschen EPR-Richtlinien für Verpackungen verlangen können.
Eine Registrierung sollte daher die tatsächliche Geschäftsstruktur des Unternehmens widerspiegeln und nicht lediglich als einmalige administrative Anmeldung behandelt werden.
6. Zusätzliche Anforderungen werden für Verpackungen außerhalb der traditionellen Dual-System-Teilnahme erwartet.
Der deutsche Verpackungsrahmen gilt nicht nur für typische Haushaltsverpackungen.
Weitere Verpackungskategorien können sein:
- Transportverpackung
- Mehrwegverpackung
- Handelsverpackung
- Industrieverpackungen
- Bestimmte Sekundär- und Tertiärverpackungen
Die Umsetzung der PPWR wird weitere Änderungen hinsichtlich der Organisation und Genehmigung von EPR-Regelungen für diese Verpackungskategorien mit sich bringen.
Unternehmen, die sowohl B2B- als auch B2C-Produkte verkaufen, sollten daher nicht davon ausgehen, dass Verpackungen außerhalb des traditionellen deutschen dualen Systems automatisch nicht den Umweltauflagen unterliegen.
7. Verpackungsdaten und Berichterstattung werden zunehmend wichtiger
Die Einhaltung der deutschen EPR-Vorschriften für Verpackungen wird zunehmend datenbasiert.
Unternehmen sollten in der Lage sein, Folgendes zu identifizieren und zu dokumentieren:
- Verpackungsmaterial
- Verpackungsgewicht
- Primärverpackung
- Sekundärverpackung
- Transportverpackung
- Verpackungen, die auf dem deutschen Markt platziert wurden
- Jährliche Verpackungsmengen
In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen von groben Schätzungen abrücken und wiederholbare Prozesse zur Erfassung von Verpackungsdaten einführen sollten.
Ein nützliches internes Verpackungsdokument kann Folgendes umfassen:
- Artikelnummer
- Verpackungskomponente
- Material
- Gewicht pro Einheit
- In Deutschland verkaufte Einheiten
- Gesamtes jährliches Materialgewicht
- Verantwortlicher Produzent
- Relevantes Verpackungssystem
Was ändert sich nicht?
Obwohl sich der Rechtsrahmen weiterentwickelt, bleiben einige grundlegende deutsche EPR-Verpflichtungen für Verpackungen bekannt.
Sofern Verpackungen der Systemteilnahme unterliegen, müssen Unternehmen im Allgemeinen weiterhin Folgendes beachten:
- Registrieren Sie sich bei LUCID
- Beteiligen Sie sich an einem geeigneten dualen System
- Verpackungsmengen melden
- Pflegen Sie genaue Unternehmens- und Markeninformationen.
- Stellen Sie sicher, dass die gemeldeten Mengen konsistent bleiben.
Die wichtigste Veränderung besteht in der Bestimmung Welches Unternehmen ist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen verantwortlich? im Rahmen des PPWR-Gesetzes.
Was sollten Unternehmen vor dem 12. August 2026 tun?
1. Bestätigen Sie Ihren GPSR-Status
- Technische Dokumentation
- Risikobewertung
- Produktkennzeichnung
- Rückverfolgbarkeit
- EU-Verantwortliche Person, sofern erforderlich
2. Überprüfen Sie Ihre LUCID-Registrierung.
- Angaben zur juristischen Person
- Markennamen
- Verpackungskategorien
- Produzentenstatus
3. Ermitteln Sie, wer für die Verpackung verantwortlich ist.
Prüfen Sie, ob die Verantwortung bei Folgendem liegt:
- Hersteller
- Markeninhaber
- Importeur
- Verteiler
- Einzelhändler
- Fernabsatzverkäufer
4. Wenn Sie außerhalb Deutschlands ansässig sind, prüfen Sie die Anforderungen an Bevollmächtigte Vertreter.
Nicht-deutsche Unternehmen, die direkt nach Deutschland verkaufen, sollten im Einzelnen prüfen, ob nach den neuen Bestimmungen ein Bevollmächtigter erforderlich ist.
5. Überprüfen Sie Ihre Verpackungsdaten.
- Materialart
- Gewicht
- Verpackungsebene
- Jährlicher Absatz in Deutschland
6. Überprüfen Sie Ihre Teilnahme am Dualen System.
Prüfen Sie, ob alle relevanten Verpackungen korrekt in Ihrer Systemteilnahmevereinbarung enthalten sind und ob die Vertragspartei auch nach August 2026 noch der richtige Hersteller ist.
7.Erstellen Sie einen internen Dokumentationsprozess
Führen Sie Aufzeichnungen, die Folgendes belegen:
- Verpackungsberechnungen
- Materielle Annahmen
- Jährliche Mengen
- Lieferantendaten
- Systemteilnahme
- LUCID-Deklarationen
Wie sieht es mit Elektroaltgeräten und Batterien aus?
Die Einhaltung der Verpackungsvorschriften ersetzt nicht die WEEE- oder Batteriepflichten.
Handelt es sich bei dem Produkt um ein elektrisches oder elektronisches Produkt, können gemäß der WEEE-Gesetzgebung gesonderte deutsche und EU-Verpflichtungen gelten.
Siehe EaseCerts Leitfaden zur WEEE-Registrierung und Einhaltung der Vorschriften Und WEEE-Registrierungsservice für EU-Konformität.
Bei batteriebetriebenen Produkten können zudem separate Registrierungs-, Melde-, Finanzierungs- und Kennzeichnungspflichten für den Hersteller entstehen.
Diese Anforderungen sollten erst nach Bestätigung des GPSR-Status des Produkts überprüft werden.
LUCID-Konformität ist nicht dasselbe wie PPWR-Konformität.
Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass Eine LUCID-Registrierung allein macht eine Verpackung nicht PPWR-konform.
LUCID und die deutsche Verpackungs-EPR befassen sich hauptsächlich mit der Registrierung von Herstellern, deren Verantwortung, der Berichterstattung und der Abfallfinanzierung.
Das PPWR geht noch viel weiter.
Es führt Anforderungen ein, die Bereiche wie beispielsweise Folgendes umfassen:
- Verpackungsdesign
- Recyclingfähigkeit
- Verpackungsminimierung
- Recyclingmaterial
- Wiederverwendungsanforderungen
- Verpackungsdokumentation
- Zukünftige harmonisierte Kennzeichnung
Aus diesem Grund sollte PPWR als letzte Stufe der Compliance-Sequenz betrachtet werden, nachdem die GPSR- und die bestehenden EPR-Verpflichtungen erfüllt wurden.
EaseCert bietet ein PPWR-Konformitätsdienst Beinhaltet Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Dokumentation und zukünftige Compliance-Anforderungen.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier: PPWR startet am 12. August 2026: Ist Ihre Verpackung bereit?
Wie EaseCert bei der Einhaltung der Verpackungsvorschriften in Deutschland helfen kann
EaseCert ist kein Recyclingunternehmen, kein Abfallentsorger, keine Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) und keine Regierungsbehörde.
Wir agieren als praxisorientierter Partner für Compliance und Implementierung.
EaseCert kann Unternehmen bei Folgendem unterstützen:
- EPR-Bewertungen für Verpackungen in Deutschland
- LUCID-Registrierungsleitfaden
- Herstellerkennzeichnung
- Überprüfung von Verpackungsdaten
- Material- und Volumenberechnungen
- Dokumentationserstellung
- Onboarding-Unterstützung für Dualsysteme
- Marktkonformität
- Registrierungskoordination
- PPWR-Bereitschaftsbewertungen
Unser LUCID-Registrierungsunterstützung für die Verpackungskonformität in Deutschland ist verfügbar für €400 EUR.
EaseCert unterstützt den Registrierungsprozess, erstellt die Dokumentation, berät den Kunden, koordiniert gegebenenfalls und unterstützt die Implementierung.
Der Auftraggeber bleibt für die Prüfung, Genehmigung, Unterzeichnung, Einreichung und Aufbewahrung aller Registrierungen, Erklärungen, Verträge, Berichte und rechtsverbindlichen Dokumente verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Regelung getroffen und diese ist rechtlich zulässig.
Typische Dokumente, die für eine LUCID-Konformitätsprüfung erforderlich sind
Unternehmen sollten sich normalerweise vorbereiten:
- Rechtliche Informationen des Unternehmens
- Deutsche LUCID-Registrierungsdetails, falls bereits registriert
- Markennamen
- Produktliste
- Produktfotos
- Verpackungsgrafik
- Aufschlüsselung des Verpackungsmaterials
- Verpackungsgewichte
- Lieferanteninformationen
- Informationen für Importeure
- Marktplatz-Links
- Jährliche Absatzprognosen für Deutschland
- Bestehende Dual-System-Abkommen
Wichtigste Erkenntnis: Warten Sie nicht, bis Ihr Marktplatz das Problem meldet.
Die LUCID-Änderungen ab August 2026 sind nicht einfach nur eine IT-Aktualisierung des deutschen Verpackungsregisters.
Sie spiegeln einen umfassenderen Wandel im EU-Verpackungsrecht im Rahmen der PPWR wider.
Die wichtigste Frage für jedes Unternehmen lautet:
Wer ist nach dem 12. August 2026 der rechtlich verantwortliche Hersteller für die einzelnen Verpackungsströme?
Unternehmen, die nach Deutschland exportieren, sollten dies vor Inkrafttreten des neuen Rahmens überprüfen, insbesondere wenn die Produkte unter Eigenmarken verkauft, direkt importiert, über Marktplätze vertrieben oder von Unternehmen außerhalb Deutschlands geliefert werden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer deutschen Verpackungspflichten benötigen, kann EaseCert Ihnen über unsere Plattform behilflich sein. LUCID-Registrierungsunterstützung in Deutschland.
Sie können auch unsere EU-Verpackungs-EPR-Konformität im Jahr 2026 Leitfaden für einen umfassenderen Überblick über die Verpackungsanforderungen in ganz Europa.
Offizielle Quellen und weiterführende Literatur
- Zentrales Agentur-Verpackungsregister (ZSVR)/LUCID
- ZSVR: Was ändert sich ab dem 12. August 2026?
- ZSVR: Aktualisierung einer bestehenden Registrierung
- ZSVR: Markennamen in LUCID
- Verordnung (EU) 2025/40 – Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- MyDPP: LUCID Verpackungsregister Deutschland
- AlgoREP: Deutsches Verpackungsgesetz (VerpackG)