EU Battery Regulation (EU) 2023/1542: Battery Labelling Rules for Consumer Electronics

EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542: Leitfaden zur Batteriekennzeichnung

Wer in der EU Elektronikprodukte verkauft, bringt faktisch Batterien in Verkehr, selbst wenn diese fest in ein Produkt eingebaut sind (z. B. Handys, Laptops, Kopfhörer, Spielzeug, Tastaturen, Wearables, Smart-Home-Geräte, Powerbanks). Die Verordnung (EU) 2023/1542 ersetzt die alte Batterierichtlinie und führt EU-weite Regeln für den gesamten Batterielebenszyklus ein, darunter die verpflichtende Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und den Zugang zu digitalen Informationen.

Die Kennzeichnung von Batterien ist nicht länger nur eine nebensächliche Symbolanforderung. Gemäß der neuen Verordnung ist sie eine strukturierte Konformitätsverpflichtung, die die Angaben auf Batterie und Verpackung mit der technischen Dokumentation, der Konformitätsbewertung, der Identifizierung des Wirtschaftsakteurs und – für bestimmte Batteriekategorien – der digitalen Datenkontinuität verknüpft. Dieser Ansatz spiegelt eine umfassendere Regelung wider. GPSR-Kennzeichnungsanforderungen und wie die Behörden vollständige Compliance-Akten auswerten.

Offizieller Rechtstext (EUR-Lex): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/eng

1. Anwendungsbereich: Wann Elektronikgeräte die Kennzeichnungspflichten für Batterien auslösen

Die Batterieverordnung gilt für alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Batterien, einschließlich der in Haushaltsgeräte eingebauten Batterien. Bei Unterhaltungselektronik betrifft dies in der Regel tragbare Batterien, wobei je nach Gerätekonfiguration, Kapazität und Verwendungszweck auch andere Kategorien gelten können, wie in der Verordnung erläutert. Leitfaden zur Einhaltung der EU-Vorschriften für den Verkauf von KonsumgüternDie

1.1 Eingebaute oder nicht entfernbare Batterien bleiben im Anwendungsbereich.

Auch wenn ein Akku fest eingebaut ist und nicht vom Endverbraucher entnommen werden soll, unterliegt er den Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Verordnung. Die Frage der Konformität ist nicht, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, sondern wie und wo die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden – direkt auf dem Akku oder, falls gerechtfertigt, auf der Verpackung und den beiliegenden Dokumenten. Diese Bewertung wird üblicherweise in der Verordnung dokumentiert. GPSR-DokumentationDie

2. Warum die Kennzeichnung von Batterien nun eine Marktzugangsvoraussetzung ist

2.1 Kennzeichnung als Kontrollinstanz für die Einhaltung der Vorschriften

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 ist die Kennzeichnung von Batterien direkt mit der CE-Kennzeichnung, der Konformitätsbewertung und der Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten verknüpft. Fehlerhafte, unvollständige oder uneinheitliche Kennzeichnung kann den Marktzugang in der EU blockieren, Zollprobleme verursachen oder zur Streichung des Produkts vom Markt führen, insbesondere auf Online-Marktplätzen wie den in [Referenz einfügen] beschriebenen. Amazon EU-Verkäufe und GPSR-KonformitätDie

Die Kennzeichnung von Batterien muss daher als Teil der technischen Dokumentation und des Rückverfolgbarkeitssystems behandelt werden und nicht als nachträgliche Gestaltungsmaßnahme. Dies entspricht der Vorgehensweise der Marktüberwachungsbehörden bei der Bewertung von Konformitätsdokumenten. GPSR-RisikoanalyseprozessDie

2.2 Digitaler Zugriff und Datenkontinuität

Eine wesentliche Änderung der Verordnung ist die Abkehr von rein physischen Etiketten. Wo erforderlich, ermöglichen QR-Codes den Zugriff auf obligatorische digitale Informationen. Für bestimmte Batteriekategorien gilt dies auch für den Batteriepass, wodurch fortlaufende Verpflichtungen zur Aktualisierung korrekter und zugänglicher Informationen entstehen. Die Einhaltung der Vorschriften ist nicht mehr nur eine einmalige Etikettengenehmigung, sondern eine kontinuierliche Verpflichtung, die regelmäßig überprüft wird. EU-Sicherheitstor-Registrierung Schecks.

3. Kernelemente der Batteriekennzeichnung für Unterhaltungselektronik

Die Verordnung legt fest, welche Informationen bereitgestellt und wie diese angezeigt werden müssen. Bei Elektronikgeräten wird die Einhaltung der Vorschriften typischerweise durch eine Kombination aus Kennzeichnung auf dem Akku (sofern möglich), Verpackung, beiliegender Dokumentation und QR-Code-basiertem digitalem Zugriff erreicht, abgestimmt auf die Technische Dokumentation und Leitfaden zur Produktkonformität für EU-GPSRDie

3.1 Symbol für getrennte Sammlung (durchgestrichene Mülltonne auf Rädern)

3.1.1. Was es ist und warum es wichtig ist

Batterien müssen mit dem Symbol für die separate Sammlung gekennzeichnet sein, um anzuzeigen, dass sie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen und separat gesammelt werden müssen.

3.1.2 Größenregeln und Ausweichlösung für kleine Batterien

Die Verordnung enthält explizite Größenanforderungen und eine praktische Ausweichlösung für sehr kleine Batterien. Ist eine Kennzeichnung der Batterie aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht praktikabel, muss das Symbol gemäß Anhang VI auf der Verpackung und in den Begleitdokumenten erscheinen. Die Verpackungsvorschriften sollten auch mit nationalen Regelungen wie beispielsweise … abgeglichen werden. LUCID-Registrierung in DeutschlandDie

3.2 Allgemeines Informationsetikett (Anhang VI Teil A)

Die Verordnung verlangt ein Etikett mit „allgemeinen Informationen“, das einen in Anhang VI Teil A aufgeführten definierten Datensatz enthält. Für viele Elektronikunternehmen bedeutet dies, dass Verpackung und Dokumentation neu gestaltet werden müssen, da der Datensatz umfangreicher ist als das, was üblicherweise unter der alten Batterierichtlinie offengelegt wurde.

3.2.1 Typische erwartete Datenpunkte

Je nach Batteriekategorie und den jeweiligen Spezifikationen sind folgende Angaben erforderlich: Batterieidentifikation, Herstelleridentifikation, Herstellungsort und -datum, Gewicht, Kapazität, chemische Zusammensetzung sowie weitere in Anhang VI aufgeführte Informationen. Diese Datenpunkte müssen mit den geltenden Bestimmungen konsistent bleiben. EU-KonformitätserklärungDie

3.3 Kapazitätsinformationen

Wiederaufladbare tragbare Akkus, die in Unterhaltungselektronik weit verbreitet sind, unterliegen der Kennzeichnungspflicht für die Kapazität. Die Kapazität muss klar und einheitlich in der für die jeweilige Akkukategorie geeigneten Einheit und im entsprechenden Format angegeben und durch technische Nachweise belegt werden. Dokumentation zu chemischen Prüfungen und MaterialkonformitätDie

3.4 Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (bedingt)

Werden bestimmte Grenzwerte für Schwermetalle überschritten, können chemische Symbole wie Cd oder Pb erforderlich sein. Obwohl die meisten modernen Akkus für Unterhaltungselektronik diese Grenzwerte nicht überschreiten sollten, muss die Einhaltung durch Lieferantenerklärungen und Nachweise, oft unterstützt durch eine Prüfung, bestätigt werden. Sicherheitsdatenblatt (SDB), nicht Annahmen.

4. Anforderungen an QR-Codes und digitale Zugänge

4.1 QR-Code als reguliertes Element

Die Verordnung führt eine obligatorische QR-Code-Pflicht ein, die in Anhang VI Teil C festgelegt ist. Für Unterhaltungselektronik ist der QR-Code von entscheidender Bedeutung, da er den Zugriff auf die erforderlichen Informationen ermöglicht, ohne das physische Etikett zu überladen, insbesondere bei kleinen eingebauten Batterien.

4.2 Worauf der QR-Code verweisen muss

Der QR-Code muss Zugriff auf spezifische, in der Verordnung genannte Informationen ermöglichen, darunter Konformitäts- und Abfallvermeidungsinformationen. QR-Codes sind Elemente der regulierten Konformitätsprüfung und keine Marketinginstrumente. Sie dürfen nicht auf leere Seiten, reine Marketinginhalte oder temporäre URLs verlinken, und die verlinkten Informationen müssen dauerhaft verfügbar und aktuell sein.

5. Wo die Batteriekennzeichnung erscheinen kann

Die Verordnung folgt einer EU-Standardhierarchie für Produktinformationen, die mit den allgemeinen EU-Konformitätsgrundsätzen übereinstimmt.

5.1 Zur Batterie

Dies ist die bevorzugte Option, sofern dies technisch möglich ist.

5.2 Zur Verpackung

Verpackungen werden häufig eingesetzt, wenn Einschränkungen hinsichtlich Batteriegröße oder -design bestehen. Die Kennzeichnung von Verpackungen muss zudem den nationalen Verpackungsvorschriften entsprechen, wie sie beispielsweise in der [Richtlinie/Verordnung einfügen] dargelegt sind. Leitfaden zur WEEE-Registrierung und Einhaltung der WEEE-Registrierungsbestimmungen und LUCID-Anforderungen.

5.3 In der beigefügten Dokumentation

Anleitungen oder Handbücher dürfen, sofern zulässig, verwendet werden, vorausgesetzt, die Informationen stimmen mit der technischen Dokumentation des GPSR und der Produktdokumentation überein.

6.Wechselwirkung mit Elektro- und Elektronikaltgeräten und Produktkennzeichnung

Elektronikgeräte tragen häufig bereits das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gemäß der WEEE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte. Dieses Symbol ist nicht mit der Batteriekennzeichnung austauschbar.

Die Kennzeichnungsvorschriften für Batterien gemäß Verordnung (EU) 2023/1542 sind batteriespezifisch und beinhalten spezielle Größenbestimmungen sowie Ausweichlogik. In der Praxis tragen viele Elektronikprodukte korrekt sowohl das WEEE- als auch das Batteriesymbol, wodurch jeweils separate rechtliche Verpflichtungen erfüllt werden.

WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (EUR-Lex): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32012L0019

7. Erwartungen an Konformitätsbewertung und Dokumentation

Die Batteriekennzeichnung ist eng mit der technischen Dokumentation und der Konformitätsbewertung verknüpft. In den Konformitätsakten sollten kontrollierte Kopien der Batterieetiketten, der Verpackungsgrafiken und der über QR-Codes zugänglichen digitalen Inhalte aufbewahrt werden, um die Stabilität, Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung der Informationen mit der EU-Konformitätserklärung zu gewährleisten. Diese Dokumentation wird üblicherweise zusammen mit der Ernennung einer verantwortlichen Person auf EU-EbeneDie

7.1 Für Elektronikproduktlinien aufzubewahrende Nachweise

  • Batterieidentifizierung und Kategorisierung
  • Versionen der Etiketten und Symbole (Batterie, Verpackung, Handbücher)
  • Lieferantenerklärungen zur Bestätigung der Einhaltung von Chemie-, Kapazitäts- und Schwermetallgrenzwerten
  • QR-Landingpage-Inhalts-Snapshots oder kontrollierte Exporte
  • Konformitätserklärungen bezüglich der Batterieverpflichtungen

8. Beispiel eines Batterieetiketts (Vorlage)

Nachfolgend ein Beispiel für die Gestaltung eines Etiketts für wiederaufladbare Batterien. Es muss an den jeweiligen Batterietyp, die Größe und die geltenden regulatorischen Vorgaben angepasst werden.

Wiederaufladbarer Lithium-Ionen-Akku
Modell: BAT-18650-26
Nennkapazität: 2600 mAh

Hersteller:
ExampleTech Ltd.
Innovationsstraße 12, Shenzhen, China

Verantwortliche Person in der EU:
Example Compliance GmbH
Musterstraße 10, 0815 Musterstadt, Deutschland

Nicht im Hausmüll entsorgen.
Zum Recycling getrennt sammeln.

Sicherheitshinweise:
Nicht kurzschließen, zerlegen, quetschen oder Feuer aussetzen.

Informationen zum digitalen Produkt:
Scannen Sie den QR-Code, um Informationen zu Konformität und Recycling zu erhalten.

Diese Batterie entspricht der Verordnung (EU) 2023/1542.

9. Praktische Tipps

Die Batteriekennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2023/1542 ist keine bloße Kennzeichnungspflicht mehr. Sie dient als Schnittstelle zur Einhaltung der Vorschriften und verbindet Batterie, Verpackung, technische Dokumentation und regulierte digitale Informationen. Marken, die die Batteriekennzeichnung frühzeitig in ihre Compliance-Systeme integrieren, sind besser gerüstet, um Rückrufe, Strafen und Marktstörungen zu vermeiden, wie in [Referenz einfügen] beschrieben. GPSR-Strafen und RückrufmanagementDie

Häufig gestellte Fragen

Erfordert die Verordnung (EU) 2023/1542 neue Etiketten für alle Batterien?

In den meisten Fällen ja. Selbst wenn eine Batterie bereits Symbole gemäß der alten Batterierichtlinie trug, führt die Verordnung (EU) 2023/1542 zusätzliche Kennzeichnungselemente und strengere Anforderungen an die Konsistenz ein. Dazu gehören eine eindeutigere Identifizierung des Wirtschaftsakteurs, die Angleichung an die CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung sowie – für bestimmte Batteriekategorien – der QR-Code-basierte digitale Zugriff auf obligatorische Informationen.

Wenn mein Produkt eine eingebaute Batterie enthält, ist dann trotzdem eine Batteriekennzeichnung erforderlich?

Ja. In Produkte eingebaute Batterien bleiben uneingeschränkt im Anwendungsbereich.Je nach Größe und Konstruktionsvorgaben können die erforderlichen Informationen auf der Batterie selbst, auf der Verpackung oder in der beiliegenden Dokumentation angegeben sein. Wichtig ist, dass die Informationen verfügbar, lesbar und mit der technischen Dokumentation und der Produktkennzeichnung übereinstimmen.

Wo muss die CE-Kennzeichnung auf Batterien angebracht werden?

Soweit technisch möglich, sollte die CE-Kennzeichnung direkt auf der Batterie angebracht werden. Ist die Batterie zu klein oder lässt ihre Oberfläche keine Kennzeichnung zu, kann die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung und in den Begleitdokumenten angebracht werden. In jedem Fall muss die CE-Kennzeichnung durch eine gültige EU-Konformitätserklärung belegt sein.

Was ist der Batteriepass und gilt er auch für Unterhaltungselektronik?

Der Batteriepass gilt für bestimmte Batterien mit höherer Kapazität wie z. B. EV-Batterien, LMT-Batterien und große Industriebatterien und ist ab 2027 verpflichtend anzuwenden. Die meisten Unterhaltungselektronikgeräte unterliegen nicht dem Batteriepass selbst, jedoch den in der Verordnung festgelegten Anforderungen an QR-Codes und digitale Informationen.

Sind QR-Codes auf Batterieetiketten optional oder ein Marketinginstrument?

Nein. QR-Codes sind gemäß der Batterieverordnung ein vorgeschriebenes Element zur Einhaltung der Vorschriften. Sie müssen auf bestimmte, obligatorische Informationen verlinken und dürfen nicht zu leeren Seiten, reinen Marketinginhalten oder temporären URLs führen. Die Gewährleistung der Richtigkeit und Verfügbarkeit der verlinkten Informationen ist eine fortlaufende Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften.

In welcher Sprache müssen die Batterieetiketten angebracht sein?

Die obligatorischen Batterieinformationen müssen in der/den Amtssprache(n) jedes EU-Mitgliedstaats, in dem das Produkt verkauft wird, angegeben werden. Bei EU-weitem Vertrieb erfordert dies häufig mehrsprachige Verpackungen oder länderspezifische Etikettenvarianten. Eindeutig englischsprachige Etiketten sind ein häufiger Grund für behördliche Maßnahmen.

Wie wirkt sich die Batteriekennzeichnung auf die GPSR-Produktkennzeichnung aus?

Die Kennzeichnung von Batterien ist nicht isoliert zu betrachten. Ist eine Batterie Bestandteil eines Konsumprodukts, müssen die Batterieinformationen mit der GPSR-Produktkennzeichnung, den Sicherheitshinweisen, der Altersfreigabe (sofern zutreffend) und den technischen Unterlagen übereinstimmen. Abweichungen zwischen Batteriekennzeichnung und Produktdokumentation werden häufig bei Marktüberwachungs- und Sicherheitsprüfungen festgestellt.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Batteriekennzeichnung?

Häufige Probleme sind fehlende oder fehlerhafte CE-Kennzeichnung, nicht belegte oder falsche Kapazitätsangaben, QR-Codes, die nicht funktionieren oder auf falsche Informationen verweisen, fehlende Angaben zum Wirtschaftsbeteiligten, falsche Verwendung oder Größe des Symbols für die getrennte Sammlung sowie das Versäumnis, obligatorische Informationen für die EU-Sprachen zu lokalisieren.

Kann eine fehlerhafte Batteriekennzeichnung zu Rückrufaktionen oder Strafen führen?

Ja. Falsche oder irreführende Batteriekennzeichnung kann zu Produktrückrufen, Bußgeldern und der Streichung von der Markteinführung führen. Kennzeichnungsfehler werden oft als Verstoß gegen Vorschriften gewertet, selbst wenn die Batterie an sich technisch sicher ist.

Wer ist in der EU für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Batterien verantwortlich?

Die Verantwortung liegt bei dem Wirtschaftsakteur, der die Batterie oder das batteriehaltige Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Für Marken außerhalb der EU erfordert dies in der Regel die Benennung einer EU-Verantwortlichen Person, die sicherstellt, dass die Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Konformitätsanforderungen erfüllt werden und den Behörden nachgewiesen werden können.

10.Referenzen

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