
GPSR-Kennzeichnungsleitfaden: Was Ihr EU-Produktetikett enthalten muss
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 führt einen einheitlichen Ansatz für die Produktsicherheit in der gesamten EU ein. Dieser Leitfaden erklärt, was auf Produktetiketten stehen muss, wie diese konform gestaltet werden und wie die Übersichtlichkeit auf allen EU-Märkten gewährleistet wird. Eine kostenlose Vorlage zum Download ist als Referenz enthalten.
Laden Sie die EaseCert-Produktetikettvorlage (PDF) herunter oder besuchen Sie unsere Seite „Unser Angebot“, um weitere GPSR-Konformitätsdienste zu erhalten.
1) Umfang und Zweck der GPSR-Kennzeichnung
Die GPSR-Kennzeichnung stärkt das Verbrauchervertrauen durch Produktrückverfolgbarkeit, Transparenz und Klarheit. Jedes an Verbraucher in der EU verkaufte Produkt muss Informationen enthalten, die es Nutzern, Behörden und Händlern ermöglichen, das verantwortliche Unternehmen zu identifizieren und die sichere Verwendung des Produkts zu verstehen. Erfahren Sie mehr über GPSR-Compliance-Pakete und Anforderungen an die Risikoanalyse .
2) Verbindlicher Etiketteninhalt
- Herstelleridentifikation: vollständiger gesetzlicher Name, eingetragener Handelsname oder Warenzeichen und Postanschrift.
- Angaben zum EU-Wirtschaftsteilnehmer: Wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat, geben Sie bitte den Namen und die Anschrift des EU-Bevollmächtigten oder der verantwortlichen Person an. Importeure müssen gegebenenfalls ebenfalls identifiziert werden. Informationen zur Benennung einer verantwortlichen Person in der EU finden Sie auch hier.
- Produktidentifikation: Modell-, Chargen-, Los- oder Seriennummer zur Unterstützung der Rückverfolgbarkeit. Informationen zu komplexen Produkten finden Sie in unserem technischen Dokumentationshandbuch zu GPSR .
- Sicherheitshinweise: Klare Warnhinweise und Anweisungen zur sicheren Verwendung in den Amtssprachen aller Länder, in denen das Produkt verkauft wird. Hinweise finden Sie in unserem GPSR-Leitfaden zur Risikoanalyse und in den Warnbeispielen.
- Kontaktinformationen: eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder ein Webformular für die Kommunikation mit Verbrauchern oder Beschwerden. Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um Unterstützung bei der Erstellung von GPSR-Etiketten zu erhalten.
Wenn aufgrund der Größe oder Beschaffenheit eines Produkts der Platz begrenzt ist, können die restlichen Angaben auf der Verpackung oder in der Beilage erscheinen. Sie müssen jedoch leicht zugänglich bleiben und mit dem Produktetikett übereinstimmen. Siehe auch unseren Leitfaden zu den GPSR-Kennzeichnungsanforderungen .
3) Vorgeschlagenes Etikettenlayout
Verwenden Sie eine logische Struktur, die den regulatorischen Inhalt klar und visuell konsistent hält. Ein empfohlenes Layout umfasst:
- Kopfzeile (Frontplatte): Firmenlogo (optional), Produktname.
- Identifikationsblock (Rück- oder Seitenwand): Modell- oder Chargennummer, Herstelleradresse und Angaben zum autorisierten Vertreter.
- Abschnitt „Sicherheit und Warnhinweise“: prägnante mehrsprachige Sicherheitshinweise, Gefahrensymbole und wichtige Gebrauchsanweisungen. Beispiele finden Sie in den GPSR-Warnbeispielen oder in unserem EU-Leitfaden zur Alterseinstufung .
- Kontaktbereich: Kundenservice per E-Mail, Telefon oder Support-Webseite bei Problemen oder Garantieanfragen. Erfahren Sie mehr über die Registrierung und Beschwerdeabwicklung bei EU Safety Gate .
- Abschnitt „Symbole“: Erforderliche Konformitätszeichen (CE, WEEE, Recyclingcodes) übersichtlich gruppiert. Siehe zugehörige Leitfäden zur WEEE-Registrierung und zur LUCID-Verpackungskonformität .
4) Best Practice Checkliste
- Sprachliche Genauigkeit: Verwenden Sie für jeden Markt die offiziellen EU-Sprachen. Vermeiden Sie automatische Übersetzungen.
- Lesbarkeit und Beständigkeit: Wählen Sie langlebige Materialien und kontrastreichen Druck, um die Lesbarkeit langfristig zu gewährleisten. In unserem Leitfaden zu chemischen Tests finden Sie Informationen zu sicheren Druckmaterialien.
- Platzierung: Warnhinweise müssen vor Gebrauch sichtbar sein. Verstecken Sie sie nicht unter Verpackungsfalten. Lesen Sie unseren EU-Konformitätsleitfaden für bewährte Designpraktiken.
- Digitaler Zugriff: QR-Codes können das Etikett ergänzen, indem sie auf erweiterte Dokumentationen oder Anweisungen verweisen (sicherstellen, dass die Links stabil sind). Zugehörige Ressourcen: Technische Unterlagen und Leitfaden zur Produktkonformität .
- Versionskontrolle: Aktualisieren Sie die Etikettenmaster, wenn sich Vorschriften, Adressen oder Produktspezifikationen ändern. Siehe Checkliste für die EU-Einführung .
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Klares Design: Ein klares Layout vermittelt Professionalität und schafft Vertrauen. Informieren Sie sich über die GPSR-Kosten und die Einhaltung der EU-Verkaufsbestimmungen von Amazon .
5) EC REP und EU-Label-Symbole
Das EC REP-Symbol kennzeichnet den europäischen Bevollmächtigten für Hersteller außerhalb der EU. Obwohl die Verwendung des Symbols optional ist, ist die Angabe der Daten des Vertreters obligatorisch. Der Vertreter fungiert als Kontaktstelle für EU-Behörden. Erfahren Sie , warum Sie für EU-Verkäufe eine verantwortliche Person benötigen .
Hinweise zu den wichtigsten EU-Kennzeichnungssymbolen (CE, WEEE, Recyclingsymbole, Chargencodes und Harzcodes) finden Sie in unserem Leitfaden zu Kennzeichnungssymbolen und in den zugehörigen Ressourcen zu den Sicherheitsvorschriften für Spielzeug .
6) Recycling- und Verpackungskennzeichnung
Recyclingsymbole signalisieren Umweltverantwortung und helfen Verbrauchern, Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen. In unserem Recyclingsymbol-Leitfaden finden Sie einen Überblick über das OPRL-System, die Kunststoffharzcodes und deren Bezug zur EU-Verpackungsgesetzgebung.
7) Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichtbeachtung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften kann zu Zwangsmaßnahmen, Geldstrafen oder Marktrücknahmen führen. Nach der Verteilung können Etiketten in der Regel nicht mehr korrigiert oder ersetzt werden. Daher muss die Einhaltung vor der Freigabe bestätigt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zu den Kennzeichnungsvorschriften und im Leitfaden zu den Folgen von Nichteinhaltung von EaseCert. Weitere Informationen finden Sie auch unter GPSR-Strafen und Rückrufmanagement sowie im Umgang mit Produktrückrufen .
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die vollständige Adresse meines Unternehmens auf dem Etikett angeben?
Ja. Die GPSR erfordert eine Postanschrift, unter der das für das Produkt verantwortliche Unternehmen kontaktiert werden kann. Eine Website oder E-Mail allein reicht nicht aus. Die Adresse muss dem Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten mit Sitz in der EU gehören. Siehe Rollen der verantwortlichen Person in der EU .
Welche Sprachen müssen auf dem Etikett erscheinen?
Alle Sicherheitswarnungen, Anweisungen und Informationen für Verbraucher müssen in der/den Amtssprache(n) jedes EU-Mitgliedstaates verfasst sein, in dem das Produkt verkauft wird. Firmennamen, Marken und Chargenbezeichnungen müssen nicht übersetzt werden. Auf unserer FAQ-Seite finden Sie Tipps zur mehrsprachigen Einhaltung der Vorschriften.
Kann ich anstelle gedruckter Sicherheitshinweise einen QR-Code verwenden?
QR-Codes können gedruckte Informationen ergänzen, aber nicht obligatorische Inhalte ersetzen. Wichtige Warnhinweise und Identifikationsdetails müssen direkt auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein. Der QR-Code kann auf erweiterte Informationen, Handbücher oder Konformitätserklärungen verweisen. Siehe Leitfaden zur Konformitätserklärung .
Ist das EG-REP-Symbol obligatorisch?
Die Grafik selbst ist optional, die Angabe der Daten des Bevollmächtigten ist jedoch für alle Hersteller außerhalb der EU obligatorisch. Der EC REP dient als rechtlicher Ansprechpartner innerhalb der EU. Erfahren Sie mehr über die Ernennung eines EU-Vertreters .
Wie oft sollte ich meine Etiketten aktualisieren?
Überprüfen und aktualisieren Sie Etiketten, wenn sich Produktspezifikationen, Firmenadressen oder EU-Vorschriften ändern. Regelmäßige Überprüfungen gewährleisten die fortlaufende Einhaltung der Vorschriften und vermeiden kostspielige Produktrückrufe. Weitere Informationen finden Sie in den aktualisierten Rückrufanforderungen der GPSR .
Kann die Adresse des Importeurs die Adresse des Herstellers ersetzen?
Nein. Die Adresse des Herstellers muss immer angegeben werden. Die Adresse des Importeurs oder Bevollmächtigten wird zusätzlich und niemals als Ersatz angegeben, um die vollständige Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
8) Weiterführende Literatur
- Produktsicherheitsgesetzgebung: https://ec.europa.eu/safety-gate/#/screen/pages/productSafetyLegislation
- Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung – Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (2023): https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/general-product-safety-regulation-2023.html
- EU-Produktsicherheit: https://commission.europa.eu/business-economy-euro/doing-business-eu/eu-product-safety-and-labelling/product-safety